Protocol of the Session on November 11, 2015

Der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat im Wesentlichen eine Neuregelung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens zum Gegenstand. Dabei geht es um die Umsetzung der entsprechen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014. Für uns war es eine recht leichte Übung, die Änderungen nachzuvollziehen, da wir durch den SWR-Änderungsstaatsvertrag schon eine entsprechende Übung hatten, wie sich Gremien in der Zukunft plural staatsfern zusammenzusetzen haben. Insofern waren wir da schnell durch.

Ich finde es interessant, welches Verfahren da gewählt wird. Zur Vielfaltssicherung sieht die Novellierung vor, Mitglieder von gesellschaftlichen Gruppen aus unterschiedlichen Lebensbereichen zu entsenden. Hierzu wurden 16 Lebensbereiche vorgesehen, die jeweils einem Land zugeordnet wurden. Das ist eine interessante Idee, die vielleicht auch für den SWR etwas gewesen wäre, aber wir sind da doch etwas kleinteiliger organisiert.

Dem Land Rheinland-Pfalz ist der Bereich „Integrative Gesellschaft“ zugeordnet. Der VdK Rheinland-Pfalz, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter in Rheinland-Pfalz und das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen werden nun gemeinsam entsprechende Entsendungen vornehmen. Falls keine ge

meinsame Entsendung vorgenommen werden kann, entscheidet der Landtagsausschuss. In diesem Sinne wünschen wir den Verbänden viel Fortune bei der Entsendung eines Mitglieds.

Der vorliegende Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt ausdrücklich klar, dass Werbung Teil des Programms ist und regionalisierte Werbung in einem bundesweiten Programm nur dann zulässig ist, wenn das Recht des betroffenen Landes dies gestattet und eine gesonderte landesrechtliche Zulassung erteilt wird. Dem Ganzen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorausgegangen. PRO 7 und SAT 1, die immer sehr aktiv sind, die rechtlichen Räume auszuloten, haben über die Kabelnetzbetreiber probiert, regionalisierte Werbung zu etablieren.

Herr Kollege Dr. Weiland ist schon darauf eingegangen, dass es natürlich ein Vielfaltsaspekt ist, den wir da im Auge haben müssen. Natürlich ist es aber auch so, dass regionalisierte und regionale Werbemärkte dadurch wahrscheinlich irreparabel zerstört werden und die Wertschöpfung, die zum Teil auch in unseren Regionen stattfindet, eben woanders stattfindet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne werden wir beiden Rundfunkänderungsstaatsverträgen zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Dr. Braun das Wort.

Meine Damen und Herren! Ich kann mich natürlich den Vorrednern anschließen. Es wurde betont, dass wir einstimmig – alle drei Fraktionen – den beiden Gesetzentwürfen zustimmen wollen.

Lassen Sie mich aber dennoch zwei Anmerkungen vortragen.

Die Staatsferne ist bei den öffentlich-rechtlichen Sendern wichtig. Wir wissen, dass das ZDF historisch auch einmal das Adenauer-Fernsehen genannt wurde. Es soll natürlich nicht einem Staatsmann oder einer Staatsperson und einem Land zugeordnet werden, sondern es soll eine Pluralität in der Aufsicht geben. Diese Pluralität und mehr Transparenz waren gewünscht und sind jetzt auch vom Bundesverfassungsgericht so gefordert worden. Deswegen begrüßen wir das natürlich. Dass man da noch an der einen oder anderen Stelle einen Schritt hätte weitergehen können, ist in Verhandlungen immer so, aber wir sind mit dem Ergebnis so weit zufrieden, dass wir dem zustimmen können.

Wie gesagt, Transparenz ist auch beim öffentlichrechtlichen Rundfunk wichtig.

Das ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Aus der Erfahrung,

die ich im privaten Rundfunkgremium gemacht habe, ist zu berichten, dass die Lösung, die für die Gleichstellung und die Gleichgewichtung von Frau und Mann vorgeschlagen worden ist, in dem einen Gremium vielleicht mehr und in dem anderen weniger funktioniert. Es wurde vorgeschlagen, dass in dem Gremium von der Anzahl her gleich viele Frauen und Männer starten sollen, aber dass immer eine Frau auf einen Mann und umgekehrt ein Mann auf eine Frau folgt.

Wir haben in einem Gremium zumindest die Erfahrung gemacht, dass die Verweilzeit der Männer häufiger viel länger als die Verweilzeit der Frauen ist, sodass die Anzahl der Frauen dann doch geringer war. Deswegen sollte man darauf achten, dass das nicht dazu genutzt wird, einmal eine Frau für ein halbes Jahr und dann einen Mann wieder für zehn Jahre in das Gremium zu schicken.

Der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in dem es um die regionale Werbung geht – das wurde auch schon gesagt – ist ein Teil des Pluralismus und der Vielfalt. Wir wollen regionale Sender und eine regionale Berichterstattung haben. Diese regionale Berichterstattung muss im privaten Rundfunk ganz deutlich werbefinanziert werden. Das wird nicht anders gehen.

Deswegen muss auch eine Einnahmequelle für den regionalen Rundfunk und die regionalen Sender gesichert werden. Diese kann nur gesichert werden, wenn die Werbung nicht bundesweit bestellt werden kann und dann regionalisiert gesendet wird, sondern wenn der regionale Sender vor Ort das Recht hat, diese Werbung zu senden, eine Einnahmequelle zu haben und dann möglichst plural, wie wir das wollen, von den Ereignissen berichten kann, die vor Ort stattfinden.

Wir stimmen diesen beiden Staatsvertragsänderungen zu und hoffen, dass wir damit die Gesetze auch entsprechend verbessert haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Das Wort hat Frau Ministerpräsidentin Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es kurz machen. Es ist alles gesagt worden. Es ist wohl das umfangreichste Änderungspaket, das wir mit dem Siebzehnten und Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet haben.

Mir sind zwei oder drei Dinge noch einmal wichtig. Das eine ist, dass wir es geschafft haben, innerhalb der vorgegebenen Frist vom Bundesverfassungsgericht die Gremienneubesetzungen sehr konstruktiv zu bewerkstelligen. Ich denke, das ist ein Lob wert. Ich freue mich auch darüber, dass der gesellschaftliche Diskurs und nicht nur der politische dazu geführt hat, dass das sehr einvernehmlich und zeitnah passiert.

Wir unterstreichen mit diesen beiden Änderungsstaatsver

trägen erneut unser Ziel einer erfolgreichen Positionierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als moderne Medienunternehmen. Das ist der zweite Punkt. Dabei haben wir jedoch auch immer die anderen Mediensparten, wie beispielsweise die Presse oder die kleineren regionalen Rundfunk- und Telemedienanbieter, im Blick. Das ist gesagt worden. Man hört daraus, dass das für uns alle ein sehr wichtiger Punkt ist. Das zeigt sich einmal mehr in der ausgleichenden Regelung im Rundfunkstaatsvertrag und im rheinland-pfälzischen Landesmediengesetz zur regionalisierten Werbung.

Die verschiedenen Mediensparten gewährleisten eine ausgewogene Meinungsvielfalt, indem sie regional und überregional tätig sind. Daher sollen Werbeeinnahmen auch denjenigen zufließen, die eine regionale und überregionale Programmvielfalt leisten.

Das ist unseren kleinen Anbietern sehr wichtig gewesen. Es war ein langer Anlauf, das im Rundfunkstaatsvertrag hinzubekommen. Ich bin froh, dass wir das heute gemeinsam so beschließen können und wir damit einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt im Land Rheinland-Pfalz leisten. Ich danke herzlich dem Parlament für die konstruktive Beratung und freue mich über die Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/5565 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/5566 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und Übergangsregelungen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5580 – Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5791 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5783 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Pörksen, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch die freundliche Fürsprache des Herrn Kollegen Noss ist es mir eine Ehre, als Berichterstatter auftreten zu dürfen.

Durch Beschluss des Landtags vom 24. September 2015 (Plenarprotokoll 16/104) ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 58. Sitzung am 1. Oktober 2015 beraten.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 5. November 2015 beraten.

Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Eine Ergänzung dieses Gesetzentwurfs durch einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5783 – hat folgenden Inhalt:

Es geht darum, dass die Verbandsgemeinde Waldsee in Zukunft „Rheinauen“ heißen soll und statt Hettenleidelheim „Hettenleidelheim und Kusel“ und statt Waldmohr „Waldmohr und Kusel“ in die Gesetzesformulierungen aufgenommen werden soll.

Ich bitte, den entsprechenden Empfehlungen des Innenund Rechtsausschusses zuzustimmen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da der Ältestenrat beschlossen hat, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln, kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5783 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.