Der ökologische Mietpreisspiegel stellt eine Ergänzung des bestehenden Mietpreisspiegels dar, so wie wir ihn kennen. Er hat zum Ziel, dass die energetische Sanierung eines Wohnraumes gefördert wird. Über einen differenzierten Mietpreisspiegel bekommen wir die Möglichkeit, das Investoren- und Nutzerdilemma ein Stück weit aufzulösen. Auf der einen Seite bekommt der Vermieter die Möglichkeit, einen höheren Quadratmeterpreis an Miete für die von ihm durchgeführte energetische Sanierung zu erzielen. Auf der anderen Seite können die Mieter über niedrigere Heizkosten davon partizipieren. Das Dilemma, das sich normalerweise zwischen diesen beiden Interessentengruppen nicht auflösen lässt, kann über den ökologischen Mietpreisspiegel ein Stück weit aufgelöst werden. Das schlägt sich dann – das hat das Beispiel in Darmstadt gezeigt – in einer Mietpreiserhöhung von 30 bis 40 Cent bei energetisch gut sanierten Wohnungen nieder.
Ich möchte daran erinnern, dass wir allein im Jahr 2012 im Heizkostenbereich eine Kostensteigerung von 12 % hatten. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns auch gerade zum Nebenkostenbereich Gedanken machen und uns da gut aufstellen.
Was tut die Regierung Merkel? – Schwarz-Gelb hat bisher – ich nenne nur ein paar Beispiele – die Mittel für den KfW-Gebäudesanierungsprogramm allein um 500 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2009 gekürzt. Schwarz-Gelb hat die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung vor die Wand gefahren. Schwarz-Gelb hat den Heizkostenzuschuss im Rahmen des Wohngeldes gestrichen. Das Programm „Soziale Stadt“ wurde – das hat mein Kollege bereits im Zusammenhang mit Rheinland-Pfalz angesprochen – bundesweit betrachtet um 70 % gekürzt.
Ich muss noch einmal kurz auf den von Ihnen vorgelegten Antrag eingehen, weil er deutlich macht, wie doppelbödig Sie agieren. Sie fordern auf der einen Seite, dass altersgerechtes Wohnen gefördert werden muss und wir in die Sanierung hineingehen müssen. Das ist sozusagen die Augenwischerei, die Sie auf der einen Seite betreiben. Auf der anderen Seite haben Sie auf der Bundesebene die Mittel für das Programm „Altersgerechtes Umbauen“ komplett gestrichen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei Ihrem Handeln sehr, sehr weit auseinander.
Daher ist unser Fazit: Für die Mieterinnen und Mieter war die Regierung Merkel ein Totalausfall. Insofern müssen wir unsere begrenzten landespolitischen Möglichkeiten nutzen, um gegenzusteuern.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Im Zusammenhang mit dem Mietrecht weise ich auf eine wichtige Unterscheidung hin, die auch für die Behandlung der Anträge von einer gewissen Bedeutung ist.
Einerseits reden wir über den Umgang mit den Bestandsmieten. Da ist nunmehr die Möglichkeit gegeben – das ist den Anträgen korrekterweise zu entnehmen –, dass die Länder Gebietskulissen definieren, in denen der Anstieg auf 15 % statt 20 % in drei Jahren begrenzt wird. Er wird aber immer noch begrenzt auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Wir werden als Land die Möglichkeit nutzen, auf der Basis einer gutachterlichen Empfehlung entsprechende Kulissen aufzustellen.
Ich möchte dem Gutachten nicht vorgreifen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Städte wie Mainz und Trier darunter
fallen und Gebiete in der Eifel nicht, wird wohl so sein. Ich glaube, das ist aber weniger gegenständlich, was die Auseinandersetzung betrifft, die geführt wird. Hier geht es eher um die Frage des Umgangs mit den Neuvertragsmieten, und zwar Neuvertragsmieten bei neuen Wohnungen und Neuvertragsmieten bei der Neuvermietung bestehender Wohnungen.
Seit geraumer Zeit gibt es den Vorschlag der SPD und der GRÜNEN, bei Wiedervermietungen eine Mietpreisbremse in Höhe von etwas über 10 % über der vergleichbaren Miete einzuführen. Es ist erfreulich, dass sich dieser Forderung nunmehr auch die CDU angeschlossen hat. Ich kritisiere das ausdrücklich nicht. Es ist erfreulich, dass man das tut. Die Notwendigkeit ist da. Wer am Montagmorgen im Deutschlandfunk ein Feature darüber gehört hat, wie Investoren aus dem Ausland, ohne die Immobilien zu kennen, per Fax Immobilien beispielsweise in Berlin kaufen und dann Anwaltskanzleien mit dem Ziel einsetzen, die Mieter möglichst schnell herauszubekommen, um dann bei Neuabschlüssen möglichst hohe Renditen zu erzielen, der weiß, dass es wichtig und richtig ist, was im Grunde genommen alle hier vertretenen Fraktionen bei aller Differenzierung fordern, die es hinsichtlich Gebietskulisse und Zahlen gibt. Es ist ohne Zweifel notwendig, was beantragt worden ist.
Es ist auch deswegen notwendig, weil die Begrenzungen von Mieten bei Wiedervermietungen, die es sowohl im Wirtschaftsstrafrecht als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch – wucherähnliche Rechtsgeschäfte – gibt, nicht so wirkungsvoll sind, dass sie auch gelebt werden. Insofern nehmen wir als Fazit zur Kenntnis, dass bei aller Differenzierung, die zum Ausdruck gekommen ist, die SPD, die GRÜNEN und die CDU eine Mietpreisbremse für Neuvermietungen wollen.
Wenn der Abgeordnete Schreiner sagt – ich zitiere sinngemäß –, das letzte Loch ist in Mainz überteuert vermietet – ich finde, das kann man auch eleganter ausdrücken –, dann muss man doch die Frage stellen, wer für das Mietrecht verantwortlich ist, das solche Zustände zulässt. Wer hat denn die Gesetzgebungskompetenz? Wer hat vor wenigen Wochen erst ein neues Mietrecht durchgepeitscht, das genau das ermöglicht, was Sie, Herr Schreiner, kritisieren, nämlich – ich zitiere noch einmal –, dass das letzte Loch in Mainz überteuert vermietet wird.
Wer hat es denn in den letzten Jahren versäumt, entsprechende Regelungen herbeizuführen? Es ist nicht so, als stünden wir gerade vor einer Novelle des Mietrechts. Wir haben vor wenigen Wochen ein neues Mietrecht etabliert, und zwar mit der Regelung, die ich eben genannt habe, was die Bestandsmieten und die Möglichkeit der Bildung von Gebietskulissen betrifft.
Wer hat denn im neuen Mietrecht keine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen durchgesetzt? Es ist doch interessant, dass zum 1. Mai dieses Jahres ein Mietrecht in Kraft tritt, in dem keine Mietpreisbremse vorgesehen ist, und fünf Wochen später die CDU und die CSU in ihrem Regierungsprogramm etwas fordern, was sie wenige Wochen vorher nicht in das Gesetz hineingeschrieben haben. Im Prinzip geht es darum, eine Anpassung an die
Es ist doch ein offenes Geheimnis, warum das so ist. Schwarz und Gelb im Bund haben sich nicht auf die Mietpreisbremse verständigen können. Es war mit der FDP im Bund nicht möglich, das durchzusetzen, von dem Sie alle sagen, dass es wichtig und richtig ist.
Wir können Anträge beraten, in denen steht, wie wichtig eine Mietpreisbremse ist. Wir können festhalten, dass eine Mietpreisbremse gerade für die Menschen in Rheinland-Pfalz sehr wichtig ist. Wir wissen doch auch, dass die Mietpreisbremse nicht mit einer schwarz-gelben Regierung in Berlin kommt. Mit anderen Worten – so muss man den Antrag verstehen, den Sie selbst gestellt haben –: Wer eine wirksame Bekämpfung der Mietpreissteigerungen in den Ballungszentren haben will, darf nicht zulassen, dass im September Schwarz-Gelb in Berlin regiert.
Vielen Dank. Das Wort hat Herr Kollege Schreiner. Sie haben noch eine Redezeit von 2 Minuten und 30 Sekunden.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Herrn Staatssekretärs habe ich noch einmal eine Frage an Herrn Ramsauer. Ich glaube, der Herr Staatssekretär hat ein potemkinsches Dorf aufgebaut. Im zweiten Spiegelstrich Ihres Antrags sprechen Sie ausdrücklich von Wiedervermietungen. Sie haben einen Halbsatz eingefügt, dass bei Neuvermietungen bei Neubauten der Investor geschützt werden und Planungssicherheit sein muss, wenn man ein Haus baut. Diese Regelung – Ihr zweiter Spiegelstrich – soll bei Wiedervermietungen von Bestandswohnungen, aber nicht bei Erstvermietungen von Neubauten gelten. Da habe ich Sie doch richtig verstanden.
Der Herr Staatssekretär hat, wenn ich ihn wiederum richtig verstanden habe, versucht, einen Widerspruch zwischen dem zu konstruieren, was die CDU vorschlägt, und dem, was die GRÜNEN vorgeschlagen haben. Es geht um einen Widerspruch an einer Stelle, an der es keinen gibt.
Ich glaube, wir wollen gemeinsam – Herr Ramsauer, korrigieren Sie mich –, dass die Mietpreisbremse nicht für Neubauten gilt. Wir unterscheiden uns darin, dass wir wollen, dass es eine regionale Öffnung und eine dezentrale Mietpreisbremse gibt und nicht die gleiche Mietpreisbremse von München bis nach Gerolstein gilt, weil wir davon überzeugt sind, dass es erforderlich ist, bei
dem Wohnungs- und Mietermarkt angesichts der Differenziertheit der Situation und dem Leerstand in den Dörfern auf die Wohnungsnot in den Städten differenziert und flexibel zu reagieren.
Herr Schreiner, darin liegt doch gar nicht das Problem. Das Problem liegt ganz woanders. Das Problem liegt darin, dass die CDU und die schwarz-gelbe Regierung, nämlich die CDU von Frau Merkel und die CDU von Frau Klöckner,
die Mietpreisbremse nur in begrenzten Quartieren zur Geltung bringen wollen. Wir wollen die Mietpreisbremse überall. Wir wollen, dass es keinen Spielraum und keine Spekulationsmöglichkeiten gibt. Darin liegt der Unterschied.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2515 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2556 –. Wer dem Alternativantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Alternativantrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
dazu: Nationalpark mit dialogorientierter Bürgerbeteiligung Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2554 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU beantragt zu ihrem Antrag „Nationalpark nur mit Bürgerbefragung“ – Drucksache 16/2503 – nach § 46 unserer Geschäftsordnung namentliche Abstimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es gehört. In Ihren Schubladen liegen die Stimmkarten. Die grüne Stimmkarte bedeutet Ja, die rosa Stimmkarte bedeutet Nein, und die braune Stimmkarte bedeutet Enthaltung.