Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über die Erweiterung von Kooperationsmöglichkeiten für den Bund und die Länder im Bildungsbereich reden, dann sollten wir zunächst einmal zur Kenntnis nehmen, welche Bedeutung solche Kooperationen heute schon haben.
Es existiert bereits der Hochschulpakt des Bundes und der Länder, der dabei hilft, die steigenden Studierendenzahlen zu bewältigen.
Es existiert die Exzellenzinitiative. Man kann sicherlich darüber streiten, welche Konzeption und welche Wirkungen sie hat. Auf jeden Fall ist sicher, da wurde viel Geld bewegt, da wurden große Aktivitäten an den Universitäten ausgelöst. Das kann niemand infrage stellen.
Zu erwähnen ist auch das Ganztagsschulangebot. Es gab einmal ein Ganztagsschulprogramm der damaligen rot-grünen Regierung, 2003 auf den Weg gebracht. Ohne dieses Ganztagsschulprogramm würden wir heute sicherlich bei den Angeboten nicht da stehen, wo wir heute stehen.
Insofern ist gar nicht infrage zu stellen, dass das Kooperationsverbot, das mit der Föderalismusreform 2006 im Grundgesetz verankert wurde, eigentlich durch solche Befunde doch stark infrage gestellt ist, wenn wir uns die Erfolge und die beachtlichen Wirkungen von BundLänder-Kooperationen ansehen.
Ein weiterer Beweis für die Unsinnigkeit dieses Kooperationsverbots ist gerade, dass immer wieder Wege gesucht und gefunden werden, dieses Kooperationsverbot zu umgehen. Zu erwähnen ist beispielsweise die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Bund, die sinnvoll ist. Aber sie wurde durch Umwege auf den Weg gebracht, die wir uns hätten sparen können, wenn es die Möglichkeit gäbe, dass der Bund unmittelbar in die Schulen in solche Aufgaben investiert und wir nicht mehr solche Umwege bräuchten.
Vor diesem Hintergrund greift der Vorschlag der Bundesregierung deutlich zu kurz, Bund-Länder-Kooperationen nur in dem Bereich zu ermöglichen, in dem es um die Hochschulen geht, wenn es in den Hochschulen um einige ausgewählte Einrichtungen der Spitzenforschung geht. Eine solche Möglichkeit wurde auch vom Bundesrat zu Recht verworfen, weil gesagt wurde, das hilft uns bei vielen Aufgaben, die wir haben, nicht weiter.
Wir brauchen mehr Möglichkeiten für den Bund und die Länder, gemeinsame Entwicklungsziele zu bestimmen. Wir brauchen mehr Möglichkeiten, dass beide Ebenen gemeinsam finanzielle Verantwortung tragen, um solche gemeinsam vereinbarten Ziele zu erreichen. Wir brau
chen einen Föderalismus für die Bildung, der Kooperationen ermöglicht und nicht verbietet. Das ist das Ziel.
Meine Damen und Herren, wer ein Haus baut, fängt nicht mit den Dachfenstern an. Genauso kommen wir auf dem Weg zu einer guten gesamtstaatlichen Bildung nicht entscheidend weiter, wenn wir uns bei BundLänder-Kooperationen auf einige wenige Spitzenforschungsbereiche verengen. Aber genau diese Verengung hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Genau das – diese unausgewogene Politik – wird hier von dem vorliegenden CDU-Antrag unterstützt.
Die Basis für gute Bildung wird nicht zuerst in einigen Exzellenzclustern und Graduiertenkollegs gelegt. Wir brauchen eine Strategie zur Bewältigung der gesamtstaatlichen Aufgaben, die wir haben, etwa bei der frühkindlichen Bildung, bei der Durchsetzung der Inklusion oder für mehr Ganztagsschulangebote.
In dem Antrag, den die Fraktionen der rot-grünen Koalition vorgelegt haben, machen wir deutlich: Für ein gutes Wissenschaftssystem brauchen wir gute Forschungs-, Lehr- und Studienbedingungen in der Breite und keine einseitige Konzentration auf sogenannte Leuchtturmprojekte.
Es geht nicht darum, die grundsätzliche föderale Zuständigkeitsverteilung infrage zu stellen. Es geht darum, dass wir gute verfassungsrechtliche Voraussetzungen für eine gute Infrastruktur brauchen, und zwar in allen Bereichen, in der Fläche, in allen Ländern und auch in den Kommunen.
Frau Schäfer, wenn Sie sagen, wer mit bezahlt, möchte auch mitreden, dann ist da etwas Wahres dran. Aber was spricht denn dagegen, wenn man mehr miteinander redet? – Das wird nicht einfach, das wird ein schwieriger Weg. Es sind auch immer harte Verhandlungen. Aber im Grunde, wenn es um gesamtstaatliche Aufgaben geht, dann ist es doch besser, wenn Bund und Länder miteinander reden, als wenn alle vor sich „hinwurschteln“ und sagen, das ist unser Wettbewerbs- und Konkurrenzföderalismus, und das ist das richtige Rezept, die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Für gute Bildung brauchen wir also einen Ermöglichungsföderalismus und keinen Verhinderungsföderalismus. Deswegen weist der Antrag der rot-grünen Fraktionen in die richtige Richtung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe am 28. November 2012 als Sachverständige an einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes in Artikel 91 b teilgenommen.
Liebe Frau Schäfer, ich habe mir dort erlaubt, den Gesetzentwurf mehrfach kritisch darauf zu hinterfragen, was er denn für die rheinland-pfälzischen Hochschulen bringen möge. Wissen Sie, was die Reaktion der CDUBundestagsfraktion in dieser Anhörung darauf war? – Ich könne mich doch jetzt nicht so mit Rheinland-Pfalz und den Hochschulen dort beschäftigen, ich möge doch das große Ganze sehen. –
So viel zu Ihrem Vorwurf, wir würden hier nicht die Interessen der rheinland-pfälzischen Hochschulen vertreten. Die waren selbst bei dieser Bundestagsanhörung im Mittelpunkt meiner Betrachtungen. Ich finde allerdings, das bricht sich nicht mit den bundesweiten Interessen der Hochschulen; denn ich glaube, da gibt es eine große Interessenübereinstimmung.
Zum Zweiten. Ich glaube, wir sind in dem Ziel, Bildung und Wissenschaft als zentrale Zukunftsaufgaben zu stärken, wahrscheinlich gar nicht so weit auseinander. Aber wir reden über eine Grundgesetzänderung. Frau Schleicher-Rothmund hat schon darauf hingewiesen. Das Grundgesetz ändert man nun einmal nicht jeden Tag.
Wenn man das Grundgesetz ändert, dann muss man erstens gewichtige Gründe haben, und zweitens muss man mindestens einmal in dem Bereich, in dem man eine Änderung vornimmt, den Gesamtbereich abgewogen haben. Da sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit, ich finde, diese Grundgesetzänderung ist keine gute Antwort auf die zentralen Herausforderungen, die wir im Bildungs- und Wissenschaftsbereich haben, da – es ist bereits darauf hingewiesen und ausweislich der Begründung auch genauso gemeint – es darum gehen soll, einige exzellente Einrichtungen zu fördern.
Niemand hat etwas dagegen, wenn einige exzellente Einrichtungen gefördert werden, aber in der Breite haben unsere Hochschulen im Moment andere Probleme, und das sind vor allen Dingen die, mit den wachsenden Studierendenzahlen vernünftig umgehen zu können. Deswegen wollen wir an dieser Stelle eine Änderung des Grundgesetzes, die eine Förderung der Hochschulen in der Breite ermöglicht. Das ist unsere klare Position. Ich glaube, das ist eine, die sehr im Sinne der rheinland-pfälzischen Hochschulen ist.
Der zweite Punkt, der hinzukommt, ist, ich bin wirklich überzeugte Föderalistin. Ich bin dezidiert der Meinung, dass es überhaupt keinen Sinn machen würde, nein, ganz im Gegenteil, es wäre kontraproduktiv, die Bildungshoheit der Länder infrage zu stellen. Aber dass es zunehmend Themen gibt, die bildungs- und sozialpolitisch von gesamtstaatlicher Bedeutung sind, das kann auch niemand bestreiten. Es ist auf das Thema „Bildungs- und Teilhabepakt“ hingewiesen worden.
Lassen Sie mich zwei andere Beispiele bringen. Natürlich ist das Thema „UN-Behindertenrechtskonvention“ und damit zusammenhängend Inklusion eines, das nicht nur Rheinland-Pfalz in der Umsetzung im schulischen Bereich betrifft, sondern das von der Bundesebene ausgehend alle Länder betrifft und bei dem es sehr sinnvoll wäre, wenn neue Formen der Kooperation möglich wären.
Das zweite Beispiel ist der Ganztagsschulbereich, bei dem es eben auch darum geht, Bildung und Betreuung noch stärker miteinander zusammenbringen zu können. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich kann nicht verstehen, weshalb die Bundesregierung bei diesen Beispielen, die klar definiert sind, so große Schwierigkeiten hat, hierfür die Voraussetzungen im Grundgesetz zu schaffen, damit man an dieser Stelle vernünftig kooperieren kann. Deshalb hat der Bundesrat Gespräche mit der Bundesregierung eingefordert.
Ihnen sind die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat bekannt. Die rot-grünen Landesregierungen allein hätten diese Aufforderung nicht erreichen können. Es scheint also über die rot-grünen Koalitionen hinaus auch andere zu geben, die der Meinung sind, dass diese Gespräche zu führen sind. Ich finde, die Bundesregierung tut gut daran, diesen Wunsch der Länder ernst zu nehmen. Es liegt eben auch an der Bundesregierung, ob diese Gespräche zu einem vernünftigen Ergebnis führen.
Ich fasse zusammen: Ich bin überzeugte Föderalistin. Ich will die Bildungshoheit der Länder nicht in Frage stellen, aber ich meine, dass es Punkte gibt, bei denen es eine dauerhafte und verlässliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch im Bildungsbereich geben muss. Dies muss über die reine Förderung im Wissenschaftsbereich und vor allen Dingen über die reine Förderung von einigen exzellenten Wissenschaftseinrichtungen hinausgehen. In diesem Sinne werde ich mich auch weiter einsetzen und fühle mich durch den Antrag, der heute von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt worden ist, unterstützt.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1627 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags empfiehlt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1652 –. Wer dem Alternativantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Alternativantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wettbewerbsfähige Energiekosten für sichere Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1762 –
dazu: EEG neu gestalten – Ausnahmeregelungen überprüfen Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1778 –
Frau Präsidentin, ich darf den Bericht erstatten: Durch Beschluss des Landtags vom 8. November 2012 ist der Antrag an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden. Im Rahmen der Aktuellen Stunde wurden an diesem Plenartag schon die ersten Inhalte andiskutiert. Der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag in seiner 14. Sitzung am 22. November 2012 beraten und mehrheitlich empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wichtige Standortbedingungen für die Industrie und den Mittelstand sind nicht nur das Potenzial, gut ausgebildete Mitarbeiter rekrutieren zu können, die Verkehrsinfrastruktur oder zum Beispiel auch die Internetanbindung, sondern auch eine ganz solide Versorgung mit Energie ist für sehr, sehr viele Wirtschaftsektoren von ganz entscheidender Bedeutung. Auch die Höhe des Strompreises ist insbesondere für sehr energieintensive Betriebe
von entscheidender Bedeutung bei der Entscheidung, ob sie weiter in Rheinland-Pfalz, in Deutschland produzieren und hier ihre Standorte beibehalten oder ob sie im Rahmen der Globalisierung und des globalen Wettbewerbs hier ihre Standorte aufgeben.