Protocol of the Session on May 3, 2012

Also die Realschulen plus, und zwar sowohl die Integrativen als auch die Kooperativen, da dürfen Sie sicher sein, haben unsere ganze Fürsorge. Wir wollen, dass diese Schulen einen guten Weg gehen können, die Schulstrukturreform erfolgreich umgesetzt wird. Wir wissen, dass dazu eine gute Stundenzuweisung gehört. Deswegen haben wir das mit den Realschulen plus auch so angelegt.

Wenn in der einzelnen Schule tatsächlich Engpässe entstehen, dann gibt es die Möglichkeiten für die Schulaufsicht. Auch das haben wir von Anfang an so eingeräumt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, die Realschulen plus im Land machen eine gute Arbeit, aber ich glaube, wer es fair betrachtet, weiß auch, dass wir mit ihrer Errichtung gute Grundlagen für ihre gute Arbeit gelegt haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wird Ausschussüberweisung beantragt? –

(Zurufe von der CDU: Ja!)

Es wird Ausschussüberweisung beantragt.

Ich möchte zuerst über die Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1197 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:

EU-Pflanzrechteregelung im Weinbau beibehalten Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1199 –

dazu:

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1217 –

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Schwarz.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Pflanzrechteregelung beizubehalten, ist ein wichtiges Anliegen. Deswegen ist es gut, dass wir uns heute wieder damit beschäftigen.

In der Vergangenheit hat sich der Anbaustopp in allen Anbaugebieten, und damit meine ich nicht nur die Anbaugebiete bei uns, sondern in ganz Europa, bewährt.

Hinzu kommt, dass 2012 ein entscheidendes Jahr ist und nach wie vor bei den Winzerinnen und Winzern große Ungewissheit herrscht, wie es auf dem Gebiet weitergeht.

Aber schauen wir uns erst einmal die Historie an. Seit 1976 gilt das Verbot der Neuanpflanzung. Von Beginn an war allen Fachleuten bekannt, dass das Verbot nur vorübergehend angelegt war. Aber mit der Reform der Weinmarktordnung im Jahr 2008 wurden die Fristen für eine Veränderung des Pflanzrechtsystems wieder ganz akut, da die Agrarminister das Ende des Anbaustopps zum 31. Dezember 2015 beschlossen haben.

Allen Mitgliedstaaten wurde für ihr Hoheitsgebiet die Möglichkeit zur Verlängerung bis zum 31. Dezember 2018 eingeräumt.

Von Beginn an gab es heftige Diskussionen. Dies führte dazu, dass die EU-Kommission bis Ende 2012 dem Agrarministerrat eine Bewertung der Weinmarktreform von 2008 vorlegen soll.

Mittlerweile wurde auch durch EU-Kommissar Dacian Cioloş zusätzlich eine hochrangige Expertengruppe, die sich mit dem Thema auseinandersetzen soll, eingesetzt. Deren Bericht soll Mitte/Ende 2012 vorliegen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, das kann als positives Zeichen und damit als Chance, dass eine Verlängerung der EU-Pflanzrechteregelung zumindest nicht mehr ausgeschlossen wird, gewertet werden, und diese Chance müssen wir nutzen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir in Rheinland-Pfalz haben uns frühzeitig gegen die Freigabe der Rebpflanzrechte ausgesprochen. Mittlerweile unterstützen 16 EUMitgliedstaaten, darunter alle weinbautreibende Länder, den Erhalt der Rebpflanzrechte, und es gibt auch sehr gute Gründe dafür.

Schon immer stand und steht der Qualitätsgedanke im Vordergrund. Dieser würde bei einer Liberalisierung mit Füßen getreten und große Weinfabriken mit Massenproduktion gingen zulasten des Qualitätsweins, weil sie entstehen würden. Auch geeignete Flächen im Süden des Landes, in Rheinhessen und der Pfalz, die eher für Rüben oder Kartoffel geeignet wären, könnten dann zum Weinbau genutzt werden. Ein Preisverfall insbesondere zum Nachteil für unsere traditionellen Anbauflächen wäre die Folge durch eine größere Weinmenge, die im

Land produziert werden könnte. Auch der Preisdruck auf die Fassweinwinzer würde zunehmen.

Insgesamt wäre eine Freigabe der Niedergang aller Steillagen und unserer besonderen Weinkulturlandschaften, vom Tourismus erst gar nicht zu reden.

Ich habe erwähnt, dass bereits 16 der 27 Mitgliedstaaten sich für den Erhalt aussprechen. Ziel muss es sein, ausreichend viele Länder zu gewinnen, um eine qualifizierte Mehrheit zu erreichen. Daneben hat sich auch die AREV, die Versammlung der Weinbauregionen Europas, für den Beibehalt ausgesprochen.

Auch der Bundesrat hat zuletzt am 16. Dezember 2011 auf Initiative von Rheinland-Pfalz – das darf hier auch gesagt werden – in einem Beschluss gefordert, die Pflanzrechteregelung bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Für die Verlängerung haben sich auch der Oberrheinrat und die Oberrheinkonferenz ausgesprochen.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass sich die Landesregierung zurückliegend und auch aktuell ganz aktiv für den Erhalt der Rebpflanzrechte einsetzt. Richtungsweisend waren hier die Mainzer Weingipfel 2007 und 2010.

Ich bin Frau Ministerin Höfken sehr dankbar, dass sie im März dieses Jahres mit der Podiumsdiskussion in Brüssel und auch beim DLR in Neustadt an der Weinstraße diese Aktivitäten weiterführt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, das System der Pflanzrechte hat sich in der Vergangenheit als wertvolles Instrument der Qualitätspolitik, aber auch zur Steuerung des Produktionspotenzials in Deutschland bewährt. Wir als rot-grüne Regierungskoalition begrüßen deshalb ausdrücklich die bisherigen Aktivitäten und fordern die Landesregierung auf, sich weiter intensiv dafür einzusetzen, dass das Pflanzrechtsystem im Weinbau in der EU dauerhaft, mindestens jedoch bis Ende 2025 beibehalten werden soll.

Ich habe gehört, es gibt Signale aus Reihen der CDU, sich an unserem Antrag zu beteiligen. Das freut uns. Wir würden einer Überweisung an den Ausschuss zustimmen, wo wir uns dann gemeinsam über vielleicht einen gemeinsamen Ausschussantrag unterhalten können.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abgeordneter Gies.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir gerade vom Kollegen Schwarz gehört haben, ist nicht neu. Wir alle stehen hinter diesen Forde

rungen, die seit vielen Jahren und Jahrzehnten, getragen auch von der CDU-Fraktion und von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel, bereits mehrfach bekräftigt worden sind.

(Beifall bei der CDU)

Ich selbst war dabei, als sie vor vier Jahren bei der INTERVITIS INTERFRUCTA ein eindeutiges Bekenntnis abgelegt hat, bei den jetzigen Regelungen, was die Pflanzrechte anbelangt, zu bleiben. Wir gehen auch mit, wenn es darum geht, bis 2025 und darüber hinaus die Pflanzrechte beizubehalten.

Auch unsere jetzige Fraktionsvorsitzende und damalige Staatssekretärin, Julia Klöckner, hat sich nachhaltig dafür eingesetzt. Wir setzen uns nach wie vor dafür ein und werden es weiterhin machen.

Herr Schwarz, es ist richtig, dass wir entsprechend einen gemeinsam Antrag mit Ihnen einbringen wollen. Erlauben Sie mir aber zumindest, auch darauf hinzuweisen, dass ich es schon für bemerkenswert halte, dass unsere Kolleginnen und Kollegen im Europaausschuss am 26. April diesen Punkt eingebracht haben und Sie dann am 27. April einen entsprechenden Antrag zur EUPflanzrechteregelung im Plenum einbringen.

(Beifall der CDU – Frau Schneider, CDU: 1 : 1-Abstimmung!)

Wir werden beantragen, dass der Landtag die einmütige Haltung der Bundesregierung und aller Bundesländer und die Positionierung von 16 der 27 EU-Mitgliedstaaten zum Erhalt der Pflanzrechte im Weinbau in Europa, einschließlich einiger EU-Mitgliedstaaten ohne Weinbau, unterstützt. Das ist unter Abschnitt II der erste Spiegelstrich.

Ich habe bereits gesagt, dass wir die Forderungen nachhaltig mittragen werden; denn sie sind letztendlich ein Bekenntnis für den Weinbau im Weinbauland Rheinland-Pfalz. Sie sind ein Bekenntnis für den Weinbau in Deutschland. Dem können wir uns seitens der CDU nur anschließen. Wir stimmen dem zu und bitten um eine Überweisung an den Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Johnen.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte mich den Ausführungen von Herrn Schwarz anschließen. Den Ausführungen von Herrn Gies will ich mich, wenn die Lobhudelei auf Frau Merkel aufhören würde, anschließen.

Trotz allem möchten wir die Pflanzrechte beibehalten. Dies stellt auch eine grüne Position dar. Ich wünschte mir allerdings, in anderen Bereichen der Landwirtschaft wären Sie genauso forsch wie SPD und GRÜNE es sind und wie Sie es jetzt sind, sodass es möglich wäre, eine Einigung zum Beispiel im Milchbereich zu erzielen, für den Aldi heute die 10 %Absenkung der Preise verkündet hat, wenngleich das für den Verbraucher in dem Moment sicherlich zu begrüßen ist.

(Zuruf der Abg. Frau Schneider, CDU)