Es kommt nun sehr darauf an, diese Last und das verringerte Abgabenaufkommen zwischen Land und Kommunen fair und solidarisch zu verteilen; denn es bleibt Aufgabe der Sitzkommunen, mit den Mitteln der Abgaben das Umfeld der Spielbanken als Standortfaktor weiterhin zu gestalten und aufzuwerten, und zwar sowohl im Interesse der im Wettbewerb stehenden Spielbanken als auch im Interesse des Landes an einer weiterhin funktionierenden regulatorischen Steuerung des Glücksspiels. Dazu bedarf es oft dauerhafter kommunaler Strukturen bei den Sitzgemeinden vor Ort und damit auch einer kalkulierbaren Finanzierungsgrundlage.
Es ist auch dafür Sorge zu tragen – auch das soll nicht unerwähnt bleiben –, dass es am Ende im Interesse des Landeshaushalts durch die Neuregelung nicht zu einer Überkompensation zugunsten der Spielbanken kommt. Das gilt insbesondere mit Blick auf die dritte neu eingeführte Komponente der gewinnbezogenen Abgabe. Wir wissen alle, welche Phantasie Unternehmen entwickeln können, wenn es darum geht, Gewinne zu gestalten.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5542 – an den Innenausschuss
federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Landesgesetz zur Neuregelung des Melde-, Passund Ausweiswesens Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5543 – Erste Beratung
Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5543 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es gibt keine Bedenken. Dann können wir so verfahren.
Landeskrebsregistergesetz (LKRG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5544 – Erste Beratung
Auch dieser Gesetzentwurf soll ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5544 – an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5545 – Erste Beratung
Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5545 – an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen.
Herr Präsident, die CDU-Fraktion bittet, den Gesetzentwurf auch an den Wirtschaftsausschuss und den Innenausschuss mitberatend zu überweisen.
Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Beratungsund Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5546 – Erste Beratung
Für die Landesregierung hat Frau Staatsministerin BätzingLichtenthäler das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur vom Juli 2005 haben wir zum einen die bewährte Struktur der zehn Jahre zuvor aufgebauten Beratungs- und Koordinierungsstellen gesichert. Zum anderen haben wir mit der Pflegestrukturplanung und den regionalen Pflegekonferenzen den Kommunen im Land auch Instrumente an die Hand gegeben, um die pflegerische Versorgung weiterzuentwickeln und gemeinsam komplementäre Angebote im Vor- und Umfeld der Pflege aufgebaut.
Darüber hinaus haben wir mit der Förderung von Beratungs- und Koordinierungsstellen mit Schwerpunktaufgaben, zum Beispiel zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege und Betreuung, ebenfalls Akzente gesetzt. Dieses Landesgesetz ist nun besonders in Bezug auf die im Bundesrecht verankerte Struktur der Pflegestützpunkte anzupassen. Dabei wollen wir das bisherige System grundsätzlich fortführen.
Der Gesetzentwurf trägt der Entwicklung der Beratungsund Koordinierungsstellen hin zu Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz Rechnung und sieht eine Förderung der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung mit veränderten finanziellen Rahmenbedingungen vor. Der Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen folgende Punkte:
Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung werden mit den Pflegestützpunkten verknüpft. Der Kreis der möglichen Anstellungsträger der Fachkräfte für Beratung und Koordination in Pflegestützpunkten wird erweitert. Das bisherige Entscheidungsverfahren wird durch ein neues Auswahlverfahren ersetzt. Die Zeitdauer der Übertragung dieser Aufgabe an die Anstellungsträger wird erweitert, und die Beteiligung des Landes an der Finanzierung wird auf eine gute Grundlage gestellt.
Meine Damen und Herren, ich möchte in der ersten Beratung kurz auf die Hintergründe eingehen. Der Bundesgesetzgeber hatte den Ländern im Jahr 2008 die Chance eröffnet, Pflegestützpunkte einzurichten. Wir haben in Rheinland-Pfalz diese Chance genutzt und dabei an die Struktur der Beratungs- und Koordinierungsstellen angeknüpft. Damit waren und sind wir bundesweit an der Spitze derer, die sich für Pflegestützpunkte entschieden haben.
So stehen in Rheinland-Pfalz 135 Pflegestützpunkte neun Pflegestützpunkten in Bayern gegenüber. Man kann sagen, Rheinland-Pfalz hat eine Spitzenleistung vollbracht.
Meine Damen und Herren, wir wollen nun das Landesrecht an diese Entwicklung anpassen. In der Vergangenheit ist es nicht immer gelungen, Träger für eine Fachkraft zu gewinnen, um die Kontinuität in der Beratung zu sichern. Wir wollen daher auch den Kreis der möglichen Anstellungsträger von Fachkräften erweitern. Der Gesetzentwurf sieht eine Öffnung der möglichen Anstellungsträgerschaft über ambulante Pflegedienste hinaus künftig auch für Trägerverbünde vor, von denen mindestens einer einem ambulanten Pflegedienst angehören muss. Darüber hinaus können zukünftig auch Landkreise und kreisfreie Städte Träger von BeKo-Fachkräften werden.
Außerdem soll das bisherige Auswahlverfahren von Trägern durch ein neues Verfahren ersetzt werden, und wir wollen den Trägern künftig eine grundsätzliche Planungssicherheit von bis zu zehn Jahren geben.
Schließlich sollen die finanziellen Rahmenbedingungen für die Träger von Fachkräften verbessert werden. So soll zum einen eine Erhöhung des Basisbetrags der angemessenen Personalkosten zur Berechnung des 80 %igen Kostenbeitrags des Landes den gestiegenen Personalkosten der Träger Rechnung tragen. Zum anderen wollen wir die Sachkostenpauschale um Kostenbestandteile bereinigen, die den Betriebskosten von Pflegestützpunkten zuzurechnen sind.
Meine Damen und Herren, auf Änderungen des Gesetzes bezüglich der Regelung zur Pflegestrukturplanung und den regionalen Pflegekonferenzen haben wir bewusst verzichtet. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rolle der Kommunen in der Pflege liegen zwar seit Mai dieses Jahres vor, sie sind aber noch bundesrechtlich umzusetzen.
Mit der Pflegestrukturplanung und den regionalen Pflegekonferenzen sind wir in Rheinland-Pfalz bereits sehr gut aufgestellt. Die Weiterentwicklung des Landesrechts in Bezug auf die Stärkung der kommunalen Rolle in der Pflege soll dann erfolgen, wenn die Änderung im Bundesrecht im Elften Buch Sozialgesetzbuch in Kraft getreten sind. Hier erhoffen wir uns insbesondere mit der Möglichkeit, Modellkommunen zuzulassen, neue Entwicklungschancen für die Weiterentwicklung der Pflegestrukturen im Land.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass der Bedarf an Beratung, an Koordinierung und erforderlichenfalls Fallmanagement aufgrund der demografischen Entwicklung im Bereich der pflegerischen Versorgung und Betreuung zunehmen wird. Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung sind daher wichtige Lotsen unter dem Dach der Pflegestützpunkte, die wir gemeinsam mit unseren Partnern ab dem Jahr 2008 in Anknüpfung an die Struktur der Beratungs- und Koordinierungsstellen aufgebaut haben.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die Sicherung der bewährten Struktur und konzentriert sich im Wesentlichen auf die hierfür erforderlichen Änderungen. Wir werden und wollen das Landesrecht weiterentwickeln, sobald der Bundesgesetzgeber den Ländern diese Möglichkeit einräumt. Ziel ist es, in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft gute und verlässliche Strukturen vorzuhalten, und ich wünsche mir in diesem Sinne konstruktive Beratungen in den Ausschüssen.
Ich darf zunächst noch Gäste bei uns begrüßen und zwar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Smurfit Kappa in Germersheim. Herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene wurde 2014 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Auftrag es war, Empfehlungen zu erarbeiten, um die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken. Diese Empfehlungen liegen seit Mai dieses Jahres vor. Es sind zwar noch nicht alle bundesgesetzlich umgesetzt, dennoch hat das Land nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Die hoch qualifizierte und wettbewerbsfreie objektive Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ist wichtig und zweifellos voll zu unterstützen.
Das Fachpersonal in den Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKos) leistet zum absolut überwiegenden Teil sehr, sehr gute Arbeit und hilft den Rat suchenden Menschen. Allerdings sind die individuellen Ausprägungen der 135 BeKos in Rheinland-Pfalz hinsichtlich von Beratungstiefe, Beratungsbreite und heterogener Beratungsqualität regional sehr unterschiedlich, oft auch bis zur aufsuchenden Hilfe. Dies hängt auch an den unterschiedlichen Trägerschaften und den Interessenkonflikten vor Ort. Vielleicht würde auch die Transparenz der Trägerschaft, die bisher wegen der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit und Neutralität nicht erkennbar sein darf, an dieser Stelle vieles entkrampfen.
Den Kommunen kommt auch aus diesem Grund im Rahmen der Subsidiarität eine hoheitlich steuernde Funktion im Bereich der Pflege zu. Deshalb sind zwei Leitplanken zu beachten. Zum einen keine weitere Zersplitterung von Beratungsstrukturen und zum anderen die Vermeidung von Doppelstrukturen. Denn neben den BeKos beraten noch die Sozialämter, die Wohlfahrtsverbände, die stationären Einrichtungsträger, die ambulanten Pflegedienste, die Krankenversicherungen, die Verbraucherzentralen,
weitere Landeszentralen, die Rentenversicherungen, die Kirchen und die Seniorenorganisationen, sei es kommunal in Beiräten organisiert oder frei ehrenamtlich tätig. Dazu jetzt in Rheinland-Pfalz noch die Besonderheit an 13 Pflegestützpunkten mit einer zu 100 % vom Land finanzierten Gemeindeschwester plus.
Meine Damen und Herren, den Pflegeversicherten fällt es schwer, sich in diesem Beratungsdschungel zurechtzufinden,