Protocol of the Session on October 20, 2011

(Glocke der Präsidentin)

Deswegen ist es wichtig, dass wir uns hier auch als Land Rheinland-Pfalz klar positionieren. Deswegen appelliere ich an die Kolleginnen und Kollegen, ein klares Signal zu setzen und diese Demokratieerklärung abzulehnen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Alt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist es besonders wichtig, die Bedeutung des Antrags noch einmal zu betonen. Bei den Trägern stößt die Erklärung, die das Bundesjugendministerium für die weitere Förderung von Projekten seit Beginn des Jahres fordert, auf größtes Unverständnis. Seit vielen Jahren setzen diese Träger sehr erfolgreich Maßnahmen zur Prävention von und zur Intervention gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus um. Mit der Erklärung kommt sowohl ein Generalverdacht als auch ein großes Misstrauen gegenüber der langjährigen guten Arbeit zum Ausdruck.

Die Träger jedoch haben in ihrer Projektpraxis eindrücklich bewiesen, dass sie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten und sichern. Die Praxis der Demokratiearbeit geschieht sowohl entlang fachlicher als auch demokratischer und menschenrechtlicher Standards.

Wie widersinnig die Erklärung ist, zeigt ein prominentes Beispiel aus meinem eigenen Verantwortungsbereich. Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in Rheinland-Pfalz wurde 2007 im Auftrag des Jugendministeriums vom Landesjugendamt als der zuständigen Landeskoordinierungsstelle konzipiert und aufgebaut. Aufgabe ist es, das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rechtsextremismus in Rheinland-Pfalz zu aktivieren und zu stärken.

In diesem Beratungsnetzwerk sind 26 staatliche und nicht staatliche rheinland-pfälzische Mitgliedsorganisationen bzw. Projekte vertreten, unter anderem die Polizei, das Landeskriminalamt, der Verfassungsschutz, die Präventionsagentur, die Landeszentrale für politische Bildung, der Landesfilmdienst, die Jugendfeuerwehr, die Evangelische Arbeitsstelle für Frieden und Umwelt, das Netzwerk für Demokratie und Courage, die Sportjugend, der Landesjugendring und der Landeselternbeirat.

Für die Reaktion auf rechtsextremistisch motivierte Vorfälle in rheinland-pfälzischen Kommunen bietet das Beratungsnetzwerk einen übergreifenden Handlungsrahmen. Seit dem Jahr 2007 wurden über 90 Anfragen an das Beratungsnetzwerk gerichtet, und allein seit Beginn des laufenden Jahres arbeitet das Beratungsnetzwerk in 38 konkreten Interventionsfällen. Auch die

ses Beratungsnetzwerk wird durch das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN, KOMPETENZ STÄRKEN“ gefördert. Das Jugendministerium hat die notwendige Kofinanzierung übernommen.

Ich frage Sie nun: Muss ein solches übergreifendes Bündnis, das von rechtsstaatlichen Organen, nicht zuletzt vom Ministerium selbst, getragen und gefördert wird, darlegen und beweisen, dass es auf dem Boden des Grundgesetzes arbeitet bzw. nicht mit Gegnern desselben kooperiert? – Ich meine, die Antwort kann hier nur Nein lauten.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch – Herr Hüttner hat es bereits getan – auf ein aktuelles Gutachten des Juristischen Dienstes des Sächsischen Landtags vom 5. Oktober 2011. Die Landesregierung Sachsen fordert für das dortige Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ eine nahezu wortgleiche Demokratieerklärung wie der Bund. Ein von der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen in Auftrag gegebenes Gutachten formuliert erhebliche rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der sächsischen Demokratieerklärung. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Demokratieerklärung in nicht gerechtfertigter Weise in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingreift und auch gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verstößt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend verweise ich darauf, dass jeder freie Träger nur dann eine Förderung und eine Anerkennung durch die öffentlichen Träger erhält, wenn er, wie im SGB VIII festgeschrieben – ich zitiere –, „die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet“.

Ich denke, insgesamt bleibt festzuhalten, dass es für die Überprüfungsverpflichtungen keine plausible Begründung und keinen hinreichenden Anlass gibt.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer dem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zu Punkt 23 der Tagesordnung:

Forderungen an die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/444 –

dazu: Zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2013 – Landwirtschaft und Umwelt gemeinsam stärken Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/476 –

Herr Kollege Schmitt, Sie haben für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorschläge der EU zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 liegen vor, und die CDU bringt mit ihrem Antrag auch die Interessen der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft mit ins Gespräch.

Wir wissen: Es gibt zwei Säulen, zwei Fonds, der EU zur Förderung der Landwirtschaft. In der ersten Säule werden Direktzahlungen an die Betriebe geleistet, weil die Betriebe auch Leistungen für die Gemeinschaft erbringen. Mit der zweiten Säule soll die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft gestärkt werden, weil sämtliche Umweltauflagen von den Landwirten eingehalten werden müssen.

Was uns erhebliche Sorge bereitet, sind die Statements der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerin, die anscheinend jetzt auf die Landwirtschaft reine grüne Parteipolitik stülpen will. Das, Frau Ministerin, machen wir nicht mit.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Ministerpräsident Beck: Lieber Gott im Himmel!)

Bei allen Äußerungen und Reden der Ministerin ist nur noch von Tierschutz, von Artenschutz, vom Greening im Ganzen die Rede. Das ist sicherlich ein wichtiger Bereich, Herr Ministerpräsident. Aber was die Ministerin scheinbar oft vergisst, das sind unsere Bauern, unsere Winzer und unsere Landfrauen. Von denen ist kaum noch die Rede.

(Beifall der CDU)

Ich würde Ihnen empfehlen, Frau Ministerin: Gehen Sie einmal zu den Bauern in der Eifel und im Westerwald und zu den Winzern in Rheinhessen, in der Pfalz und an der Mosel, und schauen Sie sich einmal an, wie die Betriebe heutzutage mit der Umwelt umgehen. Da werden gute Lebensmittel, Lebensmittel mit Qualität, erzeugt. Die Landfrauen haben viele Modelle entwickelt, wie man mit den Lebensmitteln umgeht, wie man den Menschen gesunde Lebensmittel wieder näherbringt. Trotzdem müssen sich unsere Betriebe dem Wettbewerb stellen, sie müssen im globalen Markt agieren, und die Bauern und Winzer müssen mit ihren Betrieben auch Geld verdienen, damit sie leben können.

Biodiversität, Entwicklung der Artenvielfalt – das ist für unsere Bauern tägliche Arbeit, das gehört mit dazu. Diese Aufgabe übernehmen sie auch. Aber Sie stellen es immer so hin, als ob das etwas ganz Neues wäre. Als

wir gestern diskutiert haben, hat Kollege Johnen gesagt: Ihr von der CDU wisst gar nicht, was Fruchtfolge ist, so neu ist das. Frau Ministerin, bei der Reform im Jahr 2005 wurde schon die Fruchtfolge mit einem Brachanteil vorgeschrieben. Die Dreifelderwirtschaft gibt es seit dem Jahr 1100, die Römer hatten schon die Zweifelderwirtschaft, und Sie stellen sich hin und sagen, das sei ganz neu. Unsere Bauern halten sich an diese Dinge.

(Beifall der CDU)

Der Brachanteil, der mit der Reform 2005 kam, wurde übrigens beim Health Check 2009 wieder zurückgenommen.

(Frau Fink, SPD: Reine Fensterreden!)

Die EU-Kommission hat gesehen, dass sich die Nahrungsmittelknappheit vergrößert und die Preise steigen, und hat daraufhin gesagt: Der Stilllegungsanteil fällt ganz weg, und die Bauern können ihr Ackerland wieder komplett bewirtschaften.

Frau Ministerin, Umwelt-, Tier- und Artenschutz sind wichtig; aber vergessen Sie unsere Bauern und Winzer nicht.

(Beifall der CDU)

Sie sagen dauernd: Öffentliches Geld für öffentliche Leistung. – Das hört sich auch an, als wenn es etwas ganz Neues wäre. Das waren die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU von Anfang an. Das ist nichts Neues. Unsere Bauern erhalten doch keine Almosen. Sie leisten etwas für das Geld, das sie bekommen. Sie machen sehr viel dafür und halten sich an die Auflagen. Das müssen Sie sich einmal in den Betrieben anschauen. Daher wirklich meine Empfehlung: Gehen Sie in die Betriebe in Rheinland-Pfalz hinein, und schauen Sie sich an, was unsere Bauern leisten.

(Beifall der CDU)

Deshalb sind wir dagegen, dass den grünen Berufe jetzt reine grüne Parteipolitik aufgestülpt werden soll.

(Beifall der CDU – Frau Schneider, CDU: Reine Ideologie!)

Frau Ministerin, in den letzten Jahren hat im Landwirtschaftsausschuss ein recht großer Konsens zwischen den im Landtag vertretenen Parteien darüber geherrscht, dass wir Gutes für unsere Landwirtschaft herausholen wollen, dass wir den Strukturwandel, der immer noch nicht abgeschlossen ist, positiv begleiten wollen und die Landwirte und Winzer im Land wissen sollen, dass sie einen verlässlichen Partner in der Politik haben.

(Beifall der CDU – Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie können unseren Antrag mit Ihrer Mehrheit schlichtweg ablehnen. Aber lassen Sie ihn uns und auch den Alternativantrag der GRÜNEN und der SPD noch einmal im Ausschuss diskutieren. Es sind ja auch Punkte darin enthalten, in denen durchaus Übereinstimmung herrscht.

Vielleicht finden wir mehr Konsens, als wir jetzt haben, damit die Bauern und Winzer im Lande Rheinland-Pfalz auch in Zukunft wissen: Wir betreiben hier im Landtag eine verlässliche Politik und lassen sie nicht hängen. Das wäre mein Wunsch.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Kollege Wehner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben zwar nur fünf Minuten Redezeit zur Verfügung – sie wurde ein wenig gekürzt –, aber wir haben gestern schon recht ausführlich über die GAP diskutiert und werden uns auch noch weiter intensiv damit befassen. Wir haben gemeinsam mit den Kollegen der GRÜNEN eine Anhörung hierzu beantragt. Der Diskussionsprozess geht also weiter, und wir werden sicherlich noch den einen oder anderen Aspekt einführen.

Gerne werde ich heute zu Ihren Forderungen an die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ein paar Dinge sagen, sie bewerten und kommentieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zunächst bleibt festzuhalten: Sie haben einen Antrag vorgelegt, der ganz kurz vor der Veröffentlichung der Vorschläge des EU-Kommissars geschrieben wurde. Daher hatten Sie gar nicht die Möglichkeit, auf die aktuellen Vorschläge – – –