Zur Bewältigung der damit verbundenen finanziellen Anstrengungen haben Bund und Länder im Jahr 2009 eine Verwaltungsvereinbarung für die zweite Phase des Hochschulpaktes, das heißt die zusätzlichen Studienanfänger der Jahre 2011 bis 2015, abgeschlossen. Vereinbart sind eine finanzielle Beteiligung des Bundes je zusätzlichem Studienanfänger und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch die Länder.
Die bei Abschluss dieser Vereinbarung erwarteten Zuwächse sind durch die Realität und die neue Prognose der KMK aus dem vergangenen Jahr deutlich übertroffen worden. Waren wir für Rheinland-Pfalz von rund 21.000 zusätzlichen Studienanfängern ausgegangen, so ist nunmehr davon auszugehen, dass diese Zahl deutlich übertroffen wird. Allein in den Jahren 2011 und 2012 lagen wir um rund 3.500 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger über den alten Vorausberechnungen.
Unsere Hochschulen haben auf diesen Anstieg in den vergangenen Jahren gut reagiert und ihn bewältigen können. Während die Zahl der Studierenden von 2005 bis 2011 um 15.000 gestiegen ist, konnte die Personalausstattung Schritt halten. Die Betreuungsrelation, das heißt das Verhältnis von Studierenden pro Wissenschaftler, betrug im Jahr 2005 19,1 und im Jahr 2011 sogar 18,8. Möglich wurde dies auch, weil das Land im Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“ die entsprechende finanzielle Ausstattung zur Verfügung gestellt hat.
Auch mit Blick auf die zweijährige nachschüssige Ausfinanzierungsregelung in der Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt entsteht bei den Hochschulen ein Bedarf, dem wir mit dem Nachtragshaushalt in Höhe von 30 Millionen Euro begegnen.
Der finanzielle Mehrbedarf für die Ausbildung der zu erwartenden zusätzlichen Studienanfänger ist derzeit auch Gegenstand der Verhandlungen zwischen Bund
und Ländern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Die Landesregierung erwartet, dass der Bund sein finanzielles Engagement beim Hochschulpakt deutlich erhöht.
Die Entwicklung des Finanzbedarfs an den Hochschulen wäre eigentlich ein klassischer Grund, eine Revision in der innerstaatlichen Finanzverteilung vorzunehmen, das heißt die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern zugunsten dieser zu verändern. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre – ich denke an die uneingelösten Offerten zur finanziellen Umsetzung des 10 %-Ziels Bildung – ist es wohl eine Illusion zu glauben, dass der Bund sich hier auch nur ansatzweise auf konkrete und ergebnisoffene Verhandlungen einlässt.
Daneben stehen wir mit diesem Nachtragshaushalt auch zu unserer humanitären Verantwortung. Aufgrund der unsicheren Lage in einigen Regionen und der Vielzahl der verschiedenen Krisenherde dieser Welt stiegen und steigen die Flüchtlingszahlen auch in Rheinland-Pfalz deutlich an. Die Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller unter anderem aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, die erstmals einen Asylantrag stellen, liegt deutlich höher als erwartet. In allen Fällen sind diese Flüchtlinge bis zur Klärung ihres Asylbegehrens humanitär zu unterstützen, und ebenso ist eine humanitäre Unterbringung zu gewährleisten.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 erfahren die Asylsuchenden zudem eine entsprechende Anpassung der finanziellen Unterstützung. Der Erstattungssatz wurde nun annähernd auf den Regelsatz der Sozialhilfe angehoben. Für diese notwendige Unterstützung der Asylbewerber und Asylbewerberinnen sind im Nachtragshaushalt 8 Millionen Euro vorgesehen.
Die Landesregierung setzt sich aber auch dafür ein, dass Asylsuchende in die Regelsysteme der Sozialgesetzbücher II und XII übernommen werden; denn nur so kann sichergestellt werden, dass sich der Bund endlich an dieser Sozialleistung beteiligt, die Länder und Kommunen seit vielen Jahren alleine schultern müssen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Nachtragshaushalt kümmern wir uns um heute erkennbare – überwiegend einmalige – Ausgabenotwendigkeiten. Die mit diesen Ausgaben einhergehende dauerhafte strukturelle Belastung der Landesfinanzen lässt sich noch nicht abschließend feststellen. Die Kostenerstattungen für Sicherheitsleistungen an den Flughafen Frankfurt-Hahn und die humanitären Ausgaben sowie die Zinslast für die einmaligen Ausgaben summieren sich auf eine zukünftige dauerhafte – also strukturelle – Belastung von ca. 24 bis 27 Millionen Euro pro Jahr.
Dagegen steigen, isoliert betrachtet, im Nachtragshaushalt 2013 die geplanten Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Ansatz um 242 Millionen Euro. Davon werden 21 Millionen Euro durch zusätzliche Einnahmen abgedeckt. Für die verbleibenden 221 Millionen Euro ist eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme vorgesehen.
Es ist schmerzhaft, aber vertretbar und richtig, diese Summe durch Kreditaufnahme zu finanzieren, nicht
zuletzt auch, weil es sich größtenteils um Einmaleffekte handelt. Hinzu kommt, dass sich die Landesregierung derzeit bereits im Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2014/2015 befindet.
Dort werden wir die infolge des Nachtragshaushalts veränderten strukturellen Konsolidierungsanforderungen berücksichtigen. Das bedeutet, der in der Finanzplanung festgelegte Abbaupfad des Defizits bleibt unangetastet, die Einsparvorgaben werden angepasst.
Natürlich hätte man, um den Nachtragshaushalt besser aussehen zu lassen, Steuereinnahmen höher oder Zinsausgaben niedriger veranschlagen können. Wir haben uns entschieden, entsprechende positive Entwicklungen, wenn sie denn eintreten, im Haushaltsvollzug aufzunehmen; denn die Zinslasten niedriger zu veranschlagen, wäre nicht ungefährlich, da aufgrund des unsicheren Verlaufs der Eurokrise schnell Änderungen und veränderte Bedingungen an den Finanz- und Kapitalmärkten eintreten können.
Es ist deshalb ein Zeichen von Seriosität, bei aller Unsicherheit über kurzfristige Kapitalmarktveränderungen Zinsausgaben eher vorsichtig zu veranschlagen, statt auf sinkende Zinsen zu spekulieren.
Ich halte auch übertriebenen Optimismus bei den Steuern, bei denen sich eine aktualisierte Veranschlagung ohnehin prozentual nur gering auswirken würde, für unangebracht. Wenn es hier positive Entwicklungen gibt, senken sie automatisch im Vollzug die Nettokreditaufnahme.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Ziel ist, die Neuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2013 wieder möglichst nah an die ursprüngliche, im Doppelhaushalt für 2013 eingeplante Kreditaufnahme abzusenken und damit die beschriebene dauerhafte, also strukturelle Belastung für kommende Jahre ebenfalls abzumildern.
Wir haben bereits zu Beginn des Jahres gegenüber den Ressorts eine restriktive Bewirtschaftung angemahnt. Die Landesregierung hat zuletzt im Haushaltsjahr 2012 gezeigt, dass sie es versteht, im Haushaltsvollzug deutlich niedrigere Ausgaben zu erzielen. Es bleibt der Nachweis, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf mit den Schuldenregeln unserer Landesverfassung vereinbar ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist zweifellos der Fall. Wir halten die investitionsbezogene Kreditobergrenze ein. Der Abstand zu den eigenfinanzierten Investitionen beträgt 170 Millionen Euro. Das strukturelle Defizit im Nachtragshaushalt beläuft sich auf 836 Millionen Euro. Das sind 84 Millionen Euro mehr als bislang geplant. Gleichwohl liegen wir weiterhin deutlich, und zwar um 432 Millionen Euro unter der Obergrenze des Defizitabbaupfads der Schuldenbremse. Diese liegt für das Jahr 2013 bei 1,268 Milliarden Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nochmals, an dem in der Finanzplanung festgelegten Konsolidierungspfad werden keine Abstriche gemacht. Ein Aufwei
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir zur Aussprache kommen, darf ich ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 50, Landau in der Pfalz, herzlich begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen in Mainz!
Ich eröffne die Aussprache. Wir haben eine Grundredezeit von 45 Minuten je Fraktion. Gemäß der Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Klöckner das Wort. – Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, liege Kolleginnen und Kollegen! Einen Nachtragshaushalt einzubringen und zu beschließen, ist auch immer ein Zeichen dafür, dass etwas nicht im Plan ist. Es geht um Mehrausgaben von rund einer Viertelmilliarde Euro, und das vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und vor dem Hintergrund von Rekordsteuereinnahmen. Es geht in erster Linie gar nicht um die sicherlich sehr wichtigen Themen, U3, Hochschule oder humanitäre Hilfe. Darum geht es primär nicht,
sondern es geht bei diesem Nachtragshaushalt – ich sage noch einmal, das sind wichtige Themen, deshalb hat auch der Finanzminister geredet und nicht die Ministerpräsidentin, die hier Leitlinien der Politik vorstellte – schlichtweg um das Konversionsprojekt in RheinlandPfalz, um den Flughafen Hahn. Darum geht es.
Dass wir alle, zumindest die beiden großen Fraktionen, hinter dem Hahn stehen, dass wir hinter dem Flugbetrieb und vor allen Dingen den Arbeitsplätzen stehen, steht außer Frage.
Die CDU-Fraktion hat immer hinter dem Hahn gestanden, nicht aber hinter den problematischen Entwicklungen, die diese Landesregierung, die SPD-Landesregierung, zu verantworten hat.
Diese Landesregierung ist heute für die akute Notlage mit der drohenden – der Finanzminister hat es genannt – Liquiditätslücke verantwortlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um Sorgen einer ganzen Region. Es geht um Ängste von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es geht um Existenzen von Kleinbetrieben. Sie haben nicht Not, Sorgen und Ängste, weil sie schlecht gearbeitet haben, sondern es geht darum, dass wichtige Entscheidungen, die diese Landesregierung hätte treffen müssen, nicht getroffen worden sind.
Das will ich auch noch einmal festhalten, ein Nachtragshaushalt ist etwas, was nicht geplant ist. Aber der Zustand am Hahn ist nicht über Nacht passiert. Über Nacht hat keine Airline abgesagt. Über Nacht ist auch nicht urplötzlich ein Investor abgesprungen. Nichts Unerwartetes ist geschehen, worauf wir innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Der Grund für den hektisch eingebrachten Nachtragshaushalt liegt vier Jahre zurück. Dieser Grund liegt im Jahr 2009. Damals war Herr Hering der zuständige Minister, und damals hat die SPDAlleinregierung sich von der Fraport getrennt. Das sind die Gründe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, getrennt hatte man sich von einem starken, von einem professionellen Partner, der das wirtschaftliche Risiko sogar getragen hatte. Es war fahrlässig, eine solche Partnerschaft überhaupt aufzugeben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb konnte man in der Folge den Problemen beim Wachsen zusehen. Da ist nichts über Nacht passiert. Man konnte den Problemen beim Wachsen zusehen.
Der Nachtragshaushalt ist also keine Reaktion auf etwas Unerwartetes, sondern ein scheinbarer Notausgang in letzter Minute, ein Notausgang, von dem wir nicht wissen, ob er in eine Sackgasse führt.
Der Nachtragshaushalt ist – ich sage es noch einmal – keine Reaktion auf etwas Unerwartetes. Erstaunlich ist deshalb, dass Sie, Frau Ministerpräsidentin, keinen einzigen Satz in Ihrer Regierungserklärung von vor nur fünf Wochen dazu gesagt haben, noch nicht einmal die Überlegungen, die vielleicht anstünden, kein einziges Wort dazu. Das fand ich persönlich enttäuschend.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegt doch auf der Hand. Dieser Nachtragshaushalt war zu Beginn des neuen Jahres schon beschlossene Sache. Die Entscheidung im Ministerrat war am 26. Februar. Dieser muss einige Wochen zuvor einen Beschluss gefasst haben, der dem vorausging, und vor allen Dingen muss
te dieser Nachtragshaushalt erst einmal aufgestellt und dann der Finanzminister damit beauftragt werden.