Protocol of the Session on May 25, 2011

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder wegen einer Behinderung im Arbeits- und Alltagsleben werden wir konsequent entgegentreten. Sie müssen vermieden werden. Im zuständigen Ministerium werden wir eine Antidiskriminierungsstelle einrichten.

Auf Bundesebene setzt sich die Landesregierung für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein. Wir sagen ganz deutlich: Die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Lebensformen ist eine Bereicherung unseres Zusammenlebens. Vielfalt ist Gewinn. Jede Form des Zusammenlebens, bei der Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung dokumentiert ihre Anerkennung. Sie wird dafür sorgen, dass Beamtinnen und Beamte, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, rückwirkend zum 1. August 2001 rechtlich mit verheirateten Paaren gleichgestellt werden. Das gibt uns die Rechtsprechung vor, aber wir wollen es auch. Diese vollständige Gleichstellung streben wir auch im Steuer- und Adoptionsrecht an.

Meine Damen und Herren, ein Land braucht starke und effiziente Kommunen. Unser Gemeinwesen lebt von der Stärke der Kommunen, die ohne Zweifel wieder mehr Handlungsspielraum brauchen; denn sie müssen auf die demografische Entwicklung und auf den Wandel ihrer Aufgaben angemessen reagieren. Mit der ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform haben wir diesen Weg auf der Ebene der Verbandsgemeinden bereits konsequent beschritten. Weitere Stufen werden folgen.

Den begonnenen Weg einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gehen wir weiter. Dies gilt auch für Elemente der direkten Demokratie. Ich will aber deutlich sagen, das wird nie nach dem Motto gehen können, dass eine einzelne betroffene Gemeinde eine Gesamtreform verhindern kann. Sonst können wir jeden Weg zur Kommunalreform, wer immer sie zu verantworten haben mag, von vornherein ad acta legen.

Um Bürgerbeteiligung und Transparenz zu fördern, wollen wir verstärkt neue Technologien, beispielsweise Ratsinformationssysteme und Einrichtungen des E-Government einsetzen. Wir unterstützen die Kommunen dabei. Wir wollen sie in die Lage versetzen, den Bürgerservice zu optimieren, elektronische Verwaltungsdienstleistungen einzurichten oder/und mobile Serviceeinheiten vorzuhalten. Eine Verwaltung für Rheinland-Pfalz soll kooperativ und aufsuchend handeln.

Eine Voraussetzung dafür, dass die Gemeinden ihre Aufgabe für unsere Bürgerinnen und Bürger erfüllen können, ist eine gerechte Ausgestaltung der Kommunalfinanzen. Das Finanzausgleichssystem soll durch eine Fortentwicklung des Landesfinanzausgleichsgesetzes modernisiert und zukunftssicher gemacht werden. Dabei müssen die Kommunen auch ihrerseits ihre Zusammenarbeit stärken.

Dieser Weg ist nicht neu. Bereits in den vergangenen Jahren hat Rheinland-Pfalz durch die progressive Ausgestaltung der Finanzausgleichsumlage, die Stärkung der Schlüsselzuweisungen und die Erhöhung des Soziallastenansatzes wichtige Schritte zur Stärkung der besonders belasteten Kommunen unternommen. Mit dem kommunalen Entschuldungsfonds beteiligt sich das Land trotz seiner eigenen schwierigen Haushaltssituation an der Konsolidierung der Kommunen. Sie wissen, es ist hier in einem Finanzwert von insgesamt 3,9 Milliarden Euro eine Entschuldung vorgesehen.

Die Kommunen stärken wir auch dadurch, dass wir ihren Eigenbetrieben im Bereich der erneuerbaren Energien – ich sagte es – bessere Wettbewerbschancen einräu

men, um die Versorgung der Bevölkerung mit Energie sicherzustellen und die Energiewende zu begleiten.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Erlauben Sie mir hinzuzufügen, das ist eine riesige Chance für unsere mittelständische Wirtschaft, an diesem Bereich der Energiewirtschaft stärker teilzuhaben, als dies bisher möglich ist.

Meine Damen und Herren, der strukturelle Wandel schreitet voran. Wir müssen auch bei unseren Konversionsanstrengungen eine stärker ganzheitliche und räumliche Betrachtung in den Fokus nehmen. Das Konversionskabinett als zielgerichtete Entscheidungsstruktur hat sich bewährt und bleibt erhalten. Die Aufgaben der verschiedenen Entwicklungsgesellschaften des Landes in einer Gesellschaft zu konzentrieren, haben wir uns vorgenommen.

Für die Bürgerinnen und Bürger eines freien Landes kommt es darauf an, frei und sicher leben zu können. Rheinland-Pfalz ist ein Land, in dem die Menschen sicher leben. Daran soll und wird sich nichts ändern. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität aller Art bleibt ein zentrales Versprechen dieser Landesregierung. Wir gewährleisten eine moderne, gut ausgestattete und bürgernahe Polizei mit 9.014 Beamtinnen und Beamten. Das bedeutet, die Polizeistärke bleibt erhalten, auch in der Fläche.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dass wir dazu 9.014 Polizistinnen und Polizisten brauchen, ist das Ergebnis einer sorgfältigen fachlichen Analyse. Wir haben sie in diesem Hause eingehend diskutiert. Am Ende der Diskussion haben wir diese personelle Ausstattung der Polizei in Rheinland-Pfalz beschlossen. Es tut mir leid, dass ich in einer öffentlichen Verlautbarung unterstellt habe, die CDU-Fraktion hätte sich daran beteiligt. Ich hätte es eigentlich besser wissen müssen.

(Zurufe von der CDU)

Ich bin öffentlich aufgefordert worden, das richtigzustellen, dass die CDU dieser Fachbeurteilung nicht zugestimmt hat. Das habe ich hiermit getan.

(Zuruf des Abg. Günther, CDU)

Ich bin sicher, wir haben auf der Grundlage unserer damaligen Beschlüsse auch in Zukunft Polizistinnen und Polizisten in ausreichender Zahl vor Ort. Auf besondere Belastungen und regionalspezifische Besonderheiten kann so natürlich reagiert werden.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle ein Wort des Dankes an die Beamtinnen und Beamten der rheinland-pfälzischen Polizei, aller Sicherheitsdienste, der Feuerwehren und all derjenigen, die im weitesten Sinne für unsere Sicherheit arbeiten und wirken. Sie leisten gute Arbeit. Sie sorgen für Sicherheit und Vertrauen bei den Menschen in Rheinland-Pfalz. Sie

arbeiten viel. Sie arbeiten korrekt. Sie arbeiten zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger.

Nachdem das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz überarbeitet worden ist, sehen wir keinen Bedarf für weitere Eingriffsbefugnisse zur Gefahrenabwehr. Konkret heißt das, wir werden die getroffenen Regelungen zur Online-Durchsuchung überprüfen. Dem Datenschutz gilt weiterhin unsere besondere Aufmerksamkeit.

Aus aktuellem Anlass füge ich hinzu, die rot-grüne Koalition lehnt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren aus Verfassungs- und inhaltlichen Gründen ab.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Zur Sicherheit der Menschen und zur Erhaltung und Stärkung des Rechtsstaates gehören die Bereiche Prävention, Mediation und Stärkung der Justiz.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU – Weitere Zurufe von der CDU)

Ich habe bewusst eine Pause gemacht, um Ihnen das zu ermöglichen.

Zur rechtsstaatlichen Demokratie gehört eine starke, unabhängige Justiz, wie wir sie hier in Rheinland-Pfalz haben. (Zuruf von der CDU)

Die Justiz als Dritte Gewalt wird von der Landesregierung gestärkt.

Bei der Vermeidung und Bekämpfung von Jugendkriminalität wirken die „Häuser des Jugendrechts“ bundesweit vorbildlich. Die räumliche Nähe aller beteiligten staatlichen Stellen beschleunigt die Abläufe und macht sie einfacher. Deshalb sollen sie ausgebaut werden. Gute Erreichbarkeit der Justiz gehört zur Garantie des Rechtsstaates. Gerade deshalb werden wir die Amtsgerichte in der Fläche erhalten.

(Zurufe der Abg. Günther und Bracht, CDU – Weitere Zurufe von der CDU)

Frau Kollegin, wenn ich es so betone, dann darf man nicht auf alles hereinfallen; denn dann müssen Sie sich ein paar CDU-geführte Länder anschauen, die derzeit den genau gegenteiligen Weg gehen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Baldauf, CDU: Die Amtsgerichte?)

Ja, von den Amtsgerichten habe ich gesprochen. Herr Kollege Baldauf, noch einmal für Sie die Wiederholung: Gerade deshalb werden wir die Amtsgerichte in der Fläche erhalten. Das habe ich gesagt.

(Baldauf, CDU: Wunderbar!)

Vorbeugung gegen Kriminalität bleibt besonders wichtig. Sie ist ein wirksames Mittel zum Opferschutz.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Die Opfer von Straftaten haben Anspruch auf unsere Hilfe.

Der Zugang zum Recht muss für alle gleich und einfach sein. Auch sozial Schwächere müssen in der Lage sein, ihr Recht durchzusetzen. Deshalb wenden wir uns gegen Änderungen bei den Prozesskosten- oder Beratungshilfen, wenn diese die Menschen abholen, ihre Rechte geltend zu machen. Das bisherige Pilotprojekt „Anwaltliche Beratungsstellen“ werden wir nun dauerhaft installieren und noch ausweiten. Die Hemmschwelle bei Jugendlichen und einkommensschwachen Menschen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sinkt dadurch, so unsere Erwartung.

Die Regierungspartner haben entschieden, die Generalstaatsanwaltschaften in Zweibrücken und Koblenz zu einer Generalstaatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz zusammenzuführen. Dasselbe soll mit den Oberlandesgerichten Zweibrücken und Koblenz geschehen. Dies ist die Vereinigung zu einem für das ganze Land zuständigen Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz mit Präsidialsitz in Zweibrücken. Dieses wird selbstverständlich in Koblenz weiterhin mit publikumsrelevanten Senaten vertreten sein. Natürlich sprechen wir im weiteren Ablauf mit allen Beteiligten. Ängste und Verunsicherungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmen wir ernst.

(Baldauf, CDU: Das hat man gemerkt!)

An der Stärke und der Unabhängigkeit unserer Justiz soll und wird diese Reform, auf die sich die Koalitionsparteien verständigt haben, nichts ändern, wohl aber an deren Organisation. Von strukturellen Reformen hinsichtlich ihrer organisatorischen Gestaltung, ohne Gerichte mit anderen Verwaltungen gleichzusetzen, wie sie andere Verwaltungen im Land längst durchlaufen haben, kann die Justizorganisation nicht per se ausgenommen werden. Die Entscheidung über solche Reformen ist eine politische. Politische Entscheidungen liegen beim Parlament und bei der Landesregierung.

Auch andere Länder führen Justizreformen durch oder haben dies bereits getan. Ich habe es gerade anklingen lassen, in Hessen ist beabsichtigt, fünf Amtsgerichte und fünf Arbeitsgerichte zu schließen. Sachsen plant eine noch viel weitergehende Justizstrukturreform. Dort sollen zwei Land- und mehrere Amtsgerichtsbezirke zusammengelegt werden. Dabei haben diese Länder bereits jetzt eine schlankere Justizstruktur als in RheinlandPfalz.

Meine Damen und Herren, die Reaktionen auf diese Pläne kamen mir bekannt vor. Sie kamen mir bekannt vor aus der Diskussion über die Auflösung der Bezirksregierungen in Trier, Neustadt an der Weinstraße und Koblenz.

(Baldauf, CDU: Das war so ein starkes Programm!)

Auch damals war die Aufregung groß, aber auch damals haben wir den Nachweis erbracht, dass diese Strukturreform angemessen war. Wir haben den in der Koalitionsvereinbarung von 1996 gemeinsam mit der FDP gefassten Beschluss sorgfältig und behutsam umgesetzt. Heute arbeiten die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

und die beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen zur allseitigen Zufriedenheit. So wird es auch diesmal sein.

(Zurufe von der CDU: Oh!)