Protocol of the Session on July 4, 2013

ist nicht der Fall. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Steigende Mietpreise bremsen – dem Mangel an Wohnraum begegnen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2515 –

dazu:

Bezahlbaren Wohnraum sichern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2556 –

Der Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2542 – wurde gegen den neuen Alternativantrag – Drucksache 16/2556 – ausgetauscht.

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Ramsauer das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern schon das Landeswohnraumfördergesetz beraten und seitens der SPD-Fraktion natürlich klargestellt, dass uns das am Herzen liegt und wir diesen Weg für absolut richtig halten. Wir beraten heute unseren Antrag zur Mietpreisbremse. Warum tun wir das? – Wir tun das aus einem wichtigen Grund. Wir wollen eine bessere Politik für Mieterinnen und Mieter in unserem Land.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Ausgangslage ist schwierig. Die Problemlage ist insbesondere in Ballungsräumen drückend. Frau Merkel und die CDU lassen die Mieterinnen und Mieter hängen.

(Zurufe von der CDU: Ach Gott!)

Ich nenne Ihnen zwei bis drei Beispiele, zum Beispiel „Soziale Stadt“. Das wichtige Projekt „Soziale Stadt“ hat geholfen und müsste auch in Zukunft nach unserer Auffassung helfen, gerade in Ballungsräumen und schwierigen Quartieren den Menschen zu einem besseren Wohnumfeld, einer besseren Nachbarschaft und einer besseren Gemeinschaft zu verhelfen. Dieses Projekt haben Sie von – was das Land Rheinland-Pfalz anging – ursprünglich 4,3 Millionen Euro auf nur noch 1,8 Millionen Euro zusammengestrichen, also weit weniger als die Hälfte. Das zeigt, wo die Schwerpunkte konservativer Politik liegen.

Ein anderes Beispiel sind die sogenannten Kompensationsmittel für Wohnraumförderung. Obwohl alle Bundesländer immer wieder darauf hinweisen, dass wir eine

Zusage brauchen, dass diese Mittel auch in Zukunft fließen, gibt es keine Verabredung und keine Zusage.

Meine Damen und Herren, diese Bundesregierung hat zuerst staatliche Förderungen gestrichen und dann keine Anreize für Investoren gegeben, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

In der aktuellen Diskussion in der letzten Plenarwoche und in den Wochen davor im Deutschen Bundestag ist festzustellen, die CDU hat versucht, die Menschen hinter die Fichte zu führen. Sie tut so, als wolle sie eine wirksame Mietpreisbremse. Dabei tut sie genau das Gegenteil. Tatsächlich schiebt sie die Verantwortung ab, was noch schlimmer ist. Sie schiebt die Verantwortung auf die Länder ab. Ein Schwarzer-Peter-Spiel auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ist die opportunistische Politik, die wir von der schwarz-gelben Bundesregierung im Augenblick erleben.

(Zehfuß, CDU: Satzbaustein!)

Diese Politik wird dem Ernst der Lage im Wohnungsmarkt in keiner Weise gerecht. Meine Damen und Herren, die CDU hatte mehrfach Gelegenheit, dem klaren Vorschlag der SPD für eine wirksame Mietpreisbremse zuzustimmen. Sie hat diese Chance weder bei der gegen die Mieter gerichteten schwarz-gelben Mietrechtsreform noch bei der Verbraucherrichtlinie genutzt. Deshalb hat die SPD in der letzten Plenarwoche ihren Antrag nochmals eingebracht, nachdem Frau Merkel öffentlich erklärt hat, sie sei jetzt auch für eine Mietpreisbremse. Man hätte denken können, sie würde sich diesen vernünftigen Vorschlägen annähern. Davon kann aber offensichtlich keine Rede sein. Die CDU hat erneut abgelehnt. Die CDU will uns, den Ländern, lediglich die Möglichkeit einräumen, bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen den Mietanstieg auf 10 % über der Vergleichsmiete zu beschränken, aber das nur in begrenzten Quartieren.

Meine Damen und Herren, da liegt der Hase im Pfeffer. Das ist zu billig. Damit wird Verantwortung verschoben. So hält man sich Konflikte vom Hals. Frau Merkel beschränkt sich damit wieder einmal auf ihre Kernkompetenz. Die SPD will dagegen eine generelle Preisbremse bei Wiedervermietungen, die Mieterinnen und Mietern wirklich nützt. Mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen nicht nur in begrenzten Quartieren, sondern überall nicht möglich sein, auch nicht bei der Staffelmiete, ohne Interpretationsspielraum und Streitsituationen etwa zwischen einem Land und einer Kommune, die auf Grundlage der CDU-Vorschläge nicht ausgeschlossen werden können.

Nur Erstvermietungen von neuem Wohnraum bleiben ausgenommen. Auch hier müssen wir uns dem Investorenschutz stellen.

Meine Damen und Herren, die Alternativen sind damit klar. Wer einen wirksamen Schutz für Mieterinnen und Mieter will, muss um die CDU-Vorschläge einen großen Bogen machen. Trotzdem – das haben wir gestern in dem Gesetzentwurf gesehen – müssen wir auf der Grundlage des schlechten Bundesgesetzes nolens volens wenigstens das Mögliche tun. Wir müssen also

zurzeit die Beschränkung auf bestimmte Gebiete schlucken. Das ist aber nicht das, was wir wollen. Das will aber auch Ihr sogenannter Alternativantrag.

Meine Damen und Herren, er ist alternativlos.

(Glocke der Präsidentin)

Das will heißen, er ist keine Alternative, sondern er will die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung weiter fortsetzen und weiter auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter Preiserhöhungen ermöglichen.

(Glocke der Präsidentin)

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Schreiner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sorgen der Stadt sind nicht die Sorgen der Dörfer. Die Sorge der Stadt ist, dass es nicht ausreichend Wohnraum gibt und dass das letzte Loch in Mainz völlig überteuert vermietet wird. Die Sorge der Dörfer sind die Leerstände, dass es keine Mieter gibt, es keine Käufer gibt und viele Menschen, die sich ein Haus als Zubrot für das Alter gebaut haben, dieses Zubrot nicht haben. Deshalb haben wir mit unserem Alternativantrag vier Forderungen aufgestellt, die alle wichtig sind, die nebeneinander stehen und die die Mietpreisbremse, über die ich zum Schluss reden möchte, ergänzen.

Das Erste ist, dass wir dann, wenn wir eine attraktive Wohnungspolitik insbesondere in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz betreiben wollen, eine ausgewogene regionale Strukturpolitik brauchen. Infrastruktur ist für die Lebensqualität das A und O. Der Investitionsstau bei den Straßen, der Investitionsstau beim DSL sind Dinge, die aufgelöst werden müssen, wenn wir attraktive Wohngebiete in der Fläche von Rheinland-Pfalz erhalten und den Leerstand in unseren Dörfern bekämpfen wollen.

Das Zweite ist das Thema „Ausbau des sozialen Wohnungsbaus“. Das Dritte ist das Thema, den Schwerpunkt auf Modernisierung im Bestand, auf Wohnraum für Familien, auf barrierefreien Wohnraum zu legen. Das sind Punkte, zu denen wir uns über die Fraktionsgrenzen hinweg einig sind. Gestern habe ich im Rahmen der anderen Debatte schon gesagt, da könnte man vielleicht ein bisschen mehr tun. In Hessen werden 6.000 Wohnungen gefördert, während es bei uns 2.000 Wohneinheiten sind.

Jetzt komme ich zum vierten Punkt, das ist die Mietpreisbremse. Die sehen wir differenzierter als Rot-Grün.

Da haben Sie recht, Herr Ramsauer. Es geht zum einen um Bestandsmietverträge. Das ist der erste Spiegelstrich in Ihrem Antrag. Da spiegeln Sie einfach die Rechtslage, die Gesetzeslage und die Verordnungslage in Rheinland-Pfalz wider. Insofern ist Ihr Antrag keine wirkliche Ergänzung.

Das Zweite ist aber die Neu- und Wiedervermietung. Da ist es uns wichtig, dass die Mietpreisbremse – Sie haben eben dankenswerterweise in Ihrem Beitrag konkretisiert, dass sich Ihr zweiter Spiegelstrich ausdrücklich nicht auf Neuvermietungen, sondern auf Wiedervermietungen bezieht – nicht für Neubauten gilt. Die Anforderungen an den Neubau sind heutzutage hoch. Sie sind zu Recht hoch.

Es gilt, energetisch sparsam zu bauen, es gilt, barrierefrei zu bauen, es gilt, die Baukultur auch in dem Sinne hochzuhalten, dass wir uns zum Beispiel bemühen, nicht auf der grünen Wiese zu bauen, sondern die Zwischenflächen in den Städten zu nutzen. Das ist alles teuer. Deshalb brauchen wir auf der einen Seite die Bereitschaft, in den Neubau zu investieren, aber wir brauchen auf der anderen Seite auch die Möglichkeit, diese Investitionen wieder zurückverdienen zu können, sowie eine entsprechende Planungssicherheit.

Die zweite Präzisierung – ich meine, da liegen wir dann doch auseinander – ist, dass bei uns die Mietpreisbremse dezentral gestaltet werden soll. Pirmasens ist nicht Mainz. Wir wollen eine Öffnungsklausel für die Länder. München und Trier haben im Zweifelsfall unterschiedliche Bedürfnisse, wenn es darum geht, die Mietpreisgrenze auszugestalten. Eine generelle, unflexible Mietpreisbremse, wie sie von der SPD gefordert wird, ist unseres Erachtens schlicht und ergreifend falsch.

(Beifall der CDU)

Insofern freuen wir uns, wenn Rot-Grün in ihrem Antrag einige wörtliche Forderungen aus dem CDU/CSUWahlprogramm zitiert. Das freut einen immer. Da die Lage im Land aber differenziert ist, bitten wir Sie doch, genau hinzusehen und komplett zu zitieren. Die Mietpreisbremse ist dezentral richtig. Sie ist richtig, wenn sie nicht für Neubauten gilt. Deshalb ist unser Vorschlag der bessere.

Vor allen Dingen ist aber die Mietpreisbremse nur ein Baustein von mehreren. Die Infrastrukturpolitik des Landes, gute Straßen, schnelles Internet, all das ist ebenso wichtig für die Wohn-, Lebens- und Arbeitsqualität in diesem Land.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Herr Kollege Hartenfels, Sie haben nun das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Antrag geht es uns vor allen

Dingen um zwei Aspekte. Der eine Aspekt ist, es geht um bezahlbaren Wohnraum, der dringend notwendig für bestimmte Einkommensgruppen ist, aber es geht auch um die Förderung und die Weiterentwicklung von klimafreundlichem Wohnraum.

Es ist notwendig, dass wir insbesondere in den Ballungsregionen auf die steigenden Mietpreise und auf den knapper werdenden Wohnraum entschieden reagieren. Betroffen sind hiervon vor allen Dingen einkommensschwache Haushalte bis hin zu Migrantinnen und Migranten, aber auch Studierende.

Fakt ist, immer mehr Menschen müssen einen immer größer werdenden Anteil ihres Einkommens für die Wohnungsmiete zur Verfügung stellen. Im Jahr 2011 waren das etwa 28 % des Haushaltsnettoeinkommens. Gerade bei armutsgefährdeten Personen erhöht sich dieser Anteil auf bis zu 50 %. Das macht das Dilemma und die Dringlichkeit des mit diesem Antrag verfolgten Anliegens deutlich.

Wie wollen wir darauf reagieren? – In zweierlei Form. Zum einen wollen wir die Verordnungsmöglichkeit auf der Landesebene nutzen, um Mieterhöhungen dort, wo eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum nicht gewährleistet ist, in einem Zeitraum von drei Jahren auf maximal 15 % zu deckeln. Zum anderen wollen wir die Bundesebene auffordern, bundesweit eine Mietobergrenze bei der Wiedervermietung in Höhe von 10 % im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete einzuführen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es geht uns aber nicht nur um den bezahlbaren Wohnraum, sondern es geht uns auch um die energetische Sanierung im Gebäudebereich. Ich möchte noch einmal vor dem Hintergrund des Klimawandels daran erinnern, dass im Gebäudebereich 40 % des gesamten Energieeinsatzes verbraucht werden. Wenn wir unsere bundesweiten Klimaschutzziele erreichen wollen, benötigen wir bis zum Jahr 2050 gerade in diesem Bereich eine Sanierungsquote von ungefähr 3 %. Vor diesem Hintergrund fordern wir einen ökologischen Mietpreisspiegel.

Der ökologische Mietpreisspiegel stellt eine Ergänzung des bestehenden Mietpreisspiegels dar, so wie wir ihn kennen. Er hat zum Ziel, dass die energetische Sanierung eines Wohnraumes gefördert wird. Über einen differenzierten Mietpreisspiegel bekommen wir die Möglichkeit, das Investoren- und Nutzerdilemma ein Stück weit aufzulösen. Auf der einen Seite bekommt der Vermieter die Möglichkeit, einen höheren Quadratmeterpreis an Miete für die von ihm durchgeführte energetische Sanierung zu erzielen. Auf der anderen Seite können die Mieter über niedrigere Heizkosten davon partizipieren. Das Dilemma, das sich normalerweise zwischen diesen beiden Interessentengruppen nicht auflösen lässt, kann über den ökologischen Mietpreisspiegel ein Stück weit aufgelöst werden. Das schlägt sich dann – das hat das Beispiel in Darmstadt gezeigt – in einer Mietpreiserhöhung von 30 bis 40 Cent bei energetisch gut sanierten Wohnungen nieder.