Protocol of the Session on June 24, 2010

Vielen Dank, Herr Staatsekretär.

Wir kämen dann zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (Einführung der öffentlichen Petitionen beim Landtag Rheinland-Pfalz) Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4672 –

Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten.

Ich bitte um Wortmeldungen. – Herr Abgeordneter Wansch von der SPD-Fraktion hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie in der letzten Plenarsitzung angekündigt, hat die SPD-Fraktion nun heute den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags eingebracht.

Bei der Vorbereitung dieser Unterlagen war der Wissenschaftliche Dienst sehr hilfreich, der mit seinem Gutachten einige Rahmenbedingungen genannt hat. Ich sage noch einmal sehr ausdrücklich recht herzlichen Dank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es ganz profan heißt, Änderung der Geschäftsordnung, stellt sich

die Frage, um was es konkret geht. Es heißt hier konkret, es geht um die Einführung der öffentlichen Petition bei dem rheinland-pfälzischen Landtag.

Was bedeutet eigentlich eine öffentliche Petition? – Das möchte ich gerne in wenigen Worten darstellen.

Es geht um die Eingaben von allgemeinem Interesse. Sie können dann auf einer Internetseite des Landtags bzw. des Bürgerbeauftragten eingestellt werden. Weitere Personen erhalten somit Gelegenheit, über das Internet mitzuzeichnen oder Diskussionsbeiträge einzustellen.

Über die Zulassung der öffentlichen Petition muss aber vorher beraten und entschieden werden. Das soll Aufgabe des Petitionsausschusses sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist aus meiner Sicht – in der Antragsform dargestellt – eine Fortsetzung des konsequenten Weges der Bürgernähe in Rheinland-Pfalz mit nun elektronischen Mitteln. Wir bewegen uns damit auf dem aktuellsten Stand der Kommunikationstechnik, allerdings auch wissend, dass das ein Standard bei den jungen Menschen ist.

Das Verfahren der öffentlichen Petition, das wir mit dieser Änderung der Geschäftsordnung einführen werden, bedarf jedoch noch weiterer technischer und gerade auch verfahrenstechnischer Einzelregelungen. Darüber wird der Petitionsausschuss beraten müssen.

Ich freue mich, dass auch der Bürgerbeauftragte, der heute an der Sitzung teilnimmt, schon signalisiert hat, sich in diese Beratung mit einzubringen und seinen Kenntnisstand dem Petitionsausschuss zur Verfügung zu stellen.

Wir wollen dann gemeinsam als Petitionsausschuss mit dem Präsidenten des Landtags diese Verfahrensregelungen aufstellen.

Dazu werden wir unter Umständen auch noch über eine Anhörung nachdenken müssen.

Wir haben die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und die Erfahrungen von anderen zu nutzen. Rheinland-Pfalz wird das zweite Bundesland sein, das dann eine öffentliche Petition einführt. Begonnen hatte dies beim Bund in der letzten Legislaturperiode des Bundestages, mittlerweile hat es auch das Land Bremen eingeführt.

Ich hoffe, dass wir gemeinsam, mit allen weiteren Fraktionen in diesem Hause, im Petitionsausschuss und dann auch hier im Plenum die rechtlichen Voraussetzungen für die öffentliche Petition schaffen können. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, sprechen uns ausdrücklich für diese bürgerfreundliche und beteiligungsgerechte Weiterentwicklung des rheinland-pfälzischen Petitionsrechts aus.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Göllheim und Mitglieder des SPD-Gemeindeverbandes Göllheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Darüber hinaus begrüße ich auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse des FriedrichSpee-Gymnasiums Trier. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Meurer von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir von der CDU-Fraktion haben in allen Diskussionen um öffentliche Petitionen immer Zustimmung signalisiert. Deshalb wundert es schon etwas, wenn der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung nun alleine von der SPD kommt, ohne wie sonst üblich mit allen Fraktionen zu sprechen. Wir haben es bei dem Antrag vorhin ja auch machen können.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Hätten wir machen können!)

Aber das ist für uns kein Problem. Wir werden es auch zu keinem Problem machen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Zu der Sache: Der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ist nur ein Schritt in Richtung öffentliche Petitionen. Die Verfahrensgrundsätze zur Behandlung öffentlicher Petitionen sind noch zu klären. Herr Wansch hat das auch schon ausgeführt.

Dass eine öffentliche Petition nur von allgemeinem Interesse sein kann, ist für uns alle klar. Weitere Grundsätze müssen natürlich geklärt werden. Ich nenne nur beispielhaft, es muss geklärt werden: Was ist eine öffentliche Petition? Was bleibt weiterhin nicht öffentlich?

Wann gibt es eine öffentliche Beratung? Auch das ist zu klären. Sind dazu eine bestimmte Anzahl von Mitunterzeichnern entscheidend oder andere Kriterien? Hat der Petent oder haben unter Umständen mehrere Petenten das Recht auf Rederecht im Petitionsausschuss bei der dann öffentlichen Behandlung?

Der Datenschutz ist zu berücksichtigen. Wir müssen schauen, dass der Missbrauch soweit wie möglich verhindert wird. Die technischen Voraussetzungen und nicht zuletzt auch die personellen Voraussetzungen sind zu schaffen.

Auch das hat Herr Wansch schon gesagt, öffentliche Petitionen sind im Bund zunächst als Modellversuch seit

September 2005 möglich, seit 2008 in angewandte Praxis übergegangen.

Trotzdem kam im März dieses Jahres der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Ergebnis, dass es Klärungsbedarf über die Rolle der Diskussionsforen gebe. Es müsse klar sein, dass die Foren die Möglichkeit der Diskussion der Bürger untereinander darstelle und nicht die Möglichkeit der Diskussion zwischen Bürger und Bundestag. Ebenfalls wird kritisiert, dass nicht alle Beiträge vom Petitionsausschuss gelesen würden, was aber bei einer Anzahl von 130.000 – bei 34.000 liegt der Rekord bei einer Petition – überhaupt nicht zu leisten ist.

In anderen Ländern werden die Diskussionsbeiträge aus den Foren in einem Text zusammengefasst. Das liefert dann einen Überblick über die vertretenen Meinungen. Ob wir das dann so übernehmen, muss auch noch geklärt werden.

Außerdem sei es wichtig – auch das wurde kritisiert –, warum bestimmte Beschwerden oder Anliegen, also Petitionen, nicht als öffentliche Petition zugelassen werden, um uns nicht dem Vorwurf auszusetzen, dass wir unliebsame Themen einfach nicht zulassen wollen. All diese Dinge sind zu berücksichtigen und noch viele weitere, die uns jetzt vielleicht noch nicht so klar sind. Die vorgeschlagene Anhörung ist sicherlich sinnvoll.

Öffentliche Petitionen sind der direkte Draht ins Parlament. Sie sind leicht zu verlinken und schnell zu unterschreiben. Sie bieten Transparenz, mehr Bürgernähe und damit die einfache Möglichkeit zur aktiven politischen Beteiligung. Nicht zuletzt ist die öffentliche Petition auch eine Weiterentwicklung unseres Petitionsrechts.

Daher werden wir selbstverständlich dem Antrag zustimmen.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Wagner von der FDPFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bereits bei der Debatte über den Jahresbericht 2009 des Bürgerbeauftragten haben wir uns über die Einführung öffentlicher Petitionen ausgesprochen. Bereits damals wurden viele Aspekte angesprochen und die wesentlichen Argumente ausgetauscht.

Die Einführung der öffentlichen Petition stellt d i e Weiterentwicklung des Petitionswesens in Bezug auf neue Medien dar.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einen kurzen Exkurs. Aktuelles Beispiel ist der Deutsche Hebammenverband zum Thema „Wohnortnahe Versorgung von Frauen mit Hebammenhilfe“. Frau Meurer, hier ist der

aktuelle Stand – 17. Juni lief die Zeichnungsfrist ab –: Insgesamt haben rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger sich für diese Petition eingesetzt. Dies zeigt eine starke Unterstützung bei den Bürgerinnen und Bürgern für dieses Anliegen.

Wir stehen einer maßvollen Fortentwicklung aufgeschlossen gegenüber. Auch das öffentliche Petitionsverfahren erfolgt nach klaren Regeln, wie mit Bürgereingaben umzugehen ist, und verfügt über eine hohe Verbindlichkeit.

Das gesamte Petitionswesen erfährt einen weiteren Bedeutungszuwachs – Petitionen werden über das Internet öffentlich zugänglich gemacht – und eine neue Dimension.