Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, man kann mit Fug und Recht behaupten, dass das rheinland-pfälzische Landestariftreuegesetz eine Erfolgsstory ist. Herr Kessel, wenn ich den Kern Ihrer Rede gehört habe, dann bin ich froh, dass die CDU in Rheinland-Pfalz das mittlerweile auch so sieht.
Ich glaube, dass die Änderungen, die wir eingebracht haben und die in der Anhörung – Frau Dr. Machalet hat
es gesagt – im Wesentlichen auf Unterstützung getroffen sind, zum jetzigen Zeitpunkt angemessen sind. Das betrifft die Dynamisierung und die Klarstellung im Gesetz, dass die Tarifbindung auch für Sub- oder SubSubunternehmungen gelten muss. Es scheint mir, dass wir uns da weitgehend einig sind.
Jetzt ist angekündigt, dass es eine Evaluation des Landestariftreuegesetzes gibt; denn auch ein gutes Gesetz – das gilt für jedes Gesetz – ist immer dann besonders gut, wenn man es noch besser machen kann, weil man Erfahrungen gesammelt hat. Rheinland-Pfalz hat hier Neuland betreten, deshalb war es sehr weise, klug und vorausschauend, eine Evaluation mit aufzunehmen.
Ich glaube, wenn Sie die Diskussion auch in Ihrer Fraktion und mit Ihren Kommunen führen, dann müssen Sie verstehen, dass wir sagen, dass eine solche Lohngleitklausel, der wir im Prinzip keineswegs ablehnend gegenüberstehen, in der Evaluation mit überprüft wird und diese nicht nur mit den Arbeitgebern – die LVU war in der Anhörung gewesen, die Kommunen nicht – und mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert werden muss.
Es ist nicht konsistent, dass Sie an anderer Stelle die Kommunen hochhalten und hier einen Veränderungsantrag ohne den notwendigen Diskussionsprozess wollen, wie man das ausgestaltet und wie man die Kommunen in die Lage versetzt, das umzusetzen, das zu machen, ohne diese Diskussionen mit den Kommunen und Auftragnehmern zu führen. Ich glaube, damit würden wir die Kommunen am heutigen Tag überfordern. Deswegen nehmen wir uns die Zeit der Evaluation in diesem Punkt. Ich verstehe deswegen nicht, dass Sie unseren Entschließungsantrag ablehnen.
Über das Thema „Dynamisierung“ hatten wir eine breite Diskussion. Es gibt gute Gründe dafür. Es bleiben die gleichen, die auch in der ersten Beratung, einer Anhörung, positiv bewertet wurden.
Das Thema „Entgeltgleitklausel“ nehmen wir mit in die Evaluation. Das gilt genauso wie das von Ihnen berechtigt angesprochene Thema der Umsetzung des Vollzugs und der Kontrollen. Aber das soll bitte auf der fundierten Basis einer Evaluation in der Diskussion mit den Kommunen erfolgen, die es am Ende umsetzen müssen. Man muss eine gemeinsame gute Lösung auf der Basis von Fakten finden. Man darf keinen Schnellschuss produzieren, der am Ende möglicherweise die Kommunen überfordert.
Deswegen lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab. Aber deswegen kann ich nicht verstehen, dass Sie unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen wollen. Ich glaube, es ist gut, dass wir als Parlament gegenüber der Regierung deutlich machen, welche Fragen wir in der Evaluation beantwortet haben möchten, um ein sehr gutes Gesetz, das wir heute ein Stück besser machen, nach der Evaluation gemeinsam noch ein Stück besser machen zu können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die Debatte anschaue, denke ich, können wir feststellen, dass das Landestariftreuegesetz mittlerweile von allen Fraktionen, die im Parlament vertreten sind, als eine gute Institution angesehen wird. Das war nicht immer so. Wir haben insgesamt die Erkenntnis gewonnen, wenn wir uns den Niedriglohnsektor in Deutschland, die Schere zwischen Arm und Reich und die brüchigen Erwerbsbiographien der Menschen anschauen, dann können wir feststellen, dass ein solches Landestariftreuegesetz ein wichtiger Baustein dafür ist, dass Menschen von ihrem Beruf und ihrem Einkommen leben können und sie den Sozialkassen sozusagen nicht zur Last fallen. Das ist ein Gewinn für uns alle. Das ist insbesondere ein Gewinn für die betroffenen Menschen.
Ich glaube, wir können mit einer großen Zufriedenheit darauf zurückblicken, dass es uns gelungen ist, an der Stelle in Rheinland-Pfalz die Vorreiterrolle zu übernehmen. Wir sind gegenüber anderen Bundesländern vorangegangen. Viele andere Bundesländer – die meisten kann man sagen; es gibt nur noch drei Bundesländer, die das nicht eingeführt haben – sind mittlerweile diesem Weg gefolgt. Wir können festhalten, das Gesetz funktioniert. Es ist ein gutes Gesetz.
Herr Kessel, Sie haben es angesprochen. Natürlich muss man immer darüber reden, wie man Kontrollen durchführen kann. Ist das alles nachprüfbar? Auf der anderen Seite will ich an der Stelle einwerfen, dass wir immer über Bürokratieabbau reden. An dieser Stelle müssen wir diese Waage ein wenig im Auge behalten. Wir dürfen nicht Dinge, die gut funktionieren, bei denen es keine oder nur ganz wenige Klagen gibt, durch das Einbauen von Kontrollen, die an dieser Stelle vielleicht nicht notwendig sind, hinterfragen.
Die Evaluation ist angesprochen worden. Das Gesetz steht zur Evaluierung an. Wir werden uns sehr intensiv mit den Ergebnissen beschäftigen. Wir werden uns intensiv mit Möglichkeiten beschäftigen, das Gesetz weiterzuentwickeln.
Ich glaube, dass der heute von den regierungstragenden Fraktionen vorgelegte Gesetzentwurf, der die Dynamisierung beinhaltet, ein guter Schritt ist. Wir ermöglichen dort, dass Menschen, die in Verträgen sind, die über mehrere Jahre laufen, weiterhin angepasst bezahlt werden und nicht auf einem veralteten Stand verharren.
Im Übrigen – das sei an dieser Stelle erwähnt –, auch im Schienenpersonennahverkehr und im ÖPNV ist das geübte Praxis. Da funktioniert bereits die Dynamisierung. Ich denke, es ist gut und richtig, dass wir diesen Punkt auf die anderen Bereiche ausweiten.
Auch die Landesregierung sieht die Lohngleitklausel zum jetzigen Zeitpunkt als nicht unbedingt einführbar an. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir uns in diesem
doch recht komplexen System eines Landestariftreuegesetzes diesen Baustein sehr genau anschauen. Ich denke, deswegen ist es richtig, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD vorschlagen, das im Rahmen der Evaluation durchzuführen.
Ich will die seriösen Arbeitgeber ansprechen, die Sie in ihrem Antrag beziffern. Ich glaube, dass es gerade die seriösen Arbeitgeber sind, die mit dieser Dynamisierung umgehen können, die wissen, dass es Tarifsteigerungen gibt. Die wissen, wie man langfristige Verträge eingeht und wie man diesen Risikofaktor – so nenne ich das jetzt einmal – mit in einem Angebot berücksichtigt.
Ich will hervorheben, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf klarstellende Regelungen für die NachNachunternehmerkette vorsehen, dass auch Sub-SubSubunternehmer entsprechend dem Tariftreuegesetz unterliegen. Wir nehmen auch die Leiharbeitsfirmen besonders in den Fokus. Wir schließen dort Schlupflöcher. Diesen Aspekt wollen wir in einem guten Gesetz noch besser machen.
Insofern freue ich mich, dass es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD gelingt, dieses erfolgreiche Gesetz noch besser zu machen. Ich denke, wir werden nicht nur im Rahmen der Evaluation an diesem Thema dran bleiben.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär Langner! Ich sage zunächst ein Wort zu den Kontrollen. Wenn Sie hingehen und ein Halteverbot aufstellen und jeder weiß ganz genau, das wird sowieso nicht kontrolliert, ob dort ein Fahrzeug steht oder nicht, dann werden sich alle dort hinstellen. Das wird so meines Erachtens nicht funktionieren.
Sie sprachen auch von Arbeitgebern, die seriös sind und das direkt bei Ihrem Angebot eintakten. Sie kennen aber auch das öffentliche Vergaberecht, dass immer an den Günstigsten zu vergeben ist. Diejenigen, die es nicht eintakten, sind dann die Günstigsten, und die, die seriös sind, werden ausgeschlossen. Das möchten wir auch nicht.
Wir möchten klarmachen, dass wer A sagt, auch B sagen muss und es nicht sein kann, dass einseitig Kosten auf die Auftragnehmer geladen werden, ohne dass die Auftragnehmer die Chance haben, mit den Auftraggebern darüber zu verhandeln, wie zukünftige Lohnsteigerungen entsprechend gerecht verteilt werden.
Nichts anderes sieht unsere Lohngleitklausel vor, so wie sie hier vorgeschlagen wird, dass man das gemeinsam vereinbart. Frau Dr. Machalet, das ist auch kein Muss, sondern wenn Sie sich das durchlesen, ist das eine Vereinbarung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, wie damit umzugehen ist. Mehr fordern wir nicht. Wir können der Dynamisierung nicht zustimmen, wenn nicht auch gleichzeitig unserem Antrag mit zugestimmt wird. Ansonsten bitten wir, wie vorhin schon vorgetragen, beides bei der Evaluierung im kommenden Jahr zu beraten und es heute zu vertagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2944 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Danke. Stimmenenthaltungen? – Somit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/2928 –. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. – Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2384 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenenthaltungen? – Somit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen dann zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Stimmenenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir haben noch über den Entschließungsantrag „Einführung einer Lohngleitklausel auf solide Grundlange stellen – Prüfung im Dialog mit Verbänden und Auftraggebern“ – Drucksache 16/2958 – abzustimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Danke. Stimmenenthaltungen? – Damit ist auch der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2685 – Zweite Beratung
(Frau Schleicher-Rothmund: Zum Landesgesetz über die Notarversorgungskasse Koblenz ist Herr Kollege Ruland Berichterstatter!)
Entschuldigung, dann hat man mir das falsch gesagt. Wir sind beim Landesgesetz über die Notarversorgungskasse Koblenz. Berichterstatter ist der Kollege Marc Ruland. Entschuldigung, das war auch so ausgedruckt, aber das hat man zwischendurch einmal geändert. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtages vom 19. September 2013 ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 31. Oktober 2013 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.