Protocol of the Session on July 23, 2014

Aber jetzt erklärt uns Herr Weiland wortreich, warum er den Gesetzentwurf im ersten Durchgang anders liest als im zweiten Durchgang. Das ist deswegen interessant, weil sich zwischen erstem Durchgang und zweitem Durchgang weder der Gesetzestext noch die Begründung verändert haben.

Ich glaube, verändert hat sich die Strategie, aber die ist nicht neu, erst einmal richtig draufschlagen, polemisieren – das war im ersten Durchgang dran – und im zweiten Durchgang ein bisschen zurückdrehen, beidrehen, weil man kein einziges vernünftiges Argument gefunden

hat, diesen Wirtschaftlichkeitsbeauftragten nicht einzuführen.

Es gibt ihn in Hessen, es gibt ihn im Bund. Sie werden im Übrigen in beiden Ländern von Mitgliedern Ihrer Partei begleitet. Es gibt – das hat Ihnen der Präsident des Rechnungshofs in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vorgetragen – ein weitgehendes Statement des früheren Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag und späteren Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs, auch ein Mitglied Ihrer Partei, der darlegt, warum dieses Amt wichtig und von besonderer Bedeutung ist und warum dieses Amt weiterhelfen wird.

Sie fordern – das ist von den Vorrednern angesprochen worden, wie Sie das nennen –, man solle die Berufungsvoraussetzungen nicht absenken. Ich glaube, heute haben Sie gesagt, bis zur Unkenntlichkeit verwischen.

Herr Kollege Steinbach hat es eben noch einmal deutlich gemacht. Die in dem Gesetz derzeit vorhandene Alternative, nämlich die Voraussetzung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst aufgrund eines wissenschaftlichen Studiums und der vorgeschriebenen Prüfung, ermöglicht ebenfalls vom Grundsatz her, dass die Spitzenposition von Absolventen anderer Fachrichtungen als der Rechtswissenschaft begleitet werden kann. Warum kann das nicht umgesetzt werden? – Weil sich das Landesbeamtengesetz geändert hat.

Jetzt sagen Sie, weil sich das Landesbeamtengesetz geändert hat, wollen wir Bewerber anderer Fachrichtungen nicht mehr haben. Das gab es jahrzehntelang unter CDU-Regierung. Jetzt wollen Sie an ein Spezialgesetz das Rechnungshofgesetz nicht anpassen? Warum? – Sie erklären es uns nicht. Sie machen vage Andeutungen und sagen, das Land Rheinland-Pfalz und der Rechnungshof müssten vermeintlich vor irgendetwas geschützt werden. Sie wollen für den Präsidenten und den Vizepräsidenten ausschließlich die Befähigung zum Richteramt. Ich glaube, das gibt es noch in ein oder zwei anderen Bundesländern, und das gab es in RheinlandPfalz von der Intention des Gesetzes her schon seit vielen Jahren nicht mehr.

Ich sage Ihnen, das ist ein Rückschritt. Wir gehen weit hinter andere Länder zurück.

Herr Weiland, im Kern sagen Sie, dass Sie der Auffassung sind, dass Sie als Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission, Herr Bracht als früherer Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission und langjähriger finanzpolitischer Sprecher, Herr Schreiner als langjähriger finanzpolitischer Sprecher per se unfähig wären, ein solches Amt auszuüben.

(Dr. Weiland, CDU: Das ist Unsinn, was Sie sagen! Sie beleidigen Ihre eigene Intelligenz damit!)

Ich bin nicht dieser Auffassung, aber Sie. Ich finde, an der Stelle, lieber Herr Weiland, haben Sie eine verheerende Selbsteinschätzung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen machen an

einigen Stellen eine Klarstellung des Gewollten, was auch aus Sicht der Landesregierung wünschenswert ist.

Ich hätte mich gefreut, aber vielleicht besteht noch die Chance, wenn dieses Gesetz, das für die Arbeit des gesamten Parlamentes wichtig ist, eine breite Zustimmung und damit auch eine Zustimmung der Opposition finden würde.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es gibt eine Kurzintervention von Herrn Dr. Weiland.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder erstaunlich festzustellen, wie in diesem Fall der Minister der Finanzen als Mitglied dieser Landesregierung keine Ahnung von parlamentarischen Abläufen und parlamentarischen Meinungsbildungsprozessen hat.

(Pörksen, SPD: Das ist überhaupt nicht arrogant!)

Der Herr Minister hat mir vorgeworfen, ich hätte meine Meinung geändert. Wenn das der Fall wäre, wäre das nicht schlimm; denn auch ich bin nicht davor gefeit, schlauer zu werden, im Unterschied zu Ihnen offensichtlich.

(Pörksen, SPD: Das glaube ich nicht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber dass sich in einem parlamentarischen Verfahren zwischen der ersten Lesung über die Ausschussberatungen hin zur zweiten Lesung die Akzentsetzung in der Argumentation etwas ändern kann, ist das Selbstverständlichste von der Welt; denn kaum ein Gesetzentwurf ist in der Ausschussberatung vom Präsidenten des Landesrechnungshofs so zerpflückt worden wie der ihre.

(Beifall der CDU)

Sich dann an dieses Pult zu stellen, als hätten Sie allein die Weisheit mit Löffeln gefressen, ist das Allerletzte, Herr Minister.

(Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Wir bemühen uns um eine sachliche und inhaltlich fundierte Beratung, und Sie nehmen die Kritik in der Sache schlicht und ergreifend nicht zur Kenntnis.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Ach ja? – Da sind Sie der Richtige!)

So wie Sie und auch der Kollege Steinbach in merkwürdiger Übereinstimmung argumentieren, argumentiert nur

jemand, der erwischt worden ist, meine Damen und Herren.

(Beifall der Abg. Frau Klöckner, CDU – Staatsminister Dr. Kühl: Bei was denn?)

Wir haben Sie bei dem Versuch erwischt, sich den Landesrechnungshof zu unterwerfen und darauf einen eisernen Zugriff der Landtagsmehrheiten und der Landesregierung zu nehmen.

(Pörksen, SPD: Lächerlich!)

Dabei haben wir Sie erwischt. Jetzt rudern Sie zurück, und dieses Zurückrudern müssen Sie tarnen, indem Sie uns beschimpfen.

(Beifall der CDU)

Ich gehe davon aus, dass der Finanzminister von seiner Erwiderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über die Änderungsanträge ab. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3763 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3800 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3655 – unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu den Folgen des freiwilligen Zusammenschlusses der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3678 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/3750 –

Prinzip der Freiwilligkeit bei Kommunal- fusionen beachten Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/3802 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln.

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Oster. – Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 25. Juni 2014 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 3. Juli 2014 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 17. Juli 2014 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet, der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3678 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.