Protocol of the Session on June 5, 2013

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Oh ja!)

Nur durch das Bundesprogramm ist doch Ihr Versäumen deutlich geworden. Sonst wären Sie doch überhaupt nicht aktiv geworden.

(Beifall der CDU)

Ich spüre, Frau Brede-Hoffmann, die Faust in der Tasche, die Sie nun wohl bei der Abstimmung haben werden. Das ist ganz klar. Wir haben noch die Debatten im Ausschuss in den Ohren. Wir erinnern uns noch sehr gut an die Debatten der letzten Legislaturperiode. Ich halte noch einmal fest: Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, wir hätten das Gesetz nicht. 2008 hätten Sie zustimmen können; Sie haben es nicht getan. Wir, die CDUFraktion, müssen unser Abstimmungsverhalten heute nicht ändern.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Sie machen den gleichen Fehler mehrmals!)

Es sind andere Abgeordnete, die ihr Abstimmungsverhalten ändern.

Frau Ministerin Alt, ich sage Ihnen ganz herzlichen Dank. Sie sind offensichtlich ein wenig dafür verantwortlich, dass es hier einen Bewusstseinswandel innerhalb der Landesregierung gibt. Bitte gehen Sie diesen Weg weiter. Die CDU-Fraktion wird Sie hierbei unterstützen.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Sahler-Fesel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend über das Landesgesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes. Frau Huth-Haage, ich muss Ihnen zu Anfang sagen: Sie verschweigen in Ihrer Tirade und auch in Ihrer ganzen Rede dezent, dass Sie die Kindertagespflege in den Kindertagesstätten etablieren wollten.

(Zuruf der Abg. Frau Huth-Haage, CDU)

Sie wollten, auch in der gesamten Beratung, die „Kindertagesstätten light“ und haben die gute Ausbildung unserer Erzieherinnen und Erzieher nie anerkannt,

(Frau Thelen, CDU: Das ist völliger Käse!)

weil es bei Ihnen ausreicht, wenn man Kinder betreut. Die Bildungskomponente haben Sie überhaupt nicht mit drin. Sie können gern die Protokolle lesen.

(Frau Huth-Haage, CDU: Textbausteine!)

Darin werden Sie genau diese Forderung und die Beschwerde von Frau Huth-Haage finden, warum wir die Kindertagesstätten aus dem Bereich ausklammern. Denn die Änderung dieses Gesetz ist einfach formuliert – Sie haben es dargestellt, Frau Huth-Haage –, allerdings mit dem Zusatz „außer in Kindertagesstätten“. Das ist ganz bewusst gewählt und ist auch ganz bewusst das, was die CDU nicht will.

Sie haben recht, dass die Änderung notwendig wird, damit auch in Rheinland-Pfalz das Aktionsprogramm des Bundes zur Festanstellung von Tagespflegepersonen durchgeführt werden kann.

(Zuruf der Abg. Frau Huth-Haage, CDU)

Beste Frau Huth-Haage, Sie sprechen davon, die erste Förderwelle sei vorbei. Die Welle ebbt ganz schnell ab. Es gibt nämlich nur eine einmalige Förderung. Es gibt keine Welle von mehreren Förderungen. Wir haben bei dem Bundesprogramm das typische „Förderung-lightAnreizbieten“ des Bundes. Denn es wird an folgende Bedingung geknüpft: Es heißt, es braucht einen Arbeitsvertrag von mindestens 24 Monaten sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, mindestens 15 Stun

den. Dann werden für das erste Jahr maximal 50 % des Arbeitgeberlohns brutto übernommen. Es gibt also einmalig 50 % im ersten Jahr der Anstellung. Das zweite Anstellungsjahr ist dann – wie wir es beim Bund so gewöhnt sind –, wenn es fortgesetzt wird, rein zulasten der Arbeitgeber.

(Zuruf der Abg. Frau Huth-Haage, CDU – Pörksen, SPD: Bei Schulsozialarbeit genau dasselbe!)

So ist das Ganze. Also, reden Sie uns hier nicht irgendetwas von einer Förderwelle oder von einem solchen Unsinn.

Es gibt eine einmalige Förderung. Es gibt einen Anreiz, um das Ganze zu etablieren.

(Frau Huth-Haage, CDU: Verschlafen!)

Ich weiß nicht, was Sie unter „verschlafen“ verstehen. In Rheinland-Pfalz sind wir mit unserer Versorgung der Kinder auf dem höchsten Niveau in ganz Deutschland. Sie haben Ihre Textbausteine, mit denen Sie schlechtreden, weil Sie die Kindertagesstätten in der Form nicht wollen.

(Pörksen, SPD: Die haben nur einen Stein!)

Die haben einen Stein; wir haben viele Steine. Machen Sie sich da mal keinen Kummer.

Es kommt noch etwas hinzu, gute Frau Huth-Haage, was Sie offensichtlich auch nicht wissen und nicht gelesen haben. Oder vielleicht doch? Denn Sie haben heute nichts mehr von Kindertagesstätten gesagt. Es ist in den Förderrichtlinien des Bundes festgeschrieben, dass die neu geschaffenen Plätze eindeutig der Kindertagespflege zuzuordnen sind, und sie müssen sich deutlich von der institutionellen Kinderbetreuung abgrenzen. Das ist genau das, was das Programm fordert.

Ihre Forderung, die in allen Beratungen erhoben wurde, ist, dass man bitte schön die Kindertagesstätten mit irgendwelchen Randzeitbetreuungen und Samstagsbetreuung einbezieht. Ich habe Ihren Zwischenruf zu meiner Rede im letzten Plenum eben noch einmal gelesen. Genau das geht überhaupt nicht.

Also brauchen Sie hier nicht so zu tun, als ob die CDU hier Kindertagespflege erfunden hätte. Die Kindertagespflege gibt es seit vielen Jahren in Rheinland-Pfalz. Sagen Sie mir bitte einmal, wo Sie jetzt die vielen Kindertagespflegerinnen finden, die auf dieses Programm aufspringen, sodass wir dann den großen Wurf damit machen.

Wir sind froh, dass wir das Gesetz in dieser Form haben und die Landesregierung es so eingebracht hat, und werden, wie schon in den Beratungen klar gezeigt, natürlich diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Schönen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Bröskamp das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Frau Huth-Haage, auch wenn andere Länder etwas vielleicht schneller oder früher gemacht haben, heißt das nicht, dass es besser ist.

(Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Sie wissen genauso wie ich auch, dass zum Beispiel an die Qualifikation für Tagespflegepersonen oder auch an die Bezahlung in anderen Ländern ganz andere Ansprüche gestellt worden sind. Die würde ich nicht per blanko unterschreiben und sagen: Das, was da gemacht worden ist, ist alles besser, und deswegen hätten wir das früher tun sollen oder können.

Es ist immer besser, man macht es sorgfältig. Ich denke, das ist auch hier passiert. Vielleicht haben wir auch Zeit gebraucht, um darüber zu diskutieren, um letztendlich diesen Konsens zu finden. In Bezug auf die Randzeiten – das ist schon erwähnt worden – ist es zum Beispiel der Landesverband der Kindertagespflege in NordrheinWestfalen, der sich dagegen ausspricht, Tagespflegepersonen vor der Regelöffnungszeit oder nach dem Schließen der Kindertagesstätte für eine oder zwei Stunden in Kindertagesstätten einzusetzen. Also, die Kindertagespflegeorganisatoren selbst sprechen sich dagegen aus.

Das ist für mich zum Beispiel auch ein Grund, warum es durchaus Sinn gemacht hat, dass wir hier deutlich intensiver darüber beraten haben.

Warum überhaupt das große Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“? Das ist heute ein harter Standortfaktor, kein weicher mehr, wie es vielleicht immer noch von dem einen oder anderen gesehen wird. Das ist lange vorbei. Familien entscheiden, sich dort niederzulassen, wo sie nicht nur Arbeit haben, sondern wo sie Familie und Arbeit unter einen Hut bringen können. Dann ist die Tagespflege ein Baustein in dieser Kinderbetreuung.

Wir wissen auch, dass gerade die Anzahl der unter Dreijährigen, die in Tagespflege betreut werden, und der Anteil der Einjährigen fast 50 % ausmacht. Wir müssen ganz besonders sorgfältig damit umgehen; denn diese kleinen Kinder brauchen eine besondere individuelle familienähnliche Betreuung. Deswegen ist es gut, dass wir darüber länger beraten haben.

Was ist uns noch wichtig? Natürlich ist es wichtig – ich habe es beim letzten Mal schon gesagt –, dass die Tagespflegepersonen eine Festanstellung in Anspruch nehmen können und sie eine entsprechende Bezahlung erhalten.

Der Fördertopf, der übrigens aus dem Europäischen Sozialfonds kommt, ist begrenzt. Die Frage ist natürlich,

was danach mit den Tagespflegemüttern passiert. Etwas zu initiieren, ist das eine, es aber auch beständig fortzuführen und letzten Endes auch über Jahre für die entsprechenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern, ist das andere. Hier werden wir sehen, inwieweit zum Beispiel Unternehmen das auch über viele Jahre weiter fortführen, was natürlich in unseren Sinne wäre. Das ist überhaupt keine Frage.

Es gibt zum Beispiel in der Stadt Bonn eine Neuentwicklung – das ist gerade ganz frisch –, vielleicht auch ein Gedankenanstoß für uns oder für die Kommunen. Die Stadt Bonn hat sich im April 2013 dazu entschieden, zum Beispiel einer Tagespflegeperson 4,50 Euro die Stunde pro Kind zu bezahlen. Das sind bei fünf Kindern summa summarum ungefähr 3.600 Euro brutto im Monat. Das ist ganz sicherlich ein Gehalt, von dem man sich oder die Familie gut versorgen kann.

Aber – das sage ich auch als Kreistagsmitglied – ich freue mich auf die herben Diskussionen unserer Kreistagssitzungen und in unserem Jugendhilfeausschuss auch von Ihrer Partei, von der CDU, und auch von der FDP, die hier jetzt nicht vertreten ist, wenn es dann heißt, die Tagespflegepersonen bekommen pro betreutem Kind 4,50 Euro pro Stunde. Dann wird die Diskussion hochkochen, und dann wird natürlich auch zur Diskussion gestellt, wo das Geld herkommt.

Wie gesagt, auf diese Diskussionen vor Ort – es sind schließlich die Kommunen, die darüber beraten – freue ich mich. Sie können sich sicher sein, dass ich immer der Meinung bin, dass ein entsprechendes Gehalt für eine so wichtige Tätigkeit angemessen ist, und ich mich auch immer dafür einsetzen werde, dass wir das zukünftig auch umsetzen werden.

Wir wissen aber auch alle, dass die derzeitige Situation anders ist. Wir haben Tagespflegemütter oder Tagespflegeväter, die 1,90 Euro für eine Stunde Betreuung eines Kleinkindes erhalten. Ich glaube, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Das ist ganz sicher dieser wichtigen Tätigkeit, die nicht nur die Betreuung, sondern auch die Bildung und Förderung der kleinen Kinder beinhaltet, nicht angemessen.

Ich glaube, hier müssen wir alle zusammenstehen und im Sinne der Kinder eine angemessene Bezahlung für die entsprechenden Personen sicherstellen; denn ansonsten nützt es diesen Personen auch nichts.

(Glocke des Präsidenten)

Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Ich danke Ihnen für die offenen Ohren.