(Pörksen, SPD: Wo war denn jetzt das Zitat? War das nichts? – Baldauf, CDU: Machen wir nachher in einer Presseerklärung dazu! Könnt ihr dann lesen, wenn ihr heimfahrt!)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren kam es immer dann, wenn ein schwerer Verkehrsunfall unter Beteiligung von Seniorinnen und Senioren zu beklagen war, meist zu der Diskussion um einen sogenannten Senioren-TÜV, insbesondere auch in den Medien. Der Senioren-TÜV war immer die Forderung.
Das Verkehrsgeschehen wird aufgrund immer höheren Verkehrsaufkommens zunehmend komplexer und erfordert häufig eine schnellere Informationsverarbeitung und ein gutes Reaktionsvermögen. Das sind Fähigkeiten, die unabhängig vom Alter von allen Verkehrsteilnehmern abverlangt werden.
Meine Damen und Herren, um auf die einzelnen Punkte in dem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen einzugehen, möchte ich einleitend darauf hinweisen, dass die dortigen Anregungen selbstverständlich von der Landesregierung aufgenommen und umgesetzt werden, zum Teil schon umgesetzt sind. Ich werde gleich einiges dazu sagen.
Weil bei der lebhaften Diskussionen einige Altersgrenzen genannt worden sind, möchte ich zunächst betonen, dass nach heutigem Kenntnisstand und allen Untersuchungen, die wir vorliegen haben, Seniorinnen und Senioren bis zu einem Lebensalter von ca. 75 Jahren in den Unfallstatistiken nicht signifikant auffällig sind. Bis zu 75 Jahren haben wir keine entsprechende Auffälligkeit. Allerdings – das muss auch gesagt werden – steigt ab einem Alter von 75 Jahren das Risiko der Unfallverursachung und ist sogar etwas größer als bei den Fahranfängern. Wir haben das hier auch schon einmal diskutiert, dass wir die größte Risikogruppe bei den Fahranfängern, bei den 18- bis 24-Jährigen verzeichnen. Sie kennen die Statistik, die uns mit Sorge begleitet, der erhöhten Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle. Die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen und die Gruppe der über 75-Jährigen ist die Bevölkerungsgruppe, der wir uns, was Verkehrsunfallrisiken anbelangt, in besonderer Weise widmen müssen, weil dort das Risiko entsprechend hoch ist.
Bei drei Vierteln aller Unfälle sind die über 75-Jährigen Unfallverursacher. Worin liegen die Ursachen? Es gibt vielfältige Ursachen für diese Statistik, zum einen, dass sich mit zunehmendem Alter – das ist auch in den Beiträgen eben gesagt worden – bei vielen Menschen insbesondere die Dämmerungssehschärfe verschlechtert, auch die Blendempfindlichkeit nimmt zu.
Hauptrisiko ist jedoch die Verringerung – ein schöner Begriff aus dem Verkehrsrecht – der Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit. Komplexe Verkehrssituationen wie Spurwechsel, Kreuzungssituationen, Wende- und Abbiegemanöver überfordern Verkehrsteilnehmer, nicht nur die Verkehrsteilnehmer über 75.
Allerdings ist es bei den Seniorinnen und Senioren auch zu beobachten, dass sich die Altersgruppe auf diese Situation sehr klug und entsprechend einstellt und die Seniorinnen und Senioren überwiegend ihr Fahrverhalten auf die Situation, auf die veränderten Fähigkeiten
und Situationen einstellen. Die Statistik sagt, sie fahren überwiegend ihnen bekannte Strecken und meiden dementsprechend Fahrten in der Dunkelheit. Folglich hat auch der Bundesgesetzgeber davon abgesehen, einen Senioren-TÜV rechtlich einzuführen.
Wie ist die derzeitige Rechtslage? – Nach derzeitiger Rechtslage werden Fahrerlaubnisse der Klasse B – der Pkw-Führerschein – unbefristet erteilt. Lediglich Fahrerlaubnisse bestimmter Lkw- und Busklassen unterliegen schon heute gewissen Befristungen. Für Führerscheine, die ab dem 17. Januar 2013 ausgestellt werden, gilt die zitierte Richtlinie mit gewissen Restriktionen. Ab diesem Datum dürfen neu ausgestellte Pkw-Führerscheine nur noch befristet erworben werden. Herr Kollege Köbler hat darauf hingewiesen. Das EU-Recht sieht hier zwingend einen Führerscheinumtausch bzw. eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach zehn bis maximal 15 Jahren vor. Der deutsche Verordnungsgesetzgeber hat sich im Rahmen der Fünften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung für die Maximalfrist von 15 Jahren entschieden und auch festgelegt, dass nach 15 Jahren die entsprechende Umschreibung möglich ist. Wir sind in der Tat mitten in der Diskussion, inwieweit man nach 15 Jahren zusätzliche Anforderungen stellt. Derzeit geht man davon aus, dass lediglich ein verwaltungsmäßiger Umtausch nach 15 Jahren erfolgt.
Ich will noch einen Punkt erwähnen, weil das in dem Antrag und auch in den Entschließungen formuliert wird, was vonseiten der Landesregierung diesbezüglich bereits auf den Weg gebracht worden ist. Wir unterstützen ausdrücklich die Eigenverantwortlichkeit der Seniorinnen und Senioren. Es gibt seit dem Jahr 2006 ein spezielles Programm in Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Mobilität im Alter. Speziell geschulte Seniorentrainer gehen auf die Zielgruppe zu, bieten zum Beispiel Fahrbegleitungen bei Autobahnfahrten, Tipps zur Routenplanung sowie zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Fitness, Beratung beim Fahrzeugkauf, Auskünfte über neue Verkehrsregeln und vieles mehr an. Wir widmen uns ganz gezielt der Bevölkerungsgruppe der Seniorinnen und Senioren, was die Verkehrsteilnahme anbelangt.
Im Übrigen wird vom rheinland-pfälzischen Forum für Verkehrssicherheit, dessen Federführung in unserem Haus angesiedelt ist, jährlich ein sogenannter Aktionstag für erfahrene Kraftfahrer zur Verkehrssicherheit angeboten. Der letzte derartige Aktionstag fand gerade am letzten Samstag in Zell an der Mosel statt. Es gab eine sehr rege Beteiligung, und der Aktionstag war wieder ein guter Erfolg. Wir werden diese Maßnahmen verstärken und auch die Maßnahmen, die ich eben angesprochen habe, bei den Fahranfängern. Bei den 18- bis 24Jährigen gibt es im Rahmen des Forums für Verkehrssicherheit zahlreiche Fortbildungen, um uns dieser besonders unfallgefährdeten Bevölkerungsgruppe, was die Verkehrsunfallzahlen anbelangt, zu widmen. Zusammenfassend werden wir die drei Punkte, die in dem Antrag angesprochen worden sind, selbstverständlich umsetzen. Wir glauben, dass wir sehr intensiv daran arbeiten, die Bevölkerungsgruppe der Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr und darüber hinaus im Blick zu haben.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Durch die Redezeit der Landesregierung hat die Fraktion der CDU noch eine Minute und 45 Sekunden Redezeit und die beiden anderen Fraktionen davon die Hälfte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich fange einmal von hinten an. Im „Trierischen Volksfreund“ von heute steht, dass Sie, Herr Köbler, missverstanden worden seien, also muss doch an der Sache, dass Sie das pauschale Fahrverbot wollten, etwas dran sein.
(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was? – Pörksen, SPD: Darum geht es doch überhaupt nicht! – Ramsauer, SPD: Das nennt man einen Kurzschluss!)
Im „Trierischen Volksfreund“ von heute steht, Herr Köbler wäre missverstanden worden in Bezug auf die in Rede stehende Fahrüberprüfung.
Jetzt aber zu der anderen Geschichte, zu der ich eben die Fallbeispiele erwähnt habe, die für mich eine gewisse Logik hatten, wenn ich nämlich hier lese – Basis war ein Unfall in Nordrhein-Westfalen –: „Bei Fahrten zum nahen Supermarkt“ – ich zitiere aus der „Mainzer RheinZeitung“ vom 11. September 2012 – „oder zu Verwandten könne man Ausnahmen machen. Ähnliche Forderungen stellen auch die GRÜNEN in Rheinland-Pfalz“. Da habe ich noch ein Stück weiter gedacht und habe zu den von den GRÜNEN angedachten Ausnahmen noch ein paar weitere Fallbeispiele gebracht, und nicht mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Nein. Dann stimmen wir direkt ab, und zwar zuerst über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1626 –. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Somit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über den Antrag „Für mehr Verkehrssicherheit auf rheinland-pfälzischen Straßen“, Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1651 – ab. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Somit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
GEMA-Tarife müssen bezahlbar bleiben Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1654 –
Dieser Antrag tritt an die Stelle des Antrags der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1610 –.
liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die GEMA hat es wieder einmal geschafft. Sie ist in aller Munde. Es ist relativ schnell ausgemacht, woran es liegt. Es liegt wieder einmal an einer sehr verunglückten Kommunikation seitens der GEMA. Was ganz klar ist, die GEMA nimmt eine sehr wichtige Aufgabe für Urheberinnen und Urheber wahr. Man muss auch ganz klar sagen, das System der Verwertungsgesellschaften ist ein sehr sinnvolles System, das sich bewährt hat.
Ich glaube, es ist auch ein wichtiger Satz, dass man das noch einmal klarstellt. Es mischen sich in diese Gemengelage GEMA auch immer wieder Stimmen ein, die generell Verwertungsgesellschaften und die GEMA im Besonderen für sinnlos halten. Das tun wir ganz klar nicht. Wir bekennen uns zur Verwertungsgesellschaft.
Ich habe es schon gesagt, wir haben es ganz klar mit unzureichender Kommunikation zu tun. Das ist umso ärgerlicher, weil der letzte Vorfall in Sachen GEMA erst ein Jahr zurückliegt. Sie erinnern sich sicher daran. Es gab sicherlich in jedem Wahlkreis diese Nummer mit den
Kindergärten, als die GEMA 36.000 Kindergärten in der Bundesrepublik angeschrieben hat mit dem Ziel: Überweist uns doch bitte einmal 56 Euro für das Kopieren von Kinderliedern. – Das ist für mich auch ein solches Beispiel. Es war im Endeffekt dann schnell geklärt, indem man entsprechende Rahmenverträge verabschiedet. Das ist aber die Fortsetzung dieser missglückten Kommunikationspolitik. Man fragt sich dann schon, ob eine Verwertungsgesellschaft, die einen so hohen Organisationsgrad hat, die über Finanzmittel in beachtlicher Höhe verfügt, nicht selbst daran interessiert ist, dass solche Pannen nicht mehr vorkommen.
Was man auch noch dazu sagen muss, ist, wer mit darunter leidet, sind natürlich die Künstlerinnen und Künstler, die ganz schnell mit der GEMA, die ihre Rechte wahrnimmt, in einen Topf geworfen werden. Deswegen begrüße ich es heute ganz außerordentlich, dass wir einen gemeinsamen Antrag haben, weil das auch ein wichtiges Zeichen an die Künstlerinnen und Künstler ist, dass wir uns der Thematik annehmen, auch wenn wir in dem Fall nicht die weitestgehenden Einflussmöglichkeiten haben.
Die aktuelle Diskussion dreht sich eigentlich um ein Thema, das begrüßenswert ist. Es geht darum, dass man versucht, die Tarifstruktur der GEMA zu vereinfachen. Das ist auch dringend nötig. Wir haben über 120 verschiedene Tarifoptionen bei der GEMA. Da ist es dann doch geboten, dass man das vereinfacht.
Das hat aber offensichtlich nicht geklappt. Ganz im Gegenteil, wir haben im Moment eine unglaublich aufgeheizte Debatte zwischen GEMA und DEHOGA, die sich jetzt mit kühnsten Rechnungen gegenseitig die Kompetenz absprechen. Das ist sehr schade. Ich habe den Anlass dieser Debatte genutzt und mich einmal etwas näher mit der Clubszene auseinandergesetzt.
Ich habe mich auch mit dem einen oder anderen Betreiber – sagt man Betreiber? – auseinandergesetzt. Da holt man dann wirklich mal tief Luft, wenn die erzählen: Wir haben bis jetzt 600 Euro im Monat an die GEMA bezahlt, und demnächst sollen wir laut Rechnung 7.000 Euro zahlen. Das sind Leute, die Existenzängste haben, weil sie das über Kostensteigerungen, die sie an den Kunden weitergeben, gar nicht hereinholen können. Sie argumentieren, dass sie das auch mit Personalabbau nicht schaffen und sie dann schließen müssen. Das kann es natürlich nicht sein.
Wir sind sehr wohl dafür, dass man bei der GEMA eine vereinfachte Tarifstruktur hinbekommt. Dann aber transparent, und es muss natürlich auch bei den Künstlerinnen und Künstlern auf breite Akzeptanz stoßen.
Damit sind wir bei einem Thema, das man einmal generell ansprechen muss: die Mitgliederstruktur in der GEMA. – Ich stehe immer fragend davor. Es gibt eine Untergliederung in 3.000 „vollwertige“ Mitglieder, die alle auch ein Stimmrecht haben, weil sie der GEMA natürlich
entsprechende Umsätze generieren. Auf der anderen Seite stehen „außergewöhnliche“ und „angeschlossene“ Mitglieder – die große Mehrheit der ganz normalen Künstlerinnen und Künstler. Die haben dann zusammen 64 Delegiertenstimmen bei Mitgliederversammlungen. Da stimmt etwas nicht. Auch das muss man einmal thematisieren; da sind wir alle in der Pflicht. Das kann es nicht sein. Dann braucht man sich nicht zu wundern, dass kein tragfähiger Kompromiss zustande kommt. Man merkt es auch daran, dass an dem geäußerten Vorschlag auch innerhalb der GEMA immer mehr Kritik laut wird.
Wir brauchen einen fairen Interessenausgleich, an dessen Ende dann wirklich ein tragfähiger, breit aufgestellter Kompromiss steht. Insofern ist unser Antrag heute genau das Richtige.