Meine Damen und Herren, ich bitte Sie jetzt um Ruhe, denn ich will etwas erklären. Sie haben eben von dem Minister gehört – das können Sie nachfragen –, dass es ein Vergabeverfahren gegeben hat und bei diesem Verfahren die in Frage stehende Firma IGM GmbH das beste Angebot vorgelegt hat. Darauf können sich Ihre Fragen beziehen. Aber die anderen Dinge haben Sie nicht gefragt.
In verschiedenen Presseberichten war zu lesen, dass sich der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD für die Vergabe an die Firma IGM stark gemacht hätte. Trifft das zu?
(Pörksen, SPD: Sie kennen die Akten! – Zuruf des Abg. Licht, CDU – Frau Klöckner, CDU: Erst der Minister! – Weitere Zurufe)
Herr Kollege Hartloff hat mir eine entsprechende Notiz zur Verfügung gestellt, in der er eine Anfrage richtet, die er ausdrücklich damit verbindet, dass er darauf hinweist, dass es eine solche Firma gibt, dass diese Firma sich bemüht, dort tätig zu werden. Außer diesem Hinweis kann ich aus diesem Vermerk nichts entnehmen. Er hat darauf hingewiesen, dass es eine Firma gibt, die sich um einen Auftrag bemüht. Das ist aber, glaube ich, für uns Abgeordnete – es sind 101 Abgeordnete hier im Raum; ich bin einer davon –
so ganz ungewöhnlich nicht, dass man überlegt: Kann man einer Firma vor Ort dadurch helfen, dass man einfach auf diese Firma aufmerksam macht? – Mehr kann ich aus dieser Notiz nicht lesen.
Sind Sie der Meinung, Herr Minister, dass das angesprochene Problem gelöst ist, oder gibt es noch Nachbearbeitungsbedarf?
Ich sehe überhaupt keinen Nachbearbeitungsbedarf, weil Herr Hartloff ausdrücklich ausgeführt hat, mit Blick auf die Firma: „sofern sie konkurrenzfähig ist“ – ich glaube, damit hat er genau eingenordet, dass es sich um ein übliches Verfahren handeln muss –, dass er nur auf diese Firma aufmerksam macht.
Herr Minister, ist das komplette Vergabe-, Bau- und Finanzierungsvorhaben inzwischen abgeschlossen und
Ich bin gern bereit, weil es Belange der Firma betrifft, Ihnen darüber – wie ich es eben ausgeführt habe – im Ausschuss sehr ausführlich zu berichten.
Nur noch im Nachgang zu den Fragen des Kollegen Schmitt und der Kollegin Klöckner. An wen erging denn der Hinweis des damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden, die Notiz, die Sie zitiert haben?
Herr Wilke, jetzt überrasche ich Sie. An Herrn Deubel. Das haben Sie aber im „SPIEGEL“ garantiert nicht gelesen.
Ich habe die Anfrage als beantwortet angesehen. Sie wissen, dass dies so in der Geschäftsordnung steht.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anne Spiegel und Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bundesfreiwilligendienst – Nummer 3 der Drucksache 16/321 – betreffend, auf.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Einführung und das Verfahren des Bundesfreiwilligendienstes durch die Bundesregierung im Hinblick auf die Konsequenzen für Rheinland-Pfalz?
3. Ist der Landesregierung bekannt, ob das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
verdeckt bei rheinland-pfälzischen FSJ-Trägern angerufen hat, um zu erforschen, ob diese den BFD auch ausreichend bewerben?
4. Warum haben die rheinland-pfälzischen Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes die Landesregierung um Unterstützung gebeten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Der Bundesfreiwilligendienst, der BFD, ist ein staatlicher Dienst und wurde zum 1. Juli 2011 von der Bundesregierung gestartet.
Die Bundesregierung vereinbarte vorher mit den Ländern und den Trägerverbänden, dass das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, und das Freiwillige Ökologische Jahr, das FÖJ, zivilgesellschaftliche nichtstaatliche Dienste, durch den finanziell besser geförderten BFD nicht verdrängt werden dürfen.
Nachdem man nun feststellen musste, dass sich die Jugendlichen vor allen Dingen für das FSJ interessierten und wesentlich weniger Interessenten für den BFD zur Verfügung standen, einigte sich das Bundesministerium mit den bundeszentralen Wohlfahrtsverbänden dahin gehend, dass durch die Träger für je drei FSJ-Plätze je zwei BFD-Plätze besetzt werden sollen. Nur so sei zu erreichen, dass weiterhin Bundesmittel in das FSJ fließen könnten.
Die nun veränderten Rahmenbedingungen führten zu einer Verunsicherung bei den Trägern, und die Nachfrage nach dem BFD war nach Auskunft der rheinlandpfälzischen Trägerverbände geringer als beim FSJ. Dennoch bemühten sich die rheinland-pfälzischen Trägerverbände BFD-Plätze zu vergeben, was in unterschiedlicher Ausprägung gelang.
Belastbare Zahlen für den FSJ-Bereich kann die Landesregierung erst nach Vorliegen der Jahresstatistik aller Trägerverbände im Frühjahr vorlegen.
Das 3 : 2-Verhältnis besetzter FSJ-Plätze zu besetzten BFD-Plätzen war jedenfalls nicht zu erzielen. Im FSJJahrgang 2010/2011 gab es 3174 besetzte FSJ-Plätze. Das von der Bundesregierung verlangte 3 : 2-Verhältnis bedeutet die Besetzung von 2000 neuen BFD-Plätzen.
Wie viele ehemalige Zivildienststellen sich zur Umwandlung und Besetzung als BFD-Stellen direkt an den Bund gewandt haben, ist der Landesregierung nicht bekannt, da der BFD eine reine Bundesangelegenheit ist.
Die Platzvergabe des FÖJ wird vom Land koordiniert, sodass hier nähere Angaben möglich sind. Am ökologischen BFD-interessierte FÖJ-Einsatzstellen und ehemalige Zivildienststellen mit ökologischen Aufgabenbereichen taten sich schwer, die für sie ungewohnte und neue Struktur des BFD mit Zentralstellen, aber wahlweise mit oder ohne Träger zu erfassen.
Die in den zunehmend wichtigeren ökologischen Einsatzbereichen der regenerativen Energien, der ökologischen Landwirtschaft und der Umweltanalytik dominierenden gewerblichen Einsatzstellen sind vom BFD aufgrund der mangelnden Gemeinnützigkeit ganz ausgeschlossen. Im Ergebnis gibt es derzeit in RheinlandPfalz bei den FÖJ, also bei den ökologischen Trägern, nur drei besetzte ökologische BFD-Plätze.
Zu Frage 2: Die Notwendigkeit des Ausbaus der freiwilligen Dienste ist unstrittig und wurde durch die Aussetzung des Zivildienstes noch verschärft.
Die Landesregierung unterstützt seit Langem eine Ausbauoffensive der bestehenden Jugendfreiwilligendienste, die zugleich Quantität, Qualität und Attraktivität der bewährten zivilgesellschaftlichen Jugendfreiwilligendienste steigern und sie im Rahmen einer konsistenten Gesamtstrategie weiterentwickeln konnte.
Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes wird daher immer noch kritisch gesehen, weil er eine weitgehende Doppelstruktur zu den im Jugendfreiwilligendienstgesetz geregelten Diensten FSJ und FÖJ aufbaut. Es entsteht ein Konkurrenzangebot und ein staatlich organisiertes Parallelsystem. Dadurch kommt es zu einem ineffizienten Ressourceneinsatz und zu vermehrtem Kostenaufwand bei den Trägern.
Bereits die bestehenden Freiwilligendienste stehen auch Frauen offen. Ebenso gibt es den bewährten Freiwilligendienst aller Generationen, der weiterentwickelt werden sollte. Auch aus dieser Perspektive ist die Einführung eines neuen Bundesfreiwilligendienstes unnötig gewesen.
Zu Frage 3: Ob einzelne rheinland-pfälzische Träger bei der Aktion angerufen worden sind, ist uns nicht bekannt. Herr Staatssekretär Hecken vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellte in einem Antwortschreiben an die Landesregierung die geübte Praxis dar.