Es gibt eine Initiative „Ich bin linksextrem“ der Grünen Jugend mit der Linksjugend dazu. Nicht wir stellen sie gemeinsam zusammen,
sondern die Linke und die Grüne Jugend, und dort heißt es, der Verfassungsschutz gehört abgeschafft.
Frau Kollegin, ich habe Ihnen zweimal durchgehen lassen, dass Sie einfach weiterreden. Ein drittes Mal werde ich es nicht tun.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Klöckner, ich habe mich bei dem Gelöbnis unwohl gefühlt, als es immer lauter wurde. Das habe ich gesagt. Dazu stehe ich. Als diese Demonstration aus dem Ruder gelaufen ist, habe ich mich unwohl gefühlt. Aber jetzt fühle ich mich richtig unwohl, weil Sie hier einen Crashkurs in Fremdschämen abliefern, weil Sie nicht aufhören.
Sie hören einfach nicht auf, Unwahrheiten zur Konstruktion der Ihnen genehmen Geschichte einzusetzen. Jetzt haben Sie schon gemerkt, oh, jetzt könnte jemand anders von uns auf der Friedensseite googeln.
Also sagen Sie, sinngemäß ist gesagt worden, Soldaten wären Henker. Sie rudern also schon fleißig zurück.
Wissen Sie, Sie wollen keine differenzierte Debatte, sondern Sie wollen eine kollektive Verurteilung von Leuten, die Ihnen nicht genehm sind, die nicht in Ihr Weltbild passen. Deswegen machen Sie so etwas.
Dann kommen Sie uns mit der Grünen Jugend. Ach, Herr Heinisch, erinnern Sie sich noch an die Debatte über die Abschaffung der Asten, der frei verfassten Studentenvertretung?
Da haben Sie gesagt, damit haben Sie gar nichts zu tun, das war die Junge Union, das ist die Partei, die jungen Leute werden doch einmal etwas sagen dürfen. Aber das wäre natürlich ein zu differenzierter Schritt gewesen, und der passt nicht in Ihre kleinkarierte schwarz-weiße Rhetorik.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich sind alle Argumente ausgetauscht gewesen. Ich fand, dass die Ministerpräsidentin ein gutes und angemessenes Schlusswort gefunden hat.
Frau Klöckner, insofern ist aus Ihrem letzten Beitrag eines sichtbar gewesen, gegenüber dem Schlusswort der Ministerpräsidentin und Ihrem anschließenden Redebeitrag liegen, um es mit den Worten der Zeit fußballerisch auszudrücken, mehrere Ligen.
Meine Damen und Herren! In § 29 der von Ihnen verabschiedeten Geschäftsordnung steht: „Reden sind grundsätzlich in freiem Vortrag zu halten. Hierbei können Aufzeichnungen benutzt werden.“ – In unserem Landtag gilt – ich habe das nur eben nicht gerügt, weil ich nicht
überprüfen konnte, ob der Herr Innenminister das gemacht hat –, künftig ist klar, § 29 gilt für uns alle.
Meine Damen und Herren, führen Sie den Streit doch nicht weiter. Sie haben doch noch ein schönes Thema, nämlich die zweite Aktuelle Stunde.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die demografische Entwicklung ist in dieser Plenarsitzung gleich zweimal vertreten. Anlass für diese Aktuelle Stunde ist für die SPD-Fraktion das gerade fertiggestellte Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Dieses Gutachten heißt „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“.
Wegweisend in einem besonderem Sinn und Nachweis dafür, dass die Strategie und die praktischen Handlungsansätze der rheinland-pfälzischen Landesregierung in diesem für die Menschen besonders wichtigen Teilbereich der Querschnittsaufgabe der demografischen Entwicklung in die richtige Richtung weisen, ist dieses Gutachten, wenn man sich zugegebenermaßen nicht die 629 Seiten – die habe ich nicht gelesen, aber immerhin die 189 Seiten Kurzfassung – zu Gemüte führt. Das ist ein wesentlicher Erfolg der Kontinuität in der Sozialpolitik von Malu Dreyer bis hin zu Alexander Schweitzer.
Das Gutachten hat einige wenige grundlegende Feststellungen, bevor Empfehlungen ausgesprochen werden. Diese grundlegenden Feststellungen bestätigen in vielen Bereichen das, was wir eigentlich wissen. Es sind keine absolut neuen Erkenntnisse, aber es sind in ihrem Ansatz doch etwas stärker formulierte und aufrüttelnde Thesen. Nachdem vor 15 Jahren bereits einmal ein Gutachten zum Thema der Über- und Unterversorgung, aber bezogen auf einzelne Erkrankungen, erstellt wurde, beschreibt das Gutachten jetzt die Veränderungen, die durch die Herausforderungen des demografischen Wandels, durch technologischen Fortschritt und die Ausweitung von Angebotskapazitäten an unser Gesundheitssystem gestellt werden, die auch stärker als früher ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt sind und die – das ist an diesem Gutachten für uns in RheinlandPfalz besonders interessant – auch die teilweise gefähr
Wie gesagt, es ist keine absolut neue Erkenntnis, und wir haben in Rheinland-Pfalz auch dazu beigetragen – auch in Anhörungen –, dass in diesem Gutachten Dinge erscheinen, die wir hier in Rheinland-Pfalz schon auf den richtigen Weg gebracht haben, was Fachkräftemonitoring angeht, beispielsweise VERAH, Förderung der Fortbildung der medizinischen Fachangestellten zu Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis oder aber das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege“ und gestern in erster Lesung in diesem Haus das Heilberufegesetz, das gestern Abend bei dem Parlamentarischen Abend der Landesärztekammer ausdrücklich von Herrn Hessenauer gelobt wurde.
Zentrales Ziel eines patienten- und nutzerorientierten Gesundheitssystems müssen die Schaffung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots sein, das für alle Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zugänglich und erreichbar ist. So steht es auch in diesem Gutachten.
Dieses Gutachten beschreibt, dass unser deutsches System auch durch eine ausgeprägte sektorale Gliederung charakterisiert ist. Das ist etwas, was die Fachleute seit vielen Jahren angehen wollen. Es ist uns aber bisher noch nicht gelungen, vor allem die Sektorengrenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung und natürlich auch die Fehlverteilung der Kapazitäten zwischen ländlichem und städtischem Raum und zwischen hausärztlicher Grundversorgung und spezialisierter fachärztlicher Versorgung zu überwinden. Den Fachkräftemangel habe ich bereits angesprochen.
Es geht also zum einen darum, gleichzeitig auch den Abbau von regionaler und fachspezifischer Über- und Unterversorgung zu bewirken, zum anderen aber auch zukunftsweisende Konzepte für eine integrierte und besser vernetzte Versorgung zu entwickeln. Das Gutachten beschreibt vor allem die Bereiche ambulante und haus- und fachärztliche Versorgung.
Es fordert da einen sogenannten Landarztzuschlag. Ich empfehle, das einmal nachzulesen. 50 % Vergütungszuschlag auf alle ärztlichen Grundleistungen der Versorgungstufen 1 und 2 sind da gefordert. Es schlägt den Ankauf frei werdender Arztsitze durch die Kassenärztliche Vereinigung überall dort vor, wo ein erheblicher Anteil an Überversorgung vorhanden ist.