Protocol of the Session on June 23, 2010

Es hat sich herausgestellt, dass eine deutlichere Betonung des Teilzeitstudiums im Rahmen des Studienkontenmodells sinnvoll erscheint. Aber anders, als es die CDU vorschlägt, sind wir der Auffassung, dass es nicht im Gesetz, sondern in der Studienkontenverordnung festgeschrieben werden soll, also so, wie wir es in unserem Änderungsantrag dargestellt haben.

Weiterhin möchten wir die familiäre Situation nicht nur von Studierenden, sondern auch von Hochschulangehörigen genauer in den Blick nehmen und die Vereinbarung von Familie und Studium unter Gender-Aspekten auch bei der wissenschaftlichen Qualifikation und im Beruf unterstreichen.

Diese Änderung greifen wir auf, weil sie einerseits nochmals auf die Verbesserung der Studienbedingungen wie auch andererseits auf die Belange von Hochschulangehörigen mit familiären Aufgaben zielt. Somit wollen wir einen weiteren Beitrag leisten, sowohl den Anreiz zur Aufnahme eines Studiums als auch die Attraktivität der Hochschulen insgesamt zu erhöhen.

In einem weiteren Punkt wollen wir die Durchlässigkeit von Bildungsabschlüssen und Bildungswegen verbessern. Für die Aufnahme eines dualen Studiums an einer Fachhochschule soll unserer Auffassung nach zukünftig auf eine zusätzliche berufliche Vorbildung zur Erlangung der Fachhochschulreife verzichtet werden können, da in das jeweilige duale Studium eine vollständige Berufsausbildung oder ein an deren Stelle tretendes Praktikum integriert ist. Somit können Bewerberinnen und Bewerber zukünftig deutlich schneller ein duales Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. Verzögerungen oder Wartezeiten entfallen.

Zu den weiteren Vorschlägen der CDU mache ich einige kurze Anmerkungen. Die CDU will die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien streichen. Nein, da sind wir anderer Auffassung. Wir wollen ein Zeichen für Geschlechterparität setzen, weil wir eine angemessene Vertretung auch von Frauen anstreben.

Zweifelsohne muss die Akkreditierung von Studiengängen weiterentwickelt werden. Darauf hat die SPDFraktion bereits im Sommer letzten Jahres hingewiesen. Insbesondere den Aspekt der Studierfähigkeit haben wir hervorgehoben. Aber das kann nicht bedeuten, dass wir von jetzt auf gleich die Akkreditierung einzelner Studiengänge streichen.

Auch die Kritik der CDU hinsichtlich der Verknüpfung von Modulen können wir in der Form nicht nachvollziehen. Im Gesetz heißt es, dass Module nicht miteinander verknüpft werden sollen. Das schließt jedoch nicht die Möglichkeit der Verknüpfung aus, wenn sie notwendig erscheint.

Die weiteren Punkte scheinen uns ebenso in gewisser Weise fragwürdig. Ihre kurios anmutende Forderung nach Aufhebung der Hochschulkuratorien haben Sie gerade noch zurücknehmen können. Das war sicherlich richtig, weil die Hochschulkuratorien mit ihrer beratenden Funktion eine wichtige Verknüpfung zwischen den Hochschulen und der Region sind.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Insgesamt gesehen können wir nun mit der Verabschiedung der Novelle hochschulrechtlicher Vorschriften viele wichtige Innovationen auf den Weg bringen, die dem Hochschul- und Wissenschaftsstandort Rheinland-Pfalz deutlich positive Impulse geben werden.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Huth-Haage von der CDUFraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Monate hinweg haben wir Gespräche mit den verschiedenen Interessengruppen geführt. In den Fraktionen und dem Ausschuss haben wir Anhörungen durchgeführt. Heute wollen wir abschließend über das Hochschulgesetz beraten.

Für uns in der CDU-Fraktion gab es einige wichtige zentrale Positionen, die wir formuliert haben. Vor diesem Hintergrund haben wir das Gesetz beleuchtet. Ganz wichtig waren uns die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung und der Schutz der Lehre vor Überregulierung. Wir wollen keine Ökonomisierung. Wir wollen eine Beibehaltung der engen Verzahnung von Lehre und Forschung. Ganz wichtig ist uns auch der Aspekt der sozialen Durchlässigkeit und der Chancengerechtigkeit.

(Beifall der CDU)

Das war unser Kompass, den wir bei der Bewertung dieses Gesetzes angelegt haben. Vor diesem Hintergrund können wir sagen, es gibt Punkte im Hochschulgesetz, die wir mittragen und richtig finden. Aber es gibt vor dem Hintergrund dieser Positionen auch eine Vielzahl von Regelungen, denen wir nicht zustimmen können.

Lassen Sie mich kurz zwei allgemeine Bemerkungen zu diesem Gesetz machen. Wir glauben, dass insgesamt zu viele kleinteilige Regelungen festgeschrieben sind. Es gibt zu viele Detailregelungen. Bei vielen Belangen ist nach wie vor das Einvernehmen mit dem Ministerium notwendig. Wir glauben, hier wäre mehr Freiheit, andere sagen, mehr Autonomie, notwendig. Ich glaube, ein wichtiger Begriff ist, dass mehr Vertrauen notwendig gewesen wäre. Hier hätten wir uns gewünscht, mehr Vertrauen in die Hochschulen zu setzen.

(Beifall bei der CDU)

Die Hochschulen können viele Dinge am besten eigenverantwortlich regeln. Das gilt etwa für den Bereich der Berufungsverfahren oder bei der Qualitätssicherung.

Ein zweiter Punkt, der uns auch wichtig war, war die Frage der Kosten. Wir hätten ein bisschen mehr Transparenz und Ehrlichkeit erwartet. In diesem Gesetz sind viele neue Aufgaben festgeschrieben, die alle etwas kosten. Hier wäre es gut gewesen, wenn man diese Kosten beziffert hätte. Das ist leider nicht geschehen. Das waren so weit die Vorwegbemerkungen.

Ich will zunächst die Dinge nennen, die wir mittragen und gut finden. In dem Bereich gab es einiges. Ausdrücklich begrüßen wir, dass es erweiterte Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit einer beruflichen Qualifikation gibt. Das ist ganz wichtig vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Wir müssen den Weg beschreiten, und zwar mutig. Es muss ein Erfolg werden.

Wir müssen genau beobachten, wie sich die Zahlen entwickeln und ob diese Angebote angenommen werden. Das muss evaluiert werden. Brauchen diese Studierende mehr Unterstützung? Werden sie Erfolg ha

ben? Auf all diese Fragen müssen wir in den nächsten Jahren ganz genau schauen.

Wichtig ist uns eine alte Forderung. Da hat sich ein bisschen was getan. Es ist im Gesetz nicht so verankert, wie wir uns das gerne gewünscht hätten. Eine alte Forderung von uns nach einem Teilzeitstudium ist aufgegriffen worden. Wir wissen, dass es ein ganz wichtiger Baustein bei der sozialen Durchlässigkeit ist. Wir wissen, dass es insbesondere seit der Einführung der neuen Studiengänge gerade für Studierende mit Kindern ganz schwierig geworden ist. Das gilt auch für Studierende, die noch erwerbstätig sein müssen. Das ist wirklich nicht einfach.

Aus diesem Grund ist es für uns so wichtig, dass wir das im Gesetz festschreiben. Wir haben das schon im November in unserem Antrag „Sofortprogramm gegen die Bologna-Krise“ gefordert. Das machen wir auch in unserem Änderungsantrag. Sie haben sich ein bisschen bewegt, zwar noch nicht ganz in unsere Richtung, aber es hat in der Fraktion und in der Regierung eine kleine Bewusstseinsveränderung gegeben.

Ich begrüße es, dass Sie auf die starke Kritik der Studierendenwerke eingegangen sind. Ich denke, das ist ganz wichtig und war eine Forderung von uns. Wir brauchen die Studierendenwerke. Wir müssen alles tun, sie in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Es kann nicht sein, dass das Gesetz Verschlimmerungen vorsieht, etwa die Verkürzung der Frist zur Vorlage der Rechnungslegung von sieben auf vier Monate. Das macht keinen Sinn. Das macht die Arbeit der Studierendenwerke aber sehr schwierig.

Meine Damen und Herren, hier erschöpfen sich so langsam die Gemeinsamkeiten. Ich will jetzt darauf zu sprechen kommen, was wir kritisch sehen. Eben ist der § 2, Gender Mainstreaming betreffend, angesprochen worden. Man will hier etwas für die Frauen machen. Das ist richtig. Das wollen wir auch. Es ist in der Anhörung gesagt worden, es ist gut gemeint, aber leider schlecht gemacht. Das, was hier gewollt wird, ist negativ für die Frauen. Das hat eine Wissenschaftlerin, die die SPD berufen hat, selbst gesagt. Es kommt bei den Frauen nicht gut an, es wird negativ impliziert. Man kann eine solche Regelung finden und die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien vorsehen. Man kann es tun, wenn annähernd 50 % der Professoren Frauen sind. Dann macht so etwas Sinn.

Im Moment ist es aber kontraproduktiv. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag eine Konstruktion gefunden, mehr für Familien tun, mehr Kinderbetreuung. Da sind wir dabei. Das ist keine Frage. Trotzdem hilft es nicht bei diesem § 2. Es ist schlecht für die Frauen. Wir möchten, dass das in dem Änderungsantrag gestrichen wird.

Ich komme zu § 5, die Qualitätssicherung betreffend. Ich will noch einmal daran erinnern, im Anhörverfahren hat Herr Professor Dr. Muth davon gesprochen, dass hier ein „aufgeblasenes Verfahren etabliert wird“. Wenn man sich die Mühe macht, das im Gesetz durchzulesen, dann stellt man fest, dass es ganz viele Abschnitte sind, die sich nur mit der Qualitätssicherung beschäftigen. Wir glauben, da das Qualitätsmanagement der Hochschulen

akkreditiert wird, dass diese vielen Detailregelungen nicht notwendig sind. Es sind Doppelungen. Wir glauben, dass das die Hochschulen eigenverantwortlich selbst regeln können.

Meine Damen und Herren, wir glauben, dass die Landesregierung in die Richtung geht zu versuchen, die bei den Studierendenprotesten angesprochenen Dinge aufzugreifen. § 25 ist gerade angesprochen worden. Da geht es um die Flexibilisierung. Wir alle wollen eine Flexibilisierung haben. Wir möchten nicht, dass das alles nur starr aufeinander aufbaut. Aber dennoch halten wir die Formulierung, so wie sie im Gesetz momentan vorgesehen ist, für problematisch. Unseren Vorschlag im Änderungsantrag halten wir für sehr viel besser. Es ist wichtig, dass die Struktur den Inhalten folgt und nicht umgekehrt. Es ist möglich, dass Module aufeinander aufbauen, wenn es sinnvoll ist. Das ist in dem einen oder anderen Fall so.

In § 25 geht es später um die Mobilität und um die Begrifflichkeiten von Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit. Wir halten unsere Formulierung für wesentlich zutreffender. Wir glauben, dass wir eine Verbesserung der Mobilität nur dann erreichen, wenn wir auf die Gleichwertigkeit und nicht auf die Gleichartigkeit des Studienverlaufes setzen.

Meine Damen und Herren, das Berufungsrecht ist ein wichtiges Element, um Profile zu bilden. Dazu haben wir schon etwas gesagt. Wichtig ist auch, dass wir erfolgreich in der Nachwuchsgewinnung sind. Denjenigen, die eine Promotion anstreben, müssen wir daher geeignete Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen. Deshalb möchten wir hier weiter die Freistellung haben. Wir sehen die Streichung des Doktorandenparagrafen sehr kritisch.

Ein wichtiger Punkt für uns auch in der Anhörung – das haben wir immer wieder betont – und in anderen Anträgen ist, wir möchten die Berufsbezeichnung bzw. den Abschluss des Diplomingenieurs erhalten. Wir, und nicht nur wir – das ist auch in der Anhörung deutlich geworden –, glauben, mit dem Titel „Diplomingenieur“ wird die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft verknüpft, gerade auch im Ausland. Es macht keinen Sinn, diese Qualitätsmarke nicht mehr zu verwenden.

Wir – da wird uns immer vorgehalten, wir würden das Rad gern zurückdrehen, deshalb sage ich das hier noch einmal, ich habe es auch im Ausschuss betont – stehen zu den Abschlüssen Master und Bachelor. Wir möchten das Rad nicht zurückdrehen, wir möchten es aber ermöglichen, dass als Äquivalent zu Master es in der Verantwortung der Hochschule steht, einen Diplomingenieur anzubieten. Viele Hochschulen und viele Bundesländer gehen diesen Weg mittlerweile.

Auch die SPD in Baden-Württemberg geht diesen Weg. Da will Minister Frankenberg das ähnlich machen. Die SPD will noch viel, viel weiter als Minister Frankenberg. Sie geht weit über den Diplomingenieur hinaus. Da geht es noch um ganz andere Abschlüsse. Also herzliche Bitte an die Kolleginnen und Kollegen, sich einmal in Baden-Württemberg in der Fraktion umzuhören. Das erscheint mir sehr sinnvoll.

Meine Damen und Herren, alles in allem habe ich hoffentlich deutlich gemacht, es gibt Bereiche, die wir mittragen. Vieles sehen wir aber kritisch. Wir sagen, insgesamt ist mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs leider eine Chance vertan worden, mehr für die Hochschulen in unserem Land zu tun.

(Baldauf, CDU: Das ist nicht die erste Chance, die Sie vertan haben!)

Wir hätten sie mit diesem Gesetz fit für die Zukunft machen können. Das ist leider unterlassen worden. Deshalb wird die CDU-Fraktion das Gesetz ablehnen.

Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Werner Kuhn von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Novellierung eines Hochschulgesetzes ist immer eine Weichenstellung. Sie muss auch im Laufe der Zeit erfolgen. Hochschulen verändern sich. Auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich, und man sollte die Novellierung und die neuen politischen Rahmenbedingungen nicht gering einschätzen. Das Ganze ist ein Prozess. Hochschulen sind nicht statisch zu sehen. Hochschulen entwickeln sich auch.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns zurückerinnern – das meine ich historisch, persönlich können wir das leider Gottes nicht –, so begann die Erfolgsstory der deutschen Wissenschaft und der deutschen Forschung mit der Humboldtschen Reform „Freiheit von Forschung und Lehre“. Das war das Erfolgsrezept für die rasante Entwicklung der Wissenschaften gerade in Deutschland und war auch die Grundlage für die positive wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Freiheit von Forschung und Lehre ist heute eine Selbstverständlichkeit. Aber heute geht es um ein anderes Freiheitsthema. Die Hochschulen haben sich entwickelt. Die Hochschulen sind sehr komplexe Organisationsformen geworden. Die Zahl der Studierenden hat massiv zugenommen. Also unterhalten wir uns heute auch über den Freiheitsgedanken im Hinblick auf diese Systeme.

Frau Ministerin, ich hatte es in der letzten Rede schon vorab erwähnt – das soll nicht kleingeredet werden –, sehr vieles in Ihrem Hochschulgesetz gefällt uns. Sie sind da in der Tat auf dem richtigen Weg. Aber – Sie wissen es – wir sind der Überzeugung, dass Sie vor dem eigentlichen Ziel stehengeblieben sind. Wirkliche Freiheit und gleiche Augenhöhe von Hochschulen und Ministerium erreichen Sie nur – Sie kennen unsere Position –, wenn Sie den Hochschulen auch einen neuen Status geben.

(Beifall der FDP)

Das heißt, der Status der Hochschulen muss sich ändern. Das ist nicht zu gering einzuschätzen. Wir wollen, dass Hochschulen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Sie müssen nicht staatliche Einrichtungen sein.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich frage mich, warum Sie diesen Weg nicht gehen. Da sehe ich zwei Gründe, wenn ich das einmal interpretieren darf, Frau Ministerin. Zum einen ist es ja wohl so, dass es SPD-Überzeugung ist oder es der SPD suspekt ist, wenn sich der Staat auch nur teilweise aus Systemen zurückzieht. Das entspricht Ihrer politischen Grundauffassung.

(Hartloff, SPD: Das ist eine Behauptung!)

Aber zum Zweiten habe ich den Eindruck, auch wenn Sie davon überzeugt wären, geht das nicht oder ginge es nicht, weil die FDP in Nordrhein-Westfalen genau dieses Modell umgesetzt hat und die SPD in NordrheinWestfalen als Opposition natürlich dagegen war.

Meine Damen und Herren, einige wenige Sätze zum Thema „Nordrhein-Westfalen“. Das hat mit unserem Hochschulgesetz schon etwas zu tun. Wir bekommen in Nordrhein-Westfalen eine neue Regierung.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)