Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, alle anderen Bundesländer machen es uns doch vor: Bayern und Hessen haben eigene Landesprogramme aufgelegt. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben erkannt, dass hier das Konnexitätsprinzip greift, übrigens auch durch Gerichtsbeschlüsse.
Letzte Woche haben sich in Schleswig-Holstein Kommunen und Landesregierung geeinigt. Das Land erkennt den Anspruch der Kommunen auf Landesfinanzierung an und übernimmt Investitions- und Betriebskosten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang Herrn Professor Henneke vom Landkreistag zitieren, der sagt: „Die Länder sind verpflichtet, Mehrausgaben der Kommunen im Zusammenhang mit dem Krippenausbau zu tragen (…). Deshalb ist die Einigung in Schleswig-Holstein richtig und wichtig und hat eine Signalwirkung auch für andere Bundesländer.“ – So weit Herr Professor Henneke.
Bitte hören Sie auf, sich mit Spitzfindigkeiten aus der Verantwortung zu stehlen! Erkennen Sie die Signale! Lassen Sie die Kommunen nicht im Stich, und vor allen Dingen, lassen Sie die Familien in Rheinland-Pfalz nicht im Regen stehen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Huth-Haage, es wird nicht besser dadurch, dass Sie von Legendenbildung sprechen, und auch durch Wiederholen werden die Dinge nicht wahrer und auch nicht besser, auch wenn Sie unisono sagen, alle Länder täten etwas, nur RheinlandPfalz tue nichts. Ich hatte einmal ein schönes Büchlein zum Verschenken – ich habe es leider nicht mehr –, das den Titel trägt: Alle dürfen, nur ich nicht. – Ich glaube, das passt in diesem Zusammenhang ganz gut.
Ich muss einmal ganz klar feststellen, dass RheinlandPfalz eine der Topadressen, wenn nicht sogar die Topadresse im Hinblick auf Familienfreundlichkeit und Kinderfreundlichkeit in Deutschland ist.
Diese Entwicklung ist eine Erfolgsstory der Landesregierung, die erst nach 1991 eingesetzt hat. Fragen Sie doch einmal nach, was unter der CDU-geführten Landesregierung für die Kindertagesstätten überhaupt bezahlt wurde. Dann hören Sie auf, hier solche Dinge zu erzählen. Es ist klar, dass Ihnen das nicht gefällt.
Aber die Gelder für die Kindertagesstätten und die Beteiligung an den Betriebskosten sind Dinge, die die SPD auf den Weg gebracht hat.
ist der Markenkern der SPD, der sich seit Mai 2011 in einer regelrechten Kernschmelze mit unserem grünen Koalitionspartner verstärkt hat.
Sicher gehört das dazu. Für die Vereinbarkeit brauchen wir die Kindertagesstätten. Frau Huth-Haage, wenn Sie und die CDU nicht sehen, dass das originär zusammenhängt, dann ist das genau Ihr Problem.
Sie stellen sich dann hier hin und erklären dem Hohen Hause die moderne Familienpolitik mit Ihrem zusammengeschriebenen Antrag mit dem offensichtlich einzigem Ziel, das Sie in Ihrem Redebeitrag bewiesen haben, die Bundesregierung zu loben und Rheinland-Pfalz schlechtzureden, getreu nach dem Motto: Wir haben eine Lösung, dumm, dass es noch kein Problem gibt, aber wir werden es schon finden.
(Heiterkeit bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Huth-Haage, CDU: Kein Problem? Wo leben Sie denn?)
Einmal ganz abgesehen von den Ungereimtheiten, den mehr oder minder falschen Behauptungen, um nicht zu sagen, Unterstellungen in Ihrem Antrag und dem großzügigen Umgang mit Zahlen, zeigt der Antrag, dass die Kindertagesstätte als Bildungseinrichtung immer noch nicht bei der CDU angekommen ist.
Frau Huth-Haage, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie in Ihrem Redebeitrag wenigstens eine Zahl korrigiert haben. In Ihrem Antrag stehen nämlich noch 130 Millionen als Anteil des Bundes.
Zurück zu dem wichtigen Thema der frühkindlichen Bildung, das bei Ihnen nicht vorkommt; denn Sie reduzieren die landesweite engagierte Arbeit unserer Erzieherinnen und Erzieher auf die reine Betreuung, nur schlecht kaschiert mit dem Begriff einer vielfältigen und qualitativ hochwertigen Betreuungsinfrastruktur.
Das, ist das, was Sie so als Mäntelchen drumherum basteln. Sie wollen zurück zur Betreuung. Meine Oma hat immer von der Verwahrschule gesprochen. Ich fühle mich wieder in die Kindheit zurückversetzt, wenn ich das hier sehe.
Es ist schade, dass Sie die letzten Jahre bei der Bildung und bei unseren qualitativ hochwertigen Kindertagesstätten nicht mitgegangen sind.
Wir haben bald Weihnachten. Vielleicht kommen wir uns doch auf dem Weg der Weihnachtswünsche nicht in die Wolle, sondern vielleicht kommen wir noch auf einen Nenner. Weihnachtswünsche an einen zukünftigen, dann vielleicht gemeinsamen Antrag, den wir im Neuen Jahr stellen könnten, wären Folgende:
Der Landtag begrüßt den Rechtsanspruch für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr seit dem 1. August 2010 im Lande Rheinland-Pfalz.
Der Landtag begrüßt die finanzielle Entlastung der Familien durch die Beitragsfreiheit der Eltern für Kinder in
Der Landtag begrüßt die Leistungen von Kommunen, freien Trägern, Land und Bund beim bedarfsgerechten Ausbau und dem Betrieb der Kindertagesstätten, der bei Ihnen scheinbar nichts kostet.
Das wären Stichpunkte und Wünsche für Weihnachten. Wenn dann der Landtag noch gemeinsam die Bundesregierung auffordert, die für das unsinnige Betreuungsgeld eingesparten Mittel für den Ausbau der Kindertagesstätten einzusetzen, dann haben wir tatsächlich Weihnachten.
Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass es nicht gestattet ist, von der Tribüne aus Foto- oder Filmaufnahmen zu machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, sehr verehrte Gäste! Ich habe aus unseren Unterlagen ein paar Überschriften mitgebracht, die, glaube ich, sehr passend sind. Diese Hefte bekommen wir alle, das heißt, Ihnen allen sind die Ausgaben auch bekannt, und zwar ist es der „Böckler Impuls“. Überschriften wie „Betreuungsgeld macht Kitas unattraktiver, erschweren die berufliche Integrität von Frauen“, „Ehegatten-Splitting macht Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv“, „Vaterzeit scheitert häufig an Geld“, „unzeitgemäße Alleinverdiener“, „Subventionen“ usw. sind alles Hinweise darauf, wo wir sicherlich einen Nachholbedarf haben, diese Dinge unverzüglich zu ändern, um wirklich eine echte Wahlfreiheit für Familien sicherzustellen, die sich heute für Kinder entscheiden.
Ihr Antrag hat mich nicht wirklich überrascht. Es ist der Tenor seit Monaten. Ich möchte hier auf die einzelnen Punkte eingehen.
Natürlich begrüßen wir auch den Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ab August 2013. Selbstverständlich ist es auch notwendig, dass sich der Bund in entsprechender Höhe an den Kosten beteiligt. Selbstverständlich begrüßen wir auch, dass sich auch die Kommunen in einem hohen Maße an den Kosten beteiligt haben.
Wir erkennen aber auch an – das hat Frau Sahler-Fesel gerade auch gesagt –, dass sich Rheinland-Pfalz in erheblichem Maße auch an den Kosten in der Form beteiligt hat, die Sie im Haushaltsplan nachlesen können. Unter anderem finanziert Rheinland-Pfalz zum Beispiel die Hortbetreuung mit einer nicht unerheblichen Summe. Hierauf gibt es zum Beispiel keinen Rechtsanspruch. Das heißt, das Land wäre gar nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Das sind immerhin im Jahr 2012 13 Millionen Euro und im Jahr 2013 auch. Das finden Sie alles im Haushaltsplan.