Protocol of the Session on January 31, 2013

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Bei den bisherigen Beratungen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes und zum Privatschulgesetz hat sich erfreulicherweise gezeigt, dass es in dieser sensiblen Frage eine große Übereinstimmung über alle Fraktionen hinweg gibt. Schülerinnen und Schüler noch besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen, ist unser gemeinsames Anliegen, und ich danke Ihnen schon jetzt dafür, dass Sie alle angekündigt haben, den Gesetzentwurf unterstützen zu wollen. Ich bin mir auch ganz sicher, dass dies in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen wird.

Lassen Sie mich noch einmal die wesentlichen Punkte der Schulgesetzänderung nennen. Mit dem Gesetzentwurf stellen wir unmissverständlich klar, dass alle Lehrkräfte einer Schule im Rahmen des Schulverhältnisses Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler tragen. Das Schulverhältnis wird als Obhutsverhältnis bezeich

net, das geprägt ist von Vertrauen, Achtung und Respekt und von verantwortungsvollem Umgang mit Nähe und Distanz.

Wir wissen – Herr Abgeordneter Dr. Wilke hat ebenfalls darauf hingewiesen –, dass diese schulrechtliche Ausgestaltung des Schulverhältnisses als Obhutsverhältnis keine unmittelbare Auswirkung auf Straftatbestände hat. Gleichwohl wollten wir nichts unversucht lassen, um unseren Anspruch, wie ein Schulverhältnis auszusehen hat, zu verdeutlichen. Ein Strafrichter wird sich auf jeden Fall mit der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung des Schulverhältnisses auseinandersetzen müssen. Er wird begründen müssen, weshalb diese schulgesetzliche Annahme, dass zwischen allen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ein besonderes Obhutsverhältnis besteht, im konkreten Fall nicht zutrifft.

Sicher ist, dass die gesetzliche Normierung dieses besonderen Obhutsverhältnisses dazu beitragen wird, der Schulgemeinschaft das besondere Verhältnis, das zwischen allen Beteiligten besteht, sehr deutlich zu machen. Der Gesetzentwurf zeigt, wie ein solches ideales Schulverhältnis auszusehen hat. Ich wiederhole es gern: Es ist geprägt von Vertrauen, Respekt, Achtung und dem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz.

Ganz ausdrücklich wird in dem Gesetzentwurf klargestellt, sexuelle Handlungen zwischen dem pädagogischen Personal und Schülerinnen und Schülern einer Schule sind unvereinbar mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag und daher unzulässig. Diese Klarstellung ist aus meiner Sicht auch kein Aktionismus, Herr Dr. Wilke. Sie ist vielmehr der Tatsache geschuldet, dass wir keine Gelegenheit auslassen wollen, dieses Verbot auch präventiv in das Bewusstsein aller an Schule Beteiligten zu bringen. Dienstrechtlich bestehen auch ohne dieses ausdrückliche Verbot im Schulgesetz ausreichend Handlungsoptionen; denn sexuelle Handlungen zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern einer Schule verletzen den Kernbereich der Dienstpflichten so gravierend, dass sie in aller Regel zur Entfernung aus dem Dienst führen.

Sobald die Änderungen des Schulgesetzes vom Hohen Hause beschlossen, ausgefertigt und veröffentlicht sind, werden wir die Schulen über die Hintergründe dieses Gesetzentwurfs informieren, und wir werden ihnen darüber hinaus Hilfestellung geben, in welchen Fällen die Schulen bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls das Jugendamt einschalten müssen. Da durch den Verweis auf die bundesrechtliche Bestimmung des § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz die bisherigen schulrechtlichen Bestimmungen ersetzt werden, ist eine besondere Sensibilisierung der Schulen vonnöten.

Ich möchte auch noch einen Satz zum Privatschulgesetz sagen. Mit der Ergänzung des Privatschulgesetzes wird sichergestellt, dass eine Beschäftigungsgenehmigung nur dann erteilt werden darf, wenn die Lehrkräfte die Anforderungen an die persönliche Eignung erfüllen.

Ich möchte Sie zum Schluss noch darüber informieren, dass zurzeit auch die Handlungsempfehlungen der KMK

zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen im Hinblick auf das Bundeskinderschutzgesetz und die Empfehlung des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch aktualisiert werden. Auch dies ist aus meiner Sicht eine wichtige Initiative, um den Schutz vor sexuellem Missbrauch in der Schule zu optimieren.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf trägt mit dazu bei, unseren Schülerinnen und Schülern und deren Eltern die Gewissheit zu vermitteln, dass die Schule ein in jeder Hinsicht sicherer Ort ist, an dem eine Kultur des Wahrnehmens und Agierens herrscht. In der Schule wird alles Erforderliche unternommen, um Schaden von den Kindern und Jugendlichen fernzuhalten.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung bei diesem Gesetzentwurf.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen.

Ich rufe nun Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1823 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 16/2003 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Ich erteile Frau Abgeordneter Schleicher-Rothmund als Berichterstatterin das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation wurde im Dezember federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird einstimmig angenommen.

Nachdem wir sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Beratung keine Aussprache zu dem Gesetzentwurf durchgeführt haben, haben wir uns im Ältestenrat darauf verständigt, dieses herausragende Institut wenigstens einmal kurz zu erwähnen. Sie sollten wissen, das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation ist die zentrale überregionale Informations-Infrastruktureinrichtung für die Psychologie in den deutschsprachigen Ländern. Es wurde 1971 gegründet und ist ein anerkanntes Institut. Es ist im Bereich der Wissenschaftslandschaft ein Juwel und in der Fachwelt sehr anerkannt.

Es wurde 1997 als Leibniz-Institut aufgenommen, und bei den WGL-Instituten ist es üblich, dass regelmäßig Evaluationen stattfinden. Dies geschah auch im vorliegenden Fall, und man hat festgestellt, dass dieses Institut qualitativ bestens aufgestellt ist, aber formal eine Änderung vorgenommen und die Rechtsform geändert werden muss. Das Institut wird nun verselbstständigt, und dies sieht dieser Gesetzentwurf vor. Alle waren einstimmig dafür.

Wir sind alle stolz auf unser Institut und werden das Gesetz selbstverständlich annehmen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen direkt zur Abstimmung über das Landesgesetz über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1823 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1868 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/2002 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll keine Aussprache stattfinden. Ich gebe nunmehr der Berichterstatterin Frau Meurer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2012 ist der

Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 17. Januar 2013 beraten, der Rechtsausschuss in seiner 18. Sitzung am 24. Januar 2013.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, wir verzichten heute auf eine weitere Aussprache. Die Fraktionen haben in der ersten Lesung ausführlich darüber berichtet. Es handelt sich zwar um ein Abgeordnetengesetz, betroffen sind aber nicht direkt die Abgeordneten, sondern in erster Linie die Mitarbeiter der Abgeordneten.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1868 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Auch hier stelle ich einstimmige Annahme fest.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1910 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 15 Minuten vereinbart. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Justizminister Hartloff das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute dieses Gesetzespaket vorstellen zu dürfen und in den Landtag zur weiteren Beratung einzubringen. Ich halte das, was wir Ihnen vorlegen, in der Tat für einen Meilenstein, ungeachtet der Diskussionen, die der Landtag noch führen wird, einer Anhörung, die noch durchgeführt wird, und den Änderungen, denen es unterfällt.

Es ist aber an der Zeit, dass wir Justizvollzugsgesetze fortschreiben und auf der Höhe der Zeit bleiben. Ich sage, wahrscheinlich wäre noch das eine oder andere

wünschenswerter, was wir in dem Gesetz nicht geregelt haben, aber man bewegt sich bei einem solchen Gesetz und einer solchen Materie immer auch in dem Spagat zwischen allem, was für den Strafvollzug wünschenswert wäre, und zwischen dem, was finanziell möglich ist. Eines machen wir aber mit dem Gesetzentwurf nicht. Als die Kompetenz im Jahr 2006 für den Justizvollzug auf die Länder übergegangen ist, gab es in der Literatur viele Befürchtungen, dass es einen Wettlauf der Schäbigkeiten geben würde, das heißt, dass sich die Länder dieser Aufgabe nicht in dem Maße verantwortungsbewusst stellen würden, wie es der Bund vorher getan hat.

Das ist nicht so. Das wird auch in diesem Gesetzespaket so nicht zum Ausdruck kommen, weil wir diese Aufgabe angenommen haben. Es ist auch gute Tradition im Land Rheinland-Pfalz, sich um den Strafvollzug zu kümmern. Im letzten Jahr haben wir in Rheinland-Pfalz in der Jugendvollzugsanstalt Wittlich das 100-jährige Jubiläum der ersten Jugendstrafanstalt auf deutschem Boden, und zwar auf rheinland-pfälzischen Boden, feiern können. Das ist dann eine gute Tradition, eine moderne Tradition.

Bei dem 100-jährigen Jubiläum in Diez konnten wir auch viel über Innovationen im Strafvollzug erfahren, die hiervon ausgegangen sind.

Ausgang des letzten Jahres durfte ich dabei sein, als der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck an Herrn Professor Schmitt – eine herausragende Figur, die uns im Strafvollzug in Rheinland-Pfalz begleitet – die Landesverdienstmedaille überreicht hat. In seiner Dankesrede hat Professor Schmitt darauf hingewiesen, dass, um Innovationen im Strafvollzug vorwärtszubringen, das Klima in Rheinland-Pfalz immer gut war. Er ist ein ganz erfahrener Fachmann, der selbst Anstaltsleiter war, der sich fortgebildet hat und bundesweit einen sehr guten Ruf genießt. Er ist jetzt als Professor schon in den Ruhestand gegangen, berät uns aber aus diesem Grunde jetzt auch weiterhin und ist auch nunmehr bei den Überlegungen dabei, wie man für die Sicherungsverwahrung den entsprechenden Vollzug gestaltet. Er hat diese Arbeitsgruppe geleitet. Er hat gesagt, dieses Klima ist auch ganz maßgeblich dafür, dass er sich in RheinlandPfalz im Strafvollzug engagiert und insoweit diese Arbeit begleitet.

Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei Herrn Meiborg bedanken,

(Beifall des Abg. Heinisch, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)