Protocol of the Session on December 13, 2012

(Dr. Weiland, CDU: Haben Sie die auch nicht im Kopf als zuständiger Minister? Schlecht!)

Sie wollen doch sicherlich auf den Euro genaue Auskünfte haben. Ich kenne das, Herr Dr. Weiland. Wenn ich mich um einen halben Euro daneben bewege, dann heißt es wieder, der Minister hätte dem Parlament falsche Auskünfte gegeben.

(Dr. Weiland, CDU: Enttäuschend!)

Sie haben Anspruch darauf, exakte Zahlen vorgelegt zu bekommen. Die werden Sie von meinem Haus auch geliefert bekommen.

(Dr. Weiland, CDU: Enttäuschende Vorstellung, Herr Minister!)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Henter.

Herr Minister, – – –

(Ministerpräsident Beck: Sie zu enttäuschen, adelt ihn! – Bracht, CDU: Das ist das Parlamentsverständnis des Ministerpräsidenten! – Weitere Zurufe im Hause)

Der Kollege Henter hat das Wort zu einer Zusatzfrage. Ich habe sie zugelassen und bitte Sie jetzt, Ihre Frage zu stellen.

Herr Minister, können Sie zusagen, die Einstufung der Landesstraßen in verschiedene Qualitätskriterien den Mitgliedern des Innenausschusses mitzuteilen?

So haben wir es bisher immer gehalten. So werden wir es auch tun. Sobald die neuen Auswertungen vorliegen, von denen ich eben gesprochen habe, müssen wir damit selbstverständlich in den Infrastrukturausschuss gehen.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Schreiner.

Sie haben gesagt, Sie haben den Betrag aufgrund von Baukostenindexsteigerungen auf 82 Millionen Euro angepasst. Die Frage wäre, von welchen Erhöhungen des Baukostenindex Sie ausgegangen sind. Was legen Sie zugrunde? Es wäre wichtig, dass es sich wirklich deckt.

Herr Abgeordneter Schreiner, Sie sehen es mir nach. Ich habe ausgeführt, im Jahr 2003, vor neun Jahren, wurde es gutachterlich ermittelt. Damals ist es im Infrastrukturausschuss – das war damals der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – intensiv mitgeteilt worden. Ich will Ihnen gerne die Protokolle heraussuchen und Ihnen das noch einmal mitteilen. Das ist kein Problem.

(Schreiner, CDU: Können Sie das ausrechnen, wenn Sie mir das – – –)

Nein, Sie sind noch nicht dran. Herr Kollege Licht hat zu seiner dritten Zusatzfrage das Wort.

Herr Minister, können Sie uns grob die Entwicklung des Fremdkapitals seit 2009 und die Prognose schildern? Die genauen Zahlen können Sie uns gerne nachreichen.

Herr Licht, wir schildern keine groben Zahlen. Sie haben das Recht darauf, eine detaillierte Auskunft zu erhalten. Hätten Sie das vorher abgefragt, hätten Sie es heute bekommen. Jetzt haben Sie nachgefragt, dann werden Sie es nachgeliefert bekommen. Grobe Zahlen sind wenig hilfreich, glaube ich, für alle, die über diese Frage diskutieren.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Licht, CDU: Die Tendenz?)

Die dritte Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schreiner.

Herr Minister, Sie sind so freundlich, uns die eine oder andere Zahl nachzureichen. Ich möchte Sie bitten, Informationen über das Thema „Baukostenindex“ nachzureichen. Grob gerechnet, Gutachten hin, Gutachten her, würde ich sagen, dass sich die Baukostenindexe in dem fraglichen Zeitraum deutlich stärker erhöht haben, als es das zweite Gutachten vermuten lässt. Ich bitte Sie freundlicherweise, die Baukostensteigerungen nach dem Index und das zweite Gutachten einander gegenüber zu stellen.

Herr Schreiner, das sage ich Ihnen gerne zu. Ich gehe davon aus, dass es Straßenbauingenieure und Architekten sind, die uns diese Gutachten geschrieben haben. Sie kennen das. Sie sind von der Ausbildung so vorbereitet, dass Sie sehr exakt und genau arbeiten. Ich nehme an, dass ich exakte und genaue Berechnungen vorgelegt bekommen habe.

Eine dritte Zusatzfrage des Herrn Kollegen Henter.

Wenn das Land oder der LBM im Bereich des Flughafens Hahn Straßen übernehmen sollte, dann frage ich, ob das Einfluss auf das Volumen des Bauprogramms hat.

Nein, das wird keinen Einfluss auf das Volumen des Bauprogramms haben. Sollten wir zu einer solchen Regelung kommen – das befindet sich alles noch im Prüfverfahren –, dann setzt das voraus, dass die Werte, die übernommen werden, gutachterlich genau berechnet werden. Sie wissen, dass die Europäische Kommission uns sicherlich zu Recht abverlangt, dass wir entsprechend Pachten zahlen, die in der gleichen Wertigkeit sind.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thorsten Wehner, Wolfang Schwarz, Marcel Hürter und Fritz Presl (SPD), Branntweinmonopol, landwirtschaftliche Brenner und Obstbrenner in RheinlandPfalz – Nummer 5 der Drucksache 16/1881 – betreffend, auf.

Ich erteile Herrn Wehner das Wort.

Zum Auslaufen des Branntweinmonopols fragen wir die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung das Auslaufen des Branntweinmonopols im Hinblick auf die Obstbrenner in Rheinland-Pfalz?

2. Wie bewertet die Landesregierung das Ende des Branntweinmonopols im Hinblick auf den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen in Rheinland-Pfalz?

3. Welche Regionen im Land sind nach Kenntnis der Landesregierung von einem Auslaufen des Branntweinmonopols besonders betroffen?

4. Sind nach Ansicht der Landesregierung Kompensationen des Bundes für die landwirtschaftlichen Brenner und weitere Maßnahmen im Hinblick auf den Erhalt von Streuobstwiesen denkbar und notwendig?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Höfken.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht darum, dass die Bundesregierung in der letzten Kabinettsentscheidung das Gesetz zur Auflösung des Branntweinmonopols beschlossen hat. Hier geht es um die Umsetzung der EU-Vorgaben und das vorläufige Ende einer langen Verhandlung, die ich in Berlin mit führen durfte.

Die gefundenen Verlängerungskonditionen entsprechen den bekannten und von den Brennereiverbänden schweren Herzens akzeptierten Verhandlungsergebnissen zwischen der Bundesregierung und dem EU-Gremium. Ich will nicht verhehlen, dass dieser Minimalkonsens nicht das ist, was ich nach der Entschließung des Bundestages vom Mai 2008 erwartet hatte; denn damals hatte sich der Bundestag einmütig für eine unveränderte Verlängerung des Branntweinmonopols bis mindestens 2017 eingesetzt.

Es geht in die Umsetzung. Gleichzeitig sollen die im Branntweinmonopolgesetz enthaltenen branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften in einem Alkoholsteuergesetz neu geregelt werden, um die nötige Planungssicherheit

zu schaffen, was nach dem Ende des Branntweinmonopols dann gelten soll.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Anfrage, Herr Wehner und Kollegen. Für Rheinland-Pfalz ist die Branntweinerzeugung – ich sage das vor allem im Hinblick auf die Obstbrenner, weil Sie diese Fragen darauf bezogen haben – ein wichtiger Betriebszweig für rund 1.500 Klein- und Obstbrenner, 1.000 registrierte Stoffbesitzer im Haupt- und Nebenerwerb. Es gibt eine Übergangszeit bis 2017. Vermutlich reichen die Gelder nicht aus, die konzipiert sind, weil die Verschlussbrenner Übergangs- oder Auslaufgelder erhalten sollen.

Es wäre wichtig, neue Betriebszweige zu entwickeln, um das Obst zu verwerten. Einerseits liegen uns die Betriebe am Herzen, andererseits aber auch die Streuobstwiesen, die man damit erhalten könnte. Das ist für Rheinland-Pfalz der wirklich wichtige Punkt. Das gilt auch für Baden-Württemberg. Die Einkommensverluste, die die Betriebe erleiden, werden damit nicht kompensiert werden können.

Ich komme zur Pflege der Streuobstwiesen. Es muss eine Möglichkeit gefunden werden, diese besser zu unterstützen, sonst wird dieses naturschutzbezogen sehr wichtige Areal verloren gehen. Hier gibt es alternative Verwertungen, die die Dachmarken schon einsetzen, zum Beispiel Essige, Kosmetika und Fruchtsäfte. Es gilt, neue Märkte zu erschließen.

Hier komme ich zum springenden Punkt und der Frage, wie das verbessert werden kann. Die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit mehr, die Brenner direkt zu fördern. Das ist richtig. Wir erwarten die Unterstützung beim Erhalt der Streuobstwiesen und beim Erhalt oder der Unterstützung der Erzeugergemeinschaften. Die Möglichkeit wurde im Marktstrukturgesetz geschaffen.

Ich war gestern bei der Sondersitzung der AMK (Agrar- ministerkonferenz) und der PLANAK. Wir müssen ganz klar sehen, der Kahlschlag, der bei der Agrarförderung von der Bundesseite und der EU-Seite vorgenommen wird, wird es trotz vorhandener Unterstützungsprogramme wie PAULa in Zukunft nicht mehr möglich machen, eine Förderung in ausreichender Form zu gewähren.

Es sind die B-Länder, also die CDU-Länder, die selbst formuliert haben, dass bei einem solchen Ergebnis, wie es in Brüssel auf Druck der Bundesregierung zu erwarten ist – denen ist das alles nicht genug –, keine flächendeckende Unterstützung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume mehr möglich sein wird. Dem so von Ihnen Formulierten haben wir zugestimmt. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ist auf einem historischen Tiefststand. So sehen wir die große Gefahr, dass wir unsere Obstbrenner und die Streuobstwiesen als wichtige touristische Elemente unseres Landes nicht ausreichend unterstützen können. Wir selbst werden alle Möglichkeiten dazu wahrnehmen, dies zu tun.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Wehner hat das Wort.

Frau Ministerin, noch einmal zur Klarstellung. Die 80 Millionen Euro, die bisher geflossen sind, stehen nicht dem Agrarhaushalt zur Verfügung. Ist auch nicht an irgendwelche Kompensationsmaßnahmen gedacht worden?

Nein, das ist so nicht richtig. Es ist ein Auslaufen der Menge vorgesehen, die bis zum Jahr 2017 unterstützt wird. Das geht dann auf eine Menge von 60.000 herunter. Dazu kommen aber die entsprechenden Abfindungen für die Verschlussbrennereien. Ich vermute, dass diese Mittel nicht ausreichen.

Wichtiger wäre aber noch, die Alternativen zu finanzieren. Hier sehe ich in der Finanzausstattung der Instrumente der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz und der GAP-Mittel eine Riesenaxt, die angelegt wird. Wir werden erhebliche Schwierigkeiten bekommen, unsere ländlichen Räume in Zukunft zu unterstützen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schmitt.