Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Herren und Damen! Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe in Rheinland-Pfalz ist eigentlich hinlänglich beschrieben. Beschrieben ist auch, dass wir mit diesem Gesetz, das 2010 verabschiedet worden ist, vor allem auch das Thema der gemeinschaftlichen selbstbestimmten Lebensformen, aber auch mehr Teilhabe in Einrichtungen, die Stärkung der Bewohner als Verbraucher und Verbraucherinnen und auch die Qualitätsentwicklung besonders in den Mittelpunkt dieses Gesetzes gestellt haben. Ich glaube, das ist sehr deutlich geworden.
Was wir jetzt diskutieren, ist die Durchführungsverordnung des LWTG. Das ist im Grunde das Instrument, mit dem wir bestimmte Dinge umsetzen.
Ich habe im Ausschuss schon dargestellt, bei dieser Umsetzungsverordnung geht es eigentlich um das Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner von heute und den Bedürfnissen der Einrichtungen. Das heißt, was können die Einrichtungen eigentlich mitgeben, um diese Standards auch zu erfüllen?
Ich habe dieses Verfahren wie immer in meinem Haus sehr breit unter einen Beteiligungsprozess gestellt. Ich denke, dass es auch richtig ist, bei einem solchen Thema miteinander zu diskutieren, um möglichst einen
In diesem Beteiligungsprozess sind durchaus unterschiedliche Standpunkte gewünscht und auch kontroverse Diskussionen, damit man sich damit auseinandersetzen kann. Ich bin sehr froh darüber, dass viele Einrichtungen und Interessensvertreter die Möglichkeit genutzt haben, ihre Überlegungen einzubringen.
Natürlich nehme ich die Bedenken auch der Trägervertreter bezogen auf ihre bestehenden Einrichtungen sehr ernst. Ich denke, ich habe das alles ausführlich im Sozialausschuss dargelegt. Ich beschwere mich auch nicht darüber, dass sich die Opposition dazu eine Meinung bildet; ganz und gar nicht.
Ich möchte aber nachher schon noch einmal ganz kurz darauf eingehen, weniger auf den Antrag als auf die Pressekonferenz, die vor zwei Tagen stattgefunden hat und die ich aus meiner Sicht ziemlich schräg fand. Ich finde, das ist ein neuer Stil, den die Opposition da einschlägt. Im Rahmen eines Verfahrens, das absolut transparent und offen gestaltet ist, wirklich auch mit solchen Keulen aufzufahren, finde ich nicht gut.
Ich möchte auch ein Stück die Ängste, die beschworen werden, zerstreuen. Ich hatte ursprünglich vor, das alles im Sozialausschuss darzulegen. Die Anhörung ist inzwischen abgeschlossen. Die letzten Stellungnahmen sind fünf Tage nach dem formalen Ende der Anhörung auch eingegangen. Wir haben diese Materialien sorgfältig ausgewertet. Ich möchte Ihnen wenigstens ein paar wichtige Eckpunkte sagen. Alles Weitere können wir dann, wie gesagt, im Sozialausschuss miteinander diskutieren.
Weil das LWTG die gemeinschaftlichen Wohnformen im Fokus hat, wollen wir das auch berücksichtigen. Das ist von vielen Trägern eingebracht worden. Ich finde, es ist ein sehr guter Einwand, dass nämlich dort, wo gemeinschaftliche Wohnformen sind, die Gemeinschaftsflächen in der Regel heutzutage eigentlich größer sein müssen. So sind wir bereit, in der Verordnung mit aufzunehmen, dass unsere Quadratmeter bezogen auf die Einzelzimmer nicht so stoisch eingehalten werden müssen, wenn diese dann den größeren Gemeinschaftsflächen zugeschlagen werden.
Dieselbe Regelung soll nicht nur in den alternativen gemeinschaftlichen Wohnformen gelten, sondern explizit eben auch in stationären Einrichtungen, die das Prinzip der Hausgemeinschaft nach dem KDA-Modell umsetzen. Da wollen wir den stationären Einrichtungen wirklich auch entgegenkommen. Es zeigt mir noch einmal, wie wunderbar es eigentlich ist, wenn man Beteiligungsprozesse hat, weil solche Gedanken und Ideen aufgenommen werden können. Wenn man sie ernst nimmt, werden sie wirklich auch berücksichtigt. Das tun wir von uns aus immer.
Was aus unserer Sicht absolut unaufschiebbar ist – das ist auch gesagt worden –, ist die Abschaffung der Drei- und Vierbettzimmer. Wir finden nicht, dass es heutzutage noch zumutbar ist, dass Menschen in Altenheimen in Drei- oder Vierbettzimmern übernachten. Ich denke, das hat nichts mehr mit einem menschenwürdigen Leben in einer Einrichtung zu tun. Deshalb werden wir diese Regelung auch in jedem Fall in die Verordnung mit aufnehmen und klarstellen, dass das abgeschafft werden muss.
Im Übrigen werden wir die Anforderungen bezogen auf die Quadratmeter jetzt so regeln, dass sie für die Neubauten und dann, wenn eine große Generalsanierung ansteht, gelten werden. Ich glaube, das ist zumutbar, und damit sind die Einrichtungen, denke ich, was wir so gehört haben, auch zufrieden. Es bestreitet niemand mehr, dass die Quadratmeter von gestern nicht die Quadratmeter von heute und morgen sein können.
Wenn man sich betrachtet, wie neue Einrichtungen heutzutage gebaut werden, sind wir längst über diese Standards hinweg. Ich glaube, das hat Herr Dröscher schon gesagt.
Insofern finde ich es auch einen Anspruch an ein menschenwürdiges Leben in einer Einrichtung, dass man das berücksichtigt. Ich glaube, der Weg, den wir jetzt gehen, keine Drei- bis Vierbettzimmer mehr, aber dafür eben für die Großsanierung und die neuen Einrichtungen dann die exakten Quadratmeterzahlen zu nehmen und das Thema des gemeinschaftlichen Wohnens zu berücksichtigen, ist ein guter Weg. So werden wir es vorerst auch tun und Ihnen dies im Ausschuss noch einmal darstellen.
Ich möchte noch einen Satz zum Thema „Personal“ sagen. Herr Kessel, das hat in der Pressemeldung eine Rolle gespielt. Da sind wir nicht Ihrer Meinung. Bezüglich des Entwurfs gibt es nur einen einzigen Bereich, bei dem wir das Personal ein Stück weit verstärken, wenngleich die Realität sowieso so aussieht, wie sie sich darstellt. Da wird es nämlich eingehalten.
Das ist eigentlich nur im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe, wo Menschen sind, die sozusagen per Beschluss in der geschlossenen Wohneinheit untergebracht werden. Nur in diesem Bereich, in dem eine gerichtliche Genehmigung erforderlich ist, in dem die Menschen also wirklich rund um die Uhr sein müssen, ist es für uns selbstverständlich, dass in diesen geschlossenen Wohnbereichen auch zur Tages- und Nachtzeit immer eine geeignete Fachkraft da ist. Das wird in der Praxis auch so gehandhabt. Ich finde nicht, dass das ein Standard ist, der eine Überforderung ist oder zu hoch gestellt ist. Wenn man die Sicht der Bewohner betrachtet, glaube ich, kann man das wirklich verlangen, dass Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Was die Anforderungen im Bereich Personal betrifft, bin ich auch sicher, dass wir alle ein gemeinsames Interesse daran haben, dass in den Einrichtungen gute und qualifizierte Leitungskräfte sind. Wir haben es oft erlebt,
dass in Einrichtungen, in denen es nicht gut läuft, es häufig an der Qualifikation bzw. an der Fähigkeit der Leitungskraft hängt. Deshalb bringen wir das Prinzip des lebenslangen Lernens natürlich auch in unsere Verordnung ein. Wir wünschen uns, dass Leitungskräfte neben einer guten Grundqualifikation auch über betriebswirtschaftliche, soziale und kommunikative Kompetenzen verfügen. Diejenigen Leitungskräfte, die das noch nicht haben, haben eine Übergangsfrist von sieben Jahren, in der sie nebenher diese Weiterbildungen machen können. Ich finde, das ist wirklich eine gute Regelung, die auch zumutbar ist.
Es wird heutzutage mehr verlangt, wenn man eine Einrichtung leitet. Dann muss man eben auch solche Standards ein Stück weit verändern. Insofern glaube ich, dass wir damit auf einem guten Weg sind. Ich bin auch sehr froh darüber, dass die Anhörung so gelaufen ist, wie es der Fall war, und wir auch gute Ideen haben, es umzusetzen, sodass einerseits den Interessen der Bewohner mehr Berücksichtigung zukommt, aber andererseits auch keine Überforderung besteht.
Ich möchte noch einen Satz zu der Pressekonferenz gestern sagen und auch zu der Homepage der Oppositionsführerin. Ich glaube, da ist doch ein ziemlicher Frust bei uns allen aufgekommen. Wir befinden uns in einem offenen Anhörungsverfahren, wobei immer signalisiert worden ist, dass wir natürlich die Belange ernst nehmen werden. Dennoch liest man darin so Sachen wie „Demnächst werden auf Stichtag Wände eingerissen, die armen Alten werden da zusätzlich noch Krach und Lärm erfahren müssen“. Ich will das gar nicht alles zitieren, weil es einfach nicht angemessen ist.
Ich bitte Sie auch sehr herzlich, weil es mein Regierungshandeln extrem einschränken würde, wenn ich Beteiligungsprozesse nicht mehr durchführen kann, immer das Parlament auch beteiligend, wenn ich damit zu rechnen habe, dass sie ein Stück missbraucht werden auf dem Weg zum Ergebnis, dafür Menschen in unserem Land Ängste einzujagen. Das ist unsere Vorstellung, wie wir weitergehen. Wir werden es im Sozialpolitischen Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren.
Den Fraktionen steht noch eine Redezeit von zusätzlich vier Minuten zur Verfügung. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Thelen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin schon ein bisschen überrascht über den Umgang mit diesem Antrag, den wir hier einbringen. Sie selbst sagen für sich, Sie seien die Speerspitze derjenigen, die in den politischen Willensbildungsprozessen Beteiligung wünschen und die Transparenz wünschen. Wenn aber das Gleiche die CDU-Opposition für sich in Anspruch nimmt und danach handelt, ist das billige Effekthascherei, machen wir unnötig Menschen Angst.
Meine Damen und Herren, so geht Politik nicht. Dann müssen Sie sich schon gefallen lassen, dass wir hier unsere Position formulieren.
Wir haben sie ernst genommen. Wir haben auch transportiert, dass wir sie ernst nehmen, dass wir das nicht für die richtige Regelung halten und welche Regelung wir für die bessere halten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das nicht unsere Aufgabe ist, was denn sonst? Wenn man dann hier vonseiten der Regierungskoalition fast majestätsbeleidigt darauf reagiert, dann frage ich mich allen Ernstes, was für ein Parlamentsverständnis Sie alle haben.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, hier von der Frau Ministerin gehört zu haben, dass durchaus einige dieser Bedenken, die von Einrichtungsträgern und in Teilen auch von uns formuliert worden sind, offensichtlich bei Ihnen ein Nachdenken in Gang gesetzt haben, dass Sie bereit sind, dem auch ein Stück weit nachzukommen.
Ich halte das für eine kluge Entscheidung. Das sei ausdrücklich hier gesagt. Wir sind gern bereit, diesen Weg weiter konstruktiv zu begleiten. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich, ich hätte mir schon von Ihnen die Größe gewünscht, Herr Köbler, der Beteiligungsvertreter hier und der Transparenzvertreter hier, dass man die Größe gehabt hätte, auch diesen Antrag an den Ausschuss zu verweisen und darüber noch einmal zu diskutieren. Das hier niederzustimmen, ist arm. Das tut mir leid.
Liebe Frau Thelen! Ihre Rede vorhin war gar nicht so rabiat, wie das vorher in den Pressekonferenzen dargestellt war. Das hat mich schon etwas verwundert.