Katharina Raue

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Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist eine ungewohnte Reihenfolge, vermutlich, damit Sie das Schlusswort haben und unwidersprochen zündeln können, wie so oft in Ihren Reden.
Meine Damen und Herren, die Polizei nimmt einen Kernbereich staatlicher Aufgaben wahr. Sie tut das in RheinlandPfalz sehr erfolgreich.
Sie haben gestern gezündelt, ich werde gleich darauf eingehen.
Unsere Polizei sorgt damit für unsere Sicherheit. Die Aufklärungsquoten sind konstant hoch. Dafür gebührt unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Anerkennung und Dank.
Ja, wir haben die Kennzeichnungspflicht eingeführt, und ja, wir haben den Landesbeauftragten für die Polizei eingeführt, und ja, wir machen eine gute Politik für die Polizei und nicht gegen sie.
Die negative Stimmungsmache können Sie gerne weiter betreiben, meine Kollegen von der CDU, und Sie können auch weiter mit der Behauptung zündeln, wie Sie es gestern getan haben, es sei unsicher in Rheinland-Pfalz. Man wird es Ihnen nicht glauben.
Nein, wir schaffen den Verfassungsschutz nicht ab. Oder hätten Sie Angst davor, Frau Klöckner, wenn öffentliche Quellen auch von einer öffentlichen Stelle dokumentiert würden? Hätten Sie Angst davor, unseren Verfassungsschutz effektiver zu kontrollieren?
Ich bin Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz, und ich bin davon überzeugt, dass unsere Verfassungsschützer sich vor der Öffentlichkeit oder vor mehr Transparenz nicht verstecken müssen.
Meine Damen und Herren, unsere Sicherheitsbehörden arbeiten kompetent und zuverlässig, und Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Land. Nirgendwo ist das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, geringer als hier.
Aber es gilt auch, drängende Herausforderungen zu meistern. Das unaufgedeckte jahrzehntelange Morden der NSU-Terrorzelle bedeutet auch für uns Handlungsbedarf. Anschläge in unserem Nachbarland Frankreich und Drohungen auch in Deutschland haben gezeigt, die Gefährdungslage bei uns ist hoch. Sie ist eine abstrakte Gefährdungslage. Konkrete Anhaltspunkte für terroristische Anschläge gibt es nicht. Aber das macht es für die Polizei nicht einfacher. Es kann beruhigen, aber die Polizei muss die stetig veränderten Bedingungen immer im Blick haben. Sie muss besonnen analysieren, und sie muss entsprechend vorgehen.
Dafür bedarf es zuallererst einer guten personellen Ausstattung unserer polizeilichen Kräfte. Sie stehen durch ihre verantwortungsvolle Aufgabe und eine sehr hohe Arbeitsbelastung unter einer großen Beanspruchung. Hier steuern wir gegen. Wir heben das Personalbudget um mehr als 5 % an. Wir schaffen insgesamt 45 neue Stellen für Tarifbeschäftigte. Dadurch wird die Polizei sofort spürbar entlastet.
Wir stellen 500 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ein, ein historischer Höchststand. Dieser Einstellungszahl wollen wir verstetigen. Das ist eine langfristige und gute Personalpolitik, meine Damen und Herren.
Maßnahmen der Prävention sind ebenfalls ein wichtiger Baustein für die Sicherheit in unserem Land. Deshalb begrüßen wir, dass die Mittel für die Täterarbeitseinrichtungen erhalten geblieben sind. Hier wird Menschen eine Anlaufstelle geboten, die in engen sozialen Beziehungen Gewalt ausgeübt haben. Die Leidtragenden sind hier in den überwiegenden Fällen die Frauen und Kinder, die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die besonders schutzbedürftig sind.
Die Ausübung von Gewalt ist aber nicht auf enge soziale Beziehungen beschränkt. Sie findet auch im öffentlichen Raum und auch gegen unsere Polizeikräfte statt. Unsere Aufgabe ist es, Polizistinnen und Polizisten gegen diese Übergriffe zu schützen. Wir setzen dabei auf eine gute Ausbildung und eine gute Sicherheitsausstattung.
Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Ihr kann auch nur gesamtgesellschaftlich begegnet werden. Eine Ausdehnung von Strafbarkeit ist in diesem Zusam
menhang nicht wirksam. Wir lehnen sie ab.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 stellt die Mittel bereit, unsere Polizei gut auszubilden, gut auszustatten und ihre Belastungen zu reduzieren. Mit präventiven Maßnahmen und historisch hohen Ausbildungszahlen gewährleisten wir die Sicherheit in Rheinland-Pfalz. Es ist ein guter Haushaltsplan, meine Damen und Herren. Wir werden ihm gerne zustimmen.
Sehr geehrter Herr Lammert, ich wehre mich entschieden gegen die Behauptung, wir würden die Menschen in die rechte Ecke treiben. Wenn Ihre Fraktionsvorsitzende gestern sagt, die Justiz könne die Sicherheit in RheinlandPfalz nicht mehr gewährleisten, und Sie ständig die Situation der Sicherheit in Anträgen, Ausschüssen und in Aktuellen Stunden dramatisieren, dann schaffen Sie Ängste.
Ein Beispiel: Kürzlich ist einer alten Dame in einem Supermarkt ihre Handtasche gestohlen worden. Sie hatte fast ihr ganzes Vermögen darin aufbewahrt. Warum? Sie hatte Angst, das Geld zu Hause zu lassen, weil sie dachte, dieses wäre vor all diesen Einbruchsdiebstählen zu Hause nicht mehr sicher. Sie ist noch nie zu Hause überfallen worden. Das erreichen Sie mit Ihrer unberechtigten und unverantwortlichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls in Rheinland-Pfalz. Das nenne ich zündeln.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition findet warme Worte für ihre Justizpolitik und bemüht sich dabei nach Kräften, Gräben aufzuschütten. Ihre Fraktionsvorsitzende zündelt mit dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Damit ist kein Staat und erst recht keine seriöse Justizpolitik zu machen.
Darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in dieser Legislaturperiode noch nicht ein einziges Mal im Haushalt Stellenausweitungen für die Justiz beantragt haben? Die Arbeitsbelastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist kein Thema für Sie, die Belastung im Justizvollzug ebenso wenig. Stattdessen haben Sie in den letzten Jahren allerorten Einsparungen verlangt, die im Justizhaushalt in globalen Minderausgaben von 2 bis 11,5 Millionen Euro jährlich gegipfelt haben.
Das Einzige, was Ihnen zum diesjährigen Haushaltsplan eingefallen ist, ist eine Ausweitung der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Stellen, die wir regierungstragenden Fraktionen schon fast vollumfänglich umsetzen. Das wird der Bedeutung der Justiz und ihren vielfältigen Aufgaben nicht gerecht und ist keine kompetente Justizpolitik.
Hören Sie auf, falsche Behauptungen in die Welt zu setzen. Unsere Justiz ist – das lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich feststellen – sehr gut aufgestellt, und sie erfüllt ihre wichtigen Aufgaben auch im Bundesvergleich sehr gut.
Die Wege zu unseren Gerichten sind konkurrenzlos kurz. Verfahren können schnell bearbeitet werden. Unsere Richterinnen und Richter sprechen Recht auf hohem Niveau. Gemeinsam mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und dem Personal in den Geschäftsstellen und im Wachdienst stellen sie sicher, dass Anliegen der Rechtsuchenden schnell und kompetent bearbeitet werden.
Gerichtsverfahren werden immer aufwendiger, Rechtsfra
gen immer komplexer. Das führt dazu, dass die Belastungen der Rechtspflege immer weiter steigen, auch wenn sich die Anzahl der anhängigen Verfahren nicht nennenswert verändert. Die Belastungszahlen, die uns das Personalbedarfsberechungssystem PEBB§Y vorgibt, sind nicht immer aussagekräftig. Hier steuern die Regierungsfraktionen gegen.
Die Staatsanwaltschaften leisten ebenfalls ihren Beitrag für die Sicherheit in Rheinland-Pfalz, aber auch darüber hinaus. Die Konzentration von Zuständigkeiten bewährt sich. Das zeigt der Ruf nach der Einführung von immer weiteren Zentralstellen.
Die Zentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz ist eine gesuchte Ansprechpartnerin für die Sicherheitsbehörden in Rheinland-Pfalz wie auch bundesweit. Mit einem Änderungsantrag wollen wir hier drei neue Stellen schaffen und damit auch die Bekämpfung staatsgefährdender Straftaten stärken.
Mit einer großen Kraftanstrengung ist es gelungen – diese können Sie, meine Damen und Herren von der CDU, bei allem Bemühen nicht kleinreden –, fast 50 Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger neu zu schaffen oder dauerhaft zu sichern. Damit entlasten wir nicht nur die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger selbst, sondern wir schaffen mittelbar auch Entlastung im richterlichen und vor allem auch im staatsanwaltschaftlichen Dienst.
Auch wenn vor diesem Hintergrund die im Entwurf vorgeschlagenen Stelleneinsparungen im richterlichen Dienst vertretbar erschienen, haben wir uns dennoch entschlossen, gemeinsam mit der Fraktion der SPD die Einsparungen so nicht umzusetzen und fünf weitere Stellen für Richterinnen und Richter sowie drei weitere Stellen für die Staatsanwaltschaften zu schaffen.
Die Justiz muss nicht nur den gegenwärtigen Anforderungen entsprechen können, sondern auch für die Zukunft personell gut aufgestellt sein. Das bringen wir hiermit auf den Weg.
Ein wichtiges Projekt in der Justiz ist die psychosoziale Prozessbegleitung. Bei Strafprozessen sind Zeugen und Opfer oft einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt. Dies haben wir erkannt und praktizieren schon seit geraumer Zeit eine psychosoziale Begleitung dieser Menschen im Strafprozess. Für 2016 sieht der Haushalt hier Mittel in Höhe von 30.000 Euro vor. Damit können wir diesen Bereich stärken.
Ebenfalls eine Zukunftsaufgabe ist die weitere Einführung von Digitalisierung und elektronischem Rechtsverkehr. Auch hier ist der Haushalt gut aufgestellt. Allein für die Einführung des Datenbankgrundbuchs stehen in diesem Jahr 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Strafvollzug ist ein wichtiger Bestandteil unserer Rechtspflege. Ich möchte mich bei unseren Bediensteten im Justizvollzug bedanken.
Unter sich immer weiter wandelnden Bedingungen und mit einer hohen Beanspruchung leisten sie gute und kompetente Arbeit. Vor zwei Jahren haben wir dem Strafvollzug mit dem Landesjustizvollzugsgesetz eine neue moderne Grundlage gegeben. Es stellt uns vor die Verpflichtung, den Justizvollzugsbediensteten in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch das entsprechende Handwerkszeug an die Hand zu geben. Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte leisten ihren Dienst unter belastenden Bedingungen. Der Krankenstand ist hoch. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass das Gesundheitsmanagement nun auch hier professionell aufgestellt werden soll und dafür mit 50.000 Euro auch ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
Der Strafvollzug ist auf die Resozialisierung der straffällig gewordenen Menschen ausgerichtet. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten psychotherapeutische Ambulanzen. Sie bieten therapeutische Angebote für Straftäter, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben. Betroffen durch diese Straftaten sind mit Frauen und Kindern immer die Schwächsten in unserer Gesellschaft.
Seit diesem Jahr gibt es eine solche Einrichtung nicht nur in Trier, sondern auch in Koblenz. Die Begleitung und Nachsorge sind wirksame Präventionsmaßnahmen und damit ein effektiver Opferschutz. Die Ausweitung dieses Angebots und die dafür vorgesehenen Mittel von insgesamt 230.000 Euro begrüßen wir ausdrücklich.
In diesem Zusammenhang haben wir auch zwei Gesetze zu verhandeln. Zunächst handelt es sich um das Rechtsbereinigungsgesetz. Die Rechtsmaterie wird immer komplexer. Die Anzahl von Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen, die Bürgerinnen und Bürger zu beachten und die Gerichte anzuwenden haben, ist gelegentlich schwer überschaubar. Deshalb ist es gut, dass entbehrlich gewordene oder überholte Vorschriften aufgehoben werden. Mit dem Rechtsbereinigungsgesetz werden ein Gesetz und 21 weitere Rechtsverordnungen, die im Laufe der Zeit obsolet geworden sind, aufgehoben.
Ein weiteres Gesetz betrifft die Änderung des Landesgesetzes über den Sozialdienst der Justiz. Wir schaffen hiermit eine sichere Rechtsgrundlage für den Datenaustausch, wenn Menschen aus der Haft entlassen werden und der Bewährungshilfe unterstellt werden sollen.
Um dieses sogenannte Übergangsmanagement effizient gestalten zu können, soll der Datenaustausch zwischen dem Sozialdienst der Justiz und dem Justizvollzug erleichtert werden. Das klingt bürokratisch, ist aber ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Übergangsmanagements und zur Sicherstellung, dass Haftentlassene nach ihrer Entlassung nicht mehr betreut werden, sondern von der Bewährungshilfe aufgefangen werden, auch wenn sie noch keinen weiteren Wohnort gefunden haben.
Damit werden wir die Haftentlassenen frühzeitig erreichen
und vermeiden Doppelerhebungen von Daten. Wir begrüßen die neuen Regelungen und werden ihnen zustimmen.
Ich stelle noch einmal fest, unsere Justiz muss in allen Bereichen hohen Anforderungen genügen. Sie muss mit großer Kompetenz immer komplexere Rechtsfragen und Lebenssachverhalte bewältigen. Sie steht dabei auch personell vor großen Belastungen. Das gilt gleichermaßen für die Rechtsprechung, die Strafverfolgung und den Strafvollzug.
Mit dem vorgelegten Haushalt stellen wir diesen Bereich zukunftsfähig auf. Der vorgelegte Haushaltsentwurf der Landesregierung wird diesen Anforderungen gerecht. Er zeichnet sich durch eine solide Planung und Gegenfinanzierung sowie den Verzicht auf globale Minderausgaben aus. Er schafft personelle Entlastungen und stärkt das Gesundheitsmanagement. Er sorgt dafür, das Vertrauensverhältnis zur Justiz zu stärken und Gräben zuzuschütten.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ich bitte Sie, diesem Haushalt zuzustimmen und die Gräben nicht noch weiter aufzureißen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir nehmen das Anliegen der Polizei sehr ernst. Wir hören zu und nehmen auf, was an berechtigten Forderungen gestellt wird.
Eine gute Ausstattung und die Sicherheit unserer Polizeibeamtinnen und -beamten ist uns wichtig. Individuell angepasste Sicherheitswesten, erst Anfang dieses Jahres ein Sicherheitspaket im Wert von 1,6 Millionen Euro, Einstellungszahlen in einer Höhe so hoch wie nie zuvor: Wir fordern nicht, wir handeln.
Der vorliegende Antrag aber ist vollkommen unbegründet. Er ist aber auch noch mehr: Er ist gefährlich. Sie zündeln mit dem Thema Sicherheit, meine Damen und Herren von der CDU.
Wir können immer wieder feststellen: Die Sicherheitslage in Rheinland-Pfalz ist gut. Das können Sie nicht wegdiskutieren. Die Kriminalität ist seit Jahren sinkend, vor allem im Bereich der schwerwiegenden Gewaltdelikte. Die Aufklärungsquote ist erfreulich hoch.
Auch die Ausstattung unserer Polizei und ihrer Dienststellen ist auf einem hohen Niveau. Ich möchte mich meinem Vorredner und der Gewerkschaft der Polizei anschließen, die da sagen: Toner und Papier, diese Forderung ist für alle Beteiligten einfach nur lächerlich.
Vollkommen unangemessen jedoch ist das, was Sie mit Ihrem Antrag in seinem Vorspruch tun, diese Forderung in einem Atemzug mit Terror und Übergriffen gegen unsere Polizei zu nennen. Ich habe fast den Eindruck, Sie bedauern diese gute Sicherheitslage im Land.
Es fällt Ihnen einfach schwer anzuerkennen, dass unsere rot-grüne Koalition gute Arbeit abliefert. Immer wieder behaupten Sie das Gegenteil.
In Anträgen und parlamentarischen Initiativen verbreiten Sie Verunsicherung. Sie unterstellen in einer Initiative, die noch gar nicht so lange zurückliegt, die Einsatzfähigkeit unserer Polizei sei nicht gegeben. Erst gestern ist in diesem
Haus noch einmal sehr deutlich geworden, wie wichtig es ist, dass unsere Sicherheitsbehörden sehr gut handlungsfähig sind und es sträflich ist, den Eindruck zu erwecken, dies sei nicht so. Wieder einmal zündeln Sie. Wieder einmal verunsichern Sie die Menschen in unserem Land.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, deshalb fordere ich Sie auf: Unterlassen Sie endlich diese Art der Panikmache. Unsere Polizei ist gut ausgestattet. Die Einstellungszahlen sind so hoch wie nie zuvor. Die Sicherheitslage ist gut. Hören Sie auf, das schlechtzureden. Hören Sie auf mit der Panikmache, und hören Sie endlich auf zu zündeln. Das wäre schön.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Sippel, ich danke Ihnen als meinem Vorredner für die ausführlichen Erläuterungen zu einigen Aspekten des Gesetzes und erlaube mir, Ihre Aufmerksamkeit noch auf einige weitere zu lenken, die uns besonders wichtig sind. Verehrter Herr Kollege Wilke, ich darf Ihnen versichern, der beste Gesetzentwurf wird heute eine Mehrheit finden.
Der vorliegende Gesetzentwurf mit dem begleitenden Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stärkt die Stellung der Justiz, und er stärkt die Stellung des Richterwahlausschusses. Er enthält Verbesserungen für die Richterschaft und ist ein Schritt hin zu einer größeren Selbstständigkeit der Justiz.
Da war ich noch nicht hier im Parlament, deswegen dauert das vielleicht auch seine Zeit.
Wir erweitern die Zuständigkeit des Richterwahlausschusses auch auf Versetzungsentscheidungen. Wir erhöhen die Anzahl der richterlichen Mitglieder, und wir ermöglichen der Richterschaft, ihre Vertreterinnen und Vertreter künftig direkt zu wählen.
Meine Damen und Herren, das erscheint auf den ersten Blick eine nur marginale Änderung, dennoch ist damit ein Paradigmenwechsel und eine Veränderung der Wertigkeiten verbunden. Das Parlament nimmt sich hier selbst in seiner Entscheidungsbefugnis zugunsten der Justiz zurück. Das ist eine Entscheidung, die wir sehr begrüßen.
Sehr geehrte Damen und Herren, verfassungsrechtliche Bedenken, die Herr Dr. Wilke geäußert hat – im Übrigen in nicht allzu großer Gefolgschaft –, sehen wir hier nicht, übrigens ebenso wenig wie keiner der angehörten Sachverständigen. Also führen Sie hier bitte keine Scheindebatte.
Die neu geschaffene Möglichkeit für Richterinnen und Richter, Teilzeitbeschäftigungen auch mit weniger als 50 % der Arbeitszeit auszuüben, ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Würden wir Ihrem Gesetzentwurf folgen, hätten wir diese Regelungen nicht, meine Kollegen von der CDU.
Sie ist aber auch eine große Herausforderung für die Personalplanung und die Geschäftsverteilung. Ich danke den
Verantwortlichen in den Gerichten, dass sie sich dieser Herausforderung stellen wollen und es gerne tun.
Die CDU-Fraktion hat sich gegen eine Regelung ausgesprochen, den Richterwahlausschuss paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen, meine Damen und Herren. Unter allen Mitgliedern des Richterwahlausschusses gibt es derzeit nur eine einzige Frau. Einzig die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die beiden ihr zustehenden Sitze eine Frau und einen Mann benannt, meine Damen und Herren. Diese Zustände wollen wir nicht länger hinnehmen.
Es ist gut, dass sich die CDU mit ihrer Ablehnung der Geschlechtergerechtigkeit hier nicht durchsetzen konnte.
Das Gesetz ist ein Schritt hin zu einer größeren Selbstständigkeit der Justiz. Dieser Weg ist aber bei Weitem noch nicht zu Ende beschritten.
Zentrale Punkte bleiben noch weiter in der Diskussion. So ist der Richterwahlausschuss bei aller Weiterentwicklung – erst schimpft er, nun ist er weg, der Herr Baldauf – immer noch nur ein Gremium, das die Rechtmäßigkeit von Ernennungen kontrolliert. Eine echte Wahl, wie der Name suggeriert, haben die Mitglieder dort nicht.
Wir können uns hier gemeinsam mit der Neuen Richtervereinigung durchaus noch weitere Maßnahmen zur stärkeren Transparenz und zu einer größeren Selbstständigkeit der Justiz vorstellen. Forderungen nach einer Personalvertretung, vergleichbar der in der öffentlichen Verwaltung oder nach Personalsenaten nach österreichischem Vorbild, bleiben in der Diskussion.
Als Fazit ist festzustellen, das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz ist ein gutes Gesetz und ein Schritt auf dem Weg in eine größere Selbstständigkeit der Justiz.
Unser Änderungsantrag zur Direktwahl der richterlichen Mitglieder ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg.
Ich bitte Sie, diesen Weg auch weiter mit uns zu gehen und dem Gesetzentwurf der Landesregierung sowie unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Baldauf, bezüglich Ihrer Anfrage wegen der Zugriffe auf Datenbanken, wegen der gespeicherten IP-Adressen und des dazu natürlich auch erforderlichen Datenschutzes ist, glaube ich, jetzt und hier nicht der richtige Platz und Raum. Das wäre doch eine Initiative für den kommenden Rechtsausschuss. Da würden wir das Thema sehr gerne mit Ihnen debattieren.
Nun aber zu Ihrem Antrag, dem – mein Vorredner hat es auch schon ausgeführt – nichts mehr hinzuzufügen ist. Sie stellen die Sachlage umfassend dar. Die Anzahl der Delikte im Bereich der Cyperkriminalität ist ständig steigend. Das ist auch nicht wirklich überraschend; denn die Internetund die elektronische Kommunikation beherrschen auch mehr und mehr Lebensbereiche.
Damit bieten sich auch immer mehr Angriffsflächen für IT-spezifische Straftaten. Schadsoftware, Spy-Programme, die Daten ausspähen und abfangen, hat bestimmt jeder schon einmal auf seinem Computer feststellen müssen, der im Internet unterwegs ist.
Der Hacker-Angriff auf das Computersystem des Bundestages ist das letzte, sehr spektakuläre Beispiel für diese Form der Kriminalität. Es ehrt uns, dass die Bundestagsverwaltung den rheinland-pfälzischen Landtag dabei um Unterstützung gebeten hat. Das zeigt, dass wir hier nicht zuletzt durch unseren Landesbetrieb für Daten und Information gut aufgestellt sind. Es zeigt ein Weiteres wieder einmal: Prävention ist mindestens genauso wichtig wie die Strafverfolgung.
Außerdem umfasst der Begriff Cyberkriminalität alle Straftaten, bei denen das Internet als Tatmittel eingesetzt wird. Den Löwenanteil bei diesen Straftaten macht der klassische Betrug aus. Im Internet werden Waren zu Schnäppchenpreisen verkauft oder versteigert, die nicht einmal diesen Schnäppchenpreis wert sind. Käufer oder Ersteigerinnen sind dann die Betrogenen und erstatten Anzeigen, mit denen sich unsere Strafverfolgungsbehörden beschäftigen müssen. Hier wird die Schnäppchenjagd auf dem Rücken unserer Beamtinnen und Beamten ausgetragen, meine Damen und Herren.
Ich kann den Polizisten sehr gut verstehen, der mir sagte, er habe es satt, mit seiner Arbeitskraft den Schaden auszubügeln, den die Geiz-ist-geil-Mentalität verursacht hat. Eines aber kann dieser Landtag nicht feststellen, dass hier in Rheinland-Pfalz Nachholbedarf bestünde. Dieser
Satz in Ihrem Antrag folgt der Devise, besser eine starke Behauptung als ein schwaches Argument.
Eine eigens geschaffene Landeszentrale Cybercrime dient als Ansprechpartnerin für Betriebe und Behörden, für die Staatsanwaltschaften im Land, für das Bundeskriminalamt und alle Landeskriminalämter. Sie dient als Ansprechpartnerin und bündelt Kompetenz in der Informationstechnologie wie auch Rechtskompetenz.
Außerdem hat die Landesregierung beim Landeskriminalamt das Dezernat 47 neu geschaffen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die mit der Fachhochschule Worms eingegangene Kooperation. Auch hier sind die Tätigkeitsfelder Strafverfolgung ebenso wie die wichtige Prävention.
Die Kommissariate IT-Forensik, ebenfalls neu geschaffen, ergänzen die repressiven und präventiven Maßnahmen. Einen Nachholbedarf für Rheinland-Pfalz kann ich angesichts dieser gebündelten Maßnahmen nicht erkennen, meine Damen und Herren.
Wenn nun Innenminister Lewentz auf die neu geschaffenen Beamtenstellen für IT-Spezialisten verweist, so ist das genau der richtige Weg. Die Damen und Herren von der CDU-Fraktion erhoffen sich mit ihrem Antrag Unterstützung für eine Forderung, die schon längst umgesetzt ist.
Mit einer Ausnahme: Es sind noch nicht alle Stellen besetzt. Aber IT-Spezialisten und -Spezialistinnen mit den erforderlichen Erkenntnissen gibt es nicht im Überfluss. Wir werden Geduld mit der Besetzung haben müssen. Sie lässt sich durch Ihren Antrag weder umsetzen noch beschleunigen. Einem Antrag im Sinne eines ceterum censeo aber können wir nicht zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist in der Tat das Ergebnis eines lang dauernden Prozesses, und zwar eines noch längeren, als Sie ihn geschildert haben, Herr Dr. Wilke. Er nahm seinen Anfang – Sie werden sich erinnern – mit dem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011.
Das Übergangsmanagement, so die begründete Feststellung, war verbesserungsbedürftig. Dies sollte durch ein eng verzahntes Hilfs- und Überwachungssystem geschehen. Deshalb beraten seit 2012 Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Mitgliedern aus allen betroffenen Behörden und Gremien.
In einem drei Jahre andauernden Prozess wurden nun die Ergebnisse gefunden, die meine Vorredner schon im Einzelnen dargestellt haben. Lassen Sie mich aus diesen Ergebnissen zwei Aspekte herausgreifen, die mir besonders am Herzen liegen. Das ist zum einen die Gerichtshilfe. Es ist gut, dass die Strukturen der Gerichtshilfe unverändert erhalten bleiben werden. Ihre enge Anbindung an die Staatsanwaltschaft stellt ihre Beteiligung bei den Ermittlungen sicher. Ihre Erkenntnisse über die persönlichen Verhältnisse des Angeschuldigten schaffen eine sichere Entscheidungsbasis für eine schuldangemessene Strafe.
Außerdem ist es oft die Gerichtshilfe, die einen Täter-OpferAusgleich anstrebt. Der Ausgleich zwischen Täter und Opfer ist für beide die beste Art, die Folgen einer Straftat zu erkennen und zu beseitigen. Diese aktive Art der Konfliktlösung erlaubt den Geschädigten, ihre Rolle als Opfer umzukehren und eine aktive Position einzunehmen. Täter oder Täterin hingegen setzen sich ganz konkret mit ihrer Tat auseinander und müssen ebenfalls aktiv in eine Wiedergutmachung einsteigen. Das hinterlässt einen weit nachhaltigeren Eindruck, als es eine passiv erduldete Strafe alleine könnte.
Den Täter-Opfer-Ausgleich wollen wir, müssen wir in Rheinland-Pfalz weiter verstärken. Hierzu braucht es den Einsatz der Staatsanwaltschaften und eine starke Stellung der bei ihnen angesiedelten Gerichtshilfe, meine Damen und Herren.
Ebenso wichtig ist uns auch eine wirksame und gut aufgestellte Bewährungshilfe. Ihr kollegiales und hierarchiefreies Sprechermodell ist einzigartig. Die Bewährungshelferinnen und -helfer wollen es beibehalten. Wir haben diesen Wunsch immer unterstützt und begrüßen es sehr, dass dem nun entsprochen wird.
In Bezug auf die jeweiligen Sprecher würden wir uns jedoch noch vorstellen können, dass eine Pensenentlastung ohne zwingendes Beauftragtenmodell möglich sein kann.
Die Bewährungshilfe nimmt sehr individuell den Menschen
in den Blick, der da jeweils vor ihr steht. Die Probanden haben so unterschiedliche Probleme, Hilfsanfragen und Unterstützungsbedarfe wie Menschen eben unterschiedlich sind. Dieser Differenziertheit kann man nur begegnen mit einem offenen Blick und großer fachlicher und persönlicher Kompetenz. Diese Kompetenz kann durch ein Computerraster nicht ersetzt werden.
Unsere EDV muss weiterentwickelt werden. Daten müssen effizient erhoben, sicher gespeichert, schnell und rechtssicher übermittelt werden können. Sie ersetzen aber nicht den menschlichen Blick. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, dies künftig im Blick zu behalten.
Herr Justizminister, zum Schluss erlauben Sie mir noch eine Bitte. 2012 wurden von Ihrem Haus umfangreiche Fragebögen an alle in den ambulanten Sozialen Diensten der Justiz Arbeitende versandt. Diese Bögen wurden mit großem Einsatz ausgefüllt und mit dem Willen, Schwierigkeiten durchaus nicht aus dem Weg zu gehen. Alle möchten für die Zukunft etwas bewegen.
Je nach Dienst wurden 50 bzw. bis an die 200 Fragen gestellt und beantwortet. Diese Antworten enthielten zum Teil sehr konkrete Problemstellungen und Verbesserungsbedarfe. Ein herzlicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht für diesen großen Einsatz.
Ich würde mich freuen, wenn diese Vorschläge in Ihrem Haus aufmerksam gelesen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft würden; denn niemand kennt die Sozialen Dienste der Justiz so gut wie die, die darin arbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem gemeinsamen Antrag setzen wir einen vorläufigen Schlusspunkt. Nein, am Ende des Prozesses sind wir nicht. Herr Dr. Wilke, da stimme ich Ihnen zu. Strukturen und Rahmenbedingungen sind geklärt. Aber die Entwicklung muss weitergehen. Veränderte Rahmenbedingungen, Veränderungen in der Gesellschaft werden immer wieder Veränderungen in den Sozialen Diensten der Justiz erfordern.
Unser Antrag formuliert die Eckpunkte, unter denen diese weitere Entwicklung erfolgen soll. Es freut mich, dass wir uns über die Fraktionen hinweg über diese Eckpunkte einig sind und diesen Antrag gemeinsam beschließen können. Dass das durchaus nicht selbstverständlich ist, zeigen die Diskussionen, die wir heute in diesem Haus geführt haben. Es tut dem Umgang in diesem Parlament gut, und es tut auch der Sache gut.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Zustimmung zum Antrag und für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, nur noch einmal klarstellend. Meine Nachfrage: Gibt es Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die in dieser Zeit in Urlaub gehen, und die Möglichkeit, für besondere Ausnahmefälle Einzelfallregelungen vorzusehen?
Vielen Dank Herr Präsident.
Herr Minister, der Veranstaltungsort Schloss Elmau wurde von Bundeskanzlerin Merkel persönlich ausgewählt. Wie bewerten Sie diesen Veranstaltungsort vor dem Hintergrund des Personalaufwandes, der zu gewährleistenden Sicherheit und der Kostenhöhe?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, auch uns stimmt die steigende Gewalt gegen Polizistinnen,
Polizisten und andere Amtsträger besorgt. Wir müssen aber außerdem feststellen, dass diese Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft alle Bereiche betrifft. Hier müssen wir Verantwortung übernehmen, und mit dieser Entwicklung müssen wir uns auseinandersetzen. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Es geht eben nicht so einfach, wie sich die CDU das denkt: einen neuen Straftatbestand einführen, und schon ist Schluss mit Kriminalität.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie fragen: Ist es das, was Sie von der Einführung eines weiteren Straftatbestandes erwarten? – Sie behaupten, dass wir damit dem Schutz unserer Beamtinnen und Beamten Sorge trügen, aber das ist falsch.
Wenn das stimmen würde, hätte die Gewalt gegen Polizeibeamte seit 2011 bereits sehr deutlich zurückgehen müssen. Da nämlich hat die damalige CDU-geführte Bundesregierung schon eine Verschärfung des § 113 Strafgesetzbuch durchgebracht und unter anderem das Strafmaß drastisch erhöht. Gebracht hat es rein gar nichts, ein deutlicher Beweis für die Sinnlosigkeit Ihrer Forderung.
Außerdem widerlegen alle Studien, dass eine Erhöhung der Strafbarkeit zu einer Verringerung von Kriminalität führt. Kriminalität hat ihre Wurzeln. Damit müssen wir uns beschäftigen. Auf den ersten Blick und oberflächlich gesehen hat Ihr Vorschlag durchaus Vorteile. Er suggeriert dem geneigten Publikum, dass wir etwas tun, er kommt in der Öffentlichkeit gut an, und er ist billig. Eines ist er aber nicht: wirksam. Das ist nicht die gute Politik, die wir wollen.
Unsere Strafrechtsordnung bringt selbstverständlich sehr deutlich zum Ausdruck, dass unsere Gesellschaft Gewalt nicht duldet, keinerlei Gewalt, gegen Polizisten nicht, gegen Rettungssanitäter nicht und auch nicht gegen Menschen ohne jeglichen Amtsbezug. Das wissen Sie aber alles selbst, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Sie hoffen doch nur darauf, dass das, was Sie in SchleswigHolstein und anderswo nicht durchgebracht haben, nun in Rheinland-Pfalz vorangebracht werden kann. Hier darf ich Sie aber enttäuschen. Das wird mit uns nicht gehen.
Wer eine Regelungslücke behauptet, geht damit völlig an der bestehenden Rechtslage vorbei. Wer das behauptet, ist doch eigentlich recht unzufrieden mit den Urteilen, die unsere Justiz spricht. Herr Lammert, Sie haben es deutlich angesprochen. Sie haben gesagt, es müsse stärker sanktioniert werden. Es geht Ihnen doch im Kern gar nicht darum, eine Regelungslücke zu schließen. Eine Regelungslücke ist doch gar nicht vorhanden. Nein, Ihnen geht es darum, dafür zu sorgen, dass härtere Urteile ausgesprochen werden, und zwar gegen die bisherige Rechtspraxis.
Richterinnen und Richter bemühen sich in jedem einzelnen Fall um einen angemessenen Strafausspruch. Das ist ihre gesetzliche Pflicht, und das ist eine Aufgabe, der sie sich in jedem Einzelfall und mit großem Verantwortungsbewusstsein jedes Mal persönlich stellen.
Schon jetzt sieht das Recht vor, dass die Schwere der Tat und ihre Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung eine Grundlage der Strafzumessung ist. Schon jetzt also kann der Amtsbezug der Tat strafschärfend wirken. Geben Sie sich damit zufrieden, und lassen Sie die Richterinnen und
Richter in ihrer Unabhängigkeit und ihrer Souveränität das tun, was sie dem Gesetz nach verpflichtet sind zu tun: eine jeweils schuldangemessene Strafe zu verhängen.
Die zunehmende Gewalt im öffentlichen Raum ist besorgniserregend. Das beschäftigt unsere Fraktion schon seit Langem. Hier können und müssen wir Verantwortung übernehmen. Wir möchten aufzeigen, welche Mittel definitiv ungeeignet sind, diesem Phänomen zu begegnen, nämlich die von Ihnen geforderten weiteren Strafbarkeiten.
Zum anderen wollen wir uns den wirklichen Ursachen widmen und Ansätze für eine Lösung suchen. Wir beantragen daher ebenfalls, das Thema im Innenausschuss weiter zu behandeln und uns dort im Rahmen einer Anhörung mit den echten Gründen für den Anstieg von Gewaltbereitschaft zu befassen. Damit übernehmen wir echte Verantwortung für unsere Beamtinnen und Beamten. Der Ruf nach Strafbarkeit allein wird hier nicht weiterhelfen.
Vielen Dank.