Protocol of the Session on September 18, 2013

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart.

Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Kollege Wäschenbach.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit Schreiben der Ministerpräsidentin vom 11. Juni 2013 das Landesgesetz zur Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eingebracht. Was ist das Ziel? Vereinfacht gesagt, soll dieses neue Gremium der Verbesserung, der Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen dienen.

Durch Beschluss des Landtags vom 3. Juli 2013 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 5. September 2013 beraten.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 12. September 2013 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Wäschenbach, danke schön.

Das Wort hat Frau Kollegin Anklam-Trapp von der SPDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a begrüßen. Wir freuen uns darüber, dass die Bundesebene die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen hat.

Das Ansinnen ist die Gesundheitsversorgung an einem Tisch. Derzeit gibt es nach dem ausgewogenen und guten Vorschlag des Hauses 23 Mitglieder. Wir haben einen Änderungsantrag gestellt, der Ihnen zur Kenntnis vorliegt. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir den Änderungsantrag mit allen drei Fraktionen dieses Hohen Hauses beschließ en könnten.

Es geht uns darum, die Patientenrechte weiter zu stärken und noch ein weiteres Mitglied an den Tisch des Gemeinsamen Landesgremiums zu bringen. Nach vielen Diskussionen mit den Partnern fehlen bei dem Landesgremium nach § 90a die Heilmittelerbringer, nämlich die Physiotherapeuten, die Ergotherapeuten und die Logotherapeuten.

Ich bitte Sie im Namen der SPD-Fraktion, rücken Sie noch einen Stuhl an den Tisch des Landesgremiums und folgen Sie unserem Änderungsantrag. Wir würden uns darüber sehr freuen.

Ich bedanke mich bei unseren Partnern, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir fraktionsübergreifend zusammenarbeiten. Ich werbe für den Änderungsantrag.

Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Kollegin Wieland von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wäre schön, wenn wir uns wie in der vorhergehenden Runde einfach anschließen könnten. Ganz so einfach ist es nicht. Um was geht es für die Nichtgesundheitspolitiker? Der Ärztemangel im ländlichen Raum ist nicht nur eine Frage für die Presse und die Gesundheitspolitiker. Ich denke, alle Abgeordneten, die die ländlichen Räume vertreten, werden mit diesen Fragen immer wieder konfrontiert.

Die ausreichende, qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung ist inzwischen ein wichtiger Standortfaktor geworden. Deswegen ist die Planung der Aufrechterhaltung ein sehr zentrales Thema auch für die Zukunft.

Worum geht es? Bisher waren der ambulante und der stationäre Bereich sowie der Reha-Bereich in der Planung, der Bedarfsanalyse und in den Konzepten getrennt behandelt worden. Mit dem Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes am 1. Januar 2012 sind die Erkenntnisse eingeflossen, dass eine Zusammenarbeit über diese einzelnen Bereiche künftig notwendig und wesentlich ist.

Ich nenne ein Beispiel. Wenn ein stationärer Patient durch an Medizinische Versorgungszentren angeschlossene Ärzte nachbetreut werden soll, ist das ein typischer Bereich, der sektorenübergreifend geplant werden muss. Deshalb ist in diesem Versorgungsstrukturgesetz ein Mitspracherecht der Länder enthalten. Es ist enthalten, dass die Länder ein gemeinsames Landesgremium initiieren können.

Welche Aufgabe hat dieses Gremium? In diesem Gremium sollen diese sektorenübergreifenden Fragen auch sektorenübergreifend von den verschiedenen Akteuren gemeinsam analysiert und diskutiert werden. Darüber hinaus sollen gemeinsame Empfehlungen ausgesprochen und ausgearbeitet werden. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Künftig haben wir kein Geld und kein Personal, um Doppelstrukturen aufrechtzuerhalten.

(Beifall bei der CDU)

Dieses Gremium unter der Leitung des Ministeriums bietet nun die Chance für eine vernetzte Versorgung und eine stärkere regionalbezogene Planung und Konzeption.

Wir halten die Einrichtung eines solchen Gremiums für durchaus sinnvoll. Allerdings sind wir mit der Umsetzung in einigen Punkten auf größere Fragen gestoßen und können deshalb diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.

Wir haben uns im Ausschuss der Stimme enthalten, weil im Gesetzentwurf nur angedeutet wurde, welche Beden

ken die verschiedenen Verbände in ihren Stellungnahmen geäußert haben. Wir haben um diese Stellungnahmen gebeten. Wir haben sie vor wenigen Tagen erhalten und festgestellt, dass unsere Bedenken bestätigt worden sind. Hätten wir das früher gewusst, hätten wir eine Anhörung beantragt.

Welche Bedenken sind das, und worum geht es konkret? Aus unserer Sicht ist das neu zu schaffende Gremium dann wirkungsvoll, wenn es auch flexibel agieren kann. Die dahinterstehenden Fragen sind so komplex und solchen Änderungen in der Entwicklung unterzogen, dass ein Gremium wachsen und sich mit den Anforderungen verändern können muss.

Deshalb sollte ein Gesetz einen Rahmen bilden und die Regularien zum Beispiel einer Geschäftsordnung hinterlegen. Geschäftsordnungen können einfach geändert werden, ein Gesetzentwurf muss aufwendig geändert werden.

(Beifall der CDU)

Was meine ich mit Fragen, die aus unserer Sicht im Gesetz nicht entsprechend hinterlegt sind?

Erstes Beispiel: Parität. Ganz klar, paritätische Besetzung ist auch unser Ziel. Ich kenne viele Instrumente von Frauenförderung, viele Elemente, wie paritätische Besetzung erreicht werden kann. Dennoch dürfen der gesunde Menschenverstand und auch die Handlungsfähigkeit in der Umsetzung der paritätischen Besetzung nicht außen vor bleiben.

Im Entwurf heißt es – liebe Kollegen, ich hoffe, Sie haben es auch wirklich nachgelesen und nachvollzogen –: Jeder Verband muss für jeden Vertreter eine männliche und eine weibliche Person benennen. Das Ministerium wählt dann aus, wer genommen wird. Damit ist für mich eine Grenze überschritten, hier geht Geschlecht vor Kompetenz.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Auch in der Stellungnahme der Verbände zeigt sich, dass mit dieser Auswahl, die durch das Ministerium mit dieser Reihenfolge, wer Mitglied ist, vollzogen wird, schon Verärgerung vorprogrammiert ist, die eine gesunde Zusammenarbeit negativ beeinflussen kann.

Im Gesetzentwurf heißt es außerdem: Mit dieser Regelung soll Parität gewährleistet werden. Wenn jedoch nun eine Teilnehmerin ausgewählt wird und der männliche Vertreter vorgeschrieben ist – es ist immer ein männlicher und ein weiblicher Vertreter zu nennen – und dann ausgewählt wird, dann haben wir keineswegs eine paritätisch besetzte Sitzung.

Wie ist dann Absatz 3 über die Ersatzkräfte zu verstehen? Das ist doch vorher schon geregelt worden. Derjenige, der nicht zum Zuge kommt, wird dann gewählt. Oder wird neu ein Vorschlagsrecht männlich und weiblich vollzogen? Das würde dann die Handlungsfähigkeit des Gremiums völlig lahmlegen.

Ich vermute auch, dass das nicht unbedingt im Sinne der Regierungsfraktionen ist. Denn in Ihrem Änderungsantrag, der uns heute vorgelegt wurde, heißt es: Die Einigung der für die Heilmittelerbringung maßgeblichen Organisationen auf ein zu benennendes Mitglied liegt in der Verantwortung dieser Organisationen. – Wenn jedoch diese paritätische Regelung ernst zu nehmen ist, liegt es eben nicht in der Hand dieser Organisationen, sondern es müssen zwei Personen vorgeschlagen werden, und das Ministerium entscheidet.

Was ist, wenn ein Verband zwei weibliche Teilnehmer vorschlagen will? Dann muss er – so steht es im Gesetzentwurf – begründen, warum er nicht weiblich und männlich vorschlägt. Hier wird aus meiner Sicht Gleichstellung pervertiert.

(Beifall der CDU)

Wäre diese Regelung aus meiner Sicht Element einer Geschäftsordnung, dann könnte man damit auch Erfahrungen sammeln.

Ein weiterer Punkt ist die Größe des Gremiums. Zentrale Partner sollten sein: Land, Kassen, Kassenärztliche Vereinigung und Krankenhausgesellschaft. – Andere Länder haben vorab schon ein Gremium festgelegt, auch gesetzlich. Dort werden kleinere Teilnahmerzahlen festgelegt, und bei Bedarf werden Experten und Anzuhörende hinzugezogen. Die haben teilweise ein Mitberatungsrecht, auch ohne Stimmrecht. In RheinlandPfalz haben wir ein sehr großes Gremium. Jetzt sind durch diesen Änderungsantrag noch weitere Vertreter hinzugekommen. Das zeigt aus meiner Sicht, dass die Nennung der Betroffenen nie abschließend sein kann.

(Glocke des Präsidenten)

Es werden immer wieder neue dazukommen, und genau das müsste flexibel gehandhabt werden.

Letztendlich geht es um die Verteilung von begrenzten Mitteln.

(Glocke des Präsidenten)

Das ist ein sensibles Thema, das auch sensibel gehandhabt werden muss. Deshalb bitten wir darum, neu zu debattieren.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Herr Kollege Dr. Schmidt hat das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.