Protocol of the Session on June 5, 2013

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben jetzt zusätzlich eine Redezeit von jeweils 7 Minuten. Das bedeutet für Herrn Dr. Weiland 9 Minuten und 15 Sekunden.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem, was Herr Staatssekretär vorgetragen hat, bekommt man einen ungefähren Eindruck davon, warum es beim Liquiditätspool so zugegangen ist, wie es zugegangen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Sie triefen ja vor Arroganz!)

Die Argumentation spart die eigentlichen Probleme und die unterschiedlichen Auffassungen aus.

Herr Staatssekretär, wenn Sie hier sagen, der Herr Schreiner, der Kollege Schreiner, der hochgeschätzte Kollege Schreiner habe gesagt, und das hat er ge- sagt – – –

(Pörksen, SPD: Fällt Ihnen aber spät ein!)

Ich war nämlich dabei, als er es gesagt hat. Er hat gesagt, ein Liquiditätspool ist eine sinnvolle Einrichtung. Da hat Herr Kollege Schreiner recht. Es ist ungefähr so wie die Aussage, eine Landesregierung ist eine sinnvolle Einrichtung. Eine Landesregierung, aber nicht diese Landesregierung. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie ständig auf unsere Diskussionsbeiträge rekurrieren, die wir vor 24 oder 12 Monaten gemacht haben,

(Ramsauer, SPD: Noch vor ein paar Wochen!)

dann will ich meine Zeit nicht dafür verwenden, darauf zu rekurrieren, was im Liquiditätspool vor 24 oder 12 Monaten noch stattgefunden hat. Das ist Geschichte.

(Pörksen, SPD: Das haben Sie doch gemacht.)

Herr Pörksen, Sie haben es immer noch nicht verstanden, und Sie werden es auch nicht verstehen. Ihnen kann ich es so oft erklärten, wie ich will.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die CDUFraktion ist nach der Expertenanhörung nicht vor der Expertenanhörung,

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

sondern wir haben im Unterschied zu anderen aus der Expertenanhörung gelernt, weil wir offene, lernfähige Systeme sind, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und Heiterkeit bei der SPD)

Die Experten haben uns ins Stammbuch geschrieben, nicht nur empfohlen, sondern nachdrücklich, dringend empfohlen, erstens den Liquiditätspool aus dem Regelungszusammenhang der Kreditermächtigungen und damit aus dem Regelungszusammenhang des Landeshaushaltsgesetzes – jedenfalls was die Durchführungsbestimmungen angeht – herauszunehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil er nämlich kein Instrument der Kreditermächtigung sein soll und sein darf. Das ist schon immer unsere Auffassung gewesen.

Zweitens haben die Experten uns mit Nachdruck dazu aufgefordert – – –

(Ramsauer, SPD: Ihre Experten!)

Die Experten. Die anderen beiden Experten haben gar keine Empfehlungen gegeben.

Der eine Experte hat dazu aufgerufen, die Opposition soll der Landesregierung vertrauen. Es fällt so, wie sie im Liquiditätspool in den vergangenen Jahren gehaust haben, etwas schwer, dieses Vertrauen aufzubringen.

(Beifall bei der CDU)

Ein weiterer Experte hat berichtet, wie seine Anstalt aus dem Liquiditätspool profitiert.

Natürlich profitiert man aus dem Liquiditätspool, wenn man Geld bekommt. Aber für die Aussage hätte man die Expertenkosten, die Reisekosten sparen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die einzigen Aussagen zur Sache und zur Regelung der Sache kamen von den anderen beiden Experten. Das ist völlig klar.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die beiden Forderungen, die sie erhoben haben, habe ich hier formuliert.

Herr Kollege Ramsauer, es ist nicht zutreffend, aber es ist eine Sache, die keiner politischen Bewertung unterliegt, sondern die man sachlich aufklären kann.

Es geht nicht um die alternative Regelung im Landeshaushaltsgesetz oder in der Landeshaushaltsordnung, sondern es geht um das, was zur Regelung ansteht. Darum regelt man es in der Verbindlichkeit eines Gesetzes, also in der Landeshaushaltsordnung, oder in der Verbindlichkeit einer Verwaltungsvorschrift; denn das, was Sie vorgeschlagen haben, was das Ministerium dem Haushalts- und Finanzausschuss – ich glaube, am 18. April 2013 – vorgeschlagen hat, was dort gegen unsere Bedenken und Stimmen mit den Stimmen von Rot-Grün beschlossen worden ist, hat keinen Gesetzescharakter, sondern wird im Zweifelsfall als Verwaltungsvorschrift Bedeutung bekommen, nicht einmal als Rechtsverordnung.

Diese Verwaltungsvorschrift liegt dem Hause bis zur Stunde in konsistenter, konsolidierter Form als Fließtext noch gar nicht vor, sondern das Einzige, was bis jetzt Grundlage der Beratung ist, ist die mehrfach geänderte

Vorlage der Landesregierung, die dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht weiter auf die Vergangenheit rekurrieren, weil die ohnehin unerfreulich ist. Ich will nun zu dem kommen, was die Landesregierung mit ihrer rot-grünen Parlamentsmehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen hat. Da gibt es aus unserer Sicht drei erhebliche Kritikpunkte, die auch vom Landesrechnungshof mehrfach vorgetragen worden sind.

Es gibt erhebliche Bedenken dagegen, Kassenverstärkungskredite unbegrenzt auch zur Zwischenfinanzierung oder Finanzierung von Investitionsvorhaben oder zur Finanzierung von vergleichbaren Maßnahmen vorzusehen. Dem schieben wir mit unserem Gesetzentwurf einen Riegel vor.

(Beifall der CDU)

Es bestehen weiterhin erhebliche Bedenken gegenüber der von der Landesregierung und Rot-Grün beschlossenen Regelung, dass mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses Fristverlängerungen für die Rückzahlung von Liquiditätskrediten zugelassen werden können. Auch dies schließen wir mit unserer Formulierung im Gesetzentwurf ausdrücklich aus.

Darüber hinaus fehlt eine ausdrückliche – auch in der jetzt vorliegenden und von Rot-Grün beschlossenen Regelung des Haushalts- und Finanzausschusses – haushaltsgesetzliche oder rechtliche Grundlage für die Weiterleitung von Liquiditätshilfen aus dem Liquiditätspool von Muttergesellschaften an mehrheitlich landesdominierte Tochtergesellschaften. Auch dies schließt unser Gesetzentwurf kategorisch, klar und unmissverständlich aus, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Bevor Sie jetzt gleich sagen, auch wir hätten in unserem Gesetzentwurf eine Ausnahmeregelung für die Vorfinanzierung von Investitionen vorgesehen, sage ich Ihnen: Das stimmt, aber im Unterschied zu Ihrer Regelung mit einer klaren Grenzsetzung und restriktiven Regelung, nämlich kurzfristig, also maximal 18 Monate, so wie in der Landeshaushaltsordnung für Kassenverstärkungskredite eindeutig geregelt, und zweitens mit einem klaren Plan, wenn diese Frist überschritten wird, wie die Kassenverstärkungskredite aus dem Liquiditätspool dann in Deckungskredite umzuwandeln sind. Das unterscheidet uns von Ihren wachsweichen Regelungen.

(Beifall der CDU – Baldauf, CDU: Das stimmt doch!)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Ramsauer das Wort.

(Baldauf, CDU: Jetzt werden wir aufgeklärt!)

Herr Baldauf, ich gehe davon aus, dass Sie längst aufgeklärt sind

(Baldauf, CDU: Danke! – Pörksen, SPD: Seit wann denn das?)

und wissen, was Sie hier tun. Aber ich will noch einmal sagen, was Sie hier tun.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Weiland, zunächst einmal, wenn Sie hier Dinge aus der Vergangenheit berichten und dann hinterher sagen, das sei Geschichte, dann sieht man deutlich, wohin die Zielrichtung geht.

(Baldauf, CDU: In die Zukunft!)

Wenn man die Beträge betrachtet, um die es in der Vergangenheit ging und die jetzt der Staatssekretär genannt hat, dann sieht man, was im Augenblick mit Ihrem neuen Gesetzesantrag für ein Popanz aufgebaut wird.