Protocol of the Session on May 27, 2010

Für das von der Boehringer Ingelheim Stiftung gestiftete Zentrum für Lebenswissenschaften konnte ein renommierter Gründungsdirektor gewonnen werden.

Im Bereich der Vorklinik und der klinisch-theoretischen Institute werden neue Strukturen geschaffen. Das Konzept eines biomedizinischen Forschungszentrums der Universitätsmedizin mit integriertem Nachwuchsgruppenzentrum für translationale Molekular- und Zellbiologie und einem vorklinischen Lehrzentrum wird diesen Bereich völlig neu positionieren und eine enge Verbindung zum Exzellenzzentrum für Lebenswissenschaften sowohl räumlich als auch vor allem inhaltlich ermöglichen.

Nicht zuletzt ist die ökonomische Entwicklung der Universitätsmedizin weiterhin sehr positiv verlaufen. Ich erinnere daran, wie schwer die Situation noch vor wenigen Jahren war. Der Tiefpunkt war im Jahr 2004 mit einem Jahresfehlbetrag von über 33 Millionen Euro. Die

Aufwärtsentwicklung folgte in den Jahren 2005 mit 25 Millionen Euro, 2006 mit 14 Millionen Euro und 2007 mit 7 Millionen Euro Defizit und schließlich 2008 mit über 5 Millionen Euro Jahresfehlbetrag.

Der Jahresabschluss 2009 ist vom Wirtschaftsprüfer noch nicht testiert. Ich bin aber ziemlich sicher, dass wir mit einem kleinen Überschuss abschließen werden.

Das war eine fulminante Leistung der dort Handelnden.

Hinzu kommt die Auflösung von Rückstellungen für Risiken in der Umsatzsteuer, die die aufgelaufenen Bilanzverluste in vollem Umfang verbessern wird.

Ich möchte auch daran erinnern, dass eine wesentliche Grundlage für diese erfolgreiche Entwicklung das Universitätsmedizingesetz darstellt, das die Landesregierung eingebracht hat und das in der Bundesrepublik – wie die Anhörungen damals gezeigt haben – als hervorragendes Beispiel gilt.

Die Landesregierung wird den Vorstand konsequent in der Umsetzung des strategischen Konzepts unterstützen. Zur Sicherung der Forschungsschwerpunkte, der Lehrkapazität, der Wirtschaftlichkeit und der weiteren Strukturentwicklung sind weiterhin große Anstrengungen notwendig. Auf der Basis der Berichte des Vorstands und der Diskussionen im Aufsichtsrat wird das strategische Konzept laufend fortgeschrieben und angepasst.

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine persönliche Bemerkung. Je nach Charakter, Temperament und Interessenlage kann man ein Glas als halb voll oder als halb leer bezeichnen. Für mich ist die Situation der Universitätsmedizin halb voll und mehr als das.

Im letzten Jahr wurden von der Belegschaft und vom Vorstand außerordentliche Arbeit geleistet, und bei aller notwendigen harten Auseinandersetzung über Ziele und Wege möchte ich doch betonen, dass diese Anstrengungen und Ergebnisse Respekt, Wertschätzung und Anerkennung verdienen. So verstehe ich auch die Pressemitteilung des Wissenschaftsrats vom 10. Mai 2010. Ich zitiere die Überschrift: „Strategiebildung der Mainzer Universitätsmedizin auf gutem Wege“.

So weit die Antwort der Landesregierung.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schreiner.

Frau Ministerin, wir haben im Zusammenhang mit dem Universitätsmedizingesetz einvernehmlich die Notwendigkeit diskutiert, Lebensläufe, Aus- und Fortbildung so zu entwickeln, dass für diese Leitungsgremien Menschen zur Verfügung stehen, die sowohl wirtschaftlichen als auch medizinischen Sachverstand bündeln.

Was hat die Landesregierung seither getan, um das zu entwickeln, weil wir uns einig waren, dass dies sehr wichtig sei?

Ich glaube nicht, dass es Sinn machen würde, wenn die Landesregierung sozusagen ein Konzept auflegt, um Personen für Vorstandspositionen in der Universitätsmedizin zu qualifizieren, weil sie das nur für Inhäusige tun könnte; denn andere Einflussmöglichkeiten hätte sie gar nicht. Der Wissenschaftsrat gibt nun zumindest den Hinweis, dass wir uns auch extern umschauen sollen. Das Ergebnis ist offen. Das sage ich Ihnen an dieser Stelle ganz klar. Aber ein Qualifizierungskonzept für Vorstandspositionen war nicht das, was wir damals diskutiert haben.

Ich glaube, das, was wir diskutiert haben, war, dass Studierende, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit haben, auch Einblick in die ökonomischen Zusammenhänge eines solchen Unternehmens zu nehmen. Das war unter anderem wieder Thema in der letzten Aufsichtsratssitzung, in der wir uns damit befasst haben, wie Studierende neben ihrer medizinischen Ausbildung stärkeren Einblick in diese ökonomischen Zusammenhänge bekommen können. Da sind sicher noch weitere Anstrengungen notwendig.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schmitz.

Frau Ministerin, ich teile Ihre Einschätzung, dass das Glas halb voll ist, gut halb voll ist. Es ist aber noch viel Platz im Glas. Da sind wir uns auch einig, um in dem Bild zu bleiben.

Zur Frage: Gibt es im Unterausschuss des Aufsichtsrats schon konkrete Personalvorschläge, und wenn ja, bis wann wird der Aufsichtsrat sich festlegen?

Der Ausschuss hat seine Arbeit aufgenommen. Es ist ein Unterausschuss des Aufsichtsrats. Ich glaube nicht, dass personelle Fragen, die dort besprochen werden – in aller Vorsicht –, einer Berichterstattung hier so einfach zugänglich wären. Hiervon würde ich zumindest sehr abraten wollen. Aber wenn Sie die Frage so stellen, ob der Unterausschuss schon einen Vorschlag an den Aufsichtsrat gemacht hat, dann kann ich zum jetzigen Zeitpunkt Nein sagen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schreiner.

Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen, dass der Wissenschaftsrat die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach wie vor kritisiert.

Werden Sie diese erneute Kritik des Wissenschaftsrats zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken – es ist Ihnen unbenommen, von der Landesregierung entsendete Mitglieder des Aufsichtsrats rein nach ihrer medizinischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Kompetenz auszusuchen –, einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats auszutauschen, um diesen Ansprüchen des Wissenschaftsrats gerecht zu werden?

Der Wissenschaftsrat stellt keine Ansprüche, denen wir gerecht zu werden haben, sondern der Wissenschaftsrat – gerade was die Besetzung des Aufsichtsrats angeht –, hält sich in seiner Kritik sehr zurück. Er weist lediglich noch einmal darauf hin, dass er damals etwas anderes empfohlen hat und dies nach wie vor seine Position ist. Dann sagt er im Übrigen, dass es positive Weiterentwicklungen in der Besetzung des Aufsichtsrats gegeben hat.

Es ist völlig legitim, dass der Wissenschaftsrat seine ursprüngliche Position noch einmal betont. Die haben wir damals in aller Ausführlichkeit diskutiert. Die Argumente waren uns allen bekannt, und wir haben auf der Grundlage dieser Argumente eine Entscheidung im Universitätsmedizingesetz getroffen, die aus meiner Sicht nach wie vor sinnvoll ist und Gültigkeit hat.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schmitz.

Frau Ministerin, ich komme noch einmal auf meine Frage von eben zurück. Meine Frage lautete konkret, ob es im Unterausschuss bereits konkrete Personalvorschläge gibt.

Herr Abgeordneter Schmitz, der Unterausschuss hat den Auftrag, einen Vorschlag zu erarbeiten.

Dort werden Dinge miteinander diskutiert.

Ich glaube wirklich nicht, dass es sinnvoll wäre. Erstens bin ich nicht Mitglied des Unterausschusses, und zweitens können wir doch nicht bei einem solchen sensiblen Thema, bei dem es darum geht, Personalentscheidungen vorzubereiten, Zwischenstände, wer was wie eingebracht hat, jetzt hier im Einzelnen darstellen. Das geht

doch bei solchen Positionen wirklich nicht. Ich bitte um Verständnis.

Aber ich könnte das auch nicht in aller Ausführlichkeit, weil ich selbst nicht Mitglied des Unterausschusses bin.

Herr Abgeordneter Schmitz, Ihre dritte Zusatzfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, bis wann rechnet die Landesregierung mit einer Umsetzung der Forschungsschwerpunkte Immunologie, einschließlich Tumormedizin, Neurowissenschaften und Vaskuläre Prävention? Wo liegen derzeit die Probleme und Widerstände?

Wir haben einen Forschungsschwerpunkt Immunologie, den müssen wir nicht umsetzen, den haben wir. Aber der Wissenschaftsrat sagt, das soll sozusagen das absolute Ausrufezeichen und der ausweisliche Bereich in der Universitätsmedizin bleiben.

Eine unterschiedliche Einschätzung gibt es in der Frage, dass der Vorstand in seiner strategischen Planung sagt, daneben wäre es sinnvoll, die Tumormedizin extra zu etablieren. Der Wissenschaftsrat sagt, es ist nicht sinnvoll, das extra zu machen, sondern es ist eigentlich die Stärke der Immunologie. Deshalb soll es integriert bleiben.

Da sind wir in der Diskussion. Da muss man sicher die Empfehlung des Wissenschaftsrats ernst nehmen. Es gibt auch andere Meinungen dazu. Das bleibt dem weiteren Prozess vorbehalten.

Das Wichtigste im Moment ist, die Immunologie zu stärken und dort, wo es zum Beispiel um Sonderforschungsbereiche und Anschlüsse und Weiteres geht, zügig zu arbeiten, damit dieser Schwerpunkt stark bleibt.

Im Bereich der Neurowissenschaften habe ich schon darauf hingewiesen, dass es auch neue Berufungen gegeben hat, die eine Chance bieten, diesen Bereich zu stärken.

Im Bereich der Vaskulären Prävention ist eigentlich ein Kernpunkt der Empfehlung des Wissenschaftsrats schon umgesetzt, weil der Wissenschaftsrat gesagt hat, in dem Bereich wird die Substanz für einen dritten Schwerpunkt nur ausreichen, wenn es gelingt, deutlich mehr Mittel einzuwerben. Das hat er zu einem Zeitpunkt gesagt, als das Integrierte Forschungs- und Behandlungszentrum (IFB) noch nicht eingeworben war. Jetzt ist das IFB da.

Das ist der Ausgangspunkt, den ich meinte. Es ist eine sehr dynamische Entwicklung im Moment, sodass manches, was in dem Gutachten steht, inzwischen von der

Realität überholt ist, aber in der Bewertung nicht mehr aufgenommen werden konnte. Man hat dann nur noch in der Sitzung sagen können, wir machen eine Fußnote. Wir nehmen zur Kenntnis, da ist eigentlich schon etwas passiert. Aber das ist natürlich nicht mehr in die Gesamtbewertung eingeflossen.

Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass vieles, was der Wissenschaftsrat anspricht, auf einem guten Weg ist.

Das sage ich an dieser Stelle aber auch: Ich schätze den Wissenschaftsrat, aber es ist nicht so, dass das, was der Wissenschaftsrat sagt, Gesetz ist, sondern das muss natürlich auch einer Diskussion mit den Betroffenen zugänglich sein. Insofern ist es wichtige Beratung, aber kein Umsetzungskonzept in dem Sinne, sondern wir werden darüber die Debatte weiterführen.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Brede-Hoffmann.

Frau Ministerin, Sie aus Mainzer Sicht gefragt: Der Wissenschaftsrat gibt Empfehlungen, Höchstleistungsmedizinangebote nicht mehr wie im bisherigen Maß in der Universität Mainz – sehr zur Freude dieser Region geschehen –, zum Beispiel im Bereich des Herzzentrums, auszuweiten.

Darf ich davon ausgehen, dass Vorstand und Aufsichtsrat an dieser Stelle sehr mit den Augen der regionalen Krankenversorgung und einer Versorgung von Höchstleistungsmedizin auch über die drei eben von Ihnen beschriebenen Schwerpunkte hinausgehend sagen, diese können gesichert werden, wie gesagt, deutlich abweichend von den Empfehlungen des Wissenschaftsrates?

Das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Frage und gibt mir Gelegenheit, an einem Beispiel auch noch einmal darauf hinzuweisen, warum ich sage, das, was der Wissenschaftsrat aufschreibt, ist wichtig, aber es kann nicht Gesetz sein.

Der Wissenschaftsrat hat eine Perspektive. Das ist die, wie eine Universitätsmedizin aus dem Gesichtspunkt der Anforderungen von Forschung und Lehre aussieht. Das ist sein Blickwinkel: Was brauche ich, um gute Lehre zu machen, was brauche ich, um gute Forschung zu machen? –