Was haben wir getan? – Das ist mir wichtig darzustellen: Unsere Ministerpräsidentin hat sich noch im April dieses Jahres gemeinsam mit dem luxemburgischen Ministerpräsidenten Bettel und der saarländischen Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer an die französische Regierung gewandt, um die Sicherheit des AKW Cattenom an höchster Stelle anzusprechen. Sie wissen, auch ich schreibe regelmäßig den französischen Stellen, aber auch unserer Bundesregierung, die dann immer wieder verspricht, das Thema aufzunehmen. Leider habe ich hier noch nicht vernommen, dass irgendwelche Maßnahmen auch der Bundesregierung zu einem Erfolg geführt hätten.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, die Informationen kommen direkt von der EDF. Welche Gespräche führt die Landesregierung direkt mit der EDF, um hier Verbesserungen oder Veränderungen zu erreichen?
Wir saßen in der Frage der Begutachtung der Stresstests regelmäßig mit der EDF an einem Tisch und sitzen auch in Fragen des Katastrophenschutzes mit der EDF immer wieder an einem Tisch. Insofern gibt es auf Behördenebene einen kontinuierlichen Austausch auch zu den Störfällen. Ich habe es vorhin genannt, vier Störfälle gab es. Zu denen gibt es unmittelbaren direkten Behördenkontakt zur EDF und zur Leitung des Hauses.
Es ist aber eine politische und geschäftliche Entscheidung der EDF. Das ist die französische Atompolitik, und sie wird von dort flankiert. Insofern ist es ein geschäftliches Interesse, das dort besteht. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen.
Wir werden alle behördlichen Maßnahmen ergreifen und auf alle politischen Stellen, auf die wir im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer öffentlichen Beteiligung einwirken können, einwirken. Das wird der Weg sein, der uns eröffnet ist.
Frau Ministerin, die CDU hat vor einiger Zeit eine Pressemitteilung herausgebracht, dass Kanzlerin Angela Merkel bei ihnen auf der Klausurtagung versprochen hat, Cattenom zur Chefsache zu machen. Hat die Landesregierung irgendwelche Erkenntnisse, wann dieser Termin war oder anberaumt ist, ob ein solcher Termin überhaupt zustande kam oder zustande kommen wird?
Wir haben dazu lediglich einen Schriftwechsel, weil wir das beantragt haben. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, nicht nur beim Bundesministerium für Umwelt, sondern auch direkt beim Bundeskanzleramt. Die letzten Aussagen lauteten, dass noch keine Termine für weitere Treffen in dieser Sache vereinbart worden sind.
Sehr geehrte Frau Ministerin, der Landtag hat zu Cattenom immer eine einmütige Haltung angenommen. Der Stresstest ist für das Kernkraftwerk miserabel ausgefallen. Im Jahr 2012 hat der Landtag beschlossen – ich zitiere –: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich gemeinsam mit den anderen Anrainerländern in der Großregion für einen Sondergipfel einzusetzen, um die Ergebnisse des EU-Stresstests für das AKW Cattenom zu erörtern und kritisch auf höchster politischer Ebene zu hinterfragen.“
Der Sondergipfel hat selbstverständlich stattgefunden. Wir haben auch hier darüber berichtet und hatten sogar in einer Fragestunde darüber einen Austausch, wenn Sie sich erinnern. Das kann man sicherlich gut in dem entsprechenden Protokoll nachlesen.
Die französische Seite hat ihre offiziellen Vertreter gestellt. Wir konnten feststellen, dass es kein ausdrückliches Interesse gab, über die Atompolitik des Landes Frankreich zu diskutieren, weswegen wir gemeinsame Potenziale, die in den Bereich Klimaschutz und Energiewende gehen, beleuchtet haben und als Schwerpunkt der Tagesordnung dargestellt haben.
Dennoch ist damit das Thema gesetzt worden; denn wenn eine neue und alternative Politikrichtung mit vielen positiven Fallbeispielen und gemeinsamen in der Großregion entwickelten Pilotprojekten eingeschlagen wird, dann zeigt das, dass man gemeinsam neue Wege gehen will. Das zeigen wir an jeder Stelle, an der es uns möglich ist.
Grundsätzlich kann ich sagen, bei dem Energiegipfel konnten wir feststellen, dass die französische Seite kein großes erkennbares Interesse hatte, ihre Atompolitik zu ändern oder nur mit uns überhaupt zu diskutieren.
Frau Ministerin, Sie haben über die grenzüberschreitende Beteiligung gesprochen. Wir wissen aus dem Interregionalen Parlamentarierrat – das habe ich dort selbst gehört –, dass die französische Seite immer wieder sagt, der Verhandlungspartner befindet sich in Berlin. Deshalb meine Frage: Ist mit Frau Merkel, mit Berlin, gesprochen worden, ob jetzt seitens Berlin dieser Einspruch oder Anspruch eingereicht wird? Reicht es aus, wenn der Anspruch wegen dieser Verhandlungsebene aus Rheinland-Pfalz eingereicht wird, oder ist Frau Merkel nach wie vor der Meinung, dass es sich um eine nationale Angelegenheit handelt, und hält sich weiterhin zurück?
Frau Sahler-Fesel, Sie dürfen davon ausgehen, dass wir aufgrund der gemachten Äußerungen und der uns zugesagten Bestätigung des Bundesumweltministeriums und des Bundeskanzleramtes selbstverständlich darauf zurückkommen werden, wenn uns die französischen Behörden bestätigen, dass nur Berlin diese Öffentlichkeitsbeteiligung für uns wahrnehmen kann. Dann bereiten wir sie gern für die Bundesregierung vor, um sie dann einzureichen. Das ist in europäischen Verfahren oft der Fall. Dann werden wir
Wir bleiben dran, aber die französische Seite muss erst einmal sagen, wie das Verfahren erfolgen soll. Ich habe vorhin vorgetragen, es ist noch nicht klar. Die französische Seite kann entscheiden, wenn sie Umweltbelange beeinträchtigt sieht, ob es überhaupt eine Beteiligung geben soll, das heißt, zunächst einmal müssen wir dafür kämpfen, dass es eine Beteiligung gibt. Das tun wir.
Ich habe jetzt noch zwei Zusatzfragen, und dann schließe ich die Frageliste: Einmal der Herr Kollege Schmitt und dann der Herr Kollege Henter.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, dass die Kontakte mit der EDF direkt bestehen. Welche Antworten gibt die EDF der Landesregierung? Sind diese Antworten dem Parlament zugänglich?
Das, was an Antworten kommt, ist offizieller Natur. Das sind die Presseverlautbarungen der EDF. Die sind sehr kurz mit uns. Sie erlauben keiner ausländischen Regierung, in ihre Geschäftsentscheidungen hineinzuwirken. Dann wird offiziell mit dem geantwortet, was auch öffentlich bekannt ist.
Frau Ministerin, hat die Landesregierung Initiativen ergriffen, um einen weiteren Sondergipfel der Anrainerstaaten einzuberufen, um auf einem derartigen Gipfel konkrete Beschlüsse hinsichtlich Cattenom zu fassen?
Wir haben keinen weiteren Sondergipfel zu diesem Thema, sondern zu Themen der Energiewende einberufen, weil wir wollen, dass das weitergeht. Das ist auch in der Großregion so verabredet, in der viele gemeinsame Projekte laufen.
Wir werden jetzt zunächst einmal dieses Thema mit den Behörden aufnehmen müssen. Das ist jetzt eine Frage, wie dieses Verfahren laufen wird.
Ich darf daran erinnern, dass wir zum Thema BureEndlagerung eine Débat public hatten, an der sich die Landesregierung beteiligt hat. Die französische Seite hat
keinen Wert darauf gelegt, dass das die Bundesregierung für uns macht. Wir wurden als Petent, als Beteiligte in diesem Verfahren angesehen und haben dafür die Aufmerksamkeit erhalten.
Ich wüsste momentan nicht, weil uns nichts anderes signalisiert worden ist, dass wir nicht beteiligt werden sollen, wenn es ein öffentliches Beteiligungsverfahren gibt.
Wir werden uns aber gerne wieder durch die Bundesregierung flankieren, um unser Interesse zu verstärken. Das ist doch selbstverständlich. Es ist auch schön, wenn Sie dabei sind. Darüber freuen wir uns. Dann können wir das Ganze stark machen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU), MDK schafft neue zusätzliche Stelle in der Geschäftsführung – Nummer 4 der Drucksache 16/5802 – betreffend, auf.
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die neu geschaffene Stelle einer/eines zweiten stellvertretenden Geschäftsführerin/Geschäftsführers keine reine Personalentscheidung ist, sondern die Grundsätze der Haushaltsführung betrifft und damit der Rechtsaufsicht des Ministeriums unterliegt?
2. Hält das Ministerium es für eine geeignete Führungsstruktur, nach über 15 Jahren auf einmal eine zweite und damit zusätzliche Position der stellvertretenden Geschäftsführung einzustellen mit der Folge, dass zwei stellvertretende Geschäftsführer in der Hierarchie zusammenarbeiten?
3. Welches Interesse hat das Ministerium im Sinne der objektiven Patientenvertretung an der Neutralität des MDK und enthält das Anforderungsprofil für die neue Stelle diesbezügliche Reglementierungen hinsichtlich weiterer Kassenfunktionäre im Leitungsbereich des MDK?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Eingangsbemerkung zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach wird der Ein
druck erweckt, dass die Landesregierung zum Themenkomplex „Neu- bzw. Nachbesetzung einer stellvertretenden Geschäftsführerposition beim MDK Rheinland-Pfalz“ widersprüchliche Aussagen gemacht habe und daher neue und nun von der Fraktion der CDU gestellte Fragen aufgeworfen worden seien.
Ich stelle daher zunächst einmal fest, dass die Landesregierung zu keinem Zeitpunkt eine andere Auskunft gegeben hat als die, die Sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 3806 erhalten haben. Es bestand weder in der Vergangenheit noch heute Anlass für eine Korrektur.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach wie folgt:
Zu Frage 1: Der MDK Rheinland-Pfalz unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Diese bezieht sich ausschließlich auf die Einhaltung der Gesetze und aller anderen für den MDK maßgebenden Rechtsvorschriften. Personelle Entscheidungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz hingegen sind der Einflussnahme durch die Landesregierung entzogen.
Bei der noch zu besetzenden Stelle handelt es sich um die Position einer stellvertretenden Geschäftsführerin bzw. eines stellvertretenden Geschäftsführers des MDK. Ein entsprechender Anstellungsvertrag unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt in § 280 Abs. 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 35 a Abs. 6 a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Bislang wurde vom MDK kein Anstellungsvertrag vorgelegt, sodass keine Aussagen zu dessen Genehmigungsfähigkeit möglich sind.
Allerdings kann ich Ihnen versichern, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie eine gründliche Prüfung der Vertragskonstruktion besonders auch im Hinblick auf die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit vornehmen wird. Das Ministerium verfügt zum gegenwärtigen Zeitpunkt über keine Hinweise, dass es sich bei der sich abzeichnenden Personalie beim MDK um keine reine Personalentscheidung handeln könnte, wie es der Abgeordnete Wäschenbach formuliert hat. Die angesprochenen Grundsätze der Haushaltsführung werden vom Ministerium einbezogen, sobald ein Vertragsentwurf vorgelegt wird.