Dazu kommen Legislativeingaben, die zunächst nicht über den Bürgerbeauftragten laufen, dabei auch eine Sammellegislativeingabe mit über 10.000 Unterschriften, also eine ganze Reihe von Aufgaben. Zehn Legislativeingaben gab es zu Rundfunkgebühren, eine ganz wichtige Geschichte im Berichtsjahr, und zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes gab es auch einige.
Es gehört zu den Aufgaben des Petitionsausschusses übrigens noch die Arbeit in dem ständigen Unterausschuss, der Strafvollzugskommission, dazu. Wir haben im vergangenen Jahr drei Sitzungen durchgeführt, davon eine auswärtige. Das war eine ganz spannende Geschichte, nämlich in der Sozialtherapeutischen Anstalt in Ludwigshafen, die im Bereich des Justizstrafvollzuges eine wichtige und bisher wenig bekannte Aufgabe erfüllt.
Die Strafvollzugskommission hat dazu einige Berichte des Ministeriums entgegengenommen, einer davon Korrespondenz von Gefangenen nicht deutscher Sprache. Wir beschäftigen uns also mit dem Alltag auch in diesem Bereich. Ich denke, die Strafvollzugskommission hat eine wichtige Aufgabe in der Kontrolle dieser Aufgaben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Petitionen bringen Anstöße zur Veränderung oder zur Weiterentwicklung des Rechts. Davon können wir berichten. Aber auch das Petitionsrecht verändert sich. So haben wir seit dem Jahr 2011 auch Erfahrungen in öffentlichen Petitionen. Das waren im vergangenen Jahr – am 15. März 2011 gestartet – 12 veröffentlichte Petitionen mit insgesamt 5.577 Mitzeichnungen.
Wir sind damit als eines der ersten Bundesländer mit in eine Arbeit eingetreten, die 2005 in einem zweijährigen Modellversuch „Öffentliche Petitionen“ beim Bundestag eingerichtet wurde. Da gibt es auch eine Evaluation, die einige Ergebnisse zeigt, die für uns auch interessant sein könnten, nämlich dass elektronische Petitionssysteme dazu beitragen, dass das Petitionswesen auch in modernen demokratischen Rechtsstaaten seine Attraktivität behält, dass sich zentrale Aktivitäten im Bereich der elektronischen Demokratie und Partizipation hier auch wiederfinden, darüber hinaus, dass es keine generelle Zunahme des Petitionsaufkommens in diesem Fall gibt und – sehr vorsichtig möchte ich das formulieren – dass eine öffentlichkeitswirksame Stärkung der Petitionsinstanzen und eine sensiblere und aufmerksamere Wahrnehmung von Bürgeranliegen durch das politische System auch mit eine Folge dieser öffentlichen Petitionen sein kann.
Es bleibt mir, Dank zu sagen an alle, die vom Leitbild einer bürgerfreundlichen Gesellschaft nicht nur sprechen, sondern es auch erleben und gestalten. Das sind der Bürgerbeauftragte sowie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Frau Eschenauer mit ihrem Team von der Landtagsverwaltung. Das sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, und nicht zuletzt auch die vielen Ansprechpartner in den Ministerien und den Verwaltungen, die unsere Arbeit nicht als Belästigung, sondern als Ausdruck eines herausragenden Grundrechts in einer demokratischen Gesellschaft sehen.
Ich hatte gehofft, meine Rede heute unter Polizeischutz halten zu können, aber die Kolleginnen und Kollegen haben den Saal verlassen. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Ausführungen mit dem beginnen, was in diesem Jahr neu hinzugekommen ist: Am 24. Februar 2011 hat der Landtag die Einführung der sogenannten öffentlichen Petition beschlossen. Dies
bedeutet, dass die Petitionen auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden können. Dies ist eine weitere hervorragende Möglichkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger, Anliegen vorzubringen, die von allgemeinem Interesse sind und sich für eine sachliche und öffentliche Diskussion eignen.
Im Jahr 2011 wurden bei den elf veröffentlichten Petitionen 1.813 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner gezählt. Es gab aber im Berichtsjahr keinen Ansturm von öffentlichen Petitionen. Zudem eigneten sich nur wenige als öffentliche Petitionen, da von den Problemlagen her oft nur ein kleiner Kreis betroffen war. So wurden von den 31 beantragten öffentlichen Petitionen 20 im Petitionsausschuss als öffentliche Petitionen abgelehnt. Bearbeitet werden natürlich alle eingereichten Petitionen. Auch die Diskussionsforen wurden nicht für extreme politische Zwecke missbraucht, sondern die Diskussionen verliefen immer sachlich. Ohne zusätzliches Personal wurde dieses neue Instrument beim Bürgerbeauftragten flexibel und sehr schnell eingesetzt.
Neu war im Berichtsjahr 2011 auch die Massen- und Sammelpetition, die eine effektivere Bearbeitung erlaubt und diese auch erleichtert. Die Anliegen kamen im vergangenen Jahr wieder zu einem großen Teil aus dem Sozialbereich. Insbesondere betrafen sie die Grundsicherung, das Arbeitslosengeld und die Krankenversicherung. Durch die Einführung eines Runden Tisches zur Hilfsmittelversorgung – zum Beispiel Rollstühle oder Prothesen – brachte der Bürgerbeauftragte 2011 erstmals Vertreter der Krankenkassen, der Orthopäden, den Landesbehindertenbeauftragten und der Selbsthilfegruppen zusammen. Modellhaft für alle Bundesländer konnten hier konkrete Fortschritte in den Abläufen erzielt werden.
Besorgniserregend ist die Situation von Familien, denen die Strom- und Heizkosten über den Kopf wachsen. Prekäre Lebensverhältnisse und das ständige Angewiesensein auf öffentliche Unterstützung, gerade auch von Menschen im Rentenalter, haben zugenommen. Der Bürgerbeauftragte hat durch die Überprüfung der Berechnungsgrundlagen von ALG-II-Leistungen und der Grundsicherung oft schon Verbesserungen erreicht und auch Kostenübernahmen oder Ratenzahlungen ermöglichen können. Durch die neue Regelung für die Ausleihe von Schulbüchern haben sich auch hier Verbesserungen ergeben, die in den Vorjahren ständig im Rahmen von Petitionen gefordert wurden.
Beim Ausländerrecht konnte einzelnen Menschen und Familien, die zum Beispiel aus Syrien kamen, geholfen werden. Doch sind teilweise die Hürden noch sehr hoch, zum Beispiel was den Erwerb der deutschen Sprache betrifft. Im Strafvollzug wurden immer wieder Verbesserungen für Inhaftierte, aber auch für Bedienstete erzielt.
Eine Vergleichsstudie, die an der Universität Saarbrücken unter der Leitung von Frau Professor Dr. Annette Guckelberger zum Petitionsrecht in den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland durchgeführt wurde, stellt im April dieses Jahres fest – ich darf zitieren –: „Rheinland-Pfalz ist in Bezug auf das Petitionsrecht eines der fortschrittlichsten Bundesländer. (…) Man kann sagen, dass sich das Land, das im Februar 2011
An einer anderen Stelle heißt es dort – ich darf noch einmal zitieren –: Der Bürgerbeauftragte hat sich bewährt und ist als individueller Ansprechpartner bürgernäher als ein unpersönliches Gremium. –
Gerade die 35 Sprechtage mit rund 400 persönlichen Gesprächen werden gern angenommen, und auch die öffentlichen Informationsveranstaltungen, so anlässlich der Bundesgartenschau und bei abendlichen Vorträgen, dienten dazu, das Petitionsrecht und die Möglichkeiten noch verstärkter in die Öffentlichkeit zu tragen. Die informative Homepage mit dem Onlineformular trägt auch wesentlich dazu bei, dass recht umfangreich und doch zugleich bürgernah unkompliziert Petitionen eingereicht werden können.
2011 fand auch der Zensus, die Haushaltsbefragung der Menschen in unserem Lande, statt. Sie wurde ebenfalls vom Bürgerbeauftragten gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt offensiv mit Informationen an die Bürgerinnen und Bürger vermittelt. Viel weniger Widerstand als bei der letzten Volkszählung war ein positives Ergebnis. Petitionen diesbezüglich konnten vollständig zufriedenstellend abgeschlossen werden.
Derzeit und auch in Zukunft werden sicherlich Petitionen zur Gebiets- und Verwaltungsreform verstärkt bearbeitet werden müssen, da die Bürgerinnen und Bürger die Erwartung haben, dass ihr Votum stärker in die Entscheidungsgremien eingebracht wird. Sicherlich kann auch die derzeit in intensiver Arbeit befindliche EnqueteKommission „Bürgerbeteiligung“ des Landtags Hinweise geben, wie mit diesen Erwartungen umgegangen werde sollte.
Meine Damen und Herren, mein Dank und der meiner Fraktion geht an alle Mitglieder des Petitionsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger, im Besonderen an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Peter Wilhelm Dröscher, der vorgestern die 100. Sitzung des Petitionsausschusses geleitet hat. Lieber Peter Wilhelm Dröscher, von dieser Stelle aus noch einmal unseren herzlichsten Glückwunsch!
Gern erwähne ich hier auch das angenehme Miteinander aller Ausschussmitglieder. Wir können es nicht hoch genug schätzen, dass es in einer funktionierenden Demokratie solche Möglichkeiten für Petentinnen und Petenten gibt.
Mein Dank geht aber auch an den Bürgerbeauftragten Dieter Burgard und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen es immer wieder gelingt, dafür zu sorgen, dass Verwaltungen mit Verständnis im Einzelfall Spielräume nutzen sowie Entgegenkommen und Kompromissbereitschaft zeigen. Verwaltungen müssen für die
Bürgerinnen und Bürger da sein und fair mit ihnen umgehen, sei es in der Ortsgemeinde, im Landkreis oder auf der Landesebene.
Ein Dankeschön für das prima Miteinander geht auch an die Staatskanzlei und an die Landtagsverwaltung. Freuen wir uns auf ein weiteres positives Miteinander und auf ein erfolgreiches Wirken zum Wohle derer, denen wir helfen können!
Bevor ich das Wort weitergebe, darf ich wieder Gäste bei uns begrüßen: Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Realschule und des Gymnasiums Dahn. Herzlich willkommen!
Natürlich begrüße ich auch die Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Pirmasens. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie jedes Jahr besprechen wir den Bericht des Bürgerbeauftragten, dieses Mal für das laufende Jahr 2011. Wir haben in der Vergangenheit häufig die Struktur des Berichts kritisiert. Beim letzten Mal konnte ich zum ersten Mal loben. Das kann ich auch dieses Jahr wieder tun.
Der Bericht ist klar strukturiert und auf das Wesentliche beschränkt. Das gibt auch den Kolleginnen und Kollegen, die kein Mitglied des Petitionsausschusses sind, die Möglichkeit, sich besonders zu den Themen einen Überblick zu verschaffen, die sie auch sonst zu bearbeiten haben. Sie haben die Möglichkeit, schnell und umfassend zu sehen, welche Dinge die Bürgerin oder den Bürger bewegen und bedrücken.
Aber auch über den eigenen Fachbereich hinaus ist der Bericht immer sehr interessant und auch aufschlussreich für uns. Er gibt ein umfassendes Bild, wie schwierig es für die Bürgerinnen und Bürger ist, Bescheide zu lesen und auch Verwaltungshandeln zu verstehen. Einerseits gibt es immer noch Hemmungen und Ängste, andererseits aber auch hohe Erwartungen gegenüber den Verwaltungen und Behörden.
Während die einen beispielsweise ein persönliches Gespräch absagen, weil sie Angst haben, sie könnten etwas Falsches sagen, haben die anderen die Erwartung, sofort einen Bescheid zu erhalten, obwohl sie am Tag vorher erst die erforderlichen Unterlagen abgege
Die Zahl der Petitionen liegt nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Allerdings ist auch die Zahl der nicht zulässigen Petitionen erneut gesunken. Immer häufiger gehen die Petitionen auch über die elektronischen Medien per E-Mail ein. Das Online-Formular, das auf der Homepage des Bürgerbeauftragten zu finden ist, wird auch hierbei häufiger genutzt. In diesem OnlineFormular wird die Bürgerin oder der Bürger durch Fragestellungen durch die ganze Petition geführt. Dadurch ist es für ihn einfacher, notwendige Fragen oder Hintergründe einzugeben und wichtige Dinge nicht zu vergessen.
Wir haben seit gut über einem Jahr die Möglichkeit der öffentlichen Petitionen. Darauf ist bereits hingewiesen worden. Der Kollege Winter hat andere Zahlen als Herr Dröscher im Vorspann genannt. Ich bin auch der Meinung, dass es zwölf öffentliche Petitionen sind. Es gab eine mit über 1.800 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern. Insgesamt gab es bei den öffentlichen Petitionen ungefähr 5.600 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner.
Mit diesen öffentlichen Petitionen haben wir den direkten Draht vom Bürger ins Parlament. Das bedeutet auch mehr Bürgernähe und die einfache Möglichkeit zur aktiven politischen Beteiligung. Die öffentliche Petition ist eine Weiterentwicklung unseres Petitionsrechts. Ich finde, sie wird noch sehr zurückhaltend genutzt, bin aber überzeugt, dass sich das ändern wird.
Die Zahlen wurden schon genannt. Ich möchte noch auf einzelne, aber nicht auf alle Bereiche eingehen, da sie auch schon vorgestellt und genannt wurden. Bei den beiden Bereichen, in denen immer die meisten Petitionen vorliegen, handelt es sich nach wie vor um den Strafvollzug. Dieser steht mit 474 Petitionen an erster Stelle.
Ein Teil der Eingaben ist darauf zurückzuführen, dass es einige wenige Petenten gibt, die eine besonders hohe Zahl von Eingaben einreichen. Die dargestellten Einzelfälle zeigen aber auch, wie sich die Vollzugsanstalten bemühen, den individuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen, aber auch die Anregungen von Gefangenen unvoreingenommen zu prüfen und schließlich auch – sofern machbar – zu ermöglichen.
Ein großer Bereich ist auch das Gebiet Gesundheit und Soziales mit 460 Einzeleingaben. Im Grunde genommen müsste man sagen, dass dies der stärkste Bereich ist, da es dort nicht diese „Vielschreiber“ gibt, wie es im Strafvollzug der Fall ist. Sehr viele Bürger, die ALG II beziehen, bitten hier um Hilfe. Die Arbeitsgemeinschaften, mit denen sich der Bürgerbeauftragte aufgrund der Notlage kurzfristig in Verbindung setzt, bemühen sich auch, möglichst schnell eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu finden.
Aber auch hier ist immer noch klar, dass es noch eine große Diskrepanz von den Dingen gibt, die erforderlich sind. Es ist kein böser Wille auf der Seite der Behörden und Ämter, sondern es liegt einfach daran, dass notwendige Unterlagen oftmals nicht vorhanden sind.
Meine Damen und Herren, auf die Institution des Bürgerbeauftragten kann auch nach 38 Jahren nicht verzichtet werden. Sie ist eine erfolgreiche und für die Bürgerinnen und Bürger nutzbringende Einrichtung, die die CDU-Fraktion nach wie vor für unentbehrlich hält.