Thomas Günther

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1755 –, Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau, möchte ich Folgendes sagen: Durch Beschluss des Landtages vom 7. November 2012 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 15. November 2012 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 6. Dezember 2012 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. – Dies war einstimmig.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich bereits eingangs gesagt habe, wurde nach der ersten Lesung vom 7. November 2012 im Parlament und der anschließenden Beratung im Innen- und Rechtsausschuss das Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau einstimmig angenommen. Die CDU-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich.
Ich stand vor der Entscheidung, noch einmal dasselbe wie am 7. November zu sagen. Da ich aber Praktiker bin, vertrete ich die Meinung, dass man, wenn etwas vollendet ist, an die Sache gehen, nach vorne schauen und die Dinge positiv betrachten soll. Deswegen werde ich das Ganze nicht noch einmal wiederholen, sondern am Schluss alles einfach noch einmal kurz zusammenfassen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Westhofen haben eine kluge Entscheidung getroffen, weil sie erkannt haben, dass der Wonnegau eine natürliche Einheit bildet.
Dieses Votum – das möchte ich ausdrücklich betonen – war ein konstruktiver Bürgerentscheid, der von allen respektiert und getragen wurde. Mir ist es auch wichtig zu sagen, dass man bei diesem Bürgerentscheid nach vorne geschaut und erkannt hat, dass man auch Kompromisse eingehen muss.
Die Bürgerinnen und Bürger haben klar gesagt, was sie wollen, und klare Perspektiven aufgezeigt, wohin und mit wem die Reise gehen soll. Diese Entscheidung war klar und für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger auch nachvollziehbar. Ich sage das bewusst auch im Gegensatz zu einer Abstimmung in letzter Zeit, bei der
nur Nein gesagt wurde und man beim Status quo stehen geblieben ist. Die CDU-Fraktion und ich persönlich wünschen der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau eine gute Zukunft.
Ich wünsche, dass sich die Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger erfüllen und diese im Rückblick sagen können: Dies war eine gute Entscheidung für uns und auch für den Wonnegau.
Ich möchte noch einmal betonen, dass ich besonders den kommunalen Gebietskörperschaften und den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement danke. Darüber hinaus möchte ich betonen, dass die parlamentarischen Initiativen der CDU-Fraktion mit zu diesem Ergebnis geführt haben.
Der CDU war und ist es auch weiterhin wichtig, dass bei Gebietsfusionen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform den Anliegen der Menschen vor Ort Rechnung getragen wird. Noch einmal alles Gute der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion und auch ich als Abgeordneter des Wahlkreises begrüßen ausdrücklich die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau aus der verbandsfreien Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Westhofen zum 1. Juli 2014.
Sie ist ein beredtes Beispiel für gelebte Demokratie. Man hat die Chance in der Freiwilligkeitsphase bis zum 30. Juni 2012 genutzt, den Zusammenschluss vorzubereiten. Dies geschah auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für die Herausforderungen der Zukunft, die angegangen werden sollen, um die finanzielle Unterstützung des Landes in Höhe von 787.000 Euro Zuweisungen und Projektförderungen zu nutzen.
Die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau mit 20.000 Einwohnern war von Anfang an keine leichte Geburt. Zunächst wurde ein anderer Weg beschritten, nämlich ein Zusammenschluss der Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Eich. Dazu hatten die Räte der beiden Gemeinden im September 2011 einen Beschluss gefasst. Es war von Anfang an klar, dass die Bürgerinnen und Bürger auch von der Struktur her für Osthofen etwas anderes gewünscht haben, Wonnegau auf der einen Seite, getrennt durch die B 9, der Altrhein auf der anderen Seite.
Lassen Sie mich in einer kurzen Chronologie noch einmal die Ereignisse ins Gedächtnis rufen. Im November 2011 – Drucksache 16/531 – gab es einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, da sich die CDU bereit erklärt hat, freiwillige Fusionen positiv zu begleiten.
Jedoch sind bereits einen Tag vor der Einbringung des Gesetzentwurfes Einwände der Bürgerbewegung bekannt geworden, die sich gegen die neue Bildung der Verbandsgemeinde Eich-Osthofen gewandt haben. Sie wollten einen anderen Zusammenschluss.
Die CDU-Fraktion ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Einwände der Bürgerinitiative „Wir-in-Osthofen“ nicht ignoriert werden dürfen und beantragte eine Anhörung im Innenausschuss, um der Bürgerinitiative Gehör zu verschaffen.
Ein von der CDU beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebenes Gutachten kam im November 2011 zu dem Ergebnis, dass zur Bildung der Verbandsgemeinde Eich-Osthofen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung nachträglich ein Bürgerbegehren zulässig ist. Auf die parlamentarische Initiative der CDU-Landtagsfraktion hin wurde der Fusionsprozess zwischen Osthofen und Eich mit der Folge gestoppt, dass nun die Bürger das Wort hatten.
Beim Bürgerbegehren am 15. November wurde das Quorum nach § 17 a der Gemeindeordnung mit 1.312
Unterstützungsunterschriften deutlich überschritten. Am 12. Dezember 2011 hat der Stadtrat Osthofen das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und für den 11. März 2012 einen Bürgerentscheid stattfinden lassen.
An diesem Tag haben sich die Bewohner von Osthofen mit 75,3 % und die von Westhofen mit 52,9 % für den Zusammenschluss von Osthofen und Westhofen entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osthofen wie auch der Verbandsgemeinde Westhofen haben unserer Meinung nach eine gute Entscheidung getroffen. Osthofen und Westhofen passen allein schon von der Geografie, von der Infrastruktur und auch von ihren verwandtschaftlichen Beziehungen her besser zusammen als andere Gebietskörperschaften.
Dieses Votum war ein konstruktiver Bürgerentscheid, der von allen respektiert und getragen wurde. Wichtig dabei war, dass man auch klar und deutlich sagte, was man wollte, wohin man wollte und wohin die Reise gehen soll. Dies war eine klare Entscheidung – dies sage ich auch ganz bewusst – im Gegensatz zu anderen Abstimmungen dieser Tage. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich festhalten, es waren unter anderem auch die parlamentarische Initiative der CDU-Fraktion und insbesondere die Bemühungen der Bürgerinitiative vor Ort, die zu der Entwicklung geführt haben, über die wir heute reden.
Manches hätte vielleicht auch einfacher sein können, und manche Diskussion wäre vielleicht besser unterblieben, wenn einige Dinge der Kommunalreform besser vorbereitet gewesen wären.
Der CDU war und ist es auch weiterhin wichtig, dass bei Gebietsfusionen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform der Bürgerwille respektiert wird und dem Anliegen der Menschen vor Ort Rechnung getragen wird. Das sollen wir alle gemeinsam hier im Landtag tun und auch gemeinsam die Kommunalreform angehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden es uns danken. Die CDU wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/524 –.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 5. Sitzung am 17. November 2011, in seiner 8. Sitzung am 10. Januar 2012 und in seiner 9. Sitzung am 2. Februar 2012 beraten. In seiner 8. Sitzung am 10. Januar 2012 hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 9. Februar 2012 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet bei Gegenstimmen der CDU: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Landesgesetz zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und datenschutzrechtlicher Vorschriften“ wurde mit Beschluss des Landtags am 19. Oktober 2011 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 3. November 2011 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 8. November 2011 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Fusion“ ist ein Thema, das uns die letzten Jahre hinweg sehr intensiv beschäftigt hat. Ich möchte auch an der Stelle sagen, dass das Thema „Fusion“ ein Thema ist, das die Kommunen berührt und dort sehr intensiv diskutiert wird. Das finde ich auch gut so. Man sieht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kommunen als ein Herzstück ansehen und es ihnen wichtig ist, dort auch mitreden zu können.
Als betroffener Bürgermeister einer Kommune sage ich immer: Das Herz unseres Landes sind die Kommunen.
Deswegen müssen wir auch an dieser Stelle darüber reden.
Zu dem Thema „Fusion“ der Verbandsgemeinde Eich und der Stadt Osthofen möchte ich vorweg eines vorausschicken: Es gibt ganz unterschiedliche Voten. Es gibt einstimmige Voten für eine Fusion. Es gibt Voten mit großer Mehrheit, und es gibt natürlich auch strittige Voten. An der Stelle möchte ich deutlich machen, dass in der Verbandsgemeinde Eich und der Stadt Osthofen mit sehr großer Mehrheit in allen Räten diese freiwillige Fusion auf den Weg gebracht worden ist. Deshalb freue ich mich natürlich auch, dass dort oben die Bürgermeister und Beigeordneten der betroffenen Kommunen anwesend sind.
An der Stelle möchte ich deutlich machen, dass die CDU immer gesagt hat: Wir gehen den Weg der freiwilligen Fusionen mit. Wir sagen aber Nein zur Zwangsfusion. – Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Ich sage aber auch, wenn man den Weg bei freiwilligen Fusionen mitgeht, dann ist das natürlich auch unabhängig davon, wie die Gebietskörperschaften politisch regiert werden. Ich denke, es ist ein Grundsatz, dass man – egal, ob die Gebietskörperschaft CDU- oder SPDregiert ist – bei freiwilligen Fusionen diesen Weg auch mitgehen sollte.
Die Verbandsgemeinde Eich und die Stadt Osthofen haben mit ihren Beschlüssen und mit der Unterzeichnung des Vertrages und den einstimmigen Voten in den Räten den Weg geebnet.
An dieser Stelle möchte ich aber auch nicht verschweigen, dass es natürlich im Vorfeld Diskussionen gab und noch Diskussionen gibt. Ich erinnere nur daran, dass eine Diskussion in der Stadt Osthofen gewesen ist, dass man den Wunsch hatte, mit der Verbandsgemeinde Westhofen zusammenzugehen, um dort einen gemeinsamen Weg zu beschreiten, weil man geografisch einander näher liegt.
Ich denke, das gehört zur Wahrheit dazu, das an einer solchen Stelle zu diskutieren.
Ich möchte nicht verschweigen, dass sich in Osthofen eine Bürgerinitiative gegründet hat, die nach unserer Auskunft mittlerweile ca. 1.000 Unterschriften bei 6.500 Wahlberechtigten gesammelt hat.
Ich erinnere mich daran, der Finanzminister hat heute Morgen – er ist leider jetzt nicht da – in einer Rede in einem anderen Zusammenhang deutlich gemacht, dass das Ziel der Landesregierung sei, die Menschen mit auf den Weg zu nehmen, die Bürger ernst zu nehmen und sie ein Stück weit zu beteiligen. Aus diesem Grund möchte ich deutlich machen, dass die CDU hier ein Zeichen setzen möchte.
Unabhängig von dem, was ich vorhin zu freiwilligen Fusionen gesagt habe, möchten wir, dass dieses Thema im Innenausschuss vertieft unter Einbeziehung der von mir vorgetragenen Kenntnisse erörtert wird. Wir sollten darüber beraten. Ich denke, es ist im Interesse der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir es erreichen, dass diese Fusion von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern, von vielen Menschen mitgetragen wird. Ich denke, dann kann man berechtigt sagen, dieser Weg ist gut. Die freiwillige Fusion trägt die CDU mit.
Herzlichen Dank.