Der Innenausschuss hat mit den Stimmen von Rot-Grün gegen die Stimmen der CDU beschlossen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur haben sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir versuchen jetzt eine sachliche Diskussion
über ein, wie Herr Kollege Lammert eben dargestellt hat, auch sehr intensiv in den Ausschüssen durch eine Anhörung und durch die Enquete-Kommission vorbereitetes Thema. Ich hatte eigentlich ganz vorne auf meinem Notizzettel stehen, dass es keinerlei Anträge der Regierungsfraktionen nach der Anhörung gab. Das hat sich inzwischen erledigt. Auch unser Gesetzesänderungsantrag ist mittlerweile eingegangen.
Genau, sie waren beide genau gleichzeitig und beide kurzfristig. Aber das liegt sicherlich auch an der Fülle der Aufgaben, die alle Fraktionen und alle Abgeordneten in den letzten Wochen zu bewältigen hatten, die Haushaltsberatungen und anderes. Es liegt auch an den vielen Gesetzen, die wir momentan gemeinsam bearbeiten.
Ich möchte das jetzt gar nicht kritisieren. Aber ich glaube, es war notwendig, dass sich alle Fraktionen mit den Inhalten der Anhörung, die wirklich hervorragend war, beschäftigen. Wir können uns zu den Referenten, die wir eingeladen hatten, beglückwünschen. Es wurde dort wirklich eine große Bandbreite an Themen besprochen.
Ich kann sie jetzt eigentlich nur kursorisch oder in einem Abriss aufrufen. Aber das ist schon wichtig, damit Sie sehen, dass diese Anhörung auch einen Ausfluss in unseren Gesetzesänderungsantrag gebracht hat. Im Übrigen gehen wir auf das zurück, was Professor Dr. Ziekow, der auch in der Enquete-Kommission als Sachverständiger der SPD-Fraktion dabei war, zum Landesinformationsfreiheitsgesetz und zu seiner wissenschaftlichen Evaluation vorgeschlagen hat. Das heißt, wir haben versucht, das Informationsfreiheitsgesetz ein Stück weit nachzuarbeiten und andere Dinge einzubeziehen, die wir jetzt im Augenblick sehen – da schließe ich an das an, was ich hier bei der ersten Beratung zu den Finanzen, zur Zeitdauer und das Inkrafttreten der verschiedenen Regelungen gesagt habe –, und das jetzt so gestalten.
Ich möchte noch einmal sagen, die Anhörung hat ganz wichtige Punkte noch einmal herausgearbeitet. Ich schließe an das an, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe, so zur finanziellen Ausstattung, der dieses Gesetz bedarf. Ich nenne auch die Frage der Personalstellen. In der Anhörung ist noch einmal von dem einen oder anderen bestätigt worden, dass es schon sehr zweifelhaft ist. Es ist ein Punkt, der in der Öffentlichkeit auch bis gestern noch eine große Rolle gespielt hat, wenn man dieses Gesetz so, wie Sie es von der Landesregierung und von den regierungstragenden Fraktionen vorschlagen, tatsächlich gestaltet.
Ich möchte aber auch sagen, dass das Gesetz einen strukturellen Fehler hat. Auch das wurde von den Sachverstän
digen aus anderen Bundesländern gesagt, nämlich dahin gehend, dass man eigentlich dann, wenn man es sinnvoll machen möchte, die elektronische Akte im Vorfeld schon gebraucht hätte.
Um es einmal beispielhaft zu nennen, Nordrhein-Westfalen wartet ab mit der Schaffung und Umsetzung eines Transparenzgesetz, bis die elektronische Akte tatsächlich eingeführt worden ist. Hier machen wir es genau umgekehrt. Wir vermischen das jetzt auch vom zeitlichen Ablauf her.
Der zweite wichtige Punkt, der noch einmal eine große Rolle gespielt hat, ist die kommunale Seite. Sie haben alle im Ohr und beim Lesen sicherlich auch mehrfach schon gesehen, dass gerade die kommunalen Angelegenheiten bei den Bürgern entsprechendes Interesse auf Informationsfreiheit oder meinetwegen auf Transparenz, also proaktives Einstellen von Unterlagen in das Internet, hervorrufen. Das ist in Hamburg, wo es sowohl Landes- als auch Kommunalverwaltung ist, zum Beispiel die Baumschutzordnung, die die Menschen interessiert, welcher Baum also gefällt werden darf und ob es der Nachbar oder die Kommune richtig machen oder nicht. Das sind Dinge, die man sich sehr schön vorstellen kann.
In der Anhörung – das war etwas Neues, deswegen möchte ich es hier auch noch einmal einführen – ist auch auf andere Bundesländer hingewiesen worden, zum Beispiel Bayern und Baden-Württemberg. Dort sind die Kommunen ein ganzes Stück weiter von sich aus proaktiv darangegangen, dem Bürger ganz bestimmte Dinge im Internet zur Verfügung zu stellen, um diese Transparenz zu gewährleisten. Wir haben hier im Land die Diskussion, die ein wichtiger Punkt in der Debatte war, dass die Kommunen das Geld nicht haben. In Bayern und Baden-Württemberg ist es ein gutes Stück anders. Die Kommunen haben eine andere finanzielle Ausstattung und können sich dann tatsächlich auch freiwillige Leistungen gönnen. Deswegen passt es bei uns nicht. Die Konnexität muss in dem Zusammenhang genannt werden.
Ich möchte noch einmal in dem Zusammenhang auf die Hochschulen zu sprechen kommen. Ein wichtiger Punkt in der Anhörung war – die Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen haben in dem Punkt noch einmal nachgefragt –, was es eigentlich bedeutet. Ich muss sagen, ich hätte mir vorgestellt, dass Sie da selbst noch einmal ein Stück nacharbeiten.
Unser früherer Informationsfreiheitsbeauftragte Wagner ist in seiner Stellungnahme so weit gegangen zu sagen, das ist verfassungswidrig, wie das hier geregelt ist. Ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen – das können Sie auch noch einmal im Protokoll der Anhörung nachlesen –, dass eben die Drittmittel für die Hochschulen extrem wichtig sind – das wird in diesem Raum niemand bezweifeln –, dass aber das, was Sie hier machen, was Sie quasi im Nachhinein den kleinen und mittleren Unternehmen im Land aufbürden, praktisch das verhindert, was die Unternehmen mit den Hochschulen gemeinsam erforschen und als Produkt auf den Weg bringen wollen.
Einer der Anzuhörenden hat darauf hingewiesen, dass das auch der Innovationsstrategie des Landes bei der Förderung von Forschung und Entwicklung gerade für kleine und mittlere Unternehmen entgegenlaufen würde. Ich sage hier einmal, bei den GRÜNEN kennen wir das schon, seit sie im Landtag sind, dass sie große Vorbehalte gegenüber den Hochschulen und der Vermengung mit Industrie und dem Gewerbe haben. Das drückt sich jetzt auch an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich aus.
Bei den Bereichsausnahmen, also den Organisationen der Selbstverwaltung der Wirtschaft, haben die Anzuhörenden interessante Bemerkungen gemacht. Deswegen ist es richtig, wie Sie das auch geregelt haben, dass nämlich Organisationen, die sich aus freien Verbänden und Mitgliedschaften zusammensetzen, mit eigenem Geld und eigener Satzung ihre Angelegenheiten regeln. Das muss auch so bleiben, auch wenn andere, ich sage dies auch einmal in Richtung GRÜNE, das vielleicht anders sehen. Aber wir unterstützen es noch einmal ausdrücklich, dass es einfach zu weit ginge, dort eine Transparenz aufzuzwingen.
Ich komme einfach noch einmal zur Frage der Bürgerbeteiligung und der repräsentativen Demokratie. Ich möchte Ihnen auch noch einmal mitgeben, wie oft wir als Oppositionsfraktion in den letzten Jahrzehnten versucht haben, rechtzeitig an Gutachten oder sonstige Entwicklungen in der Landesregierung heranzukommen. Das war immer nicht möglich.
Ja genau. Das stimmt eben gerade nicht. Vielen Dank, das ist ein guter Hinweis. Jetzt übergehen Sie uns quasi, aber Sie geben den Bürgern die Möglichkeit, im Nachhinein – übrigens alles im Nachhinein – in diese Gutachten hineinzuschauen.
Zunächst einmal begrüße ich Gäste bei uns im Landtag, und zwar Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Herzlich willkommen!
Wir freuen uns, dass uns unser ehemaliger Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Edgar Wagner, besucht, natürlich auch sein Nachfolger, Herr Dr. Kugelmann. Er ist nicht Gast bei uns, sondern ist ein Teil unseres Plenums. Herzlich willkommen!
Lieber Herr Präsident, liebe Frau Kollegin Kohnle-Gros! Ich darf mich zunächst für die sachliche und auch sehr fachliche Auseinandersetzung mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf ganz herzlich bei Ihnen bedanken.
Wir haben heute mit dem Transparenzgesetz einen Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung vorliegen, welcher das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information verbindlich festschreibt und den Kulturwandel in der Verwaltung hin zu noch mehr Offenheit und Partizipation befördert.
Frau Kollegin Kohnle-Gros, ich würde gerne auf die Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben. Sie haben recht, es ist alles sehr kurzfristig mit den Änderungsanträgen. Wir haben uns noch bemüht, einige Begründungen mit anzufügen und haben auch Ihren Änderungsantrag noch einmal genauer untersucht. Es war ein bisschen schwierig, herauszufinden, was damit gemeint ist. Sie haben aber die wesentlichen Punkte angesprochen.
Der eine Punkt ist klar, das sind die Kosten, die das Gesetzesvorhaben mit sich bringen wird. Mir ist es ganz besonders wichtig, den Punkt E-Akte noch einmal anzusprechen. Die E-Akte ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wir müssen uns an der Stelle auch einmal klarmachen, an der Einführung der E-Akte werden wir so oder so nicht vorbeikommen. Die E-Akte wird kommen müssen.
Ich glaube, es ist angemessen, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass wir ebenfalls äußerst sorgfältig in der Vorbereitung sind. Wenn man sich den diesjährigen Bericht des Landesrechnungshofs ansieht, dann erkennt man einen regen Schriftverkehr zwischen dem Rechnungshof und dem Ministerium von Herrn Lewentz, dass dort einiges hin und her geht, um gerade in der Vorbereitung auf das Landestransparenzgesetz diese Fallstricke, die es an der einen oder anderen Stelle gibt oder gab – da sind wir für die Hinweise des Landesrechnungshofs außerordentlich dankbar –, zu vermeiden.
Wenn man sich dann anschaut, wie das Ganze auch kostenmäßig zu Buche schlägt, dann sieht man, das Landestransparenzgesetz wird in der Zeit von 2016 bis 2019 mit 2,9 Millionen Euro beziffert. Die haushaltswirksamen Kosten für die Einführung der E-Akte in den obersten Landesbehörden werden mit 8,9 Millionen Euro verortet. Das ist eine große Investitionen. Aber an dieser Investition wird
kein Weg vorbeiführen. So viel möchte ich einfach einmal zu dem Punkt, das Gesetz ist so furchtbar teuer, ausführen. Die E-Akte muss kommen. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Wir haben Medienabbrüche in der Kommunikation.
Ich habe noch ein schönes Beispiel vorbereitet. Das ist, dass wir jetzt auch durch die Umstellung der Parlaments-IT alle merken, das alles besser wird und die Abläufe besser sind.
Jetzt funktioniert es natürlich nicht. Was ich aber damit sagen möchte, es ist einfach zeitgemäß, und es wird auch höchste Zeit, dass wir in dem Punkt in die Gänge kommen.
Sie haben die Kommunalen angesprochen, die jetzt auf einmal beim Transparenzgesetz dabei gewesen wären. Im Ausschuss habe ich schon ausgeführt, wir waren zum Teil wirklich sehr überrascht, weil es mit den Ausführungen in den Anhörungen der Enquete-Kommission nicht zusammengepasst hat, was später als Forderung kam. Ich glaube, man hat schon ein Stück weit gemerkt, an mehr Transparenz führt einfach kein Weg mehr vorbei. Jetzt müssen wir schauen, dass wir auf den Zug noch irgendwie draufkommen, damit das Konnexitätsprinzip greift.