Protocol of the Session on March 22, 2012

Ja, danke, Herr Präsident!

Was ist der Sachstand? Ist geplant, durch eine Teilentschuldung günstigere Pachtzahlungen für einen neuen Pächter zu ermöglichen?

Es ist das geplant, was wir mehrfach erklärt haben, unter anderem in einer Sitzung des Innenausschusses und – wie ich vermute – auch mindestens in einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, in der Sie dabei waren, wie auch seinerzeit bei der Pressekonferenz, die ich gemeinsam mit Herrn Kollegen Lewentz und Frau Kollegin Lemke gegeben habe. Immer, wenn ich mich mit Herrn Ministerpräsident Beck darüber unterhalten habe, haben wir uns über das Gleiche unterhalten, und von daher gehe ich einmal fest davon aus, dass wir nichts anderes gesagt haben als Folgendes:

Wenn neu ausgeschrieben wird, freuen wir uns über jedes Pachtergebnis, das erzielt werden kann, und wir wünschen uns, dass es möglichst hoch ist, damit ein Großteil des Kredits in Höhe von 330 Millionen Euro über die Pacht refinanziert werden kann.

Den Differenzbetrag des Kredits, der – nach einer Ausschreibung und damit nach dem, was man beihilferechtlich wahrscheinlich als „Private Investor Test“ bezeichnen würde – nicht durch die Pachtzahlungen refinanziert werden kann, tilgen wir, indem wir die von mir und auch von Ihnen genannte Ausgleichsrücklage über den eingebrachten Titel für den Landeshaushalt aktivieren würden, das heißt, ihn als Einnahme einbringen würden und dann über einen dieser beiden Titel, mit denen dieser Rücklagetitel korrespondiert – Sie erinnern sich an den Haushaltsvermerk – die Auszahlung fließen lassen. Dies wird wahrscheinlich über den Titel in Kapitel 20 02 geschehen mit der Verstärkung von Eigenkapital, das dann gleichzeitig zur Tilgung von Altkrediten eingesetzt würde.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Bracht.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu der Frage Nummer 3 der Mündlichen Anfrage. Sie haben auf die Frage, auf welcher vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage diese Mittel ausgezahlt werden können oder sollen, nur auf die gesetzliche Grundlage abgestellt. Sie haben auf die Ermächtigung im Haushaltsgesetz verwiesen, das ist richtig.

Meine Frage lautet nun: Welche vertraglichen Grundlagen gibt es darüber hinaus, auf deren Basis sie Mittel, die Sie zur Verfügung gestellt haben, ausgeben können und dann auch gegebenenfalls schon heute sicher ausgeben müssen? Gibt es vertragliche Grundlagen, und welche sind das?

Sie haben nach den Mitteln gefragt, die im Haushalt veranschlagt sind, und haben nach deren gesetzlicher Grundlage gefragt. Daraufhin habe ich Ihnen die entsprechenden Haushaltsstellen genannt, und ich habe Ihnen das Gesetz genannt.

Ich habe Ihnen darüber hinaus bei der Tourismusförderung – das ist nämlich die weiterführende gesetzliche Ausführung – den Zuwendungsbescheid genannt. Für Gesellschafterdarlehen muss natürlich noch ein Darlehensvertrag etabliert werden.

Nun fragen Sie danach, ob es heute absehbar weitere vertragliche Verpflichtungen für die Landesregierung gibt.

(Bracht, CDU: Das steht doch schon in der Frage!)

Ja, aber ich sage einmal, wenn es sie gäbe, dann hätten wir sie doch etatisieren müssen.

(Bracht, CDU: Nicht darüber hinaus! Ich habe gefragt, ob es dafür vertragliche Grundlagen gibt! Das wissen Sie doch auch!)

Ich erkläre es Ihnen noch einmal. Es ist doch tautologisch: Wenn Sie mich fragen, welche Vorkehrungen wir im Haushalt getroffen haben oder welche Mittel wir im Haushalt etatisiert haben, dann ist doch klar, dass ich Ihnen all das, was auf einer vertraglichen oder auf rechtlichen Verpflichtung basiert, die wir heute für den Doppelhaushalt absehen können, vorher schon genannt habe. Hätte ich das nicht getan, gäbe es eine Diskrepanz. Gäbe es eine rechtliche Verpflichtung, ohne dass ich einen Titel dafür angegeben hätte, würden Sie zu Recht anmahnen, dass die Landesregierung doch alle rechtlichen Verpflichtungen, die sie kennt, etatisieren muss.

(Baldauf, CDU: Reden Sie doch nicht so lange herum! Sagen Sie doch einfach, was Sache ist! – Bracht, CDU: Und welche sind das?)

Natürlich habe ich als Finanzminister darauf geachtet, dass alle rechtlichen Verpflichtungen, die uns zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung bekannt waren, etatisiert sind. Mir sind zwischen dem 28. Februar bzw. dem Zeitpunkt, an dem wir den Haushalt verabschiedet haben, und heute keine Verpflichtungen bekannt, die entstanden sein könnten und die uns dazu zwingen würden, beispielsweise einen ÜPL-Antrag zu stellen oder einen Nachtragshaushalt zu etatisieren.

(Bracht, CDU: Die Frage war: Welche Zusatzverpflichtungen gibt es?)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wansch.

Herr Minister, in der Anfrage ist sehr umfangreich nach Titeln und Erläuterungen gefragt worden. Ich frage Sie dazu: Ist im Vergleich zu den Vorjahren eine andere systematische Veranschlagung im Haushalt erfolgt? Sind neue Erläuterungen hinzugetreten, oder war das vor wenigen Wochen im Rahmen der Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses im Haushalt noch nicht dargestellt?

Es ist relativ einfach. Hätte man die alte CDU-Anfrage vom 17. Januar 2011 zu Rate gezogen, in der alles mit Titeln und kapitelweise aufgeführt ist, und hätte man sich einfach die entsprechenden Titel im neuen Haushalt angeschaut, hätte man die Antwort gefunden. Man hätte festgestellt, dass ein Titel nicht mehr mit einer Summe belegt ist – das ist der Titel, nach dem Herr Steinbach gefragt hat –, aber die Regierung versteht sich gern als Dienstleister.

(Beifall bei der SPD – Baldauf, CDU: Dass man da noch klatschen kann, ist wirklich interessant!)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Wilke.

Herr Minister, können Sie ausschließen, dass in diesem und im nächsten Haushaltsjahr Mittel aus dem Liquiditätspool an den Nürburgring fließen?

Wir sind dazu übergegangen, dass wir die Liquidität, die notwendig ist, nicht mehr über den Liquiditätspool dargestellt haben, seitdem wir die Verbindlichkeiten der Nürburgring GmbH gegenüber dem Liquiditätspool bereinigt und in ein Gesellschafterdarlehen umgewandelt haben und seitdem wir auch immer mit dem Gesellschafterdarlehen die Liquidität überbrückt haben. Dies ist der Grund für die Etatisierung in dem Titel 831 02.

Ich halte es vom Grundsatz her nicht für unmöglich, dass die Nürburgring GmbH wie jede andere Landesgesellschaft auch ihre Liquidität über den Liquiditätspool refinanziert. Sie könnte dies meines Erachtens nach der rechtlichen Situation heute schon tun. Wir haben aber bewusst darauf verzichtet, bis mit dem neuen Haushaltsgesetz eine veränderte Rechtsgrundlage geschaffen worden ist – dies ist mittlerweile erfolgt – und bis die neue Vorschrift für den Liquiditätspool erlassen ist. Es wäre fiskalisch letzten Endes ein Nullsummenspiel, ob ich es über das Gesellschafterdarlehen oder über den Liquiditätspool tue, es hat nur eine andere haushaltsrechtliche Anbindung; es ist natürlich restringierter über den Haushaltsplan. Ich glaube, wir befinden uns mit

Ihrer Fraktion in der Endabstimmung des Liquiditätspools bezüglich der konkreten Ausgestaltungsvorschriften.

Dann wird man sich überlegen müssen, ob man das weiterhin über Gesellschafterdarlehen oder über den Liquiditätspool macht, wenn eine Gesellschaft Liquiditätsbedarf hat. Wir müssen aufpassen – das ist meine persönliche Meinung –, dass wir jetzt nicht für alle Zeit die Nürburgring GmbH zu einer Sondergesellschaft deklarieren, die Dinge nicht hat, die andere Gesellschaften im Land wie selbstverständlich haben dürfen, wenn sie gleiche Beteiligungs- und Eigentümerstrukturen haben. Das spielt aber aktuell keine Rolle, lieber Herr Wilke.

Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 128. Mainzer Landtagsseminar. Seien Sie herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause)

Des Weiteren begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Schloss-Gymnasiums, also unseres Nachbarns hier in Mainz, und zwar die Klasse 10 d. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen!

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anna Neuhof (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Legehennenhaltung – Nummer 3 der Drucksache 16/1063 – betreffend, auf.

Ich erteile Frau Kollegin Neuhof das Wort.

Zur Legehennenhaltung frage ich die Landesregierung:

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Ich bitte, der Kollegin zuzuhören oder hinauszugehen.

Danke.

1. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Situation der Legehennen in Kleingruppenkäfigen und die Beschlüsse des Bundesrates dazu?

2. Wie genau begründet sich die Einigung der Bundesländer im Hinblick auf die beschlossenen Übergangsfristen bis zum Jahr 2023 bzw. 2025?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Ankündigung des Bundes, den Beschluss des Bundesrates zum Erlass einer Verordnung nicht umsetzen zu wollen, im Hinblick auf den Tierschutz und die Wettbewerbsposition der hiesigen Eierproduzenten?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, sehr verehrte Gäste! Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen für die sogenannte Kleingruppenhaltung sowie die Übergangsfristen für alte Käfige im Oktober 2010 für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 – das ist jetzt nicht mehr lange hin – gefordert.

Die Bundesregierung hat einen Verordnungsentwurf mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2035 vorgelegt. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat abgelehnt und hält ihn auch nicht für kompatibel mit den Aussagen des Bundesverfassungsgerichts.

Auf Grundlage der Agrarministerkonferenz-Beschlüsse haben dann Niedersachsen und Rheinland-Pfalz einen neuen Vorschlag erarbeitet. Am 2. März dieses Monats hat dieser Entwurf auch eine übergroße Mehrheit gefunden. Die Bundesregierung hat verkündet – da wird es interessant und politisch; angeführt war das von der CDU Rheinland-Pfalz, von Staatssekretär Peter Bleser – , diesen Beschluss nicht umzusetzen, das heißt, nicht zu verkünden.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anna Neuhof wie folgt:

Zu Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Situation der Legehennen? – Es gab eine interessante Sendung, „FAKT“, die noch einmal sehr deutlich gemacht hat, wie die Situation dieser Tiere in sogenannten Kleingruppenkäfigen aussieht. Die Haltung ist katastrophal und dürfte nicht weiter zugelassen werden. Das widerspricht dem Tierschutzgesetz. Das ist das, was auch das Bundesverfassungsgericht – daran darf ich erinnern – im Jahr 1999 schon einmal in aller Ausführlichkeit betont hat.

So sieht die Landesregierung diese Haltungsform auch.

Die Kleingruppenhaltung ist eine Käfighaltung, die jeder Legehenne unwesentlich mehr Platz zugesteht als die alte Käfighennenhaltung. Das ist nämlich eine DIN-A4 Seite plus ein Viertel. Das heißt, eine DIN-A4-Seite plus einen Bierdeckel, der einem solchen Tier – immerhin so groß – zugestanden wird. Diese sogenannte Kleingruppenhaltung gestattet den Legehennen kein arttypisches Verhalten. Dieses hatte das Bundesverfassungsgericht beschrieben. Die Kleingruppenhaltung gestattet also kein arttypisches Verhalten, Eiablage, Nahrungssuche, Staubbaden, Flügelschlagen. Auch raumübergreifende

Bewegungen sind nicht möglich, ungestörtes Ruhen ebenfalls nicht.

Daraus resultieren gesundheitliche Schäden. Das ist zum Beispiel die Fettleber, geringe Knochenfestigkeit, die diese Tiere kennzeichnet, die übrigens, wenn man sie sieht, höchst mitleiderregend aussehen.