Protocol of the Session on July 22, 2015

Bundesländern bieten diese Möglichkeit an. Wir haben auch nicht vor zu ändern, dass die Zuführungen weiterhin als Darlehen vergeben werden; denn das Land überlässt dem Fonds Geld auf Zeit. Der Fonds kann über diese Mittel eigenständig verfügen, und durch die Erstattung von Versorgungsausgaben erhält das Land Rheinland-Pfalz eine Rückzahlung samt Zinsen. Deswegen sind das aus unserer Sicht Finanzinvestitionen.

Auch die neue Schuldenregel bleibt, wie sie ist. Es macht Sinn, die Zuführungen und Entnahmen gegenüber dem Pensionsfonds im Sinne einer Konzernbetrachtung zu neutralisieren. Gerade auf diese Weise wird gewährleistet, dass das bestehende Fondsvermögen keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum eröffnet, und im Übrigen sei nebenbei bemerkt, auch in Hessen wird der dortige Pensionsfonds im Hinblick auf die Schuldenregel neutral gestellt.

Wir nehmen aus dem bisherigen Prozess zwei Aufgaben mit: Erstens die, die eben auch noch einmal angesprochen worden ist, dass wir noch stärker versuchen werden zu projizieren, wie sich die Versorgungsausgaben entwickeln, und entsprechende Projektionen selbstverständlich dem Parlament zur Verfügung stellen. Zweitens wird es – wie ich bereits gesagt habe – eine ergebnisoffene Prüfung geben, welche Vor- und Nachteile eine Verwaltung durch die Bundesbank oder eine Anlage in Aktien mit sich bringt. Auch das wird mit dem Parlament gemeinsam entschieden.

An beiden Aufgaben wollen wir mit Nachdruck arbeiten.

Ich meine, dass das, was jetzt in das Gesetz Eingang gefunden hat, sinnvolle Anpassungen sind, um mit der Herausforderung steigender Versorgungsausgaben vernünftig umzugehen, und bitte deshalb um Ihre Zustimmung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Da die Beschlussempfehlung auf Zustimmung lautet, kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4896 – in zweiter Beratung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Wer stimmt dagegen? – Dann ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU so angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Dann ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen worden.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4934 – Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 16/5316 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5293 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5335 –

Umsetzung von lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten in Rheinland-Pfalz begleiten und unterstützen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5318 –

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Schmitt, dem ich das Wort erteile.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 30. April 2015 ist der Gesetzentwurf des Landesgesetzes über lokale Entwicklungsund Aufwertungsprojekte an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 7. Mai 2015, in seiner 38. Sitzung am 18. Juni 2015 und in seiner 39. Sitzung am 9. Juli 2015 beraten. In seiner 38. Sitzung am 18. Juni 2015 hat der Wirtschaftsausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 9. Juli 2015 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 21. Juli 2015 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall im Hause)

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Guth das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Herrn Abgeordneten Schmitt danken, dass er das alles so zusammengefasst hat. Ich will aber auch inhaltlich noch einmal zusammenfassen. Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht – – –

(Zuruf des Abg. Hendrik Hering, SPD)

Herr Kollege Hering, ich mache es in der gebotenen Kürze, aber mit den notwendigen Punkten.

Wir haben in dem vorliegenden Gesetzentwurf erstmals in Rheinland-Pfalz eine landesgesetzliche Grundlage zur Errichtung von lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten, abgekürzt LEAP, auf den Weg gebracht. Es ist ein Begriff, mit dem wir in den nächsten Jahren erst noch umgehen lernen müssen. Aber damit wird die Möglichkeit eröffnet, das Engagement und die Fachkompetenz privater Akteure für die Stärkung eines innerstädtischen Quartiers zu aktivieren. Engagierte Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer erhalten ein Instrument, um ihr Umfeld eigeninitiativ und bedarfsgerecht aufzuwerten. Gleichermaßen werden Städte und Gemeinden in die Lage versetzt, solche privaten Initiativen besser als bislang zu unterstützen und verbindlich organisatorisch zu begleiten.

So weit zur Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Wir haben – wie es Herr Kollege Schmitt richtigerweise gesagt hat – dazu auch eine Anhörung durchgeführt, die mehrheitlich bis auf eine Ausnahme im Grunde dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Ich darf Ihnen drei Zitate vorstellen. Das eine ist vom Landesverband Einzelhandel Rheinland-Pfalz e.V. Dieser Verband nimmt Stellung und sagt, der Landesverband Einzelhandel Rheinland-Pfalz sieht in dem vorgesehenen Gesetz einen sinnvollen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung von Innenstädten, der in seiner Wirkung nicht nur für den Einzelhandel von Bedeutung ist, sondern sich auch für das innerstädtische Leben auswirken wird. Das war der Einzelhandelsverband.

Der Städtetag Rheinland-Pfalz hat sich erklärt und sagt, dieser Entwurf entspricht einem Anliegen des Städtetags Rheinland-Pfalz und vieler seiner Mitgliedsstädte, und auch die Industrie- und Handelskammern haben sich entsprechend positiv geäußert und begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf. Er orientiert sich an den bestehenden BIDGesetzen in Hessen und Hamburg und fußt damit auf einer Basis, die sich in der Praxis weitgehend bewährt hat.

In der Tat, der Gesetzentwurf hat sich an bestehenden BID-Gesetzen orientiert. Wir wollten nichts Neues machen, wir wollten etwas auf den heutigen Stand und für unser Land passend fortschreiben, was sich aber in anderen Regionen bereits bewährt hat.

Wir haben aber auch aufgrund der Anhörung kleinere Punkte noch mit aufgenommen. Die will ich Ihnen kurz vortragen, weil diese auch in dem vom Präsidenten bereits genannten Änderungsantrag stehen.

Erstens möchten wir ergänzen, dass ein Ziel auch die Erstellung und Umsetzung von integrierten energetischen Quartierskonzepten sein kann.

Zweitens haben wir auch auf Anregung der Anzuhörenden das Quorum von 25 % auf ein Drittel erhöht.

Drittens haben wir, um den Unternehmen und Gewerbetreibenden entgegenzukommen, den Begriff „Kalenderjahr“ durch den Begriff „Wirtschaftsjahr“ ersetzt.

Viertens haben wir uns dazu entschieden, das Gesetz drei Jahre nach seinem Inkrafttreten zu evaluieren, um zu sehen und zu hören, welche Wirkungen es entfaltet hat, welche positiven und negativen Rückschlüsse sich ergeben haben und was man eventuell daran verbessern kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu dem Gesetzentwurf darüber hinaus noch einen Entschließungsantrag formuliert, der Ihnen vorliegt. Zum einen bitten wir, dass Sie mit uns die vielen privaten Initiativen, Einzelhändler und anderen Geschäftsleute in Rheinland-Pfalz, die sich bereits seit Langem engagieren, um gemeinsam ihren Standort attraktiver zu gestalten, begrüßen.

Deshalb wird die Landesregierung aufgefordert,

• die Gründung von LEAPs in Rheinland-Pfalz intensiv zu begleiten und Kommunen und privaten Initiativen beratend zur Seite zur stehen,

• zu prüfen, inwiefern bestehende Förderprogramme die Umsetzung von Maßnahmen eines LEAPs flankieren könnten und

• die Vernetzung von LEAP-Initiativen in RheinlandPfalz zu unterstützen.

Die letzten Sekunden will ich dazu nutzen, um auf den Änderungsantrag der CDU einzugehen.

(Zuruf von der SPD)

Doch, das muss ich in dem Fall noch machen.

Er wurde uns gerade vorgelegt. Herr Kollege Arnold Schmitt hat vorgetragen, wie oft wir uns mit diesem Gesetzentwurf bereits beschäftigt haben – Anhörung, Beratung im Wirtschaftsausschuss. Es gab mehrere Gelegenheiten, Überlegungen der CDU-Fraktion einzubringen. Das hätten wir durchaus gerne gesehen. Wenn wir aber jetzt zu den Schlussberatungen, wenn wir das Gesetz verabschieden wollen, fünf Minuten vorher Änderungen bekommen – – –

(Hans-Josef Bracht, CDU: Es war heute Nachmittag und nicht vor fünf Minuten!)

Dann waren es zehn Minuten, Herr Kollege Bracht.

(Hans-Josef Bracht, CDU: Das entspricht auch nicht der Wahrheit!)

Auf jeden Fall trägt der Änderungsantrag das Datum von heute. Wenn es heute Morgen in den Fraktionen vorgelegen hätte, hätten wir noch einmal darüber diskutieren können, aber bitte nicht zur Schlussberatung.

(Glocke des Präsidenten)