Protocol of the Session on June 20, 2012

Auch in Zukunft werden wir uns sicherlich mit der Thematik befassen müssen.

Diesen vorliegenden Gesetzentwürfen wird die SPDFraktion zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Herr Steinbach.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute – wie ich vermute – mit großer Mehrheit den Staatsvertrag zur Regelung des Glücksspiels verabschieden, dann leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Suchtprävention und zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Spielerinnen und Spielern. Wir GRÜNEN tun das mit dem festen Ziel, dass wir Menschen vor bestehenden Suchtgefahren, die in diesem Umfeld bestehen, wirkungsvoll bewahren wollen. Wir setzen unsere Prioritäten daher klar auf den präventiven Bereich.

Wir sind der Überzeugung, dass wir mit diesem Regelwerk einen vertretbaren Weg zwischen den verschiedenen Interessen gewählt haben.

Ich finde es eine ganz besondere Leistung, dass an dieser Stelle unter Federführung des Landes RheinlandPfalz ein so breiter Konsens über alle Parteien hinweg erreicht werden konnte.

Wir sind keine Spielverderber, aber es geht um einen Umsatz von 25 Milliarden Euro jährlich. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass es sich beim gewerblichen Glücksspiel, dem Spiel um Geld, nicht um irgendeinen Bereich des Wirtschaftslebens handelt, sondern dass dieser Bereich tief in die ökonomische und persönliche Integrität des Einzelnen hineinwirkt, Risiken darstellt und daher besonders strikte Regeln erforderlich und gerechtfertigt sind.

Ich bin nicht der Auffassung, dass ein Staatsvertrag, der das Ziel der Spielsuchtbekämpfung verfolgt, schon aus dieser Zielsetzung heraus unionrechts- und verfassungsrechtswidrig sei. Es ist natürlich eine gerechtfertigte Fragestellung, ob die Eingriffe und Regelungen verhältnismäßig und damit zulässig sind. Aber ich sehe die gegebene Vorlage als geeignet an, weil sie nach verschiedenen Suchtpotenzialen deutlich differenziert und in ihrer Zielsetzung und Vorgehensweise insgesamt konsistent bleibt. Aber die Verabschiedung dieses Staatsvertrages muss für unser Handeln stärker bindend sein. Gerade bei den Landeslotterien sollte zukünftig

eine äußerste Zurückhaltung geboten sein, was den werblichen und werbenden Auftritt anbelangt.

Ich freue mich abschließend, dass der Sonderweg des nördlichsten Landes der Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich als Irrweg erkannt und revidiert wurde. Ich gehe aber davon aus, dass wir uns den Klagen zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter von Partikularinteressen gegenübergestellt sehen. Ich bin gleichzeitig im hohen Maße zuversichtlich, dass wir den Kern der Regelung dieses Staatsvertrags dabei bewahren können.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Lewentz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man soll sich nicht mit fremden Federn schmücken, deswegen möchte ich den Dank dorthin leiten, wo die Rahmenbedingungen verhandelt wurden.

Herr Ministerpräsident, die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich enorm engagiert mit diesem Thema beschäftigt. Ich will auch Herrn Kollegen Martin Stadelmaier ausdrücklich mit einbeziehen; denn wir haben gemeinsam eine Regelung gefunden.

Herr Steinbach, Sie haben recht. Es gab einen Irrweg im Norden unseres Landes, den man jetzt korrigiert. Das ist gut so. Wir werden alle im Geleitzug haben.

(Dr. Weiland, CDU: Im Norden der Bundesrepublik!)

Wir werden es wohl auch erreichen – davon bin ich fest überzeugt; eine entsprechende Abfrage signalisiert mir dies –, dass wir bis zum 30. Juni 2012 mindestens 13 Ratifizierungsurkunden von den beteiligten Ländern zusammenbekommen.

Wir werden sehen, dass Schleswig-Holstein die schon getroffenen Regelungen ändern und zurücknehmen muss und wieder in diesen Geleitzug eintreten wird. Wir müssen auch wissen – das ist nachvollziehbar, denke ich –, dass in Nordrhein-Westfalen ein gewisser Nachholbedarf besteht, weil es dort zwischendurch eine Landtagswahl gegeben hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich bei Herrn Staatssekretär Häfner bedanken, der, glaube ich, gestern noch viele Fragen im Rechtsausschuss bilateral beantworten konnte, Herr Dr. Weiland. Deswegen bin ich sehr froh, dass alle drei Fraktionen hier zustimmen können. Das zeigt, dass wir in den Fragen Suchtprävention, wie wir unser Unternehmen Lotto

Rheinland-Pfalz stärken und was das am Schluss für Destinatäre bedeutet, einer Meinung sind und gemeinsam die Rahmenbedingungen, Stichwort 240 Wettlokale und 20 private Konzessionäre und andere Dinge mehr, im gemeinsamen und guten Sinne angegangen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch einmal nachgelesen, was die bisherigen Beratungen inhaltlich alles gebracht haben. Wir haben alles genannt und heute in den wichtigsten Punkten zusammengefasst.

Ich möchte mich herzlich bedanken.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, dann kommen wir direkt zur Abstimmung des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/1179 – in zweiter Beratung.

Die Beschlussempfehlung lautet unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Wer stimmt für diese Empfeh- lung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank, auch das ist einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/503 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/1337 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1348 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1355 –

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Bracht. Ich gehe davon aus, dass der Landtag auf die Berichterstattung verzichtet. – Herr Abgeordneter Dr. Weiland übernimmt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

gegen die Stimmen der CDU die Annahme dieses Gesetzentwurfs.

Wer spricht zum Gesetzentwurf? – Herr Abgeordneter Dr. Weiland für die CDU-Fraktion.

(Frau Klöckner, CDU: Wir sind Multitasking!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu Beginn der heutigen Plenarsitzung – wie ich finde, völlig zu Recht – sehr intensiv über die Rolle der Länder und insbesondere über die Rolle des Landes RheinlandPfalz im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt gesprochen. Es war sehr viel davon die Rede, dass die Einhaltung der Schuldengrenze und die Verwirklichung des Fiskalpaktes gesamtstaatliche Aufgaben sind.

Es war aber auch – völlig zu Recht, wie ich finde – sehr viel davon die Rede, dass in diesem Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern die Länder sehr wohl darauf achten müssen, dass ihre Eigenstaatlichkeit, ihre Souveränität und ihre Haushaltsautonomie nicht unter die Räder kommen.

Mit dem Gesetzentwurf, den wir jetzt hier beraten, sind wir bei einem weiteren Herzstück der Landespolitik, das im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Thema von heute Mittag steht. Wir beschäftigen uns mit dem Kern landespolitischer Souveränität, weil es darum geht, wie in der landespolitischen Souveränität das Land mit seiner Haushaltsautonomie umgeht.

Mit diesem Gesetzentwurf entscheidet sich jedenfalls zu einem großen Teil, ob wir es ernst meinen mit einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik, ob wir es ernst meinen mit der Wiedergewinnung bzw. mit der Erhaltung politischer Gestaltungsspielräume für uns und – was vielleicht noch wichtiger ist – vor allem für die nachfolgenden Generationen;

(Beifall der CDU)

denn wenn wir heute zunehmend merken, dass diese Gestaltungsspielräume eingeschränkt sind, dann deshalb, weil die Schuldenlast uns immer weniger Luft zum Atmen lässt.

Es ist – auf diese einfachen Sachverhalte muss man sich zu Beginn dieser Beratungen noch einmal verständigen und auch verständigen können, glaube ich – nicht das Sparen, das uns kaputt macht, es sind die Schulden, die uns kaputt machen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Maximal so viel auszugeben, wie man einnimmt – das sind im Landeshaushalt zwischen 13 und 14 Milliarden

Euro jährlich –, hat noch niemanden ruiniert, Schulden machen aber sehr wohl.

(Beifall der CDU)