E-Government als Voraussetzung für Effizienz, Transparenz und Bürgerbeteiligung in Politik und Verwaltung Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/1498/1648/1825 –
dazu: Bürgerbeteiligung verbessern – durch E-Government und Open Data Antrag (Entschließung) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1896 –
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Für die Fraktion der CDU hat Frau Abgeordnete Kohnle-Gros das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Herr Präsident, Sie haben völlig zu Recht die Große Anfrage, die die CDUFraktion vor einigen Monaten gestellt hat, und die Antwort der Landesregierung benannt sowie unseren Entschließungsantrag dazu eingeführt. Vielen Dank dafür.
Meine Damen und Herren, kluge Fragen – das sind die gewesen, die meine Fraktion zu diesem Komplex eingeführt hat – bedingen auch vonseiten der Landesregierung – das ist eine gute Erfahrung, die wir machen – immer vollumfängliche Antworten und eine sehr sachgerechte Aufarbeitung des Themas. Dabei geht es von der EU über die Bundesregierung, die bundesdeutsche Entwicklung bis zum Land, seinen Kommunen und seinen verschiedenen Behörden.
Wir können aus dieser Großen Anfrage den aktuellen Stand – diese liegt zwar schon wieder ein paar Monate zurück – der Entwicklung von E-Government in diesem
Land reflektieren. Mehr Service für die Bürger, mehr Effizienz für die Verwaltung und Mehrwert für die Wirtschaft sind in etwa die Schlagworte, die man dazu mit einführen muss.
Meine Damen und Herren, diese Schlagworte und EGovernment bedeuten, dass sich die öffentliche Verwaltung nicht nur in Rheinland-Pfalz und in Deutschland, sondern auch weltweit mit den neuen Medien und ITgestützten Verfahren auf ein neues Zugehen mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Wirtschaftsunternehmen, aber auch anderen Verwaltungen eingestellt hat. Das ist ein Weg, der durch die Technik bedingt, aber auch durch gesetzliche Grundlagen so schnell nicht zu Ende sein wird. Das ist ganz eindeutig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle, dass wir uns auch in einer Enquete-Kommission im Landtag mit all diesen Fragen im Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung befassen. Doch darum soll es mir nicht vorrangig gehen, sondern diese Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung haben einen anderen Schwerpunkt. Darin geht es darum, welcher Voraussetzungen es für E-Government bedarf und welche rechtlichen Grundlagen vorhanden sein oder vielleicht noch geschaffen werden müssen, um diese Dinge noch besser und weiter nach vorne zu bringen.
Da es in der Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün steht, möchte ich mit einer technischen Voraussetzung anfangen, die in diesem Landtag schon sehr oft eine Rolle gespielt hat, nämlich mit der Breitbandversorgung für jedermann, und zwar auch in der Fläche und im ländlichen Raum, damit die Möglichkeit besteht, mit der Verwaltung – auch die Verwaltungen untereinander – in möglichst hoher Intensität kommunizieren zu können. Das heißt, die Breitbandversorgung ist ein wichtiges Thema.
Sie haben sich in Ihrer Koalitionsvereinbarung vorgenommen, bis zum Ende dieses Jahres 2012 eine hundertprozentige Versorgung in Rheinland-Pfalz zu schaffen, und zwar nicht nur mit einer kleinen, sondern auch mit einer hohen und stabilen Verbindung.
Das ist noch nicht ganz gelungen; das kann man aus dieser Antwort auch herauslesen. Wir haben noch immer diese Wirtschaftlichkeitslücke, wie diejenigen sagen, die die Breitbandversorgung herstellen sollen. Sie verweisen ja nochmals auf die Gelder des Bundes, aber auch auf das Programm, das die Landesregierung dazu aufgelegt hat. Es gibt also noch eine kleine, aber – jedenfalls für die Betroffenen – immerhin doch erhebliche Lücke, die geschlossen werden soll.
In dieser Großen Anfrage werden natürlich alle Verfahren aufgelistet, die schon jetzt auf dem Wege des EGovernments gewährleistet sind. Ich will nur zwei davon exemplarisch nennen, damit das ein bisschen eingängig ist.
Viele von uns haben in den letzten Jahren auch im Medienausschuss die einheitliche Behördenrufnummer, die Telefonnummer 115, diskutiert. In Rheinland-Pfalz ist die
Verwaltung jetzt, glaube ich, bereits in einem Drittel der Landesfläche für die Bürgerinnen und Bürger über diese Nummer zu erreichen – so im Raum Trier, in der Metropolregion Rhein-Neckar. Das ist eine einfache Nummer, unter der man sich Verwaltungsinformationen einholen kann.
Als zweites Beispiel will ich, Herr Justizminister – jetzt ist er fort –, das Mahngericht in Mayen nennen, das sich schon ganz lange mit E-Government auseinandersetzt. Ich war übrigens schon mehrfach dort. Inzwischen klappt das auch hervorragend; man hört gar nichts mehr. Am Anfang war es etwas schwierig. Dieser Service ist für Anwälte sehr wichtig, aber auch für andere, die Mahnbescheide erwirken wollen. Das funktioniert nun tatsächlich auch am Sonntagabend oder ganz früh am Morgen, ganz ohne Briefmarke. Ich denke, das ist ein frühes und ein sehr gutes Vorbild dafür, wie E-Government aussehen kann. Um den Begriff einzuführen, muss man vielleicht einfach einmal die Shared Services benennen.
Natürlich sollte man auch die Hochschulen erwähnen. Für ganz, ganz viele Studierende in unserem Land ist es wichtig, dass sie alles, was mit ihrem Studium zu tun hat, ganz selbstverständlich auf diesem Weg erledigen können – von der Einschreibung bis zum Abfragen der Noten, die sie geschafft haben.
Zu unserem Antrag, meine Damen und Herren: Wir haben einfach noch einmal aufgegriffen – in Frageform, damit kein Missverständnis im Hinblick auf unsere Enquete-Kommission entsteht –, wie weit die Landesregierung denn jetzt mit ihren angekündigten Vorhaben ist. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden? Welche technischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden? Wie sieht die Plattform aus, auf der der Bürger später auch Verwaltungsdaten abfragen kann? Wie werden diese Daten, die die Verwaltung dann als „Open Data“ zur Verfügung stellt, technisch aufbereitet sein? Was bedeutet dieses Verfahren für die Kommunen? Müssen oder sollen sie auch an diesem Verfahren teilnehmen können?
Zum Schluss will ich unterstreichen: In der EnqueteKommission, durch diese Anfrage, wenn man anderes liest und wenn man schaut, was in anderen Ländern läuft, wird klar: Das wird zunächst viel Geld kosten, sehr viel Geld. Deswegen muss – das wird von den Anzuhörenden auch deutlich gesagt – eine Kosten-NutzenAnalyse durchgeführt werden. Auch wenn das vielleicht ein bisschen wehtut: Wir werden nicht alles gleich so machen können, wie es vorstellbar wäre.
Wir müssen vielleicht auch im zuständigen Ausschuss – und die Bereitschaft zur Ausschussüberweisung wurde signalisiert – noch einmal über Ihre Vorstellungen miteinander sprechen, meine Damen und Herren von der Landesregierung, Frau Staatssekretärin Raab. Was ist denn jetzt im Hintergrund zu bedenken, was Sie als Verwaltung, als Landesregierung noch an Vorleistung bringen müssen? Das war die Intention des Antrags, nicht mehr und nicht weniger. Aber ich glaube schon, dass es, wenn man eine Große Anfrage bespricht, sinnvoll ist, eben auch über die Konsequenzen für die nächsten Monate oder Jahre zu reden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal bin ich schon etwas verwundert über bestimmte Aktivitäten der CDU. So hat es mich gewundert, dass im August eine Große Anfrage zu E-Government gestellt wurde. Den heutigen Antrag habe ich überhaupt nicht verstanden. Auch Sie, meine Damen und Herren, sind Mitglied in der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“. Sie wissen, dass dort E-Government und Open Government an oberster Stelle stehen und wir das dort diskutieren. Das ist ein Mittelpunkt unserer jetzigen Phase.
Am 7. Dezember hatten wir eine sehr lange und ausführliche Anhörung, die bislang noch nicht einmal ausgewertet ist, geschweige denn, dass wir Ergebnisse bekanntgeben könnten. Von daher wäre es eine Tugend gewesen, noch zu warten. Auch hier wäre es besserer parlamentarischer Stil gewesen, sich innerhalb der EnqueteKommission passend abzustimmen.
Ich hoffe aber, die Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage hat Ihnen einige Informationen über die Aktivitäten und Projekte in Rheinland-Pfalz gegeben. Wenn Sie in der Enquete-Kommission alle gut zugehört haben, wissen Sie, dass uns die Landesregierung dort ebenfalls sehr ausführlich über ihr Engagement im EGovernment berichtet hat.
Meine Damen und Herren, E-Government – also das Regieren und Verwalten mit Informations- und Kommunikationstechnologien über elektronische Medien – ist ein wesentliches Element der Verwaltungsmodernisierung. Ziele müssen sein: mehr Service, mehr Transparenz, mehr Partizipation und mehr Koordination der Beteiligten mit dem Staat bzw. der Verwaltung.
Zu den Beteiligten gehören außer den Bürgerinnen und Bürgern die Wirtschaft, die Medien, die Wissenschaft und die Verwaltung. Wie werden Entscheidungen getroffen? Wann kann wer Einfluss nehmen? Wie werden diese Prozesse und die Ergebnisse koordiniert und veröffentlicht? Das beschäftigt die Beteiligten.
In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage werden viele Beispiele von Projekten und Initiativen aufgeführt. Dies hat auch unsere Anhörung in der Enquetekommission ergeben. Die Enquete-Kommission wird bei ihrer Arbeit am Zwischen- und am Endbericht auch die Erfahrungen mit bereits bestehenden Prozessen bzw. die Anregungen und Vorschläge der Anzuhörenden mit einfließen lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Veränderungsprozesse brauchen Zeit. Dies gilt auch und gerade für E-Government. Alle Beteiligten – Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, aber auch Politikerinnen und Politiker – müssen den Umgang damit oft noch lernen. Geben wir ihnen und uns diese Zeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, verehrte Gäste! Wir sprechen jetzt über die Große Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „E-Government“. Am letzten Freitag hatten wir eine intensive Anhörung in der Enquete-Kommission zu den Themen „Open Government“ und „E-Government“. Die Große Anfrage ist zudem auch Vorlage in der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“.
Am vergangenen Freitag haben wir in der EnqueteKommission gemeinsam beschlossen, wie wir zu den Bereichen „digitale Beteiligung“, „Open Government“ und „E-Government“ zu einem Zwischenbericht kommen. Über die Fraktionsgrenzen hinweg haben wir vereinbart, am 19. April 2013 einen Zwischenbericht verabschieden zu wollen. Und jetzt kommt dieser Plenarantrag.
Wenn wir keinen Zwischenbericht planen würden – das heißt, bald Handlungsempfehlungen an das Parlament abgeben würden –, dann könnte ich ja verstehen, dass man jetzt mit einer solchen Beratung Druck machen möchte, damit in diesem Bereich etwas geschieht. Aber wir haben doch die Möglichkeit, in der EnqueteKommission ein so wichtiges Thema gemeinsam in der nötigen Breite zu diskutieren. Deswegen verstehe ich nicht, warum uns heute holterdiepolter um zehn Uhr dieser Antrag zugegangen ist, sodass wir nicht die Möglichkeit hatten, die Fragen, die Sie in Ihrem Antrag aufwerfen, am Freitag in der Anhörung zu erörtern.
Warum wurden die Fragen zum Thema „Kosten-NutzenAnalyse“ nicht an die Landesregierung gestellt, als die Landesregierung am Freitag in der Enquete-Kommission ihren Bericht gegeben hat? Wenn die Zahlen nicht verfügbar gewesen wären, hätte man diesen Prüfauftrag auch für den Januar mitnehmen können.
(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das ist ja schon grund- sätzlich etwas anderes, ob wir das in der Sitzung oder im Plenarsaal machen! – Zuruf des Abg. Bracht, CDU)
Ich bin, wie gesagt, überrascht über den Antrag. Es ist ein sehr, sehr wichtiges Thema. Es erfordert umfangreiche Veränderungen in der Landesverwaltung, aber auch in den Kommunen. Das muss man in Ruhe und mit dem nötigen Sachverstand prüfen. Dafür haben wir diese Enquete-Kommission.
Das sieht man auch, wenn man den Antrag anschaut: Er spricht wichtige Eckpunkte an, die man inhaltlich zum Teil auch unterstützen kann. Aber einige Punkte müssen wir doch intensiver diskutieren. Zum Beispiel wird nicht erwähnt, wie der Beitrag der Kommunen bei dieser immensen Veränderung genau aussehen soll. Das steht nicht darin. Die Kommunen sind in diesem Zusammenhang nicht als wichtiger Partner genannt.
Auch die Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes ist sicherlich ein Vorhaben, das wir überlegen müssen. Die Anhörung, die wir in der Enquete-Kommission hatten, hat ergeben, dass es Veränderungsbedarf gibt. Aber die Frage ist, ob wir das bestehende Informationsfreiheitsgesetz novellieren oder ein neues schaffen, ein Transparenzgesetz, das anstelle des alten Gesetzes tritt. Das ist alles noch nicht abschließend geklärt. Deswegen können wir diesen Punkt, so wie Sie ihn formuliert haben, nicht mittragen.
Außerdem fehlt dem Antrag – das haben wir am Freitag intensiv in der Anhörung gehört – eine klare Differenzierung zwischen dem Prinzip „Open Government“ und „EGovernment“. Open Government, offenes Verwaltungshandeln, ist ein übergeordnetes Prinzip. Hier müssen wir in der Enquete-Kommission zu einer Definition kommen, weil unterschiedliche Definitionen vorherrschen. Das haben wir auch an dem vorliegenden Antrag gesehen.
Dieses offene Verwaltungsprinzip erfordert nämlich drei Säulen: Transparenz, Partizipation und Kooperation. Dazu ist E-Government ein Instrument, um diese Säulen herzustellen, aber nicht das einzige, weil es einen Kulturwandel in den Verwaltungen selbst erfordert. Das ist weitaus mehr als eine technische Komponente.
Vor diesem Hintergrund, ich unterstütze das Ansinnen, E-Government als ein Instrument der Bürgernähe und vor allem der Beteiligung zu nutzen, aber wir müssen es breiter denken. Deswegen ist dieser Antrag zu kurz gesprungen und vor allen Dingen auch nicht im Rahmen der Enquete-Kommission miteinander diskutiert.