Protocol of the Session on July 3, 2013

(Beifall der CDU)

Herr Innenminister, wünschen Sie die Erwiderung?

Nein.

Das ist nicht der Fall. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/2534 – ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2383 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Änderungen in der Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit wurde in zweiter Beratung der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zustimmen kann, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dage- gen? – Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die beiden Entschließungsanträge. Wir stimmen zuerst über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU „Öffentliches Zugangsrecht am Nürburgring dauerhaft und rechtssicher regeln“ ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Den Nürburgring als Sportstätte und wirtschaftlichen und touristischen Motor für die Region erhalten“. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Somit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich darf als Gäste Mitglieder des Geschichtsvereins Nierstein begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen hier im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Einrichtung einer Regulierungskammer Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2433 – Erste Beratung

Es ist beabsichtigt, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu überweisen. Wenn Sie damit einverstanden sind, soll dieser Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Erhebt sich dagegen Wider- spruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2434 – Erste Beratung

Dieser Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Findet das Ihre Zustimmung? – Jawohl. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2469 – Erste Beratung

Zunächst erfolgt die Begründung durch ein Mitglied der Landesregierung. Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Das Wort hat Finanzminister Dr. Kühl.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bringt das erste Landesgesetz zur Wohnraumförderung ein. Das ist zunächst ein formaler Akt, weil das Land von seiner Kompetenz nach der Föderalismusreform Gebrauch macht und bisheriges Bundesrecht praktisch in Landesrecht transformiert. Es ist aber viel mehr ein gesellschaftspolitisch wichtiges Gesetz, weil es ein modernes Wohnraumförderungsgesetz ist. Wer in den letzten Wochen die Zeitungen aufmerksam gelesen hat, hat gesehen, dass bezahlbarer Wohnraum eines der zentralen innenpolitischen nationalen gesellschaftspolitischen Themen ist.

Dieses Gesetz soll dem demografischen Wandel in besonderer Art und Weise Rechnung tragen. Der demografische Wandel führt dazu, dass wir in Rheinland-Pfalz eine regional sehr unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung im ländlichen Raum auf der einen Seite und in den größeren Städten auf der anderen Seite haben. Diese unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung geht mit einer verschiedenartigen Bedarfssituation beim Wohnraum einher.

Die Aufgabe der Wohnraumförderung ist es, in den Gebieten, in denen Bedarf besteht, trotz niedriger Zinsen – ich erläutere gleich, warum das trotz niedriger Zinsen der Fall ist; denn für jemanden, der sich zu bauen entschließt, sind sie eigentlich etwas Positives – neuen,

preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und bestehenden zu modernisieren. Wenn die Zinsen niedrig sind, stellt das für potenzielle Investoren große Anreize dar, nicht in den sozialen Wohnungsbau unter Inanspruchnahme der entsprechenden Instrumente zu investieren – denn damit wäre eine Belegungs- und Mietpreisbindung verbunden –, sondern stattdessen am freien Wohnungsmarkt. Wir wissen aber, dass es auf dem freien Wohnungsmarkt in Städten wie beispielsweise Mainz oder Trier derzeit zu Mietpreissteigerungen kommt, die weit über das hinausgehen, was wir für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen als verträglich ansehen.

Deswegen haben wir parallel zur Schaffung dieses Wohnraumförderungsgesetzes am 1. Juli ein neues Förderprogramm etabliert. Wir sind dort mit der Förderstruktur so weit gegangen, wie man nur gehen kann. Ein übliches Instrumentarium ist, mit zinssubventionierten Darlehen zu arbeiten. Wir haben angeboten, über viele Jahre Darlehen mit einem Nullzinssatz zu vergeben. Gleichzeitig haben wir uns entschieden, diese Darlehen in Zukunft aus einer Hand zu vergeben, das heißt, die Darlehen und die gesamte Förderung durch die Investitions- und Strukturbank – früher, vor der Fusion mit der ISB, die LTH – bereitstellen zu lassen. In Summe erwarten wir, dass wir mit diesen Instrumentarien bei den Haushaltsansätzen, die wir in den letzten Jahren hatten und die wir mit dem neuen Haushaltsgesetz fortschreiben wollen, bei einem Darlehensvolumen von rund 150 MillionenEuro, das wir darüber generieren können, ungefähr 2.000 Wohnungen neu bauen bzw. modernisieren lassen können.

Darüber hinaus haben wir uns entschieden, bei den Belegungsrechten eine möglichst hohe Flexibilität zu etablieren, um den potenziellen Investoren Anreize zu geben, Belegungsbindungen zu verändern und bestehende Mietwohnungen damit auszustatten, möglichst viele dieser Wohnraumförderungskredite in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen.

Zusätzlich werden wir bei der Wohnraumförderung versuchen, die Förderung für sogenannte Wohngruppen zu optimieren. Sie wissen, dass in der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin die Vision, in jeder Gemeinde in Rheinland-Pfalz eine Wohngruppe zu etablieren, einen zentralen Stellenwert hatte. Es geht nicht nur um Barrierefreiheit, sondern um mehr: Es geht darum, dass Menschen im Alter, auch wenn Pflegebedarf besteht, beispielsweise als Alternative zu einer Unterbringung im Heim möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben können. Das machen wir in einem engen Schulterschluss mit dem Sozialministerium. Wir werden die Programme, die wir bisher hatten, zum Ende des Jahres evaluieren, und dann werden wir gegebenenfalls nachsteuern.

Das Wohnraumförderungsgesetz hat aber eine ganze Reihe weiterer gesellschaftspolitischer Zielsetzungen, die dort definiert sind und ein Stück weit politische Programmatik bedeuten, gleichzeitig die Landesregierung aber in dem binden, wie man in Zukunft Wohnraumförderungspolitik machen möchte. Ich nenne als Beispiel, dass wir bei der Förderung in Zukunft den Fokus nicht mehr nur auf die Wohnungen im engeren Sinn legen

möchten, sondern auch auf das Wohnumfeld, also auf die Quartiersstrukturen. Natürlich wollen wir dem Klimaschutz einen besonderen Stellenwert beimessen. Wir wollen der Baukultur einen besonderen Stellenwert beimessen, weil es eben nicht völlig egal ist, wie gebaut wird oder wie sich Gebäude in das Stadtbild oder in das Ortsbild einfügen. Wir wollen auch eine Förderung für die Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften etablieren.

All diese Ziele müssen wir mit Leben erfüllen. Wir werden das in bewährter Art und Weise tun, nämlich gemeinsam mit denjenigen, die mit uns zusammen Wohnraum entwickeln. Das sind auf der einen Seite die Unternehmen der Wohnungswirtschaft und auf der anderen Seite die Kommunen. Das Land ist nur ein Player, der Anreize und Rahmenbedingungen schaffen kann. Wir werden auch in Zukunft, wie früher beispielsweise bei der Etablierung unserer Förderinstrumente, diese Instrumente im engen Schulterschluss mit der Wohnungswirtschaft und den Kommunen entwickeln.

Die Kommunen habe eine zentrale Rolle. Wenn die Kommunen Bauland ausweisen und Nachverdichtungen beschließen, haben sie die Möglichkeit zu sagen, ob in den neuen bebauten Gebieten beispielsweise der soziale Wohnungsbau einen bestimmten Anteil ausmachen soll. Wenn sie das möchten, sagen wir: Weist Gebiete für sozialen Wohnungsbau aus, und empfehlt euren Wohnungsbaugesellschaften – häufig sind es die kommunalen –, die Instrumente der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch zu nehmen. – Wir reden heute in einem anderen Kontext sehr oft darüber, steigenden Mieten entgegenzuwirken, also so etwas wie eine Mietpreisbremse einzuführen. Eine Wohnung, die mit Förderung im sozialen Wohnungsbau errichtet wird, ist eine hervorragende Mietpreisbremse, weil über den gesamten Zeitraum der Belegungsbindung hinweg klar festgelegt ist, wie hoch die Mieten sein dürfen und wie stark sie steigen dürfen.

Unser Appell an die Kommunen, insbesondere an diejenigen, in denen noch Wohnraum zu schaffen ist, ist also: Modernisierung hat überall im Land stattzufinden. – Die Beschaffung zusätzlichen Wohnraums ist beispielsweise in Mainz und in Trier besonders notwendig, auch dort, wo durch die Studenten ein Druck auf den Wohnungsmarkt entsteht. Wir sind gerne bereit, auch in einem Bündnis für Wohnen, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, also den Wohnungsbaugesellschaften und den Kommunen, an Lösungen zu arbeiten. Die Instrumente, die wir uns gegeben haben, sind flexibel genug, um gemeinsam mit den Kommunen auf die spezifischen Anforderungen zu reagieren.

Am Schluss möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die mit uns gemeinsam das Wohnraumförderungsgesetz und auch die neue Förderrichtlinie, die seit Montag dieser Woche in Kraft ist, entwickelt haben. Das sind die Wohnungsbauunternehmen in Rheinland-Pfalz, die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsbauunternehmen und die Verbände der Wohnungswirtschaft, nämlich der VdB Südwest und der VdB Rheinland, die in enger Kooperation in einem, wie ich sagen möchte, unspektakulären, aber sehr konstruktiven Diskussionsprozess mit uns

diese neuen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen justiert haben.

Ich finde, es ist ein gutes Gesetz geworden. Wir müssen es in Zukunft über die bestehende Förderrichtlinie hinaus mit Leben erfüllen. Ich habe einige wichtige gesellschaftspolitische Ziele genannt. Ich finde, es lohnt sich, dafür zu streiten. Es würde mich freuen, wenn die Fraktionen des Landtags diesem Gesetz aufgeschlossen gegenüberstehen und ihm, wenn sie Verbesserungsvorschläge haben, im parlamentarischen Verfahren mit solchen begegnen würden.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Ramsauer das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Preisgünstige Wohnungen sind vor allem für Menschen mit geringem oder kleinerem Einkommen heutzutage nicht überall leicht zu finden. Der Wohnraum ist nicht überall gleich gut verteilt. Insbesondere in den Ballungsräumen, in den Großstädten und in den Universitätsstädten fehlen bezahlbare Wohnungen. Wir lesen in der Mainzer Presse Zahlen, die man gar nicht mehr für möglich gehalten hätte.

Der vielgepriesene Markt alleine wird das offensichtlich nicht regeln. Deshalb unterstützen wir die Landesregierung bei ihren Bemühungen, neue Förderinstrumente zu entwickeln. Wir wollen, dass in Rheinland-Pfalz alle Menschen gut leben können. Allerdings entstehen Wohnungen, die für alle Menschen bezahlbar sind, nicht von alleine. Dazu braucht man Anreize und starke Partner.

Die Landesregierung hat mit dem durch die Föderalismusreform notwendigen Gesetz die Grundlage dafür vorgelegt.

Im Übrigen geht es dabei nicht nur um den Neubau, sondern es geht auch um den Umbau, die Umwandlung, den Ausbau, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Vor allem geht es auch um Barrierefreiheit. Natürlich gehört auch die Energieeinsparung dazu. Betreutes Wohnen, gemeinschaftliches Wohnen und Wohngruppen werden schon seit 2012 gefördert. Darauf hat der Finanzminister zuvor hingewiesen. Dennoch gehört das auch zu einer vollständigen Betrachtung dieser Förderinstrumente.

Mit diesem Gesetz geht Rheinland-Pfalz bei der Mietwohnungsförderung einen ähnlichen Weg wie bei der Förderung der Eigenheime. Darlehen werden unmittelbar von der Investitions- und Strukturbank vergeben, die vom Land zinsverbilligt und verbürgt sind. Für Investoren

bringen diese Möglichkeiten große Vorteile mit sich. Vor allem werden die Verfahren vereinfacht.

Christof Henn, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen begrüßt – ich zitiere –, dass die Landesregierung auf die extremen regionalen Unterschiede des rheinland-pfälzisches Wohnungsmarktes reagiert. Gerade für angespannte Märkte, wie Mainz und Trier, setze die Landesregierung die richtigen Impulse für den Wohnungsbau. – Er sagt aber auch, es komme nun aber entscheidend auf die Kommunen an, die neuen Instrumente auch flexibel zu nutzen und Grundstücke zügig bereitzustellen. Nur so könne aus diesem Impuls eine lang anhaltende Bewegung werden.

Auch die ISB sieht gemeinsam mit der Landesregierung ein schlankes und einfaches Förderprogramm vor. Durch die direkte Beantragung der entsprechenden Darlehen bei der ISB werde das Verfahren beschleunigt, so Jakob Schmid, Vorstandsmitglied der ISB. Er rechnet bis Ende 2015 mit Darlehen in Höhe von insgesamt 135 Millionen Euro für den Neubau und die Modernisierung – jetzt kommt eine wichtige Zahl – von 2.000 Mietwohnungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz legt die Landesregierung ein Instrument vor, das die staatliche Förderung von Wohnraum in Rheinland-Pfalz auf eine gute Basis stellt. Die rot-grüne Koalition wird ihrer Verantwortung gerecht.

Anders die Bundesregierung und Kanzlerin Merkel. Sie hat das für die Ballungsräume so hilfreiche Programm „Soziale Stadt“ in völlig unverantwortlicher Weise zusammengestrichen. Sie handelt unaufrichtig. Im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren lehnt sie die von der SPD geförderte Mietpreisbremse ab, um sie kurz danach wieder abzukupfern und – wie wir das erst wieder in diesen Tagen erlebt haben – anlässlich eines Antrags der SPD dagegen zu stimmen. Das ist eine Politik, die kein Mensch verstehen kann, über die wir aber morgen beim entsprechenden Antrag noch diskutieren können.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat Herr Kollege Schreiner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundlage für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist bislang ein Bundesgesetz. Mit diesem Gesetzentwurf nutzt die rheinland-pfälzische Landesregierung eine neue Kompetenz, die uns die Föderalismuskommission eingeräumt hat. Es ist auf jeden Fall zu begrüßen, dass wir diese Kompetenz nutzen; denn die