Protocol of the Session on September 9, 2010

Ich werbe daher insbesondere im Sinne des Bürokratieabbaus dafür, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und den ansonsten guten Gesetzentwurf an wesentlichen Stellen doch noch ein Stück zu verbessern.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Schellhaaß das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Anhörung, die wir zu dem Gesetzentwurf durchgeführt hatten, hat sich herausgestellt, dass der Entwurf keineswegs auf so uneingeschränkte Zustimmung stößt, wie es die Kollegen der SPD und der Landesregierung bei der ersten Lesung und Herr Langner dargestellt haben.

Die flexible Handhabung der bisherigen Regelung der Gewässerrandstreifen wird zwar von allen Beteiligten begrüßt und für gut gehalten. Allerdings ist der Entwurf regierungsfreundlicher und bürokratischer als nach unserem Dafürhalten nötig.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Dem trägt der Änderungsantrag der FDP und der CDU Rechnung.

Frau Ministerin, Sie haben erst kürzlich bei der Besichtigung einiger Kleinwasserkraftwerke an der Kyll betont, dass man mit freiwilligen Verpflichtungen und Verträgen oft weiterkommt als mit Gesetzen und Verordnungen.

Auch wir sehen das so und möchten deshalb auch hier einen Vorrang für freiwillige und vertragliche Lösungen und nur dort eine Rechtsverordnung, wo diese nicht zu befriedigenden Resultaten führen.

Die gute fachliche Praxis – diese hat Herr Schmitt bereits angesprochen – sollte als Richtschnur gelten, zumal sie sich in der Praxis ständig weiterentwickeln kann. Im Übrigen ist es bei Rechtsverordnungen mitunter schwierig, sie anzupassen.

Wo das im Interesse des Naturschutzes nicht ausreicht, bleibt auch bei unserem Änderungsantrag dem Ministerium die Möglichkeit, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln durch eine Rechtsverordnung im Einzelnen zu regeln.

Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist die nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich erlaubt. In Rheinland-Pfalz sollen sie durch Rechtsverordnung erst einmal generell verboten werden können. Diese Regelung ist zwar für das Ministerium, aber nicht für Waldbesitzer, Landwirte, Bauherren und Handwerker usw. freundlich.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

Das bedeutet in der Praxis, dass für jeden einzelnen Fall einer nur kurzfristigen Ablagerung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten eine Genehmigung eingeholt werden muss. Oft müssen zum Beispiel vom Sturm gefällte Bäume, die aus dem Wald herausgeholt werden müssen, in einem Überschwemmungsgebiet abgelagert werden. In diesem Fall muss man warten, bis man die Genehmigung bekommen hat.

Die Begründung war, dass das Ministerium dann genau wisse, wo sie gelagert seien. Wir denken, wenn dem Ministerium eine solche Ablagerung jeweils vorher angezeigt werden muss, wissen Sie das auch. Auch mit unserem Änderungsantrag hat das Ministerium die Möglichkeit, eine nur zeitweise Ablagerung vorübergehend zu verbieten oder gar räumen zu lassen, wenn Gefahr droht.

Ein weiterer uns wichtiger Punkt ist die Ausgleichs- und oder Entschädigungsregelung bei Nutzungseinschränkungen. Die im Gesetzentwurf der SPD vorgesehene Regelung ist wenig konkret. Genauso wenig konkret und

unbestimmt ist die im Wasserhaushaltsgesetz in § 52 Abs. 4 und 5 vorgesehene Regelung.

Das Land Schleswig-Holstein hat aus gutem Grund konkrete Festlegungen getroffen, wann eine Entschädigung zu zahlen ist und dass sie angemessen sein muss.

(Pörksen, SPD: Die haben viele Flüsse!)

Unser Antrag enthält diese Formulierung und einen zusätzlichen Satz, der andere Maßnahmen nicht nur ermöglicht, sondern auch vorrangig sieht, nämlich den Ausgleich der Nutzungsbeschränkung durch Zurverfügungstellung von Ausgleichsfläche. Wir wissen, dass es oft nicht möglich sein wird. Wir sehen aber mit Sorge, dass insgesamt die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Rheinland-Pfalz stetig kleiner wird.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Also ziehen wir dort einen Flächenausgleich vor, wo er möglich ist. Dem trägt der letzte Satz unserer Formulierung in § 15 a Abs. 3 und 5 Rechnung.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie entscheiden gleich, ob Sie eine ministeriumsfreundliche oder bürgerfreundliche Regelung beschließen.

Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag hat die FDPFraktion sich mit der CDU-Fraktion für eine bürgerfreundliche Variante entschieden.

Ich danke fürs Zuhören.

(Beifall bei FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Schellhaaß.

Für die Landesregierung hat nun Frau Staatsministern Conrad das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst einmal darf ich mich ganz herzlich bei der SPD-Fraktion bedanken, die diesen Gesetzentwurf über- nommen und begleitet hat. Ich bedanke mich insbesondere bei allen Fraktionen, dass Sie sich der Mühe dieser intensiven Beratung und der Anhörung unterzogen haben.

Ich habe vernommen – das haben Sie alle gesagt –, dass sie für Sie sehr hilfreich war und es durchweg eine große oder breite Zustimmung zu den einzelnen Regelungsinhalten gibt. Herzlichen Dank für dieses Engagement!

Es ist vollkommen klar, es ist nie so, dass immer alle zufrieden sind. Es gibt sicherlich einzelne Interessen, die bei dem einen oder anderen anders gewichtet werden.

Zwei Punkte will ich deswegen ansprechen. Zum einen – Herr Langner hat dies sehr ausführlich dargestellt –, bei der Frage der flexiblen – ich sage es bewusst – rheinland-pfälzischen Lösung zur Ausweitung von Gewässerrandstreifen lösen wir ein Versprechen ein, das wir damals der Landwirtschaft gegeben haben, als der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das Umweltgesetzbuch beschlossen haben, das sich auch über das deutsche Wasserrecht erstreckt. Insofern ist diese Behandlung ein Stück weit historisch, weil zum ersten Mal ein Parlament von dem im Rahmen der Föderalismusreform gewährten Abweichungsrechten gegenüber Bundesrecht Gebrauch macht. Wir nutzen dieses Instrument gezielt, um dort, wo wir sagen, wir haben die bessere landesrechtliche Regelung gehabt, diese wieder einzuführen.

Noch einmal für diejenigen, die skeptisch sind: Bei all diesen Fragen gehen vertragliche und freiwillige Vereinbarungen vor ordnungsrechtlicher Regelung. Herr Langner hat es zu Recht gesagt. Es steht so seit 2003 im Gesetz. Wir haben vom Ordnungsrecht bisher noch keinen Gebrauch gemacht, weil wir mit vertraglichen Lösungen immer Erfolg gehabt haben. Vertragsgewässerschutz hat klar Vorrang.

Dieses Instrument der Ausweisung ist ein Rückfallinstrument, weil es darum geht – das ist richtig –, EURecht umzusetzen. Deshalb ist es notwendig.

Der zweite Punkt betrifft die befristete Ablagerung. Hier verstehe ich die Debatte nicht. Ich will Sie alle noch einmal daran erinnern, es ist keine SPD-spezifische Regelung. Seit 28 Jahren steht diese Formulierung so im Gesetz. Als die CDU mit der FDP regiert hat, haben sie dies 1982 so im Gesetz formuliert. Damals haben Sie sich wahrscheinlich dieselben Gedanken gemacht wie später in der Koalition die FDP auch mit uns.

Wir haben das Landeswassergesetz mindestens zweimal geändert. Immer wieder kamen wir auf diese Regelung, weil sie die lebenspraktischste und sicherste ist. Sie ist ein ganz zentraler Baustein in unserem Hochwasserschutzgesetz, welches auf die Vorsorgeelemente setzt. Jetzt stellen Sie sich dies einmal ganz praktisch vor.

Im Übrigen will ich Ihnen als erstes sagen, ja, wir lassen sogar Ausnahmen dort zu – das haben Sie in der Anhörung gehört –, wo es keine Alternative gibt. Die Ausnahmen sind der Behörde bekannt. Sie kennt auch die Abwägung. Dann kann man bei diesen wenigen Ausnahmen im Ernstfall unter Umständen sogar noch kurzfristig räumen. Wenn Sie es mit Anzeige machen, einem Sammelsurium, und jedermann hat ein Recht, etwas abzulagern, oder gar nichts machen, dann können Sie im Ernstfall im Rahmen des Hochwasserschutzes niemanden mehr schützen. Das ist das große Risiko.

Ich habe jetzt an der Mosel – Herr Schmitt, Sie kennen die Situation – einige Hochwasserschutzanlagen eingeweiht, die wie am Mittelrhein stabile, feste Elemente als Mauern haben, und obendrauf sind für den Hochwasserfall Elemente aufzusetzen. Überlegen Sie, da kommen jetzt plötzlich Baustämme angeschwemmt. Wir haben es gerade an der Neiße erlebt, dass schwere Gegenstände

und Baumstämme dort sogar die Hochwasserschutzanlagen, die Deiche, teilweise zerstört haben.

Ich bitte Sie ernsthaft, im Interesse dessen, was bisher immer Konsens war, dass wir so weiter verfahren. Selbstverständlich mit einer flexiblen Ausnahmeregelung, im Interesse eines hohen Schutzniveaus auch für die Einsatzkräfte; denn die wären auch gefährdet, wenn man solche schweren und schlagenden Gegenstände im Hochwasserfall hätte.

Ich bin ganz sicher, in dem Moment, in dem zum ersten Mal vor Ort so etwas passieren würde und die Kommunen sagen würden, der Landesgesetzgeber hat dies gerade geändert und wir haben gar keine Möglichkeit mehr, das zu verbieten, würde hier sofort die Debatte entstehen, dies wieder einzuführen.

Vor diesem Hintergrund dieser auch sehr großen gemeinsamen Historie bitte ich Sie, bei den früheren und bewährten Beschlüssen zu bleiben.

Noch einmal herzlichen Dank für das Engagement für dieses Gesetz. Danke schön.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, sodass wir zur Abstimmung kommen können.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 15/4963 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4568 –. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen. Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf: