Protocol of the Session on January 23, 2014

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Noss das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Entlastung durch Übernahme der Eingliederungshilfe, eine Forderung, die seit Jahren von Ländern und Kommunen gleichermaßen aufgestellt wird. Eine Entlastung von dieser wichtigen und immer stärker steigenden, von einer unwahrscheinlichen Dynamik durchdrungenen Leistung. Wir haben dort Wachstumsraten, die wirklich sehr groß sind. Der Bund wird hier jetzt hoffentlich seiner Verantwortung gerecht. Wir haben 2014 die letzte Tranche in der Steigerung der Grundsicherung. Wir werden ab 2014 eine 100 %ige Übernahme der Kosten durch den Bund haben.

Auch für die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe zeichnet sich irgendwo am Horizont ein entsprechendes Licht ab. Ich verweise ganz besonders auf den

Bundesratsbeschluss vom 22. März des vergangenen Jahres, der von allen – ich betone, von allen – Bundesländern mitgetragen wurde. Danach sollte es Ziel sein, ein Bundesleistungsgesetz zu verabschieden, welches Länder und Kommunen substanziell und nachhaltig durch die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe durch den Bund entlastet. Dabei sollte auch versucht werden, die Struktur der Eingliederungshilfe so zu gestalten, dass die Wachstumsraten nicht mehr in der Form wie bisher auftreten. Ich glaube, da sind wir uns alle einig.

Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung, die auf verschiedenen Wegen in den verschiedenen Bundesländern getragen wird. Bei uns haben wir zum Beispiel 49 % Landesanteil, während das im Saarland komplett vom Land getragen wird. Es gibt verschiedene Wege, die alle irgendwo ihre Berechtigung haben.

Ich sage einfach ganz deutlich: Dieser Beschluss des Bundesrats war damals auch die Grundlage für den Minister, exakt das wiederzugeben, was damals im Raum stand. Dieses Interview hat übrigens nicht im Dezember, sondern im November stattgefunden. Im November gab es noch keinen Koalitionsvertrag. Daher ist es unredlich – ich unterstelle, dass das eben keine absichtliche Handlung war, sondern auf Unwissenheit zurückzuführen ist –, dem Minister zu unterstellen, er hätte den Koalitionsvertrag nicht berücksichtigt, weil es den da nämlich noch gar nicht gab. Der Minister hat exakt das nachvollzogen, was Beschlusslage des Bundesrats war. Der Koalitionsvertrag kam erst einige Tage später.

(Zurufe von der CDU)

Die Vorwürfe des CDU-Generalsekretärs gehen daher völlig ins Leere.

(Frau Klöckner, CDU: Ein guter Mann! – Pörksen, SPD: Das ist doch ein Luftschütze!)

Hier ist lediglich pflichtgemäßes Handeln festzustellen. Es ist nach dem Motto gehandelt worden „Irgendetwas wird schon hängen bleiben“. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie der Koalitionsvertrag im Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt wird

(Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

da sind sowohl CDU als auch SPD gleichermaßen gefordert, entsprechend zu agieren – und wie die Übernahme der Eingliederungshilfe durch den Bund geregelt wird.

Erfreulich ist, dass als Vorabzahlung bereits ab 2015 1 Milliarde Euro zur Auszahlung gelangen soll. Das bedeutet für unser Land etwa 50 Millionen Euro, die direkt weitergegeben werden.

Jede weitere Entlastung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wird vom Land so umgesetzt werden, wie es das Bundesteilhabegesetz vorsieht. Wir werden uns an die Regeln halten, die dort fixiert werden. Meine sehr

geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen speziell von der CDU, unser Ziel sollte es sein, dass wir möglichst schnell zu einem Bundesteilhabegesetz kommen,

(Frau Klöckner, CDU: Genau, Frau Nahles macht das!)

dass wir dieses möglichst schnell umsetzen und es schaffen, die Kommunen nachhaltig zu entlasten. Das sollte unser Ziel sein.

Getreu den Worten, die Frau Beilstein vorhin gesagt hat, sollten wir versuchen, den Löffel aufzuhalten, wenn es Brei regnet. Wir hoffen, dass das Gesetz so ausgestaltet wird, dass der Brei in kommunalen Löffeln landet und nicht andere eventuell den Löffel aufhalten können. Dazu können wir alle beitragen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Steinbach von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle zum Thema „Kommunalfinanzen“ fest, so viel Einigkeit war selten. Es freut uns, dass wir uns da auf dem Weg befinden.

(Frau Klöckner, CDU: Nur der Minister sieht das anders! – Licht, CDU: Sie haben noch nicht geredet!)

Gleichzeitig muss ich aber sagen, man muss politisch sagen, für uns stehen die Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt unserer Politik. Daraus folgt auch, dass wir die Finanzierungslasten, die aus dieser großen Aufgabe erfolgen, fair verteilen müssen.

Dann möchte ich durchaus lobend erwähnen, dass Sie sich, meine Damen und Herren von der CDU, mit Ihrem Antrag in Ihren kommunalfinanzpolitischen Positionen bewegt haben, und zwar in die richtige Richtung; denn das, was Sie in diesem Hause ziemlich lange in Abrede gestellt haben, nämlich dass auch der Bund Verantwortung für die kommunale Finanzsituation trägt, kommt in diesem Antrag zum Ausdruck. Wie gesagt, das ist ein Schritt in die richtige Richtung, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ansonsten ist das Ziel dieses Antrags nicht eindeutig. Was will die CDU damit erreichen? An wen sollte der Antrag eigentlich gerichtet sein, meine Damen und Herren? Dann ist es schon ein bisschen dreist, wenn sich

Frau Kollegin Beilstein hier hinstellt und sich sozusagen dafür abfeiern lässt, dass vermeintlich die CDU jetzt die Eingliederungshilfe im Koalitionsvertrag verankert hätte.

Meine Damen und Herren, der Bundesfinanzminister, Herr Wolfgang Schäuble, sitzt mehr oder minder sehr eng auf seiner Kohle und hat sich ziemlich lange geweigert, sich daran überhaupt zu beteiligen, und hat das ziemlich lange hinausgezögert.

Darum erleben wir auch einen Einstieg in die Finanzierung ab 2015, und die Vollfinanzierung findet, wenn es nach Wolfgang Schäuble geht, ab 2018 statt. Da ist das also mit dem schnellen und entschlossenen Handeln auf der CDU-Seite nicht ganz so klar.

Was will aber die CDU mit dem Antrag erreichen? Wollen Sie auf die prekäre finanzielle Lage der Kommunen eingehen? – Gut, das tun Sie gerne. Dann ist aber die Eingliederungshilfe vielleicht nicht das beste Beispiel; denn da sind wir mit der neu ausgestalteten Schlüsselzuweisung C im kommunalen Finanzausgleich einen Weg gegangen, wie das Land im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Gebietskörperschaften mit hohen sozialen Ausgaben eine deutliche Entlastung liefern kann.

Seit dem 1. Januar übernimmt das Land 50 % der Kosten der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Das Land hat demnach in seiner Verantwortung seinen Teil erfüllt. Nun ist es gut. Jetzt ist der Bund gefragt, und zwar mit einem Bundesteilhabegesetz. Meine Damen und Herren, das liegt auch in Ihrer Verantwortung im Sinne der CDU.

Wenn Sie einen Antrag zur Ausgestaltung der Eingliederungshilfe schreiben und dann auf Reformvorschläge der Bundes-CDU dazu hinweisen wollten, dann – gerade dann – ist dieser Antrag vollständig verfehlt, weil bei Ihnen nicht Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen.

Welche Ansätze die CDU vorweisen kann, um deren Lebensqualität zu verbessern und um die UNKonvention umzusetzen, ist diesem Antrag nicht zu entnehmen, sondern für Sie steht im Fokus, wie man bei der Eingliederungshilfe die Kosten der Kommunen möglichst gering hält.

(Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Aber auch hier liegt die Entscheidung und der nächste Schritt nicht auf der Landesebene, sondern auf der Bundesebene. Da tragen Sie bekanntermaßen Verantwortung, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Wenn Sie wollen, dass die Gelder Menschen mit Behinderung direkter zugutekommen und eine andere Leistungsgrundlage schaffen wollen, müssen Sie ein entsprechendes Teilhabegesetz schaffen, für das Sie eine Vorlage schaffen müssen, meine Damen und Herren.

Die sind Sie bislang schlicht und ergreifend schuldig geblieben. Sich jetzt als den Retter der Kommunen

aufzustellen, hat etwas von Dreistigkeit, meine Damen und Herren von der CDU.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Die Möglichkeit, Bundesgelder an das Land zu geben, die das Land direkt und vollständig an die Kommunen weitergibt, ist bei der Eingliederungshilfe begrenzt. Das hängt von der Leistungsbeschreibung ab. Das müssten Sie wissen, meine Damen und Herren von der CDU; denn das Problem der Eingliederungshilfe ist, dass ein großer Teil der Gelder Sachleistungen und keine direkten Geldleistungen sind, dies unter anderem auch in den verschiedenen Verschränkungen des Sozialgesetzbuchs.

Deshalb muss ein rechtlich geeigneter und sicherer Weg gefunden werden, wie der Bund und das Land trotzdem direkt Gelder an die Betroffenen weiterleiten können, aber auch dazu habe ich keinerlei Hinweise in Ihrem Antrag gefunden, meine Damen und Herren.

Warum also dieser Antrag ohne Inhalt? Sorgen Sie auf der Bundesebene dafür, dass das Leistungsgesetz schnell vorangetrieben wird. Sorgen Sie für klare und eindeutige Regelungen. Sorgen Sie dafür, dass wir eine Vorlage haben, die es uns als Land ermöglicht, ein Ausführungsgesetz, wie wir es beispielsweise beim Sozialgesetzbuch XII gemacht haben, zu schreiben, in das wir das klar hineinschreiben können, in dem wir klar Leistungen und auch Bedingungen definieren können. Dann sorgen wir dafür, dass die Gelder, die Sie bereitstellen, vollständig entsprechend verwendet werden. Das ist die klare Zusage. Hier hat niemand – weder von der Regierung noch in diesem Parlament – eine andere Aussage getroffen. Alles andere ist dem 25. Mai 2014 geschuldet, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Minister Lewentz. – Entschuldigung, Frau Ministerpräsidentin Dreyer hat das Wort. Entschuldigung, wir hatten noch Herrn Minister Lewentz auf der Redeliste stehen. – Bitte schön, Sie haben das Wort.

(Pörksen, SPD: Ober sticht Unter!)

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann es sehr kurz machen, weil von Herrn Steinbach in dieser letzten Rede alles sehr gut auf den Punkt gebracht worden ist.