Wenn nun Innenminister Lewentz auf die neu geschaffenen Beamtenstellen für IT-Spezialisten verweist, so ist das genau der richtige Weg. Die Damen und Herren von der CDU-Fraktion erhoffen sich mit ihrem Antrag Unterstützung für eine Forderung, die schon längst umgesetzt ist.
Mit einer Ausnahme: Es sind noch nicht alle Stellen besetzt. Aber IT-Spezialisten und -Spezialistinnen mit den erforderlichen Erkenntnissen gibt es nicht im Überfluss. Wir werden Geduld mit der Besetzung haben müssen. Sie lässt sich durch Ihren Antrag weder umsetzen noch beschleunigen. Einem Antrag im Sinne eines ceterum censeo aber können wir nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, dass alle Fraktionen, die hier das Wort ergriffen haben – Herr Baldauf, Frau Raue und auch Herr Sippel –, anerkannt haben, dass Polizei und Justiz der Bekämpfung von Cyberkriminalität bereits seit Jahren einen hohen Stellenwert zumessen, und dass auch frühzeitig erkannt worden ist, dass sich aus der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft auch Gefahren
Im Grunde können wir sagen, dass sich fast alles, was in der analogen Welt passiert, eben auch in der digitalen Welt widerspiegelt. Je umfassender sich Menschen in der digitalen Welt bewegen, desto mehr Tatgelegenheiten ergeben sich auch für Cyberkriminalität.
Steigende Fallzahlen sind genannt worden. Es ist aber auch eine enorme Vielschichtigkeit der deliktischen Erscheinungsformen Es sind nicht nur die spektakulären Fälle wie der Hacker-Angriff auf den Deutschen Bundestag, es ist auch Cybermobbing, es ist Kinderpornografie, es sind Betrugsdelikte – Frau Raue hat darauf hingewiesen – mit hohen Erträgen bei niedrigem Entdeckungsrisiko, da Anonymisierungs- und Kryptisierungsdienste einerseits und international agierende Täter andererseits auch die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden erschweren.
Sehr geehrter Herr Baldauf, Sie haben den Angriff auf die Kfz-Zulassung angesprochen. Wir haben ihn gerade gestern intensiv mit den Vertretern der hessischen ekom21, unserem LDI und unseren Sicherheitsstrategen nachbearbeitet. Der Angriff erfolgte wahrscheinlich automatisch durch eine Hacker-Software über das Webportal, der sogenannten SQL-Injection, einer Angriffsmethode, gegen die sich die Software des hessischen Herstellers ekom21 offensichtlich nicht abgesichert hatte.
Es wurde Strafanzeige beim Hessischen LKA erstattet, das die Ermittlungen aufgenommen und mit forensischen Untersuchungen begonnen hat. Inzwischen werden die Ermittlungen auch von der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz begleitet.
Wir haben aber auch festgestellt, dass die Kommunikation bei solchen Fällen intensiviert werden muss. Wir haben mit dem hessischen Anbieter eine Verbesserung der Kommunikation an dieser Stelle gefordert. Die ist uns zugesichert worden.
Sehr verehrter Herr Baldauf, das wirft wirklich schwerwiegende datenschutzrechtliche Fragen auf. Die müssen sehr sorgfältig geprüft werden. Ich weiß, dass unser Datenschützer, der noch kommissarisch im Amt befindliche, hier große Vorbehalte und Fragezeichen macht.
Zum Thema und zum Antrag, der an dieser Stelle sehr deskriptiv ist, zurückkommend möchte ich noch einmal sagen – vieles ist schon genannt worden –, dass unsere Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität in strategischer, konzeptioneller, technischer, taktischer und personeller Hinsicht vor sehr großen Herausforderungen stehen.
Die Polizei in Rheinland-Pfalz – das hat Minister Lewentz frühzeitig angestrengt und forciert – hat auf diese Entwicklungen reagiert. Herr Lammert ist sicherlich bestens informiert. Sie haben an der Innenministerkonferenz teilgenom
men. Sie wissen, welche Bemühungen im Länderverbund angestrengt werden. Sie wissen, dass organisatorische Anpassungen vorgenommen wurden. Ich will nicht alles erwähnen, was schon genannt worden ist, das Dezernat Cybercrime, die Aus- und Fortbildung, die wir intensiviert haben mit dem Fortbildungskonzept luK-Kriminalität, luKErmittlungsunterstützung. Es ist die Kooperation mit der Hochschule Worms bereits genannt worden.
Lassen Sie mich noch erwähnen, dass Prävention in diesem Bereich enorm wichtig ist. Wir wollen und müssen sensibilisieren. Wir haben sehr gute Präventionsangebote der Fachdienststelle im Landeskriminalamt, aber auch ganz besonders in den Polizeipräsidien und der Leitstelle Kriminalprävention im Innenministerium. Wir unterstützen Bürgerinnen und Bürger. Das geschieht oft im Einvernehmen oder im Einklang mit der Verbraucherzentrale. Hier ein herzliches Dankeschön an das Justizministerium.
Wir wollen ganz besonders in die rheinland-pfälzische Wirtschaft hinein sensibilisieren, wie man sich schützen kann. Das neue IT-Sicherheitsgesetz sieht Meldewege vor. Das muss intensiviert werden, weil permanent neue Erscheinungsformen auftauchen, sodass man an diesem Thema permanent dranbleiben muss.
Ganz wichtig war – das möchte ich dankend und lobend hervorheben – die Einrichtung der Landeszentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am 1. Oktober 2014. Das führte wirklich spürbar zu einer weiteren Verbesserung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Die LZC (Landeszentralstelle Cybercrime) ist inzwischen sehr gut mit anderen Cybercrime-Ermittlungsstellen im gesamten Bundesgebiet und den entsprechenden Polizeidienststellen vernetzt.
Durch gezielte Teilnahmen an Fachtagungen und Fortbildungen konnten die Mitarbeiter beachtliches Spezialwissen erwerben.
Kurz erwähnen möchte ich noch die Sonderlaufbahn Polizei, das Sicherheitspaket, das der Minister am 30. Januar verabschiedet hat. Zu den Stellen ist schon einiges gesagt worden. Der Minister hat verkündet, dass in diesem Jahr sechs und im nächsten Jahr nochmals fünf Cyberanalysten eingestellt werden sollen. Inzwischen sind vier eingestellt. Ein fünfter wird Anfang September beim Polizeipräsidium Koblenz folgen.
Darüber hinaus waren bereits vier Tarifbeschäftigte im Zuge der Einrichtung der Sonderlaufbahn Polizei als Cyberanalysten tätig. Wir legen ein besonderes Augenmerk darauf, solche Spezialisten zu gewinnen. Das ist nicht einfach mit dem Tarifgefüge im öffentlichen Dienst. Wenn wir in diesem Bereich mit der Wirtschaft konkurrieren, ist es manchmal schwer, hier die passenden Angebote zu machen.
Insofern sage ich, das, was Sie, sehr verehrte Opposition, in dem Antrag für die Polizei fordern, ist längst beschlossene Sache, und wir sind auf gutem Wege.
Ich möchte darauf hinweisen, dass durch die Redezeit der Landesregierung für die Fraktionen noch eine Minute und 30 Sekunden Redezeit zur Verfügung stehen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Sippel, der Antrag hat sich deshalb nicht erledigt, weil wenn Sie sich anschauen, was NordrheinWestfalen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Cyberkriminalität an Personal aufwendet, dann liegen wir da bei drei Staatsanwälten, drei Amtsanwälten und einem Oberstaatsanwalt. Da werden Sie mir sagen, die sind viel größer als wir.
Sie müssen eines sehen, das passt in dem Fall nicht, weil Sie das Tatortprinzip nicht anwenden können, sondern diese Kriminalität endet nicht an Landesgrenzen und nicht an der Bundesgrenze, sondern sie muss insgesamt ermittelt werden.
Herr Kollege Pörksen, gestatten Sie mir die Bemerkung, da bin ich, glaube ich, auch aus meiner anderen beruflichen Tätigkeit näher dran als Sie.
Wir dürfen eines nicht vergessen: Es sind im Moment tatsächlich nur vier IT-Experten eingestellt. Elf möchten Sie einstellen. Ich möchte von Ihnen wissen, inwiefern Sie die Chance sehen, dass Sie die anderen sieben überhaupt bekommen und wie Sie die bezahlen wollen. Auf diesem Marktsegment ist bekannt, dass es nicht ganz so einfach ist, hochspezialisierte IT-Experten zu bekommen. Deshalb wäre meine Frage an die Landesregierung, wie weit Sie davon ausgehen, dass die anderen sieben Stellen in den nächsten Tagen besetzt werden können. Dabei bleibt es. Wir hören nur, dass das nicht möglich ist, vor allem auch aufgrund des Umfangs der möglichen Bezahlung.
Das Nächste – das dürfen wir nicht vergessen – sind die Fallzahlen der jetzt schon laufenden Verfahren. Da sind wir bei 35 Verfahren zwischen Oktober 2014 und März 2015. Das ist eine richtig hohe Anzahl.
Da sieht man die Fachkompetenz eines Kollegen der SPD, der hineinwirft, das sei nicht viel. Er weiß leider nicht, von was er redet.
Herr Kollege Sippel, Sie haben es versucht, Sie wissen, dass es richtig ist. Sie haben es damit begründet, die seien schon alle verkündet. Verkünden kann man viel, umsetzen ist noch etwas anderes.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, leere Büros lösen keine Fälle, leere Büros klären nichts auf. Deshalb wäre es ganz gut, wenn man aus leeren Büros mit Personal besetzte Büros machen würde, die sich mit diesen Fällen befassen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt – ich komme zum Schluss – sage ich: Frau Kollegin Raab, Sie haben bestätigt, so habe ich das verstanden, dass die IP-Adressen tatsächlich geixt sind.
Ich kann nur dringend darum bitten, das umgehend zu klären, weil es in Hessen anders gemacht wird. Gerade die IP-Adressen sind das Entscheidende.