Protocol of the Session on December 8, 2011

Zu Punkt 6: Ja, wir haben in Rheinland-Pfalz auch frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um extremistische und strafrechtlich relevante Inhalte im Internet systematisch aufzuklären und – sofern es nötig war – Ermittlungen der Strafverfolgung einzuleiten.

An einer Konzeption zur Intensivierung der Internetbeobachtung, vor allem wenn es um Radikalisierungsprozesse im Frühstadium geht, beteiligen wir uns ebenfalls aktiv. Auch die Erfahrung mit diesem gemeinsamen Internetzentrum in Berlin, auch Cyber-Abwehrzentrum genannt, fließen ein, und wir sind beteiligt.

Zu Punkt 7: Ja, die gemeinsame Verbunddatei „Rechtsextremismus“, die wir auch in der Innenministerkonferenz beraten und auf den Weg gebracht haben und bei der es jetzt um die Ausgestaltung geht, genauso wie bei dem gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus, ist Rheinland-Pfalz ein verlässlicher Partner. Wir können hier auch unsere Erfahrungen, die wir in der Folge von islamistischem Terrorismus gemacht haben, sinnbringend einsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie nun die schnellstmögliche Umsetzung all dessen fordern, dann darf ich hier an dieser Stelle sagen, wir haben all diese Dinge bereits eingeleitet. Deshalb haben wir schon mit einigem Erstaunen festgestellt, warum gerade diese Aufforderung in der letzten Woche, als Sie auch in der Presse schon lesen konnten, was alles im Gange ist, gekommen ist. Das gilt aber nicht nur für die sieben Punkte Ihres Antrages. Die Landesregierung legt Wert auf die Feststellung, dass Verfassungsschutz und Polizei über Personal und auch eine Ausstattung verfügen, die eine effiziente und nachhaltige Bekämpfung des Extremismus und seiner militanten Erscheinungsformen möglich macht. Das überprüfen wir ständig.

Wenn es die Lage erfordert – ich erinnere auch an Ereignisse, die schon einige Jahre zurückliegen, rund um den 11. September –, dann wird dies auch weiter so bleiben. Dazu brauchen wir keine Aufforderung. Das ist für die Landesregierung selbstverständlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich festhalten, dass die Landesregierung weiterhin alles tun wird, um dem menschenverachtenden Treiben der Rechtsextremisten einen Riegel vorzuschieben. Von den bestehenden rechtlichen wie institutionellen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus werden wir weiter konsequent Gebrauch machen. Besteht Bedarf nachzusteuern, dann werden wir das mit dem nötigen Sachverstand und Augenmaß tun.

Gestatten Sie mir auch noch zwei Bemerkungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes. Auch der Gesetzentwurf hat mithin ein wenig überrascht. Er enthält Dinge, zu denen schon einige Ausführungen gemacht worden sind. Es wird sich in den Ausschussberatungen zeigen, ob überhaupt, und wenn ja, inwieweit ein Änderungsbedarf des Landesverfassungsschutzgesetzes besteht.

Der von der Innenministerkonferenz morgen zu erwartende Beschluss über notwendige Änderungen im Bundesrecht sollte jedenfalls nicht reflexartig zu dem Ruf nach Novellierungen auf Landesebene führen. Vielmehr sollten wir mit Ruhe und kühlem Sachverstand genau diskutieren und ermitteln, ob überhaupt Änderungsbedarf besteht.

Wir halten eine unaufgeregte Diskussion für erforderlich. Wir brauchen erst eine Aufarbeitung des Gesamten. Wir sind gerne bereit, jederzeit auch so, wie es jetzt geschehen ist, in Sondersitzungen, wenn Sie dies wünschen, über alle Dinge zu berichten.

Insbesondere zu der Forderung, die Parlamentarische Kontrollkommission müsse mehr als zweimal jährlich tagen, ist zu sagen, das ist eine Einrichtung des Landtages, das können Sie gerne beantragen. Herr Minister Lewentz wird gerne jederzeit, wenn Sie das fordern, berichten.

(Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Gestern hat die PKK zuletzt getagt. Laut Gesetz tagt Sie mindestens – wohlgemerkt mindestens – zweimal im Jahr. Im Übrigen kann jedes Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission eine Sitzung beantragen.

Für die heutige Aussprache habe ich mir die Sitzungstermine gerne noch einmal schildern lassen. Das ist in den Jahren von 2006 bis heute jeweils immer der Fall gewesen. Hinzu kommen noch weitere 16 Sitzungen der G-10-Kommission.

Auch hier ist der Personenkreis der PKK und der G 10Kommission identisch. Wir sind gern zu weiteren Gesprächen bereit.

Ich nehme für die Landesregierung in Anspruch, dass jedem Auskunftsersuchen Rechnung getragen worden ist. An dem 18. November, an dem uns die polizeiliche Liste bekannt geworden ist, haben der Abteilungsleiter im Innenministerium, Herr Laux, und ich selbst den Parlamentspräsidenten sowie die Fraktionsvorsitzenden informiert, um den Informationsfluss ausreichend zu gewährleisten.

Selbstverständlich entspricht es unserer Grundhaltung, dass die Parlamentarische Kontrollkommission eigeninitiativ umfassend über relevante Vorgänge unterrichtet wird. Dies tun wir. Ich bin mir sicher, dass die Mitglieder der Kontrollkommission – Frau Abgeordnete Raue hat es deutlich gemacht – dies ähnlich sehen.

Insofern sehen wir vonseiten der Landesregierung unter Abwägung aller Argumente nicht zwingend einen Novel

lierungsbedarf. Wir warten gern die Ausschussberatungen ab und berichten an dieser Stelle weiter.

Danke.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Schneiders das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn das Thema nicht so ernst wäre, würde ich sagen, es ist lustig. Die Frau Staatssekretärin will eine unaufgeregte Diskussion. Ich kann mich entsinnen, dass bis zum Ende meines Redebeitrags die Diskussion unaufgeregt war. Die Aufregung fing danach an.

(Beifall der CDU)

Herr Kollege Pörksen, Sie hätten den ganzen Antrag lesen müssen. Dieser beantwortet auch Teile der Ausführungen der Frau Staatssekretärin. Wir haben ganz bewusst in Nummer III hineingeschrieben, dass wir, soweit die Maßnahmen schon angepackt sind oder begonnen wurden, darüber hinaus die schnellstmögliche Umsetzung fordern. Wir begrüßen sie.

Frau Staatssekretärin, es ist schön, wenn Sie sagen, dass die Landesregierung schon gehandelt hat. Wir als die Zuständigen in der Kontrollkommission wussten davon bislang nichts. Deshalb sage ich Ihnen auch, dass es ein himmelweiter Unterschied ist, ob im Gesetz steht, dass der zuständige Fachminister zweimal im Jahr verpflichtet ist, von sich aus zu informieren, oder viermal.

(Beifall der CDU – Bracht, CDU: So ist das!)

Solche Ereignisse, wie wir sie derzeit diskutieren, hatten wir in der Vergangenheit nicht oft. Insofern ist keine vergleichbare Situation gegeben. Ich sage Ihnen auch, dass es ein Unterschied ist, ob im Gesetz steht, dass der einzelne Abgeordnete, der Kommissionsmitglied ist, von sich aus beantragen kann, informiert zu werden. In diesen Situationen ist doch allein der Innenminister, der hinsichtlich des Verfassungsschutzes die Kenntnisse hat, in der Lage, die Initiative zu ergreifen. Ich als Kommissionsmitglied weiß es bis dahin nicht.

(Beifall der CDU)

Wenn Sie sich in Äußerungen flüchten, wir würden damit den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz und die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kritik bringen, muss ich sagen, dass das Gegenteil der Fall ist. Haben wir die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisiert? An dieser Stelle ist der ausdrückliche Dank zu erwähnen, den die Frau Vorsitzende der CDU-Fraktion gestern geäußert hat. Das ist doch überhaupt keine Frage.

(Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Wir haben mit der Aussage, dass wir die Kontrollfunktion des Parlaments sichergestellt wissen und deshalb Veränderungen im Gesetz haben wollen, keine Kritik an der Verfassungsschutzabteilung verbunden. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen als Parlament informiert werden. Ich setze mich gar nicht mehr mit den Argumenten der GRÜNEN auseinander. Das lohnt sich wahrhaftig nicht mehr; denn sie machen eine Rolle rückwärts mit ihrer Argumentation. Denken Sie einmal an Ihre Vorgängerin Friedel Grützmacher und die anderen Abgeordneten, wie diese den Verfassungsschutz kontrollieren wollten und Forderungen erhoben haben. Jetzt bin ich nur noch verwundert.

(Zurufe der Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und Pörksen, SPD)

Fakt ist, dass wir als Parlament – deshalb ist die Aufgeregtheit des Kollegen Pörksen vorhin auch nicht nachvollziehbar – Informationen haben wollen.

(Pörksen, SPD: Ich bin doch nicht aufgeregt!)

Wir wollen in der Hoffnung, dass der Innenminister beispielsweise auf der anderen Rheinseite tätig ist und im Sinne des Landes die Diskussionen mit begleitet, einmal die Frage in den Raum werfen, ob wir oder der Innenausschuss darüber zeitnah informiert werden oder ob wir das von uns aus hinterfragen müssen bzw. auf die Presse angewiesen sind.

(Pörksen, SPD: Das ist doch eine Frechheit!)

Lieber Herr Kollege Pörksen, das hat mit Frechheit nichts zu tun. Das sind die Fakten.

(Beifall der CDU)

Deshalb fordern wir entsprechende Instrumentarien in dem Gesetz, dass wir nicht bittend und bettelnd hinterherlaufen müssen, sondern dieses Parlament als Souverän vom Minister informiert werden.

Meine Damen und Herren, das hat nichts mit Aufgeregtheit zu tun, die Sie hineingebracht haben. Ich sage Ihnen noch einmal: Es ist im Gesetz nicht ausreichend sichergestellt, dass das Parlament und die Kontrollkommission ihren Rechten nachkommen können und Informationen über den Verfassungsschutz so erhalten, wie es notwendig wäre.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Kollegen Pörksen das Wort.

Herr Kollege Schneiders, wenn ich mich nicht mehr aufregen kann, gehe ich aus der Politik. Ich habe mich

über Ihre letzten Ausführungen aufgeregt. Ich muss schon sagen, dass es fast eine Unverschämtheit ist, wenn Sie so tun, als wenn Minister nicht aus den Konferenzen berichten, die stattgefunden haben. Lesen Sie bitte die Protokolle. Jeweils in der nächsten Sitzung nach der Konferenz berichtet der Minister genauso wie die anderen Minister aus der Innenministerkonferenz.

Wenn es etwas ist, was für die PKK oder die G 10Kommission relevant ist, wird selbstverständlich in der PKK berichtet. Wenn es Entscheidungen gibt, wird dies auch getan.

Sie wollen nicht bitten und betteln. Ich sehe Sie schon fast auf Ihren Knien zum Minister rutschen, dass eine Sitzung anberaumt wird. Welch lächerlicher Kram. Im Gesetz steht, dass Sie einen Antrag stellen können. Dann wird es gemacht. Deutlicher kann es doch gar nicht drinstehen. Das ist für Sie der Versuch, im Nachhinein Ihren lächerlichen Antrag zu begründen

(Beifall der SPD)

und zu sagen, wir seien als Parlament nicht hinreichend informiert worden. Sie haben kein einziges Mal in der Sitzung einen Antrag gestellt. Dann halte ich es schon für sehr mutig zu sagen, das Parlament sei nicht hinreichend informiert worden. Sie haben Ihre Pflicht verletzt, wenn Sie das nicht getan haben, obwohl Sie es hätten tun müssen. Das möchte ich aber nicht behaupten. Lassen Sie doch solche Begründungen.

(Beifall der SPD – Licht, CDU: Woher wissen Sie denn, dass wir es hätten machen müssen?)

Das Wort hat Frau Kollegin Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.