Protocol of the Session on October 5, 2006

Herr Minister, in dem Fall haben Sie recht. Dann braucht man wirklich starke Nerven, und zwar auch als Abgeordneter.

Ich möchte gern einmal Mäuschen sein, wenn in der SPD-Fraktion über die Zukunft diskutiert wird. Ich kenne den einen oder anderen von Ihnen ein bisschen. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, wie Sie verantwortungsbewusst für Ihre Kinder und Enkel, um das Bild von unserem Fraktionsvorsitzenden aufzugreifen, in dieser Fraktion leben und eine solche Politik unterstützen können; denn letztendlich sind Sie dafür verantwortlich. Sie sind der Landeshaushaltsgesetzgeber. Sie heben die Hand und machen erst das möglich, was Herr Professor Dr. Deubel und Herr Beck verkaufen wollen.

(Zuruf der Abg. Frau Pepper, SPD)

Ich komme zum Thema „Konsolidierung“. Es wird als Erfolg gefeiert, wenn man Tafelsilber vergoldet, schnelles Geld macht und immer weiter das Vermögen des Landes verkauft. Zugegebenermaßen geschieht das nicht mehr so schnell wie bisher. Es ist auch kaum noch etwas vorhanden.

Das Land hatte ausweislich der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage unserer Fraktion ein Forderungsvermögen von 2,7 Milliarden Euro, und zwar über den Daumen 2,1 Milliarden Euro aus den Wohnungsbaukrediten und noch einmal 650 Millionen Euro aus dem Bereich Abwasser.

Was hat das Land gemacht? 2003 und 2004 wurden davon erst einmal 457 Millionen Euro an den Pensionsfonds verkauft. Übrigens sind diese inzwischen längst wieder weiterverkauft und versilbert. 400 Millionen Euro liegen als stille Einlage bei den Banken. Die Ertragsrechte sind auch verkauft. 2005 wurden insgesamt 741 Millionen Euro und 2006 623 Millionen Euro verkauft. 2007 sollen es nur noch 298 Millionen Euro und 2008 274 Millionen Euro sein. Das sind alles Zahlen aus Ihren Eckwerten.

Zählen Sie das doch einmal alles zusammen. Es bleibt nichts mehr übrig. Es ist kaum noch etwas vorhanden. Sie sprechen von einem Konsolidierungserfolg, wenn nichts mehr vorhanden ist, was Sie verkaufen können.

Herr Ministerpräsident, das ist standhaft, Respekt.

Deshalb gehen wir noch einen Schritt weiter. Wir erlauben uns, die Verfassungsmäßigkeit Ihres Haushalts in Frage zu stellen, auch wenn wir damit Ihren Unwillen erregen. Damit der Haushalt verfassungskonform ist, muss man mehr investieren, als zusätzliche Schulden zu machen. Im sogenannten Kernhaushalt kommen Sie über diese Latte.

Wenn man aber den Gesamthaushalt betrachtet – was nur legitim ist –, Schulden und Investitionen – so fair sind wir auch – der Landestöchter zusammenzählt und berücksichtigt und sich erlaubt, in Frage zu stellen, ob die Zuführung zum Pensionsfonds als Investition gewertet werden kann, reißen Sie die Latte der Verfassungsmäßigkeit deutlich, und zwar um ca. 200 Millionen Euro im Jahr 2007 und um ca. 300 Millionen Euro im Jahr 2008.

Lieber Herr Professor Dr. Deubel, jetzt brauchen Sie wirklich starke Nerven; denn ich komme zu meinem Lieblingsthema, dem Pensionsfonds. Der Rechnungshof schreibt Ihnen einiges ins Stammbuch. Da dies so wichtig ist, erlaube ich mir, dies noch einmal zu erwähnen, weil es offensichtlich Zeit braucht, bis der Groschen fällt.

„Mit der Einrichtung des Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz war vorgesehen, eine durch Einsparungen im Landeshaushalt zu finanzierende Rücklage für künftige Versorgungszahlungen des Landes zu bilden, die einer anderen Verwendung entzogen ist.“

(Bracht, CDU: Hört! Hört!)

Das ist ein sehr gutes Ziel. Das ist hervorragend. Genauso wünsche ich mir einen Pensionsfonds.

In dem Schreiben des Rechnungshofs heißt es weiter: „Einsparungen in Höhe der Zuführungen sind bislang konkret nicht nachgewiesen.“ – Das heißt, das ist ein gutes und richtiges Ziel. Es wird aber mangelhaft umge

setzt. Vor diesem Hintergrund wirft – wir haben es bereits diskutiert – der Rechnungshof die Frage auf, ob die Zuführungen an den Finanzierungsfonds auch künftig finanzierbar sind oder ob man ihn nicht aussetzen sollte.

Herr Ministerpräsident, das ist eine Frage, die man zugegebenermaßen diskutieren muss.

Es ist ein Punkt der Transparenz – insofern würde ich Ihnen Recht geben –, dass in den Haushalten deutlich ausgewiesen wird, welche Belastungen wir haben, auch wenn es nur eine Rechengröße ist. Immerhin wissen wir, was in den kommenden Jahren an Pensions- und Versorgungslasten auf uns zurollen wird.

Es geht weiter. Diese Tricksereien – wenn ich mir erlauben darf, dies so zu formulieren – kritisiert der Rechnungshof sehr deutlich. Er schreibt: Dem Finanzierungsfonds gewährte Darlehen wären nach dieser Auffassung nicht zu berücksichtigen. – Wenn entgegen dieser Bedenken diese Darlehen auf die Investitionsausgaben angerechnet werden, sollten aus Sicht des Rechnungshofs zumindest die aus Veräußerungserlösen und Darlehensrückflüssen finanzierten Investitionsausgaben bei der Berechnung der verfassungsrechtlichen Kreditobergrenze ausgegliedert werden. Das ist genau das, was ich gesagt habe.

Wir müssen, wenn wir den Konzernhaushalt Land betrachten, uns klar darüber werden, ob es eine Investition oder doch eine Verschuldung ist. Nichts anderes fordert der Rechnungshof. Genau hier ist der Punkt, wo Sie unsauber argumentieren.

Was ich persönlich aus Sicht der SPD-Fraktion – die Rechte des Parlaments liegen mir sehr am Herzen – am kritischsten finde, ist der Absatz, in dem der Rechnungshof die berechtigten Zweifel aufwirft, ob die beabsichtigte Änderung der Haushaltssystematik im Zusammenhang mit dem Pensionsfonds mit den Beschlüssen des Landtags in Einklang steht. Es wäre wichtig, dass die Regierung Dinge macht, die mit den Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers und Ihrer Fraktion der SPD in Einklang stehen. Hier braucht man wirklich starke Nerven; denn – mit Verlaub – was Sie hier machen, ist bodenlos.

Ich möchte mir, weil das so kompliziert ist, noch einmal die Mühe machen, anhand eines Bildes zu erklären, wie ich es sehe. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich daran abarbeiten und sagen: Der Schreiner hat meiner Meinung nach nicht recht. – Es ist mir wichtig, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz verstehen, um was es geht.

Ein kleines Beispiel. Herr Professor Dr. Deubel möchte einen Kaffee trinken gehen. Was macht er? Er sagt sich, ich nehme den Schreiner mit. Ich lade ihn auf einen Kaffee ein

(Ministerpräsident Beck: Das ist ein guter Kerl! Der macht so etwas!)

Das ist eine super Sache. Dann ist er bei der nächsten Haushaltsberatung besser gelaunt und schaut nicht mehr so genau hin.

Er macht es allerdings anders als ich. Er geht nicht an sein Portemonnaie. Er würde sich das Geld bei mir leihen, weil er es nicht hat.

Dann sagt er: „Schreiner, danke, dass du mir das Geld geliehen hat, ich lade dich jetzt auf einen Kaffee ein.“ Wie er da so steht, sieht er die Mitarbeiter seines Hauses. Die grummeln und tuscheln und sagen: „Das ist wieder klasse, sich selber gönnt er einen Kaffee, den Schreiner lädt er ein, damit er bei ihm gut dasteht. Was ist mit unserer Kaffeekasse? Was tut er für uns? Der könnte auch mit uns morgen einmal einen Kaffee trinken gehen.“

Das ist natürlich für Herrn Professor Dr. Deubel sehr ärgerlich, weil er nicht nur bei mir, sondern auch bei seinen Mitarbeitern gut dastehen möchte.

Was macht er? Er holt sein kleines rotes Sparschwein heraus.

(Beck, SPD: Die Farbe ist schön!)

Er sagt: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unsere Kaffeekasse im Ministerium, unser kleines rotes Sparschwein. Das Geld, das ich mit dem Schreiner draußen in den Kaffee investieren wollte, das investiere ich nicht in den Kaffee, sondern in eure Kaffeekasse, damit wir morgen zusammen einen Kaffee trinken können. Seht her, ich schmeiße das Geld rein.“

Wenn es keiner gesehen hat – es ist nämlich ein Fass ohne Boden –, dann nimmt er das Geld und sagt: „Komm Schreiner, gehen wir raus und trinken einen Kaffee.“

So funktioniert Ihr Pensionsfonds, Herr Professor Dr. Deubel.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Die Krönung ist, dass Sie das, was in dem Sparschwein nicht drin ist, als Investition bezeichnen. Das ist der Hammer.

(Beifall der CDU)

Herr Professor Dr. Deubel, wie erklären Sie so etwas Ihren Studenten?

(Beck, SPD: Erzählen Sie lieber die Geschichte von den kaputten Autos! Die war schöner! – Baldauf, CDU: Die war realistischer!)

Wissen Sie, Sie tragen als Landesregierung ein hohes Maß an Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Ich würde darum bitten, dass Sie über solche Sachen keine Witze machen, weil Sie den Menschen über Jahre Sand in die Augen gestreut haben.

(Heiterkeit bei der SPD und auf der Regierungsbank)

Menschen, die für Sie arbeiten und die Ihnen vertraut haben, haben Sie über die Seriosität der Anlage Ihres

Pensionsfonds Sand in die Augen gestreut. Das Wort „Pensionsfonds“ ist toll.

Herr Minister, politisch ist das eine super Aktion, wie Sie das über Jahre geschafft haben, den Menschen das zu verkaufen. Die Frage ist nur: Was haben Sie geglaubt, wie lange Sie damit durchkommen?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Meine Bitte nur an Sie als Kollegen von der SPDFraktion, ändern Sie das.

Damit komme ich zu dem Stichwort „Kommunen“. Das Land hat nach Artikel 49 der Verfassung – wir brauchen aber gar nicht so hoch zu greifen – die Pflicht, die Kommunen mit den für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mitteln auszustatten.

Sehr gut. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Schlüsselzuweisungen und ganz allgemein Zweckzuweisungen. – Diese können Sinn machen, wenn es darum geht, etwas zu tun, was in einer Gemeinde erforderlich ist, aber über das finanzielle Maß der Gemeinde hinausgeht.

Wenn es etwas ist, was eine überregionale Bedeutung hat, was dem Land besonders wichtig ist, können Zweckzuweisungen großen Sinn machen.

(Hartloff, SPD: Aber sonst nicht?)

Was macht Herr Beck jetzt? Er begnügt sich nicht damit, die Mittel der Kommunen zu sichern, sondern er gefällt sich darin, eine Politik des goldenen Zügels nach dem Motto zu fahren: Immer hübsch fragen, immer hübsch bitte, bitte sagen, dann bekommt Ihr auch Euer Geld – vielleicht.