Protocol of the Session on March 22, 2012

Nach Rücksprachen mit Eierproduzenten wird dies auch wirklich verantwortungsvoll gehandhabt.

Die Regelungen zur Kleingruppenhaltung in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung beruhen auf der Ermächtigung des § 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes. Demnach wird das Bundesministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Anforderung an die Tierhaltung zu bestimmen, nicht aber eine Haltungsform ausdrücklich zu verbieten.

Genau in diesem Handlungsdilemma ist unsere Bundesregierung. Deshalb gibt es auch diese Auslauffrist der Haltungsform.

Unser aller Ziel muss es jedoch sein, den Tierschutz weiter voranzubringen. Wir müssen dahin kommen, dass es nur noch Freiland- und Bodenhaltungen gibt. Aber gleichzeitig muss auch unser Ziel sein, einen Kompromiss der unterschiedlichen Interessen zwischen Tierschutz, Eierproduzenten, Eier verarbeitender Industrie und letztlich auch der Verbraucher zu finden.

(Beifall der CDU)

Die tatsächliche Nutzungsdauer von bestehenden Anlagen zur Kleingruppenhaltung – die meisten wurden 2008/2009 eingerichtet – und die Laufzeiten der Finanzierungskredite sind in einer Frist bis Ende 2027 zum Beispiel besser abbildbar. Es wäre ein kompromissfähiger Ansatz.

Ich darf das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums anführen. Es hat genau diese Frist bis maximal 25 Jahre festgelegt. Das käme dann genau hin.

Daneben erhoffen wir uns, im Gegensatz zur Ministerin, wirkliche neue Erkenntnisse aus diesen beiden Projekten des Friedrich-Loeffler-Instituts, die dann hinsichtlich der Verbesserung der Tierhaltung und der -gesundheit vielleicht neue Bereiche erschließen und Lösungen finden lassen können. Deswegen sollten sie in alle Überlegungen mit einfließen.

Kurzfristig gesehen ist klar, dass ab dem 1. April 2012 die Regelung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung zur Kleingruppenhaltung aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr anwendbar ist. Das heißt, die Bundesländer und Landesbehörden haben die Kleingruppenhaltung dann auf Basis des Kinderschutz- – Entschuldigung –, des Tierschutzgesetzes selbst zu beurteilen.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Frau Schmitt, SPD: Das wäre dann vielleicht ein wenig deplatziert! – Baldauf, CDU: Die sind auch wichtig!)

Insofern hoffen wir, dass die Landesregierung bei dieser Beurteilung einen von den betroffenen Seiten tragfähigen Blickwinkel wählt und den Tierschutz weiter voranbringt.

Wenn der Beschluss der Bundesländer am 2. März einheitlich und einstimmig war, dann dürften auch die Regelungen, die jetzt in den einzelnen Ländern entstehen, auch einheitlich sein. Es dürfte also gar nicht zu diesen unterschiedlichen Ansatzpunkten kommen. Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Höfken.

Die Legehennenhaltungsdiskussion ist eine sehr interessante Diskussion, weil die Legehennen stellvertretend für einen agrarpolitischen Machtkampf stehen.

Tatsächlich hat im Vorfeld der Bundesratsentscheidung parallel zu der Thematik der Griechenland-Krise die Diskussion um die Legehennenhaltung Einzug in die Kanzlerrunde gefunden. Das muss man sich einmal vorstellen.

(Schmitt, CDU: richtig!)

Daran kann man einmal bewerten, was die CDU auf Bundesebene treibt.

Frau Schneid, ich weiß nicht, ob Sie als Tierschutzbeauftragte Ihrer Fraktion tatsächlich diesen Redebeitrag hätten halten sollen. 800 cm2 für einen großen Vogel sind, auch aufgrund der eindeutigen Bewertung des Bundesverfassungsgerichts, keine tiergerechte Haltung. Ich glaube, darüber gibt es überhaupt keinen Zweifel.

(Ministerpräsident Beck: So ist es! Eine Tierquälerei!)

Ich denke, Sie können Ihr Amt gleich wieder abgeben.

Ich halte diese ganze Diskussion für eine Indikatordiskussion für Ihre tatsächliche Haltung zum Tier- genauso wie zum Verbraucherschutz. Sie müssen sich daran messen lassen.

Eine Bundesregierung, die ganz offensichtlich nicht in der Lage ist, einen fundierten Beschluss der Bundesländer umzusetzen, liefert eine Bankrotterklärung.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Im Übrigen ist das Argument vollkommen widersprüchlich und lächerlich. Auf einmal ist es nicht mehr verfassungsgemäß, ein Haltungssystem zu verbieten, das die Bundesregierung gerade zuvor selbst gemacht hatte, wenn auch mit der Jahreszahl 2035. Die ausgestalteten Käfige haben eine Übergangszeit von zehn Jahren, von dem Solarbereich will ich schon gar nicht einmal reden.

Ich denke, wir werden gut daran tun, eine tiergerechte Haltung, aber auch eine Agrarpolitik zu stärken, die nachhaltig ist und die Interessen der Tierhaltung, der Umwelt und der Verbraucher gleichermaßen berücksichtigt und auch für die Landwirtschaft – das zeigt dieser Fall ganz massiv –, und zwar der bäuerlichen Landwirtschaft, Rahmenbedingungen bietet, die ihr erlaubt, vernünftige Gewinne zu erzielen und am Markt zu wirtschaften.

Mir bleibt, Ihnen frohe Ostern zu wünschen und kein Ei mit der 3.

(Schmitt, CDU: Und bunte Eier!)

Informieren Sie sich einmal unter www.kaefigfrei.de. Das hilft auch bei den verarbeiteten Produkten. Ansonsten wissen wir natürlich, dass wir bei den Ostereiern auch unseren Beitrag leisten können.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Damit haben wir die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 3 beendet.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung mit dem ersten Thema:

AKTUELLE STUNDE

„Abschneiden des Landes Rheinland-Pfalz beim Mittelstandsbarometer 2012“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1073 –

Es meldet sich Herr Kollege Steinbach von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Rheinland-Pfalz ist überdurchschnittlich. Rheinland-Pfalz ist überdurchschnittlich erfolgreich in der Mittelstandspolitik, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Unternehmensberatung Ernst & Young fragt mit jährlicher Regelmäßigkeit nach der Zufriedenheit in mittelständischen Unternehmen. Sie hat auch dieses Jahr wieder 3.000 Unternehmen befragt, davon rund 200 in RheinlandPfalz. Was war das Ergebnis? –

Die Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die kleinen und mittelständischen Unternehmen, sind mit der Politik dieser Landesregierung und mit den Rahmenbedingungen hervorragend zufrieden, überdurchschnittlich zufrieden.

87 % der befragten Unternehmen gaben der Landesregierung ein positives Votum in Hinsicht auf ihre Mittelstandspolitik. Das sind zwei Prozentpunkte mehr, als dies im gesamten Bundesdurchschnitt der Fall ist. Von daher können wir uns hier sagen, wir machen gute Politik für mittelständische Unternehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

In allen abgefragten Politikbereichen äußerten sich die Unternehmen zufriedener als im Vorjahr. Auch das ist ein wichtiger Hinweis dafür, dass wir auch nach der Überwindung der konjunkturellen Krise in großen Schritten in diesen Fragestellungen weiterkommen.

Nur manchmal, wenn ich die Wortbeiträge der Oppositionsfraktion in diesem Haus höre, könnte man zu der Annahme gelangen, es sei alles Not und Elend. Herr Brandl, gestern habe ich von Ihnen gehört, mit welcher großen Unzufriedenheit mit der Bildungspolitik man hier zu rechnen hätte.

(Beifall der Abg. Reichel und Brandl, CDU)

Ich kann Ihnen sagen, das mag die Auffassung der CDU sein, aber sie deckt sich, wie häufig, nicht mit der Wirklichkeit.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Zu 85 % waren kleine und mittelständische Unternehmen mit der Bildungspolitik zufrieden, im Gegensatz zu 80 % im Bundesdurchschnitt. Das ist die Wirklichkeit, Herr Brandl. Das andere haben Sie hier im Hause erzählt, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)