Protocol of the Session on September 24, 2014

Meine Damen und Herren, das halten wir für einen nicht gangbaren Weg. Das halten wir nicht für eine adäquate Aufgabenentwicklung; denn die Aufgaben, die in den Direktionen erledigt werden, müssen in der Kompetenz so gebündelt werden, dass sie bestimmte Fachkompetenzen zentral für das Land vorhalten. Ich glaube nicht, dass es auf kommunaler Ebene sachgerecht erledigt werden kann.

Wir können immer wieder feststellen, dass die gute und serviceorientierte Arbeit, die in den Direktionen gemacht wird, ein wichtiger Standortfaktor für Rheinland-Pfalz ist, beispielsweise bei der Frage von guten, verlässlichen und klar orientierten Genehmigungen. Wir brauchen sie aber auch für den wirksamen Schutz von Boden, Luft und Wasser. Dafür sind sie dringend notwendig. Das wollen und werden wir GRÜNE nicht aufgeben.

Die Frage, wie man effektiv und effizient Mittelbehörden organisiert, wollen wir in der nächsten Zeit zielgerichtet angehen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Ein weiteres Stichwort ist das Thema Altlastensanierung. Die Bemerkungen des Rechnungshofs verweisen auf einen Bereich, der bislang nicht wirklich unter Haushaltsgesichtspunkten betrachtet worden ist. Für diesen innovativen Ansatz bin ich dem Rechnungshof äußert dankbar. Es ist der Bereich der Altlasten und der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Bodens in Rheinland-Pfalz.

Hier verweist der Rechnungshof darauf, dass erhebliche Aufgaben und damit auch verknüpfte Finanzierungslasten vor uns liegen, die bislang noch keine Abbildung im Haushalt gefunden haben. Wir sind hiermit alle aufgefordert, zumal mit Blick auf die Größe der Aufgabe, zu den Fragen der Finanzierung von Bodenaltlasten in Rheinland-Pfalz tragfähige Vorschläge zu machen und zu entwickeln.

Abschließend will ich noch etwas zu dem Kommunalbericht sagen. Den Bemerkungen des Rechnungshofs liegt in jedem Jahr ein Kommunalbericht bei. Die Rechnungsprüfungskommission berät auch diesen in der gewohnten Sachlichkeit und Tiefe mit. Es ist jedes Mal ein wenig bedauerlich, dass die Beratung dieses Berichts ein bisschen hinter die allgemeinen Bemerkungen zurückfällt. Dabei beinhaltet dieser Kommunalbericht zahlreiche höchst interessante Befunde und Hinweise, diesmal beispielsweise zur Entwicklung der Stellenzahl bei den Kommunen, zu den Feuerwehren, aber auch zu den bereits erwähnten Brückenbauten.

Wir haben den Bericht dieses Jahr auch in der EnqueteKommission „Kommunale Finanzen“ beraten, und ich würde es sehr begrüßen, wenn wir zukünftig eine ständige Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss oder im Innenausschuss vornehmen könnten. Ich habe es von dieser Stelle bereits wiederholt gesagt, aber ich versuche es noch einmal; denn manchmal sind Wiederholungen didaktisch erforderlich.

Mein Vorschlag ist es, die Beratung des Kommunalberichts von der Beratung der Bemerkungen über den Haushalt abzutrennen und diesen separat dem Landtag vorzulegen und dort vorgelagert und nachgelagert in den Ausschüssen zu beraten.

Ich hoffe in diesem Punkt zukünftig auf ein Einvernehmen zwischen dem Parlament, dem Rechnungshof und der Regierung. Ich glaube, es würde uns viel interessan

tes Wissen zur Verfügung stellen und eine gute Beratungsgrundlage bieten.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/3968 – ab. Es handelt sich um fünf Unterpunkte. Wir stimmen die Beschlussempfehlung en bloc ab, wenn es keine weiteren Vorschläge gibt. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.

Ich stelle damit auch fest, dass die Landesregierung nach Punkt 4 für das Haushaltsjahr 2012 entlastet ist und auch der Rechnungshof nach Punkt 5 für das Jahr 2020 eine Entlastung erteilt bekommen hat.

Der Punkt 11 „Kommunalbericht 2014“ ist mit dieser Besprechung – Drucksache 16/3650 – erledigt.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Agrar- und Ernährungsbericht 2014 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 16/3948) gemäß Beschluss des Landtags vom 12. Oktober 1989 zu Drucksache 11/3099

Es ist eine Aussprache beantragt. Es spricht Herr Kollege Wehner von der SPD als erster.

Die Grundredezeit beträgt 10 Minuten.

Bitte schön.

Danke schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Traditionell steht der Agrarbericht immer auf der Tagesordnung des ersten Plenums nach der Sommerpause, passend zum ebenfalls schon traditionellen Parlamentarischen Abend der Landwirtschaftskammer.

In der vorgegebenen Zeit kann man natürlich nur einige der Themen des Berichts heute in den Fokus nehmen. Das ist klar. Die Auswahl der Schwerpunkte bleibt dabei subjektiv, sie sind aber aus meiner Sicht für die nächste Zeit zentral.

Besonders bedeutsam sind selbstverständlich die Ergebnisse und Folgen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik, die Förderperiode bis 2020, die für die rheinland

pfälzische Landwirtschaft und das Weinbauland Nummer 1 maßgeblich sein werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl aus unserer Sicht die Bundesregierung die Verhandlungen zur gemeinsamen Agrarpolitik schlecht geführt hat, muss umso stärker betont werden, dass für Rheinland-Pfalz ein überaus gutes Ergebnis dabei herausgekommen ist. Über die sieben Jahre gerechnet stehen insgesamt 180 Millionen Euro mehr an finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zur Verfügung. Das darf man ganz unbescheiden einen enormen Erfolg nennen.

An dieser Stelle vielen Dank an die Ministerin und das Ministerium. Das war aus unserer Sicht ein klasse Einsatz.

Jetzt könnte man klatschen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt sollte nur noch möglichst schnell auf Bundesebene endlich die Umsetzung erfolgen; denn unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen endlich Planungssicherheit, also ein Appell an die Bundesregierung, jetzt endlich zu handeln.

Das haben wir bei den letzten Haushaltsberatungen immer wieder gefordert, der Bund muss seinem Versprechen nachkommen, 200 Millionen Euro zusätzlich für die GAK zur Verfügung zu stellen. Das ist ein Stück weit die Kompensation dafür, dass er vorher bei den EUVerhandlungen sozusagen nachgegeben hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Wesentlichen ist das Plus von 180 Millionen Euro, das ich vorhin angeführt habe, durch die Angleichung der Flächenprämie im Bund zu erklären, was schon immer eine langjährige Forderung von uns war. Der Zuschlag erfolgt für die ersten 46 Hektare. Ich sehe das allerdings eher kritisch, da sich der positive Effekt bei ungefähr 100 Hektar schon wieder umkehrt. Das ist aus meiner Sicht kein besonders guter Effekt, da 100 Hektar nicht unbedingt zu den ganz kleinen Größen gehören.

Zu begrüßen ist außerdem, dass jetzt bei den Direktzahlungen der Weinbau mit 80 Millionen Euro berücksichtigt worden ist. Ich glaube, auch das ist eine Summe, mit der unsere Winzerinnen und Winzer gut arbeiten können.

Mit Augenmaß ist aus meiner Sicht eine Umschichtung der Mittel aus der ersten in die zweite Säule von 4,5 % erfolgt. Zusammen mit dem neuen Verteilschlüssel von ELER macht das insgesamt ein Plus von 8 Millionen Euro. Damit können wir im Rahmen des Programms EULLE, dem Nachfolger von PAULa und PAUL, zum Beispiel sehr spezifisch die Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten unterstützen oder die Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Meine Damen und Herren, wenn ich vorhin von Augenmaß bei der Umschichtung gesprochen habe, dann deshalb, weil für die landwirtschaftlichen Betriebe insbesondere die Direktzahlungen einkommensstützende Wirkung haben. Wenn wir auch mittelfristig ganz weg

von den Flächenprämien kommen müssen, sollten wir den Strukturwandel nicht durch ein zu schnelles Abschmelzen dieser Prämien weiter anheizen.

Mit 1 % weniger landwirtschaftlichen Betrieben ist jetzt mit 19.100 der Sektor zwar schwächer als im letzten Berichtsjahr geschrumpft, aber eben geschrumpft. Dieser Prozess ist fortgeschritten. Trotz einer nur durchschnittlichen, wenn auch positiven Gewinnentwicklung im Haupterwerb konnten die Gewinne von rund 58.500 Euro auf 65.200 Euro gesteigert werden. Damit liegen wir zwar deutlich über dem Bundesdurchschnitt, aber die Entwicklungen zeigen, die Perspektiven sind nicht für alle rosig.

Meine Damen und Herren, aus Zeitgründen kann ich nicht alle Bereiche im Einzelnen ansprechen und will deshalb diesmal den Weinbau in den Mittelpunkt stellen, der immerhin ein Drittel unserer Produktionsleistungen im Land erbringt.

Obwohl es kein besonders gutes Jahr ertragsmäßig gesehen war, war die Qualität trotzdem sehr überzeugend. Das zeigt aus unserer Sicht, dass die Winzerinnen und Winzer gut aufgestellt sind und eine gute Ausbildung genossen haben, die hervorragende Qualitäten hervorbringt. Das zeigt auch, dass wir mit der Einrichtung des Studiengangs Önologie und Weinbau den richtigen Weg eingeschlagen haben, weil Wettbewerb nur mit einer guten Qualität zu gewinnen ist.

Meine Damen und Herren, der Weinbau ist unser Aushängeschild und soll es auch in Zukunft bleiben.

Meine Damen und Herren, es ist auch zu erwähnen, dass wir hier fraktionsübergreifend zukunftsorientiert verschiedene Anträge verabschiedet haben. Das sind einmal die Anträge zu den Rebpflanzen und zum Weinbezeichnungsrecht. Leider hat die EU-Kommission mit ihren delegierten Rechtsakten zu den Rebanpflanzungen aus meiner Sicht eher ein Bürokratiemonster geschaffen. Das ist schade, aber es ist trotzdem ein Ziel, das wir uns gesetzt haben, dass die Rebpflanzungen nicht überbordend ausgeweitet werden können. Das hätte nur zu Verwerfungen an der Mosel, aber auch in anderen Bereichen im Land geführt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einen kleinen Ausblick. Zu einer modernen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft gehören eine vernünftige und fachgerechte Pflanzenernährung und ein umsichtiger Pflanzenschutz. Dieser Bereich nimmt einen Großteil im Agrarbericht ein.

Ein kleiner Baustein in diesem Bereich ist sicherlich das mit den Verbänden ausgearbeitete flächendeckende Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“. Das ist sicherlich ein sehr wichtiger Baustein. Wir brauchen die Landwirtschaft an der Seite, wenn wir hier Fortschritte erzielen wollen, aber ich sehe die Diskussion zur Novelle der Düngeverordnung durchaus kritisch. Es darf aus meiner Sicht nicht sein, dass wir unsere Landwirtinnen und Landwirte mit immer neuen Auflagen malträtieren. Das ist fachlich nicht immer zu begründen und wird das wirtschaftliche Überleben erschweren.

Wir sind nicht allein auf der Welt. Die Bundesländer müssen einheitliche Regeln aufstellen, und es dürfen Einzelne nicht durch Länderermächtigungen ausscheren. Das würde dem Wettbewerb insgesamt in der Bundesrepublik nicht gut tun.

Meine Damen und Herren, Ähnliches gibt es auch zum Pflanzenschutz zu sagen. Das aktuelle Riesenproblem mit der Kirschessigfliege macht es wieder deutlich. Wir hatten gestern ein Gespräch mit dem Bauernverband im Süden. Die Landesregierung hat sehr schnell und vor allem unterstützend für die betroffenen Winzerinnen und Winzer reagiert. Auch an dieser Stelle einen herzlichen Dank. Ich glaube, das hat ein Stück weit den Druck von den Landwirtinnen und Landwirten genommen.

Das Beispiel der Kirschessigfliege zeigt aber auch, dass es im Moment ohne chemischen Pflanzenschutz nicht geht. Da kann es nicht sein – das war eine Botschaft, die wir gestern bei diesem Gespräch mitgenommen ha- ben –, dass überall in Europa neue Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, aber wir in Deutschland uns abhängen lassen, um dann unser Obst letztendlich wieder zu importieren, weil unsere Landwirte nicht mehr konkurrenzfähig sind.

(Beifall der SPD und bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)

Lassen Sie es mich vorsichtig so sagen: Das Umweltbundesamt spielt dabei nicht immer eine ganz so glückliche Rolle. Solange keine anderweitigen und wirksamen Maßnahmen existieren, müssen wir auch auf klassische chemische Produkte zurückgreifen.

(Zuruf der Abg. Frau Schneider, CDU)