Liebe Frau Kollegin Klöckner, Sie haben sich zu einer Kurzintervention auf die Rede des Staatssekretärs gemeldet. Sie können also nicht mit Herrn Kollegen Hering einen Dialog führen.
Entschuldigung, Sie haben recht, das war gerade ein Reflex. Sie haben absolut recht, ich entschuldige mich dafür.
Herr Stadelmaier, es hat dazu ein Gespräch gegeben. Aufhänger war etwas anderes, Nebenaspekt war plötzlich die Frage danach, wie handhabt ihr es. Ich habe ganz klar darauf geantwortet, dass wir uns in der Partei in der Diskussion befinden. Wir haben aber nicht darüber geredet, seid ihr jetzt dafür oder nicht. Das will ich damit gesagt haben. Ich verstehe unter einem Werben wirklich etwas anderes, nämlich dass man gemeinsam einen Termin mit beiden Spitzen der Parteien ansetzt, gern auch unter Beteiligung der Staatskanzlei, sich dann gemeinsam hinsetzt, Argumente austauscht und fragt, seid ihr dabei bei einer Zweidrittelmehrheit. Das verstehen wir unter ernsthaftem Werben auf Augenhöhe, wenn man die Verfassung in Rheinland-Pfalz ändern möchte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Chef der Staatskanzlei hat über ein Gespräch der Fraktionsvorsitzenden gesprochen. Ich will dazu gerne Stellung nehmen.
Ich möchte bewusst betonen, weil es dazugehört, dass in der Enquete-Kommission auch inhaltlich eine hervorragende Arbeit geleistet wurde. Der Obmann der SPDFraktion ist auf mich zugekommen und hat gesagt, es gibt einen Punkt, da wollen wir eine Zweidrittelmehrheit haben. Dazu ist es notwendig, ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden zu führen. Ich führe häufiger Gespräche mit Herrn Köbler als mit Frau Klöckner. Ich habe zu diesem Thema ein Gespräch mit Frau Klöckner gesucht.
Selbstverständlich ist das Gespräch mit der Zielsetzung erfolgt, eine Zweidrittelmehrheit zu erhalten. Das war ein werbendes Gespräch gewesen. Wir haben die Zusage gemacht, in dieser Zeit keine Öffentlichkeitsarbeit zu machen, um den Boden zu bereiten, eine Mehrheit zu bekommen.
Die Diskussion hier ist schlicht und ergreifend der Versuch, durch das Verhalten der Missachtung der hervorragend geleisteten Arbeit eine Ausrede zu finden, sich nicht zu positionieren.
Herr Lammert, wenn man einen Zwischenbericht macht, dann ist klar, man hat etwas zu liefern; denn in jedem Bericht steht etwas drin. Hierhin zu kommen und zu sagen, wir hatten geglaubt, in einem Bericht steht nichts drin, dann sind das Worte, die unglaublich und stillos sind.
Sie haben Ihren konstruktiven Beitrag nicht gebracht und leisten sich jetzt einen Beitrag, in einem wichtigen Thema nicht konstruktiv zusammenzuarbeiten.
(Beifall der CDU – Dr. Weiland, CDU: Ihr seid doch nur noch eine Klamauktruppe; rot-grüner Klamauk!)
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. – Doch, Herr Köbler. Ich bitte zu berücksichtigen, dass die Gebärdendolmetscherin schon über eine Stunde tätig ist. Ich bitte dies zu berücksichtigen. Das ist wirklich ein sehr anstrengender Job. Ich bitte das mit Blick auf die zukünftigen Redezeiten zu berücksichtigen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste! Ich habe mit der Gebärdendolmetscherin gesprochen. Sie sagte, dass es für sie einfacher ist, wenn ich etwas langsamer spreche. Sehen Sie mir das deswegen bitte nach.
Die CDU war, ist und bleibt herzlich eingeladen zu einem konstruktiven Dialog innerhalb und außerhalb der Enquete-Kommission. Frau Kohnle-Gros, wenn man draußen mit den Bürgern über Bürgerbeteiligung spricht, dann sind das keine Störfeuer. Wir haben alle vor einem Jahr etwas zu den Erfahrungen mit Stuttgart 21, Antiatomprotesten und vielem mehr gesagt. Wir wollen nämlich mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung wagen. Zu diesem Dialogprozess ist die CDU nach wie vor eingeladen.
Aber er muss dann auch die entsprechende Konstruktivität, und zwar bis zum Ende, haben. Soweit ich weiß, ist die Enttäuschung auf Seiten der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen auch deswegen so groß, weil es lange sehr, sehr gut gelaufen ist, bis es dann wieder konkret wurde. Weil die CDU das Dauerproblem hat, immer wenn es konkret wird, keine klare Position zu beziehen, weil man inhaltlich oder intern zerstritten ist und keine klare Meinung hat, dann funktioniert es halt immer nicht.
Niemand hat Sie genötigt, irgendetwas zuzustimmen, was im Koalitionsvertrag steht. Aber diese EnqueteKommission beispielsweise selbst, der Sie zugestimmt haben, steht auch im Koalitionsvertrag. Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass wir sie gemeinsam eingerichtet haben. Das ist bei anderen Punkten auch möglich. Genauso ist es möglich, dass gute Vorschläge von Ihnen dann auch gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen hier verabschiedet werden.
Dann müssen Sie diese Vorschläge aber auch einmal vorlegen. In die Sitzung, in der es zur Abstimmung kommt, ohne eine Vorlage zu kommen, ist das eine. Das bedeutet, dass Sie sich inhaltlich nicht geeinigt haben.
Aber das Ganze dann auf einer Pressekonferenz zu verkünden, das ist Missachtung der EnqueteKommission. Das ist eine Missachtung des Parlaments.
Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich möchte mich ganz herzlich bei der Gebärdendolmetscherin bedanken. Sie haben einen tollen Job gemacht.
Somit ist auch der Zwischenbericht der EnqueteKommission „Bürgerbeteiligung“ mit dieser Besprechung erledigt.
Wir kommen jetzt zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, die zusammen aufgerufen und beraten werden:
Jahresbericht 2011 des Bürgerbeauftragten Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten – Drucksache 16/1102 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Petitionsrecht genießt Verfassungsrang. Das gilt sowohl für Artikel 17 Grundgesetz als auch für Artikel 11 der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, in denen festgelegt ist, dass jedermann das Recht hat, sich mit Eingaben an die Volksvertretung zu wenden.
Gemäß Artikel 90 a der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz hat der Landtag einen Petitionsausschuss bestellt, dem die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt.
Das Petitionsrecht beinhaltet nun nicht, dass dem Anliegen des Petenten in jedem Fall recht gegeben wird, aber es garantiert den unmittelbaren kommunikativen Zugang zum Staat bzw. zu den Petitionsinstanzen. Dem Petenten dürfen aus seiner Petition keine Nachteile erwachsen, und er hat einen Anspruch auf Prüfung, Entscheidung und auf einen entsprechenden Bescheid. Das ist übrigens nicht in allen Ländern dieser Erde so, auch nicht in allen Bundesländern.
Das Petitionswesen erfüllt für den Petenten zwei wesentliche Funktionen, zum einen den individuellen Rechts- und Interessenschutz, zum anderen die aktive Teilhabe an staatlichen und politischen Entscheidungen. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass das Petitionswesen dabei auch in Konkurrenz zu anderen Institutionen und Verfahren des demokratischen Rechtsstaates steht. Da gilt es, dass das Rechtssystem, das ebenfalls Schutzmechanismen für den Bürger gegenüber dem Staat enthält, oder auch das politische System mit seinen Möglichkeiten der politischen Partizipation in Konkurrenz treten können.
Ich habe eine schöne bildhafte Darstellung gefunden, dass das Petitionswesen in diesem Fall sogenannte Notrufsäule des kleinen Mannes sein kann, und wer den Knopf auf dieser Notrufsäule drückt, der landet beim Bürgerbeauftragten. Ich denke, das ist eine ganz wichtige Geschichte; denn seit 1974 haben wir zusätzlich zu den Petitionsgesetzen auch das Gesetz über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, also nicht weit weg von 40 Jahren. Der Bürgerbeauftragte unterstützt nach diesem Gesetz den Petitionsausschuss. Er hat die Aufgabe, im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechtes des Landtages und damit unseres Ausschusses die Stellung des Bürgers im Verkehr mit den Behörden zu stärken.
Der Bürgerbeauftragte ist also Ansprechpartner, und er ist – das hat sich im Laufe der Jahre herausgebildet – auch öffentliche Institution, die in der Bevölkerung und
Der heute vorliegende Bericht des Bürgerbeauftragten zeigt die gemeinsame Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die wir leisten, auf, berichtet darüber und gibt darüber umfassend Auskunft.
Ich will einige wenige Zahlen nennen. Es waren im Berichtsjahr 2.721 Neueingaben, davon 2.357 zulässig. Es wurden 3.007 Eingaben erledigt, also auch noch aus den Vorjahren. Es gab Schwerpunkte, die sich im Laufe der Jahrzehnte natürlich immer ein bisschen entwickeln, die aber in den vergangenen Jahren schon deutlich wurden mit 474 Eingaben im Justizvollzug, davon 388 – ein besonderer Schwerpunkt – im Strafvollzug, mit 460 Eingaben im Bereich Gesundheit und Soziales. Danach kommen Eingaben im Bereich Landwirtschaft und Umwelt. Bauen und Wohnen spielt eine große Rolle, Ordnungsverwaltung, Verkehr und – das ist gegenüber vorherigen Jahren etwas zurückgegangen, hat sich also verringert – im Bereich Ausländerrecht.
Es kommen natürlich auch kommunale Angelegenheiten, zum Beispiel Gebühren oder Abgaben, dazu. Das ist ganz wichtig. Das sind aber nur Zahlen. Dahinter verstecken sich oder verstecken sich auch nicht, sondern werden sehr deutlich, auch Einzelschicksale. Es wird eine politische Dimension deutlich. Es wird oft von dem Seismografen Petitionsrecht gesprochen. Es verstecken sich dahinter, oder es kommt dahinter hervor für uns im Ausschuss eine Reihe von Zumutungen. Das ist aber der Preis des demokratischen Rechts der Petition, dass wir uns auch mit solchen Dingen auseinandersetzen müssen, sozusagen mit Fehldrücken auf den Knopf der Notrufsäule.
Dazu kommen Legislativeingaben, die zunächst nicht über den Bürgerbeauftragten laufen, dabei auch eine Sammellegislativeingabe mit über 10.000 Unterschriften, also eine ganze Reihe von Aufgaben. Zehn Legislativeingaben gab es zu Rundfunkgebühren, eine ganz wichtige Geschichte im Berichtsjahr, und zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes gab es auch einige.