Protocol of the Session on June 20, 2012

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Ministerpräsident Beck das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen in Europa weltweit vor einer schwierigen Situation, die etwas mit der Stabilität der Währung in 17 Ländern Europas zu tun hat, nämlich dem Euro, weil weltweit die Besorgnis besteht, dass eine einseitige Sparpolitik in Europa auf die ohnehin fragile Weltwirtschaft negativen Einfluss hat. Es war kein Zufall, dass sich bei dem G-20-Gipfel die anderen Gipfelteilnehmer alle darüber verständigt haben – letztendlich auch die deutsche Bundeskanzlerin –, dass man Impulse in die Wirtschaft setzt.

Ich finde, wir sollten voller Aufmerksamkeit und mit einer gewissen Demut zur Kenntnis nehmen, dass andere Länder in der Welt eine Stabilisierung und eine Bürgschaft für den Euro in der Höhe von 63 Milliarden USDollar übernehmen. Es muss uns ein bisschen auf der Zunge zergehen, wenn wir wissen, wer diese Bürgschaft gewährt. Es sind China, Russland und Indien. Das sind Länder, in die wir, wie Indien, Entwicklungshilfe zahlen. Das muss die Dramatik der weltweiten Befürchtungen deutlich werden lassen.

Innerhalb dieses Reigens müssen wir versuchen, uns auch in Europa zu bewegen. Das ist der Grund dafür, dass sowohl in Frankreich als auch in der Europäischen Kommission und in den meisten anderen europäischen Ländern Einigkeit darüber besteht, dass neben der Sparpolitik, die wir uns und anderen auferlegen, auch Zukunftsimpulse kommen müssen, weil ansonsten eine solche reine Sparpolitik nie und nimmer dazu beitragen wird, dass die schwachen Länder bzw. die schwächsten Länder in Europa wieder auf einen Wachstumspfad kommen und damit aus eigener Kraft ihre Volkswirtschaft voranbringen und ihre Gesellschaften finanzieren können.

Das ist der Grund dafür, warum der neue französische Präsident diese Impulse vertreten hat. Es war immer auch die Auffassung der GRÜNEN und der Sozialdemokratie in Deutschland, dass dies parallel zueinander organisiert werden muss, nämlich das Einhalten der Haushaltskonsolidierungsvorgaben in Europa und zielgenaue und überwachte Impulse, damit es nach vorne gehen kann.

Wenn der Kollege Hering und auch der Kollege Köbler davon gesprochen haben, dass wir in Teilen Europas eine Jugendarbeitslosigkeit von 50 % und mehr haben, dann darf man doch nicht annehmen, dass man daran vorbeischauen kann. Das wird zu Verwerfungen führen. Es mag im Moment – das ist auch in Ordnung so – punktuell das Anwerben von jungen Menschen aus Spanien geben, die bei uns eine Lehre machen. Das wird aber auf Dauer keine Lösung sein können.

Deshalb brauchen wir diese Impulse, und es werden derzeit auch entsprechende Größenordnungen ausgelo

tet. François Hollande spricht von 110 Milliarden Euro auf der Zeitschiene. Sie wissen, wir reden wegen der Verbürgung der Probleme, die über die Finanzmärkte wegen der schwachen Währungen und der schwachen Volkswirtschaften über uns gekommen sind, von allein 800 Milliarden Euro Bürgschaften. Insoweit sind die Dimensionen nicht danebengegriffen. Jetzt wird es darauf ankommen, dass wir das auch miteinander vereinbaren.

Verehrte Frau Klöckner, ich kann nicht nachvollziehen, was Sie erzählt haben. Sie werden das am 28. oder spätestens 29. Juni einsammeln müssen, weil die Bundeskanzlerin mit absoluter Sicherheit einem solchen Impulsprogramm in das Wirtschaftswachstum zustimmen wird. Was soll denn dieses Gerede hier?

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Herr Licht, ich habe sehr wohl zugehört. Glauben Sie es mir.

Dann muss man den zweiten Punkt ansprechen. In dieser Diskussion auf der europäischen Ebene muss doch endlich die Frage gestellt werden, ob es so bleiben kann und ob die Menschen uns, nämlich der Politik überall in Europa, abnehmen, dass die sogenannten Finanzmärkte – das ist eine anonyme Größe – bestimmen, was in Europa geschieht, und die Regierungen und damit auch die gewählten Parlamentarier so gut wie keinen Einfluss auf diese Zukunftsentwicklungen mehr haben. Wenn die Regierung keinen Einfluss hat, können diese auch keinen Einfluss auf die Regierung ausüben.

Deshalb ist ein erster und ganz entscheidender Schritt, dass wir diejenigen, die an den Krisen verdienen, auch zur Finanzierung der Krise heranziehen. Es ist doch wirklich eine skandalöse Entwicklung, dass sich Deutschland und der Rest Europas gerade dazu verständigt haben, zur Abfederung der spanischen Banken eine Bürgschaft von 100 Milliarden Euro zu übernehmen.

Im gleichen Atemzug am nächsten Tag raten die Ratingagenturen Spanien mit der Folge nach unten, dass die Zinsen steigen. Das heißt, dass die spanischen Banken höhere Zinsen bezahlen müssen. Das kann man tun, weil man weiß, dass die europäischen Steuerzahler garantieren, dass man das von denen zurückbekommt, die damit spekulieren. Ich finde, das ist ein Skandal ersten Ranges. Deshalb muss an den Finanzmärkten Ordnung geschaffen werden.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier ist die Finanztransaktionssteuer ein erster, aber wichtiger Schritt. Ich bin froh über die Kehrtwende, da die Bundesregierung diese Finanztransaktionssteuer vor einer Woche noch strikt abgelehnt hat, und zwar nicht so sehr, weil es die CDU-Seite nicht wollte. Der Kollege Seehofer ist ein glühender Befürworter der Finanztransaktionssteuer. Das waren seine Worte im Parlament und auch

mir gegenüber. Es war die FDP, die wieder einmal fertiggebracht hat, dass über eine lange Zeit der Schwanz mit dem Hund gewackelt hat.

Jetzt hat man sich besonnen; jetzt ist man bereit, eine solche Finanztransaktionssteuer mitzugehen. Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass wir dafür neun europäische Länder brauchen. Nach Einschätzung sowohl der Bundesregierung, wiedergegeben in dem Gespräch, das wir als Ministerpräsidenten am vergangenen Donnerstag im Kanzleramt hatten, als auch anderer Regierungen geht man davon aus, dass diese neun Länder zusammenkommen werden. Ich bin sehr froh, dass man sich dabei am Vorschlag der Europäischen Kommission orientieren wird. Das ist die am weitesten gehende Interpretation der Finanztransaktionssteuer, die am wenigsten Schlupflöcher aufweist.

Das ist eine Kehrtwende der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin um 180 %. Ich begrüße diese Kehrtwende.

(Billen, CDU: Grad!)

Das ist eine Wende um 180 Grad. Ich begrüße sie, weil wir sonst einen kapitalen Fehler machen würden. Ansonsten würden wir noch nicht einmal im Ansatz etwas gegen die unternehmen, die mit diesen Krisen Geld verdienen, und sie zum einen nicht dazu heranziehen, das Angerichtete mit zu finanzieren, und zum anderen würden wir nichts tun, um die Attraktivität dieser Finanzspekulationen ein Stück zu dämpfen.

Meine Damen und Herren, wir sind uns auch einig, dass weitere Schritte kommen müssen. Ich meine das „Wir“ durchaus über die Parteigrenzen hinweg. Bei der FDP weiß ich das nicht genau, aber bei der Union bin ich mir nach dem, was in den vergangenen Wochen besprochen worden ist, sehr sicher. Wir müssen weitere Begrenzungen schaffen.

Mit Verlaub, man hat nicht immer recht, aber wir haben in diesem Hohen Hause schon vor drei Jahren gesagt, als wir über die Finanzkrise, die 2008/2009 angerichtet worden ist und die zu einer Weltwirtschaftskrise geworden ist, debattiert haben, es kann nicht so bleiben, dass Europa mit seiner ganz eigenen Volkswirtschaft, mit einer mittelständisch strukturierten Wirtschaft neben weltweit tätigen großen Unternehmen, die gleichen Maßstäbe bei dem anwendet, was von den Ratingagenturen als hoch- oder weniger wertig eingestuft wird, wodurch die Bonität, die Finanzierbarkeit und die Zinshöhe festgelegt werden.

Ich habe schon damals gesagt, wir brauchen eine europäische Ratingagentur. Die Bundeskanzlerin hat in der vergangenen Woche in ihrer Regierungserklärung davon gesprochen und im Zuge unserer gemeinsamen Gespräche gesagt, schade, dass wir eine solche Einrichtung nicht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss auch dazu kommen, dass wir den Finanzmärkten Regeln geben, Regeln, die uns und die Volkswirtschaften nicht diesen Spekulationen aussetzen. Dazu gibt es eine Vielzahl von Vorschlägen. Aus Zeitgründen will ich das

nicht weiter ausführen, aber Sie können bei den Sachverständigen, bei den sogenannten fünf Weisen, und bei anderen die Vorschläge im Einzelnen nachlesen und nachvollziehen.

Das ist das, was im internationalen europäischen Rahmen geleistet werden muss, um die Zustimmung und die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat zu erreichen, dies einmal in Form der Zustimmung zu den Gesetzen, die den Fiskalpakt begründen, und zum anderen, um die Grundlage für den neuen europäischen Stabilitätsmechanismus zu legen. Dieser hat für Deutschland eine hohe Bedeutung, weil nach den alten Bürgschaftsregeln, die getroffen worden sind, Deutschland einen noch höheren Beitrag zu dem leisten müsste, was an Verpflichtungen in den nächsten Monaten oder Jahren innerhalb dieses Mechanismus auf uns zukommen wird. Deutschland hat 27 % und Frankreich hat 20 % der Finanzverantwortung übernommen. Daran werden die Größenordnungen deutlich. Das sind die Voraussetzungen, die europapolitisch, ökonomisch und finanzpolitisch notwendig sind.

Wir müssen aber natürlich auch schauen, wie sich dieser Fiskalpakt auf die Binnensituation in der Bundesrepublik Deutschland auswirkt. Da haben wir, Österreich und mit Variationen Belgien aufgrund der föderalen Struktur eine andere Situation als die zentralstaatlich organisierten europäischen Mitgliedstaaten innerhalb des Euro-Verbundes.

Es sind auf der europäischen Ebene Vorschläge gemacht worden, die ernste Zweifel ausgelöst haben, ob sie mit dem Grundgesetz und mit den Verfassungen der Länder in Einklang zu bringen sind. Wenn Sie das kleinkariert nennen, sind zum einen alle 16 Länder kleinkariert. Zum anderen erinnern Sie sich vielleicht an die Diskussion im Zusammenhang mit der Föderalismuskommission II, bei der wir auch die Frage diskutiert haben, ob die Übertragung durchgreifender Regelungen durch eine Änderung des Grundgesetzes auf die Ländergesetzgebung verfassungsrechtlich möglich ist. Die Frage ist offen.

Wir haben nicht einfach Einwände erhoben, sondern Dr. Kühl, unser Finanzminister, sein Kollege aus Hamburg, mein Kollege Olaf Scholz und ich haben uns an die Arbeit gemacht, Gesetzesformulierungen sowohl zur Änderung des Grundgesetzes als auch zum Haushaltsgrundsätzegesetz sowie einiger Folgegesetze zu entwerfen, die es ermöglichen, dass man eine solche Veränderung, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, in unser föderales Gebilde einpassen kann. Da hängt sehr viel Arbeit und Mühe dran. Das wird durchaus auch auf der Bundesseite anerkannt.

Wir haben einen Weg und erste Formulierungen gefunden, über die wir noch verhandeln, um eine solche politische Vereinbarung treffen zu können, die im Nachhinein, wenn im Laufe dieses Jahres die Gesetzesausformung zu vollziehen ist, nachvollzogen werden kann. Wir sind da sehr weit. Wenn ich „wir“ sage, ist das eine Arbeitsgruppe, in der auf der Bundeseite Herr Pofalla, der Kanzleramtsminister, Herr Dr. Schäuble, der Bundesfinanzminister, und Herr Rösler, der Bundeswirtschaftsminister, vertreten sind. Auf der Seite der Länder haben

Kollege Kretschmann aus Baden-Württemberg, Kollege Scholz aus Hamburg, Kollege Dr. Haseloff aus SachsenAnhalt, Kollege Seehofer und ich den Auftrag erhalten, diese Verhandlungen zu führen. Wir haben die Gespräche geführt, und es liegt als Zwischenstand ein Papier vor, das uns gestern vom Kanzleramt zugegangen ist. Darüber werden heute noch weitere telefonische Gespräche geführt. Wir werden uns am Sonntag in Berlin im Kanzleramt treffen und versuchen, diese Fragen zu finalisieren. Das zu der verfassungsrechtlichen Thematik.

Dann kommt eine zweite Thematik hinzu, die sich auf die Frage bezieht, wie sich die Situation darstellt, wenn Schuldzahlungen bzw. Strafzahlungen an die EU zu leisten wären. Da herrscht Einvernehmen, dass diese bis 2020 der Bund übernehmen würde.

Dann besteht eine dritte große Problematik – damit sind wir bei den Kommunen –, zu der wir alle gesagt haben, wir brauchen einen stabilisierenden Beitrag des Bundes gegenüber der Explosion der Kosten und Ausgaben auf der kommunalen Seite. Das hat nicht irgendeiner gesagt, das hat nicht der böse Beck gesagt, wie ich gerade gehört habe, sondern das ist die gemeinsame Position von 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die wir im Kanzleramt gemeinsam vertreten haben. Kollege Seehofer hat am deutlichsten und zu Recht am deutlichsten gesagt, wir dürfen dabei nicht weich werden. Er hat dazu in Bayern sogar Kabinettsbeschlüsse herbeigeführt. Heute Morgen hat er gerade erst wieder einen Kabinettsbeschluss aus der vergangenen Woche bekräftigt. Ich wäre gar nicht so weit gegangen, mir die Spielräume so einzuengen. Das ist aber so. Wenn Sie das nicht glauben, fragen Sie nach.

Wieso kleinkariert, Frau Klöckner? Sie können mich so oft beschimpfen, wie Sie wollen, aber an der Stelle muss ich fragen: Wieso bin ich als einer von 16 schuld? – Ja, ich bin dort Verhandlungsführer, aber ansonsten vertrete ich die Position aller Bundesländer. Ich finde, die haben Ihre Beschimpfung nicht verdient.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich will Ihnen gerne den Zusammenhang darstellen, worum es geht, warum es auch um die kommunalen Interessen geht.

Nach dem Fiskalpakt dürfen wir im gesamtstaatlichen Gefüge – das sind die Sozialversicherungssysteme, der Bund, die Länder und die Kommunen – nicht mehr als 0,5 % des Bruttoinlandproduktes (BIP) als Defizit pro Jahr haben, sonst drohen diese Strafzahlungen. Der Bund hat sich – wie Sie wissen – vorbehalten, dass er schon 2016 seine Verschuldung herunterfährt, aber ihm noch 0,35 % des BIP an möglicher Neuverschuldung zur Verfügung stehen. Er sagt jetzt – das ist anerkannt –, er übernimmt auch das Risiko für die Sozialversicherungssysteme. Aber diese 0,35 % stehen.

Ich denke, die kann man beim Bund einhalten, vielleicht sogar unterschreiten. Aber wir müssen von dem ausgehen, was dem Bund möglich ist. Niemand kann einschätzen, wie die Weltwirtschaft in drei Jahren aussieht.

Dann bleiben nach Adam Riese noch 0,15 % des BIP für die Risiken bei den Einnahmen der Länder und der Kommunen, die zusammengerechnet werden.

Wenn allein die Zinsen bei den Kommunen um 2 % steigen – das ist keine utopische Zahl –, dann sind dies 120 Milliarden Euro kommunale Schulden bundesweit, ohne die Schulden der Kommunalanteile der Stadtstaaten, 2,5 Milliarden Euro Pi mal Daumen. Das sind wiederum 0,1 % des BIP. Dann sind wir bei 0,45 %. Wenn aber die Zinsen für die Kommunen steigen, werden sie auch für uns steigen.

Dann müssen Sie mir einmal erzählen, wie wir die Hand für eine Regelung heben sollen, die mit so vielen Risiken versehen ist, die sich unter Umständen in drei, vier, fünf oder sieben Jahren zeigen werden.

Wir reden von dem Zeitraum bis 2020 und, was die 0,5 % angeht, vom Ewigkeitscharakter. In späteren Jahren müssen wir beispielsweise aus konjunkturellen Gründen Impulse in die Wirtschaft geben, wir haben aber keine Spielräume mehr dazu. Null Spielraum. Das ist immer darauf gerechnet, dass wir unseren Abbaupfad an Krediten bis 2020, null Nettoneuverschuldung, im Strukturellen einhalten.

Darüber verhandeln wir derzeit und nicht über irgendwelches kleinkariertes Zeug.

Wenn die Kommunen uns mit diesen 120 Millionen Euro plus x für die Stadtstaaten zugerechnet werden, dann ist das das Erste, was das Problem erschwert. Das Zweite ist, dass wir in der Gefahr sind, dass wir schlechter geratet werden und damit im Gesamtverbund Länder und Kommunen schlechtere Zinsbedingungen haben.

Sie wissen, das Land Rheinland-Pfalz ist Triple A geratet und hat gute Zinsbedingungen. Die sind aber schnell verändert, weil es nicht nur um die landesbezogenen Kommunen geht, sondern bundesweit.

Frau Klöckner, wenn Sie darüber lachen können, weiß ich nicht, worüber man noch ernst miteinander – – –

(Frau Klöckner, CDU: Was soll das denn jetzt?)

Gut, Sie wenden sich ab und lachen nach hinten.