Meine Damen und Herren, Mieter in Deutschland haben es nämlich nicht leicht. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es Schwerpunkte. Es gibt unterschiedlich verteilte Problemlagen, aber insbesondere in Groß- und Universitätsstäd
ten ist es sehr schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Ich meine, dass dieses Gesetz einen Instrumentenmix bietet, der insbesondere Bezieherinnen und Beziehern von kleinen und mittleren Einkommen dabei hilft, eine bezahlbare Wohnstatt zu finden.
Die Tatsache, dass das in Verbindung mit den seit Mitte des Jahres geltenden Förderrichtlinien über die ISB gefördert wird, zeigt jetzt schon Wirkung. Wir haben von den zuständigen Vertretern der ISB schon gehört, dass man mit entsprechenden Fördersummen und Anträgen rechnet. Ich meine, das wird auf dem Wohnungsmarkt mithelfen, dass sich dort die eine oder andere Situation entspannt. Das wird mithelfen, dass auch junge Menschen in den Universitätsstädten leichter eine Wohnung finden können. Das wird auch mithelfen, dass mehr Investoren bereit sind, in den Wohnungsbau einzusteigen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landeswohnraumförderungsgesetz ist ein gutes Gesetz. Wir beenden damit aber keinen ungesetzlichen Zustand, sondern machen lediglich von einer Regelungskompetenz Gebrauch, die uns die Föderalismusreform gegeben hat. Insofern gab es auch vorher schon ein gutes Bundesgesetz zu diesem Thema.
Dieses Gesetz ist deshalb in Rheinland-Pfalz so gut – das möchte ich an der Stelle ausdrücklich sagen –, weil das zuständige Referat, das dieses Gesetz erarbeitet hat, im Vorfeld der Einbringung ins Parlament sehr intensiv mit all den Interessengruppen, die der Herr Kollege Ramsauer angesprochen hat, das Gespräch gesucht hat. Darüber hinaus sind die Anregungen nach entsprechender Abwägung der Interessenlage in das Gesetz eingeflossen.
Insofern haben die entsprechenden Beteiligten bei der Anhörung, die wir durchgeführt haben, noch einmal genau das Gleiche gesagt, was Sie uns schon beim Parlamentarischen Abend und vorher schon im Rahmen der Facharbeit im Referat gesagt hatten. Das Gesetz ist dadurch nicht besser geworden, dass wir viel darüber geredet haben. Es ist genauso geblieben, wie es vorher war.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landeswohnraumförderungsgesetz geht in die zweite Lesung. Insofern haben im Vorfeld eine umfangreiche Beteiligung der Fachverbände und der Interessensverbände sowie die besagte Anhörung stattgefunden. Dieser Gesetzentwurf hat überall eine breite Zustimmung erfahren. Deshalb können wir davon ausgehen, dass ein guter Gesetzentwurf vorliegt.
Lassen Sie mich noch einen Aspekt ansprechen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, möglichst punkt- und zielgenaue Angebote bereitzustellen. Das hat etwas mit dem demografischen Wandel in diesem Land zu tun. Ich möchte zwei Extreme aufzeigen. Das eine ist die Planungsregion Westpfalz, also die Region, in der ich beheimatet bin. Es ist festzuhalten, dass bis zum Jahr 2030 die Bevölkerung um etwa 12,5 % abnehmen wird und die über 65-Jährigen dort um sage und schreibe 25 % zunehmen werden. Das ist das eine Extrem in diesem Land, das an vielen Stellen in dieser Form stattfindet.
Das andere Extrem sind die Oberzentren, die wir haben. Hier ist als Stichwort Mainz zu nennen. Die Landeshauptstadt kommt in den Genuss, bis 2020 immerhin noch 3 % Bevölkerungszuwachs zu generieren. Daran sehen Sie schon, dass wir ganz unterschiedliche Fragestellungen in diesem Gesetzentwurf zu bewältigen haben. Das macht dieser Gesetzentwurf sehr zielgenau und punktgenau. Insofern wird auch von unserer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieser Gesetzentwurf begrüßt. Wir werden ihm zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn alle sagen, dass das Gesetz gut ist, dann will ich dem nicht widersprechen. Das Gesetz ist natürlich deswegen gut, weil wir es unter reger Beteiligung derjenigen gemacht haben, mit denen wir unter Ausübung des Gesetzes versuchen wollen, die Wohnraumsituation in RheinlandPfalz zu verbessern.
Das Gesetz an sich macht die Welt noch nicht gut, sondern wir müssen es in der Gesetzesanwendung gut machen. Das haben wir schon ein bisschen versucht, indem wir die Förderrichtlinien neu ausgerichtet haben.
Wir müssen allerdings noch mit dem Rahmen, den uns dieses Gesetz gibt, daran arbeiten, dass wir die Quartiersstrukturen hinsichtlich der Förderung und die baukulturellen Aspekte besser ins Auge nehmen. Wir haben auch schon angefangen – hier sind wir auch ein gutes Stück weitergekommen –, mit dem neuen Instrumentarium Bündnisse für Wohnen zu schaffen. Wir haben ein solches Bündnis in Trier breit aufgestellt und es mit der Wohnungswirtschaft und der Kommune bereits unterzeichnet. In Mainz haben wir erste Gespräche geführt. Ich bin sicher, dass wir dort zum Erfolg kommen.
Abschließend möchte ich all denjenigen danken, die uns bei diesem Gesetz unterstützt haben. Das gilt für die Fraktionen dieses Parlaments. Das gilt aber auch für die Wohnungswirtschaft, die Kommunen, die Kammern und Verbände in diesem Land.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2469 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2735 – Zweite Beratung
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 19. September 2013 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Da der federführende Innenausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern haben im Innenausschuss die Anhörungen zu den Zwangsfusionen begonnen. Im Vorfeld haben die kommunalen Spitzenverbände noch einmal Ausführungen gemacht, ein Resümee gezogen und eine Bewertung über den Verlauf und den Sachstand der Kommunal- und Verwaltungsreform abgegeben. Diese Bewertungen und ganz besonders die beiden folgenden Anhörungen haben gezeigt, dass unser erneuter Vorstoß, diese missratene Kommunal- und Verwaltungsreform zu stoppen, richtig ist. Ich denke, eine sinnvolle Kommunal- und Verwaltungsreform schüttelt man nicht so einfach aus dem Ärmel. Wir wissen das. Wir wären immer bereit gewesen, so etwas gemeinsam mit Ihnen zu machen.
Leider war man seitens der SPD nicht bereit dazu. Das heißt, das Grundgerüst für ein gemeinsames Haus kam erst gar nicht zustande; denn der nach unserer Überzeugung notwendige erste Arbeitsschritt, nämlich ordentliche Grundlagen zu erarbeiten und dann eine Reform aus einem Guss durchzuziehen, ist unterblieben.
Ich denke, mittlerweile hat jeder im Land begriffen, dass eine solche grundlegende Aufgabenkritik als Grundlage erforderlich gewesen wäre. Es hat zwischenzeitlich jeder verstanden, dass es keinen Sinn macht, die Verbandsgemeinden in Zwangsfusionen zu treiben und dadurch auch in vielen Fällen Pflöcke einzuschlagen, die möglicherweise auf der nächsten Reformstufe, wenn es an die Kreise geht, sogar hinderlich sind.
So stellen sich dann an einem heutigen Tag sehr viele Fragen. Warum zum Beispiel hat man bei den Bürgerbeteiligungen mit zweierlei Maß gemessen? Warum werden hier Ratsbeschlüsse akzeptiert und dort nicht? Warum müssen einige der Kommunen, die unbedingt fusionieren müssen, dies tun – sie müssen notwendigerweise zwangsfusioniert werden –, und andere bleiben verschont?
Ich glaube, die Menschen verstehen es nicht. Die Scherben, die dieses Flickwerk in Rheinland-Pfalz verursacht hat, werden in Kürze noch deutlicher werden.
In einem halben Jahr stehen die Kommunalwahlen an. Ich frage Sie, wie sollen Kommunen, die eine Zwangsfusion übergestülpt bekamen, mit dieser Situation umgehen? Während sie Klage erheben, stellen sie gleichzeitig Listen für die neuen Räte auf, von denen niemand weiß, ob sie nach den Gerichtsverfahren überhaupt noch bestehen werden. Was ist zum Beispiel, wenn Gerichte feststellen, dass diese Zwangsfusionen nicht rechtmäßig waren?
Die Frage stellt sich, ob das Ganze wieder rückabgewickelt wird. Wie stellen Sie sich mit Blick auf die Rathäuser, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen vor, dass dies auf gerade einmal frisch geschaffenen Strukturen laufen soll?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, noch sind wir in der Phase der Anhörung, und eine solche Phase der Anhörung sollte auch eine Phase sein, in der man noch einmal darüber nachdenkt, ob der Weg, den man eingeschlagen hat, der richtige ist.