Protocol of the Session on July 24, 2014

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Nein, nein, nein!)

am Beauftragten zurückweisen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Das war wenig parlamentarisch!)

Das Wort hat Frau Kollegin Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kohnle-Gros, auch ich muss diese Kritik, die Sie vorgebracht haben, entschieden zurückweisen. Dieser Bericht nimmt eine besondere Funktion ein; denn es ist der erste Tätigkeitsbericht, der uns vorgelegt wurde. Deswegen ist es nur legitim, einen Blick auf die Geschichte der Informationsfreiheit, der Transparenz zu werfen, um zu sehen, wo wir in Rheinland-Pfalz mit diesem Tätigkeitsbericht starten.

Es ist gerade deswegen, weil wir eine Entwicklung hin zu immer mehr Transparenz, weg vom Amtsgeheimnis, hin zu einer offenen Verwaltung, zu einem offenen Verwaltungshandeln, zu besseren Bürgerinformationen haben, dass wir uns anschauen müssen, wie sich das in anderen Bundesländern entwickelt.

Deswegen finde ich es gut, dass dieser Blick in dem Tätigkeitsbericht aufgenommen wird und der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit den Austausch mit anderen Beauftragten in diesem Bereich sucht und dokumentiert, in welchem Zusammenhang die Diskussion läuft.

Ich finde es schon bemerkenswert, mit welchen Worten Sie das Thema Transparenz und Informationsfreiheit bezeichnen: Es sind kuriose Anliegen, es sind nette Geschichtchen. –

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das war es doch auch, das kann man doch gar nicht bestreiten!)

Sie versuchen kontinuierlich, dieses wichtige Ansinnen lächerlich zu machen. Das ist wirklich bedauerlich. Es ist bedauerlich vor dem Hintergrund, wie intensiv wir dieses Thema diskutiert haben, wie wichtig eine umfangreiche Bürgerinformation ist, auch, um sich eine Meinung zu bilden, um Bürgerbeteiligung weiter voranzubringen.

Dass natürlich bestimmte Beispiele in einem Tätigkeitsbericht hervorgehoben werden, ist klar, aber zu verneinen oder zu sagen, es ist lächerlich oder kurios, wenn bestimmte Anliegen kommen, finde ich wirklich bedauerlich. Das muss ich ganz ehrlich sagen.

Es ist vielmehr ein Grund zur Freude, dass dieser Tätigkeitsbericht vorliegt, ein Grund zur Freude deswegen, weil das Bewusstsein für Transparenz in unserem Bundesland steigt. Das haben wir auch Herrn Wagner und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, seiner Behörde zu verdanken. Nicht nur ihm ist es zu verdanken, nein, auch den Ministerien und Verwaltungen, den Kommunen vor Ort. Sie veröffentlichen kontinuierlich immer mehr Daten, damit die Bürgerinnen und Bürger sich informieren, am politischen Geschehen teilhaben und sich ihre Meinung bilden können.

Ein Beispiel ist das Open Government Data Portal der Landesregierung, das sich kontinuierlich weiterentwickelt. Dieses Datenportal gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zu informieren.

Die Menschen in Rheinland-Pfalz haben ein Recht auf Information. Dieses Recht müssen wir ernst nehmen und

die Zugänge zu Informationen entschieden ausbauen. Das ist eine strikte Forderung, die wir wirklich umsetzen müssen; denn nur so kann eine beteiligungsfreundliche Gesellschaft informiert werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir sehen uns in einer anderen Annahme auch bestätigt. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz war 2008 ein ganz wichtiger Schritt, aber mit Leben wurde das Landesinformationsfreiheitsgesetz erst dadurch gefüllt, dass wir auch einen Beauftragten geschaffen haben, der die Bürgerinnen und Bürger auf dieses Recht aufmerksam macht, der in Konfliktfällen und bei Unsicherheiten vermittelt und der auch die Kommunen auf dem Weg zu einem offenen Verwaltungshandeln und zu mehr Transparenz begleitet. Ich glaube, die Beispiele, dass jetzt die Anzahl der Verfahren und der Anträge der Bürgerinnen und Bürger angestiegen sind, bestätigen uns deutlich darin, dass es richtig war, einen Beauftragten für die Informationsfreiheit zu schaffen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Natürlich ist es ein Grund zur Freude, dass die Ablehnungsquote – das ist dann der Fall, wenn Anträge von Bürgerinnen und Bürger auf Information abgelehnt werden – mit 14 % unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Wir müssen aber auch genau schauen, weshalb solche Anfragen auf Informationsfreiheit abgelehnt werden und wie man den Bürgerinnen und Bürgern ihrem Begehren auf Informationen entsprechen kann. Da müssen wir uns Mühe geben und schauen, wie jede Bürgerin und jeder Bürger zu ihrem bzw. seinem Recht auf Informationen kommen kann.

Wir wollen es nicht dabei belassen zu sagen, ja, wir haben jetzt einen Informationsfreiheitsbeauftragten und das war es, sondern wir wollen noch weitergehen. Wir wollen ein Transparenzgesetz für Rheinland-Pfalz schaffen, damit nicht nur sozusagen auf Anfrage Informationen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden, sondern dass vonseiten der Landesregierung und der Kommunen von sich aus alle Informationen eingestellt werden, die von öffentlichem Interesse sind, sofern sie nicht andere Rechtsgüter – personenbezogene Daten – betreffen.

Es ist wirklich erfreulich, dass es immer mehr Bemühungen gibt, Daten einzustellen. Ich glaube, gerade die Ausführungen zu den Kommunen zeigen, dass über 80 % der Kommunen mittlerweile Satzungen, Zuständigkeiten und Gebühren online stellen. Die Hälfte aller Gebietskörperschaften nutzt neben dem Amtsblatt auch das Internet für diese Informationen.

(Glocke des Präsidenten)

Das bereitet auch besondere Freude; denn wir brauchen die Kommunen in dem Zusammenhang. Es erfordert nämlich einen Kulturwandel aller Verwaltungsinstanzen, wenn wir hin zu einem Transparenzgesetz kommen wollen. Wir brauchen offenes Verwaltungshandeln. Wir

brauchen freie Informationen. Da müssen alle Ebenen mit anpacken.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Frau Staatssekretärin Raab.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, auch wenn es sich hier noch nicht um eine obligate Berichtspflicht handelt, möchte ich trotzdem an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und sagen,

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

„Was noch nicht ist, kann noch werden“, und herzlich dem Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit für seine Arbeit sowie auch für die Einrichtung des Informationsfreiheitsbeirats und für die Begleitung dieses Themas an vielen, vielen Stellen danken.

Rheinland-Pfalz ist mittlerweile eines von elf Bundesländern, das seit dem Jahr 2008 ein Landesinformationsfreiheitsgesetz hat. Wir waren damals eines der Vorreiterländer, das sich auf den Weg gemacht hat. Wir werden jetzt nach dem Stadtstaat Hamburg das erste Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland sein, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt.

Der Stellenwert der Informationsfreiheit wird größer. Das zeigen nicht nur die ca. 1.000 Informationsanträge, die gestellt worden sind und im Bericht dargestellt werden – ich glaube, hier ist noch nicht einmal die Quantität alleine ausschlaggebend –, sondern das zeigt auch die Evaluation unseres Landesinformationsfreiheitsgesetzes, die Professor Ziekow im Jahr 2012 durchgeführt hat. Auch in der Evaluation ist deutlich geworden, Rheinland-Pfalz betreibt eine offene Informationspolitik. Frau Abgeordnete Schellhammer hat schon die äußerst geringe Ablehnungsquote hervorgehoben. Das ist der Weg, den wir weiter gehen wollen und den auch Ministerpräsidentin Dreyer in ihrer Regierungserklärung am 30. Januar 2013 beschrieben hat.

Wir werden nicht nur in dem Transparenzgesetz ein Landesinformationsfreiheitsgesetz und ein Landesumweltinformationsgesetz miteinander verschmelzen, sondern auch konsequent eine Open-Data-Strategie weiterentwickeln. Das heißt, das bisherige Fragerecht des Bürgers und das zum Ausdruck gebrachte Informationsbegehren werden in einem neuen Gesetz in eine Veröffentlichungspflicht für die Landesverwaltung umgewandelt. Wir werden ein Transparenzregister aufbauen. Dieser Aufbau ist auch Teil des Kulturwandels in Staat und Verwaltung.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Bericht des Informationsfreiheitsbeauftragten gerade auch das Open

Data-Portal, das wir im März vergangenen Jahres vorgestellt haben, als einen Meilenstein auf dem Gebiet der Informationsfreiheit sieht. Dies war auch für uns ein wichtiger Schritt, und wir werden weitere gehen.

Im Bericht werden einige Anregungen formuliert, wie das Informationsfreiheitsgesetz ausgeweitet werden kann und welche verpflichtenden Dinge im Mindestkatalog enthalten sein sollen. Es gibt auch Anregungen, die die Enquetekommission, die Herr Abgeordneter Haller dankenswerterweise in die Diskussion eingebracht hat, vorgelegt hat. All diese Dinge werden sorgfältig geprüft. Sie werden sicherlich ihren Niederschlag in dem neuen Gesetz finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Transparenzgedanke zieht sich aber nicht nur durch einen solchen Katalog, sondern auch durch viele andere Gesetzgebungsvorhaben, die zum einen die Landesregierung jetzt auch schon vorbereitet. Wir haben über den Wirtschaftlichkeitsbeauftragten und andere Dinge schon diskutiert. Er zieht sich zum anderen aber auch durch Gremien, wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich auch dem Transparenzgedanken verschrieben hat und dem entsprechend der neue Staatsvertrag angepasst wurde. Er zieht sich beispielsweise auch durch die Sparkassenorganisationen und das Thema der Hochschulen.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Deshalb wird es sicherlich Dinge geben, die wir in einem Katalog für veröffentlichungspflichtig erklären. Es wird Dinge geben, die auch in anderen Gesetzeswerken ihren Niederschlag finden können.

Transparenz und Zugang zu Informationen – so hat es der Landtag auf Antrag der Regierungsfraktionen in einer Entschließung im Dezember des vergangenen Jahres formuliert – als Grundlage für Bürgerbeteiligung sind für uns eine notwendige Bedingung für Demokratie, Partizipation und Mitbestimmung.

Deshalb haben wir gerne ein mittlerweile großes Projekt aufgelegt, um den Kulturwandel in Staat und Verwaltung hin zu einem Transparenzgesetz, zu einem Transparenzregister mit fünf Teilprojektgruppen, nämlich Recht, Organisation, Technik, Einführung einer elektronischen Akte und Partizipation, umzusetzen. Dies wird unter Beteiligung von vielen Interessengruppen, aber ganz besonders unter Beteiligung der Beschäftigten der Landesregierung und der Landesverwaltung von RheinlandPfalz durchgeführt werden. Das ist ein Gesetz, das eine breite Akzeptanz und mehr Information und Öffentlichkeit bringen soll.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit hat der Bericht seine Erledigung gefunden.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Nicht der Bericht, sondern der Antrag!)

Es geht um die Zustimmung derer, die die Besprechung im Landtag verlangt haben.

(Frau Klöckner, CDU: Wir machen das auch noch mit! – Frau Kohnle-Gros, CDU: Hat sich erledigt!)

Hat sich erledigt.

(Ramsauer, SPD: Sie lag falsch! – Frau Kohnle-Gros, CDU: Nein, ich lag nicht falsch!)

Ich rufe dann die Punkte 18 und 19 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 114 GOLT

Jahresbericht des Bürgerbeauftragten 2013 Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten – Drucksache 16/3435 –