Protocol of the Session on December 16, 2015

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne den CDUOrtsverband Mutterstadt und Kultur + Politik e.V. Forum Heidesheim. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Raue das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition findet warme Worte für ihre Justizpolitik und bemüht sich dabei nach Kräften, Gräben aufzuschütten. Ihre Fraktionsvorsitzende zündelt mit dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Damit ist kein Staat und erst recht keine seriöse Justizpolitik zu machen.

Darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in dieser Legislaturperiode noch nicht ein einziges Mal im Haushalt Stellenausweitungen für die Justiz beantragt haben? Die Arbeitsbelastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist kein Thema für Sie, die Belastung im Justizvollzug ebenso wenig. Stattdessen haben Sie in den letzten Jahren allerorten Einsparungen verlangt, die im Justizhaushalt in globalen Minderausgaben von 2 bis 11,5 Millionen Euro jährlich gegipfelt haben.

Das Einzige, was Ihnen zum diesjährigen Haushaltsplan eingefallen ist, ist eine Ausweitung der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Stellen, die wir regierungstragenden Fraktionen schon fast vollumfänglich umsetzen. Das wird der Bedeutung der Justiz und ihren vielfältigen Aufgaben nicht gerecht und ist keine kompetente Justizpolitik.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Hören Sie auf, falsche Behauptungen in die Welt zu setzen. Unsere Justiz ist – das lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich feststellen – sehr gut aufgestellt, und sie erfüllt ihre wichtigen Aufgaben auch im Bundesvergleich sehr gut.

Die Wege zu unseren Gerichten sind konkurrenzlos kurz. Verfahren können schnell bearbeitet werden. Unsere Richterinnen und Richter sprechen Recht auf hohem Niveau. Gemeinsam mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und dem Personal in den Geschäftsstellen und im Wachdienst stellen sie sicher, dass Anliegen der Rechtsuchenden schnell und kompetent bearbeitet werden.

Gerichtsverfahren werden immer aufwendiger, Rechtsfra

gen immer komplexer. Das führt dazu, dass die Belastungen der Rechtspflege immer weiter steigen, auch wenn sich die Anzahl der anhängigen Verfahren nicht nennenswert verändert. Die Belastungszahlen, die uns das Personalbedarfsberechungssystem PEBB§Y vorgibt, sind nicht immer aussagekräftig. Hier steuern die Regierungsfraktionen gegen.

Die Staatsanwaltschaften leisten ebenfalls ihren Beitrag für die Sicherheit in Rheinland-Pfalz, aber auch darüber hinaus. Die Konzentration von Zuständigkeiten bewährt sich. Das zeigt der Ruf nach der Einführung von immer weiteren Zentralstellen.

Die Zentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz ist eine gesuchte Ansprechpartnerin für die Sicherheitsbehörden in Rheinland-Pfalz wie auch bundesweit. Mit einem Änderungsantrag wollen wir hier drei neue Stellen schaffen und damit auch die Bekämpfung staatsgefährdender Straftaten stärken.

Mit einer großen Kraftanstrengung ist es gelungen – diese können Sie, meine Damen und Herren von der CDU, bei allem Bemühen nicht kleinreden –, fast 50 Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger neu zu schaffen oder dauerhaft zu sichern. Damit entlasten wir nicht nur die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger selbst, sondern wir schaffen mittelbar auch Entlastung im richterlichen und vor allem auch im staatsanwaltschaftlichen Dienst.

Auch wenn vor diesem Hintergrund die im Entwurf vorgeschlagenen Stelleneinsparungen im richterlichen Dienst vertretbar erschienen, haben wir uns dennoch entschlossen, gemeinsam mit der Fraktion der SPD die Einsparungen so nicht umzusetzen und fünf weitere Stellen für Richterinnen und Richter sowie drei weitere Stellen für die Staatsanwaltschaften zu schaffen.

Die Justiz muss nicht nur den gegenwärtigen Anforderungen entsprechen können, sondern auch für die Zukunft personell gut aufgestellt sein. Das bringen wir hiermit auf den Weg.

Ein wichtiges Projekt in der Justiz ist die psychosoziale Prozessbegleitung. Bei Strafprozessen sind Zeugen und Opfer oft einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt. Dies haben wir erkannt und praktizieren schon seit geraumer Zeit eine psychosoziale Begleitung dieser Menschen im Strafprozess. Für 2016 sieht der Haushalt hier Mittel in Höhe von 30.000 Euro vor. Damit können wir diesen Bereich stärken.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ebenfalls eine Zukunftsaufgabe ist die weitere Einführung von Digitalisierung und elektronischem Rechtsverkehr. Auch hier ist der Haushalt gut aufgestellt. Allein für die Einführung des Datenbankgrundbuchs stehen in diesem Jahr 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Strafvollzug ist ein wichtiger Bestandteil unserer Rechtspflege. Ich möchte mich bei unseren Bediensteten im Justizvollzug bedanken.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Unter sich immer weiter wandelnden Bedingungen und mit einer hohen Beanspruchung leisten sie gute und kompetente Arbeit. Vor zwei Jahren haben wir dem Strafvollzug mit dem Landesjustizvollzugsgesetz eine neue moderne Grundlage gegeben. Es stellt uns vor die Verpflichtung, den Justizvollzugsbediensteten in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch das entsprechende Handwerkszeug an die Hand zu geben. Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte leisten ihren Dienst unter belastenden Bedingungen. Der Krankenstand ist hoch. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass das Gesundheitsmanagement nun auch hier professionell aufgestellt werden soll und dafür mit 50.000 Euro auch ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.

Der Strafvollzug ist auf die Resozialisierung der straffällig gewordenen Menschen ausgerichtet. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten psychotherapeutische Ambulanzen. Sie bieten therapeutische Angebote für Straftäter, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben. Betroffen durch diese Straftaten sind mit Frauen und Kindern immer die Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Seit diesem Jahr gibt es eine solche Einrichtung nicht nur in Trier, sondern auch in Koblenz. Die Begleitung und Nachsorge sind wirksame Präventionsmaßnahmen und damit ein effektiver Opferschutz. Die Ausweitung dieses Angebots und die dafür vorgesehenen Mittel von insgesamt 230.000 Euro begrüßen wir ausdrücklich.

In diesem Zusammenhang haben wir auch zwei Gesetze zu verhandeln. Zunächst handelt es sich um das Rechtsbereinigungsgesetz. Die Rechtsmaterie wird immer komplexer. Die Anzahl von Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen, die Bürgerinnen und Bürger zu beachten und die Gerichte anzuwenden haben, ist gelegentlich schwer überschaubar. Deshalb ist es gut, dass entbehrlich gewordene oder überholte Vorschriften aufgehoben werden. Mit dem Rechtsbereinigungsgesetz werden ein Gesetz und 21 weitere Rechtsverordnungen, die im Laufe der Zeit obsolet geworden sind, aufgehoben.

Ein weiteres Gesetz betrifft die Änderung des Landesgesetzes über den Sozialdienst der Justiz. Wir schaffen hiermit eine sichere Rechtsgrundlage für den Datenaustausch, wenn Menschen aus der Haft entlassen werden und der Bewährungshilfe unterstellt werden sollen.

Um dieses sogenannte Übergangsmanagement effizient gestalten zu können, soll der Datenaustausch zwischen dem Sozialdienst der Justiz und dem Justizvollzug erleichtert werden. Das klingt bürokratisch, ist aber ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Übergangsmanagements und zur Sicherstellung, dass Haftentlassene nach ihrer Entlassung nicht mehr betreut werden, sondern von der Bewährungshilfe aufgefangen werden, auch wenn sie noch keinen weiteren Wohnort gefunden haben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Damit werden wir die Haftentlassenen frühzeitig erreichen

und vermeiden Doppelerhebungen von Daten. Wir begrüßen die neuen Regelungen und werden ihnen zustimmen.

Ich stelle noch einmal fest, unsere Justiz muss in allen Bereichen hohen Anforderungen genügen. Sie muss mit großer Kompetenz immer komplexere Rechtsfragen und Lebenssachverhalte bewältigen. Sie steht dabei auch personell vor großen Belastungen. Das gilt gleichermaßen für die Rechtsprechung, die Strafverfolgung und den Strafvollzug.

Mit dem vorgelegten Haushalt stellen wir diesen Bereich zukunftsfähig auf. Der vorgelegte Haushaltsentwurf der Landesregierung wird diesen Anforderungen gerecht. Er zeichnet sich durch eine solide Planung und Gegenfinanzierung sowie den Verzicht auf globale Minderausgaben aus. Er schafft personelle Entlastungen und stärkt das Gesundheitsmanagement. Er sorgt dafür, das Vertrauensverhältnis zur Justiz zu stärken und Gräben zuzuschütten.

Meine Damen und Herren von der Opposition, ich bitte Sie, diesem Haushalt zuzustimmen und die Gräben nicht noch weiter aufzureißen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Schäfer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter! Mit unseren Haushaltsanträgen und unserem Entschließungsantrag setzen wir, die CDU-Fraktion, ein Zeichen für eine Stärkung des Verbraucherschutzes in unserem Land. Wer die Verbraucherkompetenz nachhaltig stärken will, muss dafür auch nachhaltige Strukturen schaffen. Genau das wollen wir erreichen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass der Verbraucherschutz unabhängige Vertreterinnen und Vertreter braucht. Das ist in erster Linie die Verbraucherzentrale, die mit ihrem Personalstamm ein immenses Spektrum an Verbraucherthemen im Blick hat und sich immer neuen Themen stellen muss.

Auch andere Kooperationspartner in verschiedenen speziellen Themenbereichen, wie Ernährung, Finanzen, Digitalisierung, Energie und Pflege, um nur einige zu nennen, leisten ebenfalls einen besonderen Beitrag zur Verbraucherbildung. Hier nenne ich beispielsweise die Landfrauen. Ihnen allen sagen wir an dieser Stelle Dank für ihr Engagement für den Verbraucherschutz.

(Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir bemerken seit einigen Jahren zusehends, dass das Land ebenfalls in die Verbraucherbildung eingestiegen ist – beispielsweise durch den

Datenschutzbeauftragten –, womit es Geld in Anspruch nimmt, das unseres Erachtens den Kooperationspartnern zukommen sollte, die nämlich als Unabhängige Verbraucherbildung gewährleisten.

Nicht nur wir, sondern alle Fraktionen wurden von der Verbraucherzentrale informiert. Es wurde uns dabei nachvollziehbar deutlich gemacht, dass die Verbraucherzentrale kurz vor einem Stellenabbau steht. Hintergrund ist, dass seit einigen Jahren die institutionelle Förderung konstant geblieben ist und sie es nach den Vorstellungen der Landesregierung offenbar noch bleiben soll. Zumindest ist das im Regierungsentwurf so dargestellt. Es sei denn, dass Sie, die Koalitionsfraktionen, unserem Antrag zustimmen. Dann kann das nämlich geändert werden.

Wir haben erkannt, dass es die Notwendigkeit gibt, die Tarifsteigerungen zu berücksichtigen. Es ist eigentlich ganz selbstverständlich und normal, dass das geschieht, aber im Fall der Verbraucherzentrale ist das in den vergangenen Jahren nicht erfolgt, sondern sie ist konstant geblieben. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion die erforderlichen finanziellen Mittel für die Verbraucherzentrale beantragt. Damit kann gewährleistet werden, dass gerade die freie halbe Stelle für die Versicherungsberatung in der Beratungsstelle Ludwigshafen wiederbesetzt werden kann und darüber hinaus weitere Aufgaben angegangen werden können, was sonst nicht möglich wäre.

Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass die Verbraucherzentrale auch über ihre Außenstellen präsent ist. Es ist klar, dort ist die Personaldecke relativ klein. Es ist daher auch klar, dass jede halbe Stelle dort fehlt und die Verbraucherzentrale diese halbe Stelle besetzt bekommt.

Wir meinen auch, dass der Datenschutzbeauftragte seinen Etat im Bereich der Staatskanzlei hat und dass von dort die entsprechenden Mittel kommen sollen.

(Beifall der CDU)

Ein weiteres Problem möchten wir ansprechen, nämlich das Thema Verbraucherbildung an Schulen, um das wir lange gerungen haben. Sie wissen, dass ich darauf immer wieder zu sprechen komme. Wir hatten uns in der vergangenen Legislaturperiode über alle Fraktionen hinweg darauf geeinigt, dass auch die Schulen darin eingebunden werden sollen, damit Verbraucherbildung von früh an vermittelt werden kann. Ich will das nicht noch einmal im Einzelnen darstellen, aber es ging uns um einen nachhaltigen Konsum, der sehr verschiedene Bereiche der Verbraucherbildung umfasst. Das sind beispielsweise Finanzmarkt, Verbraucherrecht, Ernährung, Gesundheit, Informationen zu Medien.

Ergebnis war, es wurden Richtlinien erstellt, mit denen fächerübergreifend Verbraucherbildung an den Schulen umgesetzt werden kann. Realistisch betrachtet sehen wir allerdings, dass es da noch ziemlichen Handlungsbedarf gibt und die Schulen in dem Maße, wie das von ihnen gefordert ist, das so nicht umsetzen können. Deshalb ist es notwendig, dass wir uns diesem Thema noch einmal widmen. Wir haben deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir beantragen, dass auch die Schulen in die Verbraucherbildung einbezogen werden sollen,

indem sie insbesondere mit den Kooperationspartnern, die wir im Bereich des Verbraucherschutzes haben, vertiefter zusammenarbeiten.

Dazu gehört dann im Übrigen auch, dass man nicht nur Richtlinien hat, sondern es auch eine Aus- und Fortbildung der Lehrer an den Schulen gibt, damit sie dieser Aufgabe wirklich gerecht werden können.