Ich begrüße Mitglieder des SPD-Ortsvereins und Naturfreunde aus Böhl-Iggelheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Landesgesetz zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und datenschutzrechtlicher Vorschriften“ wurde mit Beschluss des Landtags am 19. Oktober 2011 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 3. November 2011 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 8. November 2011 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Informationen sind die notwendige Grundlage einer jeden Entscheidung. Das kennen wir hier aus unserer alltäglichen Arbeit. Wenn wir auf unserem Schreibtisch Akten haben, dann sind diese die Grundlage unserer Entscheidung. Nicht mehr und nicht weniger fordern wir auch für die Bevölkerung ein. Wir möchten, dass zu Entscheidungen, die wir hier treffen, dieselben Informationen, die wir auch haben, der Bevölkerung zur Verfügung stehen und diese Informationen für Verständnis für unsere Entscheidung sorgen.
Wir möchten, dass die Möglichkeit der Informationsgrundlage mehr öffentliche Wahrnehmung bekommt. Ich glaube, viele Menschen wissen nicht, dass das Recht besteht, Akteneinsicht einzuholen. Wir wollen, dass sich jemand darum kümmert, dass es mehr Aufklärung gibt und die Menschen zu ihrem Recht auf Information kommen. Deswegen ist diese Gesetzesänderung so notwendig.
Wir sehen die Beispiele, das Drängen der Bevölkerung und der Wunsch nach mehr Information und Transparenz. Wir nehmen dieses Bedürfnis ernst.
Gerade bei der der gemeinsamen Sondersitzung des Innen- und des Rechtsausschusses ging es um die zentrale Forderung der Bürgerinitiative aus Osthofen, mehr Informationen und Transparenz bei den Entscheidungen einzufordern. Solche Beispiele zeigen uns, dass die Bevölkerung dieses Bedürfnis hat.
Wir müssen darüber diskutieren, wie wir das Landesinformationsfreiheitsgesetz ausleben, wahrnehmen und wie wir es in unseren Herzen mittragen. Es ist wichtig, das zu betonen. In den Diskussionen wird gesagt, das Landesinformationsfreiheitsgesetz wurde zu wenig in Anspruch genommen. Das sei ein Indiz dafür, dass man einen Informationsfreiheitsbeauftragten nicht schaffen könne. Für mich ist das gerade ein Argument dafür, warum wir einen Informationsfreiheitsbeauftragten brauchen. Wenn das Recht auf Information nicht so sehr wahrgenommen wird, dann stellt sich mir die Frage, wie wir das mehr in die Öffentlichkeit tragen können.
Es ist mir ganz wichtig, dass hier Aufklärung stattfindet und wir zukünftig quasi einen Anwalt für Transparenz und Information haben. Das ist mit diesem Informationsfreiheitsbeauftragten möglich.
Eine Weiterentwicklung der Informationsfreiheit und die Fragen, wie der Staat informiert und wie proaktiv öffentliche Stellen die Bevölkerung informieren, sind Fragen, die wir uns stellen müssen. Durch den digitalen Wandel haben wir die Möglichkeit, unserer Gesellschaft mehr Information zur Verfügung zu stellen. Deswegen müssen wir über eine Weiterentwicklung der Informationsfreiheit diskutieren. Hierfür wird ein Rahmen die EnqueteKommission „Bürgerbeteiligung“ sein. Wir müssen uns der Frage stellen, welche Informationsgrundlage braucht
Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Offenheit. Es ist ein Mosaikstein in die Richtung ernst gemeinter Bürgerbeteiligung und Offenheit. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu der Gesetzesänderung.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes. Seit 1. Januar 2006 besteht ein Informationsfreiheitsgesetz auch auf Bundesebene. Das gilt für viele Bundesbehörden und in vielen anderen Bundesländern.
In Rheinland-Pfalz haben wir in der vergangenen Legislaturperiode ebenfalls mit großer Mehrheit von SPD und CDU bei damaliger Enthaltung der FDP das Landesinformationsfreiheitsgesetz verabschiedet. Seit 1. Februar 2009 ist dieses rheinland-pfälzische Landesinformationsfreiheitsgesetz in Kraft. Das sind noch keine drei Jahre.
Durch dieses Gesetz haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf amtliche Information und größere Transparenz. Das begrüßen wir. Die Informationsmöglichkeiten und die größere Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger aufgrund dieses Gesetzes begrüßen wir ebenfalls.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so weit, so gut. Was wird in diesem neuen Landesgesetz bzw. Änderungsgesetz eigentlich verändert? Da geht es nämlich vornehmlich um die Schaffung eines Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Diese Funktion soll der Landesbeauftragte für den Datenschutz mit übernehmen. Es stellt sich schon die Frage, warum eine solche Stelle eingerichtet werden soll.
In der Plenardebatte im November 2008 – Frau Schellhammer, da waren Sie noch nicht da – wurde sinngemäß von allen Fraktionen ausgeführt, dass bewusst auf einen Informationsfreiheitsbeauftragten verzichtet wurde. Herr Kollege Pörksen hat damals in der Debatte – ich zitiere ihn unheimlich gern; ich weiß, Herr Kollege Pörksen, da haben Sie immer viel Spaß – wortwörtlich gesagt: „Mit dieser Entscheidung“ – also keinen Informationsfreiheitsbeauftragten einzusetzen – „möchten wir gleichzeitig (…) dem Beauftragtenwesen nicht einen weiteren Beauftragten hinzufügen.“
Ich weiß, ich gebe ihm nicht so oft recht. Aber auch die CDU-Fraktion hatte damals begrüßt und begrüßt heute nach wie vor, dass es keinen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit gibt. Dies hätte nämlich – jetzt kommt der Punkt, worüber wir jetzt reden – damals wie heute zusätzliche Kosten verursacht; denn schon 2008 hatten die Fraktionen auf die Möglichkeit des Petitionsrechtes hingewiesen, falls es einmal Probleme bei einer Auskunftserteilung geben sollte. Außerdem gibt es nach wie vor den Rechtsweg und die Widerspruchsmöglichkeit. Alle rechtlichen Möglichkeiten stehen allen entsprechenden Personen, Bürgerinnen und Bürgern, offen.
Was ist heute anders? Der neue Koalitionspartner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, will mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Man muss dann fragen, ob es Probleme in der Vergangenheit gab. Gab es die? Gab es Beschwerden?
Der frühere Innenminister Karl Peter Bruch hat am 29. Januar 2010 eine positive Bilanz der Erfahrungen nach einem Jahr gegeben. Er sprach damals von rund 140 Anfragen im Jahr. Davon wurden über 90 % positiv ohne Probleme beantwortet. Im Jahr 2010 waren es rund 200 Anfragen. Auch hier wurden keine nennenswerten Kritikpunkte bekannt. Das ist eine völlig unauffällige positive Bilanz.
Warum jetzt dieses Gesetz? Der Punkt ist, dass es im Koalitionsvertrag steht. Kosten entstehen dadurch auch. Diese stehen im Koalitionsvertrag auch drin. Zwei neue Stellen sollen beim Büro des Landesdatenschutzbeauftragten geschaffen werden. Diese Kosten stehen sogar in der Kostenfolgenabschätzung des Gesetzes.
Lieber Herr Pörksen, Sie bringen sich jetzt wieder ins Spiel. Deswegen greife ich das gerne auf. Am 14. Oktober 2011 konnte man in der „RHEINPFALZ“ den wahren Grund von Ihnen lesen. Da haben Sie gesagt: Warum wir das brauchen, hat mit der neuen Koalition zu tun. – So Herr Kollege Pörksen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon komisch, warum ein noch nicht einmal drei Jahre altes Gesetz, das sich bewährt hat, bei dem wir mitgestimmt haben und das wir nach wie vor begrüßen, ohne Not verändert werden soll.
Ich möchte deswegen auf § 15 des aktuellen Gesetzes hinweisen, in dem steht, dass das Gesetz nach drei Jahren evaluiert und auf seine Auswirkungen überprüft werden soll und die Landesregierung im Landtag einen entsprechenden Bericht abgibt. Das Gesetz ist aber erst am 1. Februar 2009 in Kraft getreten. Wir haben noch keine drei Jahre. Wir hätten uns gewünscht, dass wir
zunächst einmal den Bericht anhören und dann vielleicht Schlussfolgerungen ziehen könnten und nicht umgekehrt. Das muss richtig sein. Das ist der richtige Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, offensichtlich hat es ein Stück weit mit dem zu tun, was Herr Pörksen gesagt hat, nämlich mit der neuen rot-grünen Koalition. Wir lehnen aus den vorgenannten Gründen dieses Änderungsgesetz ab, weil wir keine Notwendigkeit sehen, eine entsprechende Änderung herbeizuführen.
Bevor ich Herrn Kollegen Pörksen das Wort erteile, darf ich weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar die Einricher Bierkönigin mit Gefolge. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer sehr amüsant, wenn sich Herr Kollege Lammert an mir abarbeiten muss. Ich bin es gewohnt. Ich werde auf den Punkt, den er angesprochen hat, noch zu sprechen kommen.
Frau Kollegin Schellhammer hat gesagt, dass Information die Grundlage unserer Entscheidungen sei. Manchmal wünscht man sich etwas weniger Information, um Entscheidungen herbeizuführen, Frau Schellhammer. Die Entscheidungen werden durch viele Informationen nicht leichter. Das Gesetz hier verfolgt einen ganz anderen Zweck. Den haben Sie völlig zu Recht dargestellt. Das will ich nicht wiederholen. Was diesen Teil betrifft, hat Herr Kollege Lammert deutlich gemacht, dass auch Sie, die CDU-Fraktion, der gleichen Auffassung ist.
Im Zentrum der Änderung des Gesetzes steht die Frage eines Informationsfreiheitsbeauftragten. Es wird keine neue Stelle geschaffen – zu den Stellen komme ich noch –, sondern der Landesbeauftragte für den Datenschutz soll diese Aufgabe mit übernehmen.
Vor drei Jahren habe ich – das ist nicht falsch, das kann man im Protokoll nachlesen, und das leugne ich auch nicht – diese Frage durchaus kritisch gesehen. Das einmal wegen des Beauftragten insgesamt, aber auch wegen der Frage, ob es nicht zu einer Interessenkollision zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Informationsfreiheitsbeauftragten kommen könnte. Es ist sicherlich richtig, dass man das aber auch genau umgekehrt sehen kann.
Die Erfahrungen mit dem Gesetz haben gezeigt, dass es offensichtlich noch nicht so richtig bei der Bevölkerung