Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen den Wohnungseinbruchsdiebstahl extrem ernst, weil es Menschen, Bürgerinnen und Bürger, die davon betroffen sind, ins Mark trifft. Das ist ihre vertraute Wohnung, ihr vertrautes Haus. Einbrüche in der vertrauten Umgebung treffen Menschen wirklich sehr.
Wir haben – das ist eben von Herrn Lammert auch angesprochen worden – reagiert. Wir haben schon sehr früh im Polizeipräsidium Trier eine solche Sonderermittlungssituation geschaffen und haben sie, nachdem sie sich aus unserer Sicht bewährt hat, auf alle Polizeipräsidien übertragen.
Das KfW-Programm ist angesprochen worden. Es ist zunächst einmal mit 10 Millionen Euro ausgestattet. Nach den Hinweisen aus dem Bundesbauministerium hoffen wir doch sehr, dass auch Maßnahmen, wie zum Beispiel einbruchshemmende Türen, Fenster oder Alarmanlagen in diese Förderung mit aufgenommen werden können. Ich würde dies für sehr zielführend und sehr vernünftig erachten.
Jetzt können wir wieder darüber diskutieren, wer derjenige war, der als erstes über KfW-Programme nachgedacht hat. Ich kann zumindest in Anspruch nehmen – das ist dokumentiert –, dass die Innenministerkonferenz dies bereits in ihrer Sitzung im Dezember 2013 beantragt hat. So ganz spät waren wir Innenminister also nicht. Wir hoffen, dass das Programm auch zu einem Erfolg führt.
das könnte ein Weg sein, absolut. Jetzt habe ich zum einen die Expertenanhörung auch sehr genau gelesen. Ich muss sagen, die Argumente, die man dort gehört hat, sind nicht von der Hand zu weisen.
Aber auch dies haben wir im Dezember 2013 als Innenministerkonferenz der Finanzministerkonferenz empfohlen. Alle Finanzminister über alle Parteigrenzen hinweg und der Bundesfinanzminister haben das abgelehnt. Die Gründe sind teilweise in unserer Expertenanhörung auch genannt worden.
Wenn man sich mit solchen Argumenten beschäftigt, dann muss man sagen, da ist auch etwas dran. Aber wenn ich mir jetzt die CDU-Landtagsfraktion betrachte
und einen steuersenkenden Vorschlag unterbreiten höre, dann hätte ich zum Beispiel erwartet, dass Herr Dr. Wieland, der Finanzexperte, auch einen Vorschlag macht, wie die Ausnahmen und die Einnahmeausfälle kompensiert werden.
Entschuldigung, ich war von der Diskussion eben noch durcheinander. Dr. Weiland, selbstverständlich. Es waren noch die Zwischenrufe zu Herrn Schwarz, die mich jetzt ein bisschen durcheinandergebracht haben.
Dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die wir nach intensiver Diskussion bei der Innenministerkonferenz hier in Mainz durchgesetzt haben, nämlich auf die Bauministerkonferenz zuzugehen. Wir haben ein gutes Beispiel in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Diejenigen, die länger im Landtag sind, wissen, dass die Initiative damals von unserem Kollegen Schweitzer kam. Wir haben gesagt, wir wollen, dass Rauchwarnmelder verbindlich zunächst in Altbauten und dann in Neubauten vorgeschrieben werden. Man könnte sich vorstellen – ich halte das für eine sehr vernünftige Regelung –, dass man dies in die Bauordnungen aufnimmt und man beim Nachrüsten von Häusern oder beim Neubau von Häusern entsprechende Sicherheitsklassen bei Fenstern und bei Türen Vorschrift werden.
Das haben wir in einer sehr intensiven Diskussion auf meine Bitte hin in der Innenministerkonferenz zwar so an die Bauministerkonferenz gerichtet, aber ein Kollege, der Innenminister und Bauminister ist, Herr Kollege Herrmann, schreibt mir mit Datum vom 17. September 2015: Eine Regelung, die dem Bauherrn verpflichtend vorschreibt, bei Renovierungsarbeiten an älteren und Neubauten von Wohngebäuden Mindestanforderungen im Hinblick auf die Einbruchssicherheit einzuhalten, halten wir für nicht zielführend. –
Das tut mir wirklich sehr leid. Wenn man ein Haus neu baut, könnte man so etwas machen. Natürlich kann man immer an die Freiwilligkeit appellieren, logisch, und es gibt auch Empfehlungen. Aber wenn neu gebaut wird, könnte man im Erdgeschoss die Fenstergriffe mit ihren Öffnungsmöglichkeiten so beschaffen, dass Einbrüche ein gutes Stück verzögert und damit verhindert werden.
Das Gleiche gilt auch für die Türen. Ich finde, darüber muss man einmal sehr intensiv nachdenken. Bei den Summen für einen Neubau macht das gar nichts aus. Auch den Besitzern von Altbauten sei das empfohlen.
Ich würde uns raten, beim Thema Wohnungseinbrüche zunächst einmal die Aufklärungsquoten als große Herausforderung – aber bundesweit – zu sehen. Das ist kein Phänomen der rheinland-pfälzischen Polizei, sondern das ist ein bundesweites Phänomen. Zum anderen sollten wir sehr sachlich darüber reden, weil wir genau an dem Punkt angelangt sind, an dem wir Menschen extrem verunsichern können. Das dürfen wir uns nicht zu eigen machen. Das kann nicht unsere Aufgabe sein. Gemeinsam zu überlegen, wie wir bei den genannten Beispielen Verbesserungen hinbekommen können, ist unsere eigentliche Aufgabe.
In der nächsten Vorbesprechung zur Innenministerkonferenz einmal mit Herrn Kollegen Herrmann zu reden, ob man nicht über die Bauordnungen gemeinsam etwas erreichen kann, halte ich für sehr sinnvoll.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4938 –. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Steigende Gewalt gegen Polizisten – Eigenen Straftatbestand einführen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5031 –
Die Berichterstatterin, Frau Kollegen Katharina Raue, ist erkrankt. Deshalb können wir unmittelbar einsteigen. Das Wort hat Herr Kollege Lammert von der CDU-Fraktion. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. – Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute zum zweiten Mal unseren Antrag über die Einführung eines neuen Straftatbestandes bei Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Rettungskräfte, der vom Innenausschuss zurückgekehrt ist.
Die Straftaten gegen die genannten Berufsgruppen haben in den vergangenen Jahren bedauerlicherweise deutlich zugenommen. Wir kennen die Phänome von großen Gewaltausschreitungen, die oftmals zu sehen waren, zuletzt sicherlich ganz extrem bei der Einweihung der EZB in Frankfurt.
Für uns als CDU-Landtagsfraktion war von Anfang an klar, dass dieses Phänomen sowohl mit präventiven als auch mit repressiven Mitteln bekämpft werden muss. Nicht zuletzt deshalb haben wir bereits im vergangenen Jahr in diesem Haus den Einsatz von Bodycams gefordert. Wie uns auch in der Anhörung zu unserem Antrag bestätigt wurde, kann in Hessen durch deren Einsatz die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten deutlich reduziert werden.
Was war aber damals leider der Fall? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnten damals vor über einem Jahr den Antrag auf Einführung von Bodycams ab. Jetzt, erst ein Jahr später, haben wir Gott sei Dank die Bodycams eingeführt, wenn auch erst in flächendeckenden Feldversuchen. Das ist sicherlich gut und richtig so, aber wir hätten uns das deutlich früher gewünscht.
Wir sind von der Richtigkeit unseres Antrags überzeugt, der jetzt – das muss man deutlich sagen – nicht die präventive Seite – das habe ich gerade mit den Bodycams beschrieben – abdecken soll, sondern wir haben mit unserem Antrag einen Teil herausgezogen, nämlich die repressive Seite. Es geht um eine Strafverschärfung bei Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten und Einsatzkräften. Auch hier hat uns die Anhörung durchaus überzeugt.
Ich schaue auf Herrn Kollegen Schwarz, der in der Sitzung des Innenausschusses schon einiges dazu gesagt hat und der vermutlich gleich sagen wird, er erkenne an, dass wir auch repressive Maßnahmen ergreifen. Herr Schwarz, ich kann nur noch einmal sagen,
in unserem Antrag, wenn Sie ihn sich noch einmal zu Gemüte führen, wird auch darauf verwiesen, dass durch den Schutz durch Bodycams natürlich etwas Präventives geleistet werden kann, aber im Antrag geht es ausdrücklich nur um die repressive Seite. Deswegen wäre es schön, wenn man diese Seite komplett einfließen lassen und nicht sagen würde, das wäre kein Gesamtpaket. Wir wollen jetzt diese eine Maßnahme herausgreifen.
Wir hätten uns gewünscht – es ist ein Stück weit bedauerlich, dass sich die regierungstragenden Fraktionen im Ausschuss schon sehr negativ zu diesem Antrag geäußert haben –, dass wir im Rahmen einer gemeinsamen Initiative gegen Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte etwas tun können und ein Symbol setzen, um den Beamtinnen und Beamten den Rücken zu stärken, die oftmals ihren Rücken in dem Fall sprichwörtlich zeigen und sich vor uns stellen und uns schützen müssen, aber trotzdem oftmals leider nicht den Rückhalt erfahren, der nötig wäre.
Deshalb hätten wir uns gewünscht, wenn Sie das schon ablehnen, dass Sie zumindest einen Änderungsantrag vorgelegt hätten. Dann hätte man darüber nachdenken können, ob wir uns auf einen gemeinsamen Antrag hätten verständigen können.
Wie die Anhörung im Innenausschuss weiter belegt hat, werden bei den Gewaltdelikten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oftmals die Strafrahmen nicht ausgeschöpft. Genau das ist der Fall. Genau darauf basiert unser Antrag, in dem wir eine deutlich höhere Mindeststrafe vorsehen. Wir wollen damit nicht in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen – das können wir als Legislative nicht –, weil das ist den Richtern vorbehalten. Wir wollen denen auch nicht vorschreiben, wie sie ihre Urteile fällen sollen. Herr Kollege Schwarz hatte aber im Innenausschuss angeführt, man könne nichts dafür, wenn die so niedrige Urteile fällten. Ich denke, das unterliegt der richterlichen Unabhängigkeit.
Wir können aber neue Gesetze erlassen, wenn wir der Meinung sind, dass geltende Strafvorschriften ein Unrecht nicht mehr genügend ahnden. Das ist ein Punkt, den wir hier sehr wohl beschließen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Forderung nach einem neuen Straftatbestand wurde und wird von allen Polizeigewerkschaften in diesem Land unterstützt. Herr Minister, das wissen Sie auch. In der GdPZeitschrift war kürzlich dazu wieder ein großer Aufsatz zu lesen. Die wünschen sich wirklich dringend, dass beispielsweise der Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung unterstützt wird. Der kann eine Chance haben. Da kann man sagen, hier ist eine Möglichkeit gegeben.
Über von anderen Regierungsfraktionen benannte Experten waren wir übrigens im Ausschuss zum Teil entsetzt, als über das Strafmaß nachgedacht wurde. Vom einen oder anderen gab es wirklich die Aussage, dass Straftatbestände im Strafgesetz überhaupt nichts bringen würden, weil diese Täter sowieso machen würden was sie wollen. Im Endeffekt kann es dann nur das Ergebnis sein, dass wir das gesamte Strafrecht – –