Protocol of the Session on May 2, 2012

Zu den Kosten: Die ZLG finanziert einen Großteil ihres Haushaltes durch Gebühren. Der verbleibende Finanzbedarf wird unter Berücksichtigung des erwähnten „Königsteiner Schlüssels“ auf alle 16 Länder verteilt.

Entsprechende Kostenanteile für Rheinland-Pfalz sind im Haushaltsplan des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie eingestellt und werden dort künftig fortgeschrieben. Aktuell betragen sie 35.100 Euro.

Ein Ausblick: Nicht nur unser Gesetz, sondern auch die vom Bund erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Medizinproduktege- setzes sollen Medizinprodukte und deren Anwendung im Ergebnis sicherer machen. Sie schaffen den Rahmen für eine bundeseinheitliche strengere und effektivere Überwachung.

Kerninhalte sind Regeln für angekündigte, aber auch unangekündigte Inspektionen und die Vorgaben für die Überprüfung von Medizinprodukten bei der Feststellung von Mängeln.

Sehr geehrte Damen und Herren, ob und inwieweit die neuen Gesetze und Regelungen tatsächlich zu intensiveren Kontrollen und zu einer erhöhten Sicherheit von Medizinprodukten beitragen können, muss beobachtet werden. Entscheidend wird die praktische Umsetzung durch die Exekutive sein.

Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Dr. Schmidt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wichtigsten Aspekte zu diesem Thema, nämlich die Notwendigkeit und die Aufgaben dieser Behörde, wurden ausführlich erwähnt. Deshalb möchte ich mich auf einige aktuelle Zahlen aus der „WirtschaftsWoche“ beziehen und das Gesagte nicht noch einmal wiederholen.

Arzneimittelfälschungen sind inzwischen weltweit ein lukratives Geschäft geworden. Allein im Jahr 2010 wurden in Deutschland Medikamentenfälschungen im Wert von 25 Millionen Euro beschlagnahmt. Fast 400 Menschen, die meisten davon Kinder, starben 2006 in Panama an gefälschtem Hustensaft.

An einem Beispiel wird deutlich, dass auch dieses Geschäft vor allem für manche, die im Labor tätig sind, lukrativer geworden ist als Drogen. Ein Kilogramm gefälschtes Potenzmittel „Viagra“ kostet nämlich inzwischen auf dem Schwarzmarkt 90.000 Euro, während im Vergleich ein Kilogramm Kokain 65.000 Euro kostet. Daran werden die Wichtigkeit und Attraktivität dieses Marktes für Kriminelle deutlich.

Die kriminellen Vereinigungen, bekannt als sogenannte Molekülmafia, nutzen die Komplexität unserer Versorgungsketten. Auf dem globalisierten Markt geht es um schnelles Geld.

Vor allem die Generika-Hersteller lassen sich die Wirksubstanzen von außereuropäischen Herstellern und Lieferanten liefern. Insgesamt versorgen etwa 4.500 Lieferanten mit 20.000 Produktionsstätten die Pharmaindustrie in Europa mit medizinischen Wirkstoffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 90 % dieser Produkte stammen aus China und Indien. Es wurde zuvor über die gefälschten Heparin-Produkte berichtet. Dabei hat es einige Tote und allergische Reaktionen gegeben. Viele der rund 700 europäischen Pharmahersteller beziehen Vorprodukte, aber auch aktive Arzneistoffe aus Drittländern.

Mittlerweile betreffen die Fälschungen fast alle Arzeinmittelwirkstoffklassen wie Herz-Kreislauf-, Schmerzmittel und andere teure Krebsmittel, aber auch Grippemedikamente, bekannt unter Tamiflor usw. Hier müssen die Behörden länderübergreifend durch Koordinierung der Kontrollen, Schulung und Aufklärung, vor allem aber auch im Internet, was die ZLG seit 2010 tut, diesen Bereich beobachten und die Versorgungsketten sichern.

Die EU hat 2011 eine Richtlinie verabschiedet, die auf neuere und fälschungssichere Kennzeichnung wie Hologramme oder zweidimensionale Barcodes setzt.

Für die Landesregierung hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung höchste Priorität. Deshalb liegt heute dieser Gesetzentwurf zur Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten bei Arzneimittelstoffen und Medizinprodukten dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Damit soll die nach Artikel 101 Satz 2 der Landesverfassung erforderliche Zustimmung zum Änderungsabkommen erfolgen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn dem nicht widersprochen wird, wird so verfahren.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1158 – Erste Beratung

Die Landesregierung begründet zunächst den Gesetzentwurf.

Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Höfken.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kollegen! Es ist gerade ein Jahr her, nämlich am 6. Mai 2011 hat die Landesregierung ihre Koalitionsvereinbarung festgelegt und damit beschlossen, dass wir in Rheinland-Pfalz wie zwölf andere Bundesländer auch ein Wasserentnahmeentgelt einführen werden; denn Wasser ist eine natürliche Ressource, die der Allgemeinheit zusteht. Wer das Recht erhält, dieses kostbare Gut zu nutzen, soll diesen Vorteil auch über den Wassercent anteilig an die Allgemeinheit zurückgeben.

Welche Ziele haben wir damit verfolgt? – Dieses Was- serentnahmeentgelt soll die Wasserentnahmesituation in Rheinland-Pfalz besonders berücksichtigen, also maßgeschneidert sein und im Sinne des Ressourcenschutzes eine ökologische und lenkende Wirkung entfalten. Es soll den Vorgaben der Europäischen Union genügen. Sie kennen die Wasserrahmenrichtlinie. Ich will es noch einmal etwas deutlicher sagen.

Artikel 9 Abs. 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert eine Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten. Dabei spielen die Instrumente Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt eine zentrale Rolle.

Ich erzähle Ihnen nichts Neues. Die angespannte Haushaltssituation im Land Rheinland-Pfalz bringt uns nicht in die Situation, großmütig darauf verzichten zu können. Ganz im Gegenteil, die Aufgaben, die in dem Bereich vor uns stehen – die Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die verpflichtend sind –, werden uns bis zum Jahr 2015 ungefähr 420 Millionen Euro kosten. Also können wir nicht auf diese entsprechende Einnahme verzichten.

1. Das Gesetz soll die hohe Qualität bei der Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben sichern, auch die Bürger und Bürgerinnen moderat belasten und einfach und gut nachvollziehbar sein. Deswegen haben wir, das Ministerium – ich danke besonders den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, vertreten durch Herrn Theis, besonders für ihr Engagement in dieser Sache –, viele Gespräche mit allen möglichen Verbänden geführt. Das sind die Umweltverbände, die kommunalen Spitzenverbände, die der Wasserwirtschaft, produzierendes Gewerbe, Ge

werkschaften, Landwirtschaft, Fischerei und viele andere. Wir haben vielfältige Anregungen erhalten und diese bei der Gestaltung des Gesetzes berücksichtigen können, zumindest überwiegend.

Am 16. Februar 2012 fand im Hause eine mündliche Erörterung statt.

Nun kann man nicht sagen, dass alle begeistert sind, wenn ein Wasserentnahmeentgelt erhoben wird, aber ich denke, wir haben so intensiv mit allen gesprochen, dass alle sagen, okay, das ist eine tragfähige Grundlage, auf der gehen wir dann auch mit.

Was sind die Kerninhalte dieser Regelung? – Die Ressource Wasser wird auch in Rheinland-Pfalz nun einen Preis haben, einen messbaren Wert. Das entspricht – wie gesagt – dem Auftrag der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Für uns ist eine maßgeschneiderte Regelung für Rheinland-Pfalz wichtig, das heißt, wir haben die Ist-Situation anhand der vorliegenden statistischen Daten genau angeschaut: Wer entnimmt welche Wassermengen aus welchem Gewässermedium und für welche Zwecke? – So sind wir zu einem Ergebnis gekommen. Das sind Entgeltsätze, die zwischen Grundwasser und den oberirdischen Gewässern differenzieren. Das besonders schützenswerte Grundwasser wird im Vergleich mit der Entnahme von oberirdischen Gewässern mit dem 2,5fachen Entgeltsatz belegt, damit es eine entsprechende Lenkungswirkung zur Folge hat.

Für die Wasserentnahme zur Durchlaufkühlung ist ein verringerter Entgeltsatz vorgesehen, wenn das Wasser einem Gewässer wieder unmittelbar zugeführt wird. Nochmals verringert sich der Entgeltsatz für hoch effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Das heißt, wir haben berücksichtigt, wie unser Land aufgestellt ist. Möglichst genau darauf ist das Gesetz zugeschnitten, damit sich eine ökologische Lenkungswirkung entfalten kann.

2. Ich will noch einmal betonen, die eingenommenen Mittel unterliegen einer in dieser Form bundesweit einmaligen vollständigen Zweckbindung. Das war insbesondere der Wirtschaft besonders wichtig; denn auf diese Art und Weise kommt die ganze Einnahme dem Schutz der Ressource zugute. Das ist eine Art Kreislaufwirtschaft. Unter diesem Gesichtspunkt muss man klar sagen, damit ist natürlich gesichert, dass die Nutzung dieser Ressource auch in Zukunft möglich ist. Dass das nicht ganz unwichtig ist, auch in einem Land, in dem wir nicht unbedingt überall Wassermangel haben, zeigt die Situation um die Belastung der Gewässer mit Nitraten. Aber wir erleben auch die Probleme, die sich in der Vorderpfalz beispielsweise durch den Gemüseanbau ergeben.

Wir haben in Rheinland-Pfalz sehr wohl die Notwendigkeit, unsere Ressource Trinkwasser zu schützen, und das auch für die nächste Generation.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Weil gerade der Finanzpolitiker der GRÜNEN, Uli Steinbach, klatscht, es ist schon wichtig, dass die Bürger und

Bürgerinnen in den ländlichen Regionen eine öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung haben, die sie bezahlen können. Da Rheinland-Pfalz nun ein sehr ländlich geprägtes Land ist, wissen viele Abgeordnete, wie wichtig es ist.

Gerade in den ländlichen Regionen sind die topografischen Gegebenheiten ziemlich ungünstig, das heißt, hohe Investitionskosten für die Infrastruktur. Schauen wir einmal in die Eifel, die Westpfalz, den Westerwald. Dadurch entstehen sehr hohe Investitionskosten.

In der Eifel ist die Kanallänge 27 Meter pro Einwohner, in den Ballungsräumen hier bei Mainz sind es ganz wenige Meter, zwischen zwei und fünf. Man kann sich da leicht errechnen, wenn die Fixkosten gleich bleiben und sehr hoch sind, dass sich dann die hohen Kosten, eben 80 % der Fixkosten, in ländlichen Regionen auf immer weniger Bürger verteilen.

Das schafft erhebliche Probleme, mit denen die Kommunen nicht allein gelassen werden können, die Bürgerinnen und Bürger auch nicht.

Jedenfalls leistet der Wassercent einen Beitrag, damit erforderliche Investitionen bei vertretbaren Wasserpreisen vorgenommen werden können.

Vom Wassercent profitieren aber auch die Gewässerrenaturierungen, da wir Investitionen in die Grundwasserverbesserung tätigen. Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet uns, die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dieser Zustand wurde in Rheinland-Pfalz bei 27 % der Bäche, Flüsse und Seen erreicht.

Das hört sich auf der einen Seite wenig an; denn bei 27 % sind es immer noch 73 %, die nicht in einem entsprechend guten ökologischen Zustand sind. Wenn Sie sich aber den bundesweiten Vergleich ansehen, dann sehen Sie, dass Rheinland-Pfalz hierbei ziemlich gut abschneidet. In anderen Bundesländern sieht die Situation noch anders aus. Der Bundesdurchschnitt liegt bei erst 10 %.

Deswegen werden hier die hohen Investitionen getätigt, die zum Erreichen des Ziels noch erbracht werden müssen.

Sie sehen, der Wassercent ist als Finanzierungsinstrument notwendig, damit das Ganze geschultert werden kann. Auf der anderen Seite ist dieser Wassercent so angelegt, dass auf die Bürgerinnen und Bürger, die auch oben auf der Zuschauertribüne sitzen, moderate Belastungen zukommen. Der Wassercent macht 3 Euro pro Person und Jahr aus. Dieses Geld zum Schutz des Wassers zu investieren, ist sicherlich eine Investition in die Zukunft.

3. Je weniger Bürokratie, desto mehr Mittel stehen für diese Maßnahmen zur Verfügung. Wir haben ein Gesetz, das einen sehr geringen Vollzugsaufwand aufweist, da er unter 5 % der eingenommenen Mittel liegt.

Ich möchte aber auch ganz klar sagen, die Ausnahmen, die wir dort verankert haben, sind sehr gut begründbar.

Ich habe das vorhin schon gesagt: Um die Lenkungswirkung zu erreichen und eine maßgeschneiderte Gesetzesvorlage für Rheinland-Pfalz zu erhalten, müssen wir schauen, wie die Situation bei Benutzungen aussieht, die Gemeinwohlinteressen dienen. Das sind zum Beispiel Löschwasserbereitstellungen, Heilquellen oder die Fischerei. Damit sind keine signifikanten Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.