Protocol of the Session on November 10, 2011

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Klein, Sie haben die Gelegenheit, noch einmal zu reagieren. – Das wird nicht gewünscht. Herr Abgeordneter Lammert von der CDU hat sich gemeldet. Er hat noch eine Redezeit von einer Minute und 20 Sekunden.

Ich habe 15 Minuten Redezeit.

Das ist schon richtig, Sie haben insgesamt 15 Minuten Redezeit. Deswegen haben Sie jetzt sechs Minuten und 20 Sekunden Redezeit.

Alles klar.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde die Redezeit nicht ausnutzen. Auch ich als örtlicher Abgeordneter aus dem Rhein-Lahn-Kreis möchte wenige Sätze zur Fusion der beiden Verbandsgemeinden Braubach und Loreley sagen. Ich freue mich, dass heute eine freiwillige Fusion – die Betonung liegt auf der Freiwilligkeit – ansteht. Die CDU-Landtagsfrak- tion steht diesem Vorhaben positiv und zustimmend gegenüber. Die Überlegungen, die dahinterstehen, beziehen sich auf eine Steigerung der Leistungsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungskraft. Durch die gemeinsame Fusion der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley soll auch eine Kostenersparnis von zukünftig 750.000 Euro erzielt werden. Ich denke, das ist sicherlich ein positives Signal.

Im Vorfeld dieser Fusion gab es ein Gutachten, das mehrheitlich beauftragt wurde. Dieses Gutachten hat den Verwaltungen bescheinigt, dass sie sehr effizient arbeiten. Das ist, denke ich, auch ein wichtiger Punkt. Weiter wurde bescheinigt, dass sie auch ein Stück weit kosteneffizient gearbeitet haben. Wir haben aber das Problem der demografischen Entwicklung gerade in den beiden Verbandsgemeinden Braubach und Loreley. Der Minister kennt sich da noch besser aus, KampBornhofen ist eine seiner Heimatgemeinden. Wir vor Ort wissen, dass es dort, was die Entwicklung der Einwohnerzahlen angeht, in den letzten Jahren bedauerlicherweise eine Entwicklung nach unten hin gab. Es gibt Städte wie Kaub, die jetzt schon unter 1.000 Einwohner haben. Kaub hat noch etwa 900 Einwohner. Wir müssen uns in dieser Hinsicht ein Stück weit entsprechend den Herausforderungen der Zukunft aufstellen. Das müssen wir in der Zukunft meistern. Daher ist sicherlich eine Fusion der richtige Weg.

Die beiden Arbeitskommissionen der jeweiligen Verbandsgemeinden haben intensiv und sehr kooperativ Dinge miteinander ausgehandelt. Dabei war auch immer der Personalrat mit eingebunden. Auch das ist wichtig; denn es gibt durchaus die eine oder andere Verunsicherung durch die örtlich Betroffenen in den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen. Auch da gibt es sicherlich die eine oder andere Veränderung. Hier gab es aber einen großen Konsens. Ergebnis war die hohe Zustimmung der beiden Verbandsgemeinderäte sowie der Ortsgemeinderäte und der Stadträte. Immerhin kann gesagt werden: Alle Räte – bis auf gerade mal zwei; und das betrifft, glaube ich, nicht die größten Ortsgemeinden – haben mit großen Mehrheiten, zum Teil auch einstim

mig, zugestimmt. Ich denke, dies ist ein positives Signal, das man auch so bewerten sollte. Der Vertrag bzw. die Vereinbarung wurde am 18. Oktober dieses Jahres geschlossen. All die Dinge, die im Vorfeld vereinbart wurden, sind dabei mit berücksichtigt worden.

Ich möchte noch folgenden Punkt erwähnen: In Bezug auf die Abstimmungen der jeweiligen Verbandsgemeinderäte gab es, Herr Minister, einen gemeinsamen Referentenentwurf Ihres Hauses mit Datum vom 25. Juli 2011. In ihm gibt es, wenn ich es richtig sehe, im Vergleich zum aktuellen Gesetzesentwurf wenige Differenzen. Das betrifft nichts Großes; aber es gab ein paar Punkte, die man vielleicht noch einmal – darum bitte ich ausdrücklich – im Innenausschuss beraten könnte. Als eines von vielen Beispielen möchte ich die Diskussion darüber anführen, wann die Eröffnungsbilanz vorgelegt werden sollte, usw. Es gibt da ein paar kleine Differenzen, die man in aller Ruhe noch einmal im Innenausschuss beraten sollte. Ich denke, man wird da zu entsprechenden Lösungen kommen.

Die beiden Verbandsgemeinden bekommen entsprechende Zuschüsse. Sie sind sehr glücklich über ihre „Hochzeitsprämie“ von einmal rund 900.000 Euro und über eine Projektförderung von rund 870.000 Euro. Hier geht es aber im Grunde genommen in der Hauptsache um zwei Dinge: einmal um den Zweckverband Besucherzentrum Loreley, der in den vergangenen Jahren schon immer sehr viel Geld eingefordert hat. Zweitens geht es um Sport- und Freizeitanlagen. Vornehmlich betrifft dies, glaube ich, das Schwimmbad in KampBornhofen, welches das einzige Schwimmbad in der Region ist. Auch das ist als positive Förderung mit hineinzunehmen.

Bereits am 3. Juni findet die Wahl der neuen Räte bzw. des neuen Rates statt. Am 3. Juni findet auch die Wahl der neuen Bürgermeisterin oder des neuen Bürgermeisters statt. Es gibt bereits eine Reihe von Kandidatinnen und Kandidaten. Ich denke, dass die Wahl dann entschieden werden wird. Die Beratungen insbesondere über den neuen Namen – das ist noch nicht entschieden – wird man im Anschluss daran durchführen. Derzeit heißt das ganze Projekt „Arbeitsbereich Verbandsgemeinde Braubach-Loreley“. Danach muss man weitersehen.

Ausdrücklich möchte ich allen örtlichen Mandats- und Funktionsträgern in den entsprechenden Gremien danken. Ich danke den Ortsbürgermeistern und Stadtbürgermeistern. Ausdrücklich danke ich auch den beiden Bürgermeistern der Verbandsgemeinde Loreley, Dieter Clasen, und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Braubach, Werner Groß.

Die CDU-Landtagsfraktion signalisiert Zustimmung. Über Details wird man vielleicht noch kurz im Innenausschuss reden.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat nun der Innenminister, Herr Lewentz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Herren Bürgermeister Müller, Westrich und Kiefer, Herr Erster Beigeordneter Kring, Herr Landrat Görisch, meine sehr geehrten Damen und Herren aus den kommunalen Vertretungen, herzlich willkommen! Wir haben bis zum heutigen Tag eine gute Wegstrecke gemeinsam hinter uns gebracht. Ich glaube, die Ergebnisse, die in Form von drei Landesgesetzen vorliegen, können sich mehr als sehen lassen. Auch bei den Vorrednerinnen und Vorrednern möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ich will allerdings, Herr Lammert und Herr Klein, doch noch einmal ganz kurz auf Sie eingehen.

Herr Lammert, das, was Sie gesagt haben, wird bestätigt: Der Ansatz ist richtig, diese Fusion auf den Weg zu bringen; denn wenn es stimmt, dass wir eine Verbesserung bei der Kosteneffizienz, eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung und eine Reaktion auf die Demografie haben werden, dann spricht all das für die Argumente, die wir im Ersten und Zweiten Gesetz zur Kommunalverwaltungsreform niedergelegt haben. Wenn es soweit sein wird und wir Ihnen auch anhand anderer Beispiele beweisen können, dass es – vielleicht noch nicht überall mit der notwendigen Einsicht vor Ort – richtig ist, diesen Weg zu gehen, dann erhoffe ich mir Ihre Zustimmung zu dem, was wir nach dem Sommer 2012 auf den Weg zu bringen haben.

Herr Klein, auch Ihnen muss ich noch etwas mit auf den Weg geben. Sie sind in der Tat frisch im Parlament. In dieser Frage haben wir aber eine sehr lange Vorlaufzeit gehabt. Der Herr Ministerpräsident, mein Vorgänger Karl Peter Bruch, ich und viele andere waren da aktiv. Nur wir drei haben zu diesem Thema weit über 300 Veranstaltungen im Land durchgeführt. Wir haben Planungszellen und große Gesprächsrunden organisiert, und wir haben 10.000 Bürgerinnen und Bürger telefonisch befragt. Von uns wurde eine Online-Befragung durchgeführt. Eine solche Bürgerbeteiligung hat es in der ganzen Republik noch nicht gegeben.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wenn man dann sechs Jahre Zeit gibt, einen freiwilligen Prozess zu organisieren, ist das meiner Einschätzung nach sehr auskömmlich und ausreichend. Deswegen möchte ich den Vertreterinnen und Vertretern der drei neuen Kommunen bzw. der sechs betroffenen Kommunen ganz herzlich danken, dass sie diese Gelegenheit beim Schopfe gepackt haben. Es wurden Stichworte wie „Hochzeitsprämie“ sowie andere Dinge mehr genannt. Ich will nicht noch einmal auf die Einzelheiten eingehen.

Man hat die Chance ergriffen, seine Zukunft selbst zu gestalten. Dafür möchte ich Ihnen herzlich gratulieren. Ich glaube, dass Sie heute hier sind und die Verhandlungen so intensiv geführt haben, zeigt, dass das Erste

Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform ein gutes und belastbares Gesetz ist, das an vielen Stellen umgesetzt wird.

Ich prophezeie, dass sich an vielen Stellen die Gesprächsrunden in unserem Haus auch noch in der Freiwilligkeitsphase immer mehr verdichten. Ich glaube, durch die Erkenntnis, dass es einen Endpunkt der Freiwilligkeitsphase gibt, nämlich am 30. Juni 2012 – das hat auch keine Veränderung durch die Landtagswahl erfahren –, sind bei vielen noch einmal neue Gesprächsrunden eröffnet worden. Wir begrüßen das ausdrücklich und begleiten diese genauso intensiv.

Ich will an der Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenministerium ein herzliches Wort des Dankes sagen, denn auch diese sind unglaublich oft vor Ort gewesen und haben den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite gestanden.

Herr Lammert, Sie haben es gesagt. Wir führen heute die Verbandsgemeinde Braubach-Loreley zusammen. Ich war in der Verbandsgemeinde Braubach zwölf Jahre Ortsbürgermeister und bin 1989 auch Mitglied im Verbandsgemeinderat geworden, dem ich unmittelbar und mittelbar als Ortsbürgermeister bis 2006 angehört habe. Auf der Besuchertribüne sitzt mein erster Fraktionsvorsitzender Albert Buchheit, den ich herzlich grüßen möchte. Hier ist jede Menge Herzblut festzustellen.

Wir haben erkannt, dass wir uns nach vorne entwickeln müssen. Das gilt für alle Gebietskörperschaften. Es sind gute Ideen und zukunftsfähige Gemeinden gegründet worden. Die neue Verbandsgemeinde Braubach-Loreley hat 17.500 Einwohnerinnen und Einwohner, OtterbachOtterberg 19.000 Einwohnerinnen und Einwohner und Eich-Osthofen 20.750 Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind zukunftsfähige neue Kommunen. Wir werden diesen Weg intensiv begleiten.

In den Gesetzen sind einzelne Projekte beschrieben. Herr Klein, diejenigen, die konkret umsetzbar sind, sind in den Gesetzen beschrieben. Wir werden bei denjenigen, die wir gemeinsam vereinbart haben, auch zukünftig hinschauen, ob unter dem Blickwinkel der Zusammenführung die jeweils zwei Kommunen auch noch einmal eine Förderung erfahren können, wenn die Entwicklungsschritte so weit sind. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Darüber werden wir auch im Innenausschuss noch einmal reden können. Ich denke, es ist vernünftig, dass die drei Fraktionen das, was konkret umsetzbar ist und sich abzeichnet, in das gemeinsame Gesetz aufgenommen haben.

Ich freue mich, dass überall dem Gedanken gefolgt wurde, dass dort, wo man einen Rathausstandort aufgibt, die Verwaltung und die Bürgerbüros ansässig bleiben. Das ist eine gute Entscheidung, die die Erreichbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger sicherstellt.

In der Verbandsgemeinde Braubach-Loreley ist man sogar einen eigenen Weg gegangen. Das Rathaus in St. Goarshausen ist Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung, das in Braubach wird Sitzungsort des Verbandsgemeinderates. In der Freiwilligkeit gibt es viele Modelle, die man miteinander vereinbaren kann, sodass man das

Thema „Bürgerfreundlichkeit“ und „Bürgerbeteiligung“ für die Menschen spürbar umsetzen kann.

Die Freiwilligkeitsphase läuft bis zum Sommer 2012. Bis zur Kommunalwahl im Sommer 2014 wird das Erste Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform umgesetzt. Danach – Herr Köbler, Sie haben es angesprochen – werden wir den nächsten Schritt anpacken müssen. Das ist die richtige Reihenfolge.

Wir werden Rahmenbedingungen schaffen müssen, wie wir mit den Kreisen und kreisfreien Städten umgehen und uns mit den Stadt-Umland-Beziehungen beschäftigen. Das sind alles Dinge, die schon intensiv diskutiert wurden. Ich will das an der Stelle noch einmal bewusst sagen, damit es dann bei den Diskussionen nicht heißt, wir würden wieder mit einer Fusionsdiskussion überraschen.

Nein, das steht schon lange auf der Tagesordnung. Wir haben uns alle intensiv damit beschäftigen können. Die Schritte sind logisch, stringent und müssen auch so auf den Weg gebracht werden. Dann ist es der nächsten Legislaturperiode unseres Landtags vorbehalten, an die konkrete Umsetzung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zu gehen.

Meine Damen und Herren, ich möchte mit dem Dank an die Mitglieder der Ausschüsse, der Räte, der jeweiligen Gemeinden, Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden mit der Unterstützung, Herr Landrat, durch die Kreisverwaltungen schließen. Ich denke, dass ein wesentlicher Beitrag geleistet wurde, die eigene Heimatgemeinde zukunftsfähig und zukunftssicher zu machen. Ich wünsche Ihnen in den drei neuen Kommunen alles Gute. Ich bin davon überzeugt, dass im Ausschuss oder in der zweiten Beratung im Plenum nichts mehr am Gesetz geändert wird.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit werden die drei Gesetze über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinden Braubach-Loreley, Otterbach-Otterberg und Eich-Osthofen an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 13 Remagen/Sinzig, Mitglieder der SPD-Ortsvereine Steinsberg, Wasenbach und Cramberg sowie Mitglieder der Vereinigung Alter Herren im Coburger Convent Mainz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/524 – Erste Beratung

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Ebli das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schuldenbremse, die in der vergangenen Legislaturperiode mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen beschlossen wurde, macht es erforderlich, dass alles, was mit Ausgaben verbunden ist, auf den Prüfstand kommt. Anders ist eine Konsolidierung des Haushalts nicht möglich.

Bei dem von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichten Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes besteht die Anstrengung darin, dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, aber auch unserem eigenen Selbstverständnis auf zuverlässige Sicherheit gerecht zu werden.

Wir haben dies auch in unserem Koalitionsvertrag sehr dezidiert beschrieben. Dazu stehen wir. Sie können im Übrigen lang suchen, bis Sie ein Bundesland finden, das mit der Feuerschutzsteuer Investitionen kommunaler Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz in solch hohem Maß fördert wie Rheinland-Pfalz.

(Beifall der SPD)

Manche Bundesländer verwenden die Feuerschutzsteuer, um den Haushalt zu sanieren. Wir machen das nicht. Unsere Zweckbindung soll nicht aufgehoben werden. Diese bleibt bestehen. Herr Bracht ist nicht anwesend. Ich schätze ihn als wahrheitsliebenden Mensch.

(Zuruf von der SPD: Vorsicht!)